LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Projekte zu den Themen Umwelt und Klima fördert. Das Programm wird in der neuen Förderperiode 2021-2027 weitergeführt und finanziell weiter aufgestockt. Die Mittelausstattung beträgt 5,432 Mrd. € zu jeweiligen Preisen. Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, „einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes – und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“ Das LIFE-Programm hat zwei Hauptbereiche mit jeweils zwei Unterprogrammen: Bereich „Umwelt“ mit den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität Bereich „Klimapolitik“ mit den Teilprogrammen Klimaschutz und Klimaanpassung Energiewende Nähere Informationen zur LIFE-Beratungsstelle
Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den Klimawandel entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen Treibhausgas - und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr"). * Basierend auf Kaufkraft 2024 **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53 Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“). Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert. Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die Emission von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen. Umweltkosten des Verkehrs Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“). Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder Tonnenkilometer – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %. Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro Personenkilometer (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm. Umweltkosten der Landwirtschaft Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und Biodiversität zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der Emission von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro 2024 . Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro 2024 pro kg an. Wozu dienen Umweltkostenschätzungen? Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben. Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern. "Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise. Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen. Das UBA hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der Methodenkonvention 3.1: Kostensätze . Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll. Internalisierung von Umweltkosten Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden. Methodik zur Schätzung von Klimakosten Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt ( UBA ) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO 2 ) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro 2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der Emission anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden. Die Schäden, die durch die Treibhausgas -Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Methodenkonvention 3.2: Kostensätze (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Die Natur und die Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sind ein in ihrer Vielfalt schützenswertes Gut. Sowohl frisches Trinkwasser, guter und fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz sind einige Beispiele für „Dienstleistungen“ einer intakten Natur und Umwelt. Diese und weitere zu sichern, zu pflegen und weiterzuentwickeln sind die zentralen Anliegen eines aktiven Natur-und Umweltschutzes, verwaltet durch Ministerium und Landesamt. Es existieren 200 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt. Sie machen eine Fläche von 71.430 ha und damit über 3 Prozent der Landesfläche aus. (Stand: 2020). Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt stellt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Form einer interaktiven Karte als auch in tabellarischer Form zur Verfügung. Die Naturschutzverwaltung und viele ehrenamtlich, z.B. in Naturschutzvereinigungen engagierte Bürgerinnen und Bürger, schützen, pflegen und entwickeln Natur und Landschaft in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Verwaltungsarbeit sind dabei die Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes. Biotope sind Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten, die in der Regel aus einer charakteristischen Vegetation und dafür typischen Tierarten bestehen. Sie dienen als Refugium und sich wichtiger Bestandteil der Naturschutzkonzeption. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz im Interesse der Erhaltung, da sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen. Dazu gehören: 1. Trocken- und Halbtrockenrasen, 2. Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen 3. kleinräumig strukturierte Weinberge, naturnahe Bergwiesen. weiterlesen Eine wichtige Rolle beim Thema Naturschutz in Sachsen Anhalt spielen die sogenannten Kulturlandschaften, die historisch gewachsen und vom Menschen geprägt worden sind. Als wichtiges Element des regionalen Naturschutzes werden diese Landschaften in bestehende Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme integriert. Dabei sollen die Menschen in diesen Kulturlandschaften in das Naturschutzprogramm mit einbezogen werden. Somit ist der aktive Naturschutz ein integraler Bestandteil der regionalen Entwicklung im städtischen und ländlichen Raum und deren Bewohner. Im Interesse eines ganzheitlichen Umweltschutzprogrammes sollte die biologische Vielfalt gewahrt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert, und der kulturelle Wert dieser Landschaften erhalten werden. Dabei gilt es, die Akzeptanz für Naturschutzmassnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und diese in die Planung und Umsetzung mit einzubinden. Die Vorgaben und Regelungen des Naturschutzes sind dabei Teil der Landschaftsplanung und ihrer Einregelung. In Sachsen-Anhalt werden in der derzeitigen EU-Förderperiode seit dem Juni 2008 Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte gefördert. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen können entsprechende Naturschutzprojekte bezuschusst bekommen. Gefördert werden Vorhaben, die die natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten schützen und erhalten sollen. Weiterlesen Mit der Ökokonto-Verordnung bietet das Land Sachsen-Anhalt einen Weg, die Eingriffsregelung im Interesse des Natur-und Umweltschutzes umzusetzen. Seit 2005 regelt diese Verordnung das Verfahren, die Zuständigkeit, den Handel sowie Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Naturschutzmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen im Naturraum. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu einem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Ökokonto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. weiterlesen Gebietsfremde invasive Tier- und Pflanzenarten haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft.Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen im Interesse des Naturschutzes einzudämmen, hat die EU mit der Verordnung 1143/2014 einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. weiterlesen Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Die UN-Dekade soll entscheidend dazu beitragen, globale Biodiversitätsziele umzusetzen. Sachsen-Anhalt und das MWU helfen dabei mit, indem man sich diesen Zielen verschrieben hat. weiterlesen Landesgartenschauen sind Events. Sie haben dadurch ihren eigenen Reiz und sind deshalb sehr beliebt. Gartenschauen bieten den Besuchern ein vielseitiges Angebot: Garten- und Grünflächengestaltung, Lehrschauen, garten- und pflanzenbauliche Ausstellungen, zahlreiche Informationsveranstaltungen. Natürlich stehen Unterhaltungsprogramme und Auftritte populärer Künstler und Ensembles ebenso im Focus wie die Präsentation gärtnerischer Leistungen. Desweiteren dokumentieren sie aber auch die Landschaftspflege und Gestaltung auch unter Naturschutzgesichtspunkten. Das Präsentieren auf diesen Großereignissen ist auch das Werben für Naturschutzprojekte und deren Fortentwicklung. weiterlesen Seit 2008 sind Wölfe in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Die Chronologie der Besiedlung von Sachsen-Anhalt kann der Darstellung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) entnommen werden. Die Ansiedelung eines Wolfbestandes kann als gelungenes Naturschutzprojekt verstanden werden. Die erste erfolgreiche Reproduktion in Sachsen-Anhalt wurde 2009 bekannt und dokumentiert. Damit wurde aus Sachsen-Anhalt ein Wolfsland und die einst ausgerottete Art zählt wieder zu einem festen Bestandteil der heimischen Tierwelt. Im Monitoringjahr 2021 wurden 22 Wolfsrudel mit insgesamt 150 nachgewiesenen Tieren festgestellt: Ein gelungenes Beispiel für aktiven Naturschutz und erfolgreicher Ansiedelung bedrohter Tierarten. weiterlesen Naturparke haben in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen: Bundesweit gibt es über 100 Naturparke. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Naturparke bis 2012 stetig gestiegen und hat sich verdoppelt. Die Naturparkfläche der sechs Naturparke von Sachsen-Anhalt beträgt derzeit mit 461.330 Hektar etwa einem Viertel der Landesfläche. weiterlesen Termine Naturschutzkonferenz Sachsen-Anhalt 2024 am 16. November 2024 ( Flyer )
In Folge eines Unwetters vom 14.7.2021 und dadurch ausgelösten Hochwassers wurde der Lebensraum und die Existenzgrundlage vieler Bürgerinnen und Bürger in der Vulkaneifel nachhaltig beschädigt oder zerstört. Bei jedem starken Regen mit Unwetter sind die Menschen im Alarmzustand, schlimme Erinnerungen kommen in ihnen hoch. In der Beratung der DRK-Hochwasserhilfe berichten die Menschen jetzt: „Ich höre den Regen ganz anders als früher, viel lauter, ich habe Angst“. Hochwasser kann große Schäden anrichten und das Leben von Menschen gefährden. Es entsteht, wenn sich das Wasser in Flüssen, Bächen oder anderen Gewässern über die Ufer ergießt und überflutet. Die Gründe für Hochwasser können unterschiedlich sein, wie zum Beispiel starke Regenfälle, Schneeschmelze oder mangelnde Entwässerung. Es ist wichtig, sich auf ein Hochwasser vorzubereiten, indem man einen Notfallplan erstellt und wichtige Dokumente und Gegenstände in sicherem Gebiet aufbewahrt. Im Falle eines Hochwassers sollten die Anweisungen der örtlichen Behörden befolgt werden, um sich und andere zu schützen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und andere Organisationen bieten Unterstützung und Hilfe während und nach einem Hochwasser. Sie kümmern sich um die Versorgung von Betroffenen mit Wasser, Nahrung und Unterkunft und helfen beim Wiederaufbau von beschädigten Gebäuden und Infrastruktur. Es ist auch wichtig, die Umweltauswirkungen eines Hochwassers zu berücksichtigen. Überschwemmungen können zu Bodenerosion, Verunreinigung von Wasser und Verlust von Ökosystemen führen. Um zukünftige Hochwasser zu verhindern, arbeiten Wissenschaftler an Maßnahmen wie Regenwassermanagement und Deichbau zusammen.
Das anhaltende Artensterben und die Degradierung von Ökosystemen stellen eine wachsende Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Als direkte Hauptgefährdungsursachen für die biologische Vielfalt gelten: der Nutzungswandel von terrestrischen und marinen Gebieten, die direkte Ausbeutung/Übernutzung durch Ernte, Abholzung, Jagd und Fischerei, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Für die Erhaltung und Wiederherstellung biologischer Vielfalt ist eine genaue Kenntnis des Zustandes, die Analyse der Gefährdungsursachen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Zielerreichung unabdingbar. Da den indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes wie Anstieg der Weltbevölkerung und gestiegener pro Kopf Energie- und Ressourcenverbrauch aufgrund veränderter Produktions- und Konsum- und Mobilitätsmuster wiederum Werte und Verhaltensweisen zugrunde liegen, ist bei der Forschung zu biologischer Vielfalt und Handlungsoptionen für Politik und Gesellschaft eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften notwendig.
Die Verschmutzung von Oberflächengewässern durch Schadstoffe stellt eine Gefahr für die aquatische Umwelt dar, die zu akuter und chronischer Toxizität für Wasserlebewesen, zur Akkumulation von Schadstoffen in den Ökosystemen, zur Zerstörung von Lebensräumen und zur Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt führen sowie die menschliche Gesundheit bedrohen kann. Nach der WRRL wird der chemische Zustand eines Wasserkörpers als "gut" eingestuft, wenn alle Anforderungen des Anhangs IX und X (prioritäre Stoffe) des Artikels 16 der WRRL erfüllt werden. Die Anforderungen der WRRL wurden durch die im Dezember 2008 in Kraft getretene Richtlinie 2008/105/EG präzisiert. Umgesetzt wurden die europäischen Regelungen in der Verordnung des Bundes zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV). Der Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer Teil C Chemie enthält Datenblätter zu den 33 festgelegten prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen. In den Datenblättern finden sich Informationen zu den prioritären Stoffen, über ihr Vorkommen in Niedersachsen und Angaben zu möglichen Quellen sowie eine Vorschlagsliste von Maßnahmen, damit ein guter chemischer Zustand für alle Oberflächengewässer erreicht wird. Die präsentierten Datenblätter sind in erster Linie als Arbeitshilfe zu verstehen. Selbstverständlich beinhalten sie kein „Patentrezept“. Es dürfte in bestimmten Fällen unumgänglich sein, wie z.B. bei der Ermittlung der Haupteintragspfade, sie individuell zu betrachten und die weitere Vorgehensweise davon abhängig zu machen. Ein Ergänzungsband zum Leitfaden Maßnahmenplanung, Teil C Chemie (Prioritäre Stoffe) mit aktualisiertem Sachstand ist in Bearbeitung. Im Webshop des NLWKN kann der Leitfaden, soweit vorhanden, bestellt werden bzw. steht hier zum Download bereit!
This data set contains current and critical metal concentrations and its exceedances in topsoils, as well as data related to the current and critical metal inputs to and outputs from soils (uptake, accumulation and leaching) and the resulting exceedances of critical metal inputs. This data set has been compiled by the European Topic Centre on Urban, Land and Soil Systems (ETC/ULS) in the context of a study on metal and nutrient dynamics where the fate and dynamics of the most abundant heavy metals and nutrients in agricultural soils were investigated. The purpose of this study was to investigate the impacts of agricultural intensification in Europe, and to understand its environmental impact. Metal concentrations in soils were used from two consecutive Europe-wide geochemical surveys, sampled in 1998 (FOREGS survey) and 2009 (GEMAS survey). For land use, the 2010 Eurostat data were used. The metals included in this data set are cadmium (Cd), copper (Cu), lead (Pb) and zinc (Zn). The results on the fate of Nitrogen (N) and Phosphorus (P) are included in a separate dataset. Cu and Zn are minor nutrients but at high inputs, they may cause adverse impacts on soil biodiversity, whereas Cd and Pb are toxic metals that may lead to soil degradation, by both affecting soil biodiversity and food quality. Metal budgets based on spatially explicit input and output data were calculated using the INTEGRATOR model; approximately 40,000 so-called NCUs as unique combinations of soil type, administrative region, slope class and altitude class were used. Available critical limits for food, water and soil organisms, from different existing regulations and studies, were converted to soil property-dependent critical metal concentrations (soil-based quality standards), which were then used to calculate critical metal inputs. The results allow for the first time to identifying spatial hot spots for critical environmental impact of soil pollution for the four most abundant heavy metals. It thus informs policy processes important for planning and guiding sustainable agriculture and soil management. The work is methodologically novel, as it applies endpoint risk to thresholds in soils, and thus guides future impact studies. Updates with more recent land use and soil data are now possible. The description of the included model results and the reference report is provided under "lineage". The data set is provided as SHP and also in a GDB, the latter including as well the N and P concentrations. An Excel file "Metadata heavy metals nutrients.xlsx" with the attribute metadata is provided with the data set.
This data set contains current nitrogen (N) and critical phosphorus (P) concentrations and their exceedances of the current and required Nitrogen Use Efficiencies (NUE) in Europe. This data set has been compiled by the European Topic Centre on Urban, Land and Soil Systems (ETC/ULS) in the context of a study on metal and nutrient dynamics where the fate and dynamics of the most abundant heavy metals and nutrients in agricultural soils were investigated. The purpose of this study was to investigate the impacts of agricultural intensification in Europe, and to understand its environmental impact.
Resources, including minerals and metals, underpin the world's economies for almost all sectors, providing crucial raw materials for their industrial processes. Despite efforts to decouple economies from resource use towards a circular economy, demand for extractive resources will continue to grow on the back of emerging economies. The report maps existing international governance frameworks and initiatives which have overlapping subsets that focus on delivering the 2030 Global Agenda for Sustainable Development. In this report, the International Resource Panel (IRP) of the UN Environment Programme highlights that the mining sector, if carefully managed, presents enormous opportunities for advancing sustainable development, particularly in low-income countries. As discussed in Chapter 5, extractive industries place large demands on natural resources such as land and water. Its activities can lead to polluting water resources, biodiversity loss and ecosystem destruction including land degradation and desertification. Therefore, there is a need to look at the dynamic relationships between mining, and land and water. This calls for a systems-thinking approach that accounts for the nexus between resources so as to steer policy efforts towards integrated natural resource management along the mining value chain. The report maps existing international governance frameworks and initiatives which have overlapping subsets that focus on delivering the 2030 Global Agenda for Sustainable Development. It presents the practical actions required to improve the international governance architecture for mining to enhance its contribution towards sustainable development. It calls for a new governance framework for the extractive sector referred to as the "Sustainable Development Licence to Operate" which includes consensus-based principles, policy options and best practices that are compatible with the Sustainable Development Goals and other international policy commitments. Minerals and metals underpin national economies, provide crucial raw materials for industrial activities, and are inputs to almost every sector of the global economy. Demand for extractive resources will continue to grow on the back of emerging economies with expanding and increasingly affluent and urban populations and a global transition towards low-carbon but metal-intensive energy production technologies. This is despite efforts to decouple economies from resource use and towards greater recycling. The frequently severe and enduring environmental impacts of mining highlight the need to carefully balance such activities with stewardship of other valuable natural resources and the environment including ecosystems and biodiversity, and the rights of local people and communities. Decision-making in the extractive sector is shaped by a complex array of governance frameworks and initiatives operating along highly globalized mineral value chains. There is an urgent need to coordinate and reform this governance landscape to address enduring challenges such as commodity price volatility, lack of linkages between mining and other economic sectors, inadequate management of environmental impact, and socio- and geopolitical risks of mining. The report maps over 80 existing international governance frameworks and initiatives which focus on delivering overlapping subsets of the 2030 Global Agenda for Sustainable Development, but do not currently operate in a sufficiently coordinated or integrated manner. In this context, the report calls for a new governance framework for the extractive sector referred to as the "Sustainable Development Licence to Operate" and includes consensusbased principles, policy options and best practices that are compatible with the Sustainable Development Goals and other international policy commitments. The report discusses practical actions to improve the international governance architecture for mining to enhance its contribution towards sustainable development. The proposals include reaching an international consensus regarding the normative content and structure of the Sustainable Development Licence to Operate informed by expert inputs from a "Highlevel Panel on Mining for Sustainable Development". It further considers the creation of an International Mineral Agency to share relevant information and data. Governments could also reach bilateral and plurilateral agreements regarding security of supply of raw materials and resource-driven development. Periodical reporting of progress towards sustainable development could be enabled through a Global "State of the Extractive Sector" review or equivalent process. Quelle: Verlagsinformation
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