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Einstufung von Spiegeleinträgen im Abfallverzeichnis nach HP 14 – Erarbeitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen

Abfälle aus sogenannten „Spiegeleinträgen“ des Abfallverzeichnisses müssen je nach Zusammensetzung als „gefahrenrelevant“ oder „nicht gefahrenrelevant“ eingestuft werden. Dabei werden gefahrenrelevante Eigenschaften anhand der Konzentrationen der Abfallinhaltsstoffe oder anhand einer Prüfung ermittelt. Für das Gefährlichkeitsmerkmal „HP 14“ (ökotoxisch) gibt es bislang auf EU-Ebene keine konkreten Vorgaben für eine Einstufung anhand von Prüfungen (Biotests). Deshalb wurde in Deutschland 2013 eine Handlungsempfehlung des ⁠ UBA ⁠ zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, Vorschläge für eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieser Handlungsempfehlung, auch anhand von Ökotests, zu erarbeiten und verschiedene Teststrategien zu vergleichen. Veröffentlicht in Texte | 119/2024.

Gute Laborpraxis (GLP) Allgemeines zu GLP

Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein internationales abgestimmtes Regelwerk dar, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleisten soll. Die Ergebnisse erlauben eine Bewertung der möglichen Gefahren für den Menschen und die Umwelt durch diese Stoffe. Je nach dem, zu welchem Zweck der Stoff in den Verkehr gebracht werden soll, sind die Art und der Umfang dieser Prüfungen in den Gesetzen vorgeschrieben. Diese Prüfungen umfassen physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen. Die Grundsätze der Guten Laborpraxis, siehe ChemG Anhang 1 finden Anwendung auf die nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Stoffen, die in Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, kosmetischen Mitteln, Tierarzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien enthalten sind. Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu finden. Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die GLP-Bescheinigung nach § 19b ChemG beantragen. Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Gute Laborpraxis (GLP) Allgemeines zu GLP

Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein internationales abgestimmtes Regelwerk dar, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleisten soll. Die Ergebnisse erlauben eine Bewertung der möglichen Gefahren für den Menschen und die Umwelt durch diese Stoffe. Je nach dem, zu welchem Zweck der Stoff in den Verkehr gebracht werden soll, sind die Art und der Umfang dieser Prüfungen in den Gesetzen vorgeschrieben. Diese Prüfungen umfassen physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen. Die Grundsätze der Guten Laborpraxis, siehe ChemG Anhang 1 finden Anwendung auf die nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Stoffen, die in Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, kosmetischen Mitteln, Tierarzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien enthalten sind. Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu finden. Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die GLP-Bescheinigung nach § 19b ChemG beantragen. Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 17.10.2024 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Einstufung von Spiegeleinträgen im Abfallverzeichnis nach HP 14 – Erarbeitung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen

Abfälle aus sogenannten „Spiegeleinträgen“ des Abfallverzeichnisses müssen je nach Zusammensetzung als „gefahrenrelevant“ oder „nicht gefahrenrelevant“ eingestuft werden. Dabei werden gefahrenrelevante Eigenschaften anhand der Konzentrationen der Abfallinhaltsstoffe oder anhand einer Prüfung ermittelt. Für das Gefährlichkeitsmerkmal „HP 14“ (ökotoxisch) gibt es bislang auf EU-Ebene keine konkreten Vorgaben für eine Einstufung anhand von Prüfungen (Biotests). Deshalb wurde in Deutschland 2013 eine Handlungsempfehlung des UBA zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen veröffentlicht. Ziel des Projekts war es, Vorschläge für eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieser Handlungsempfehlung, auch anhand von Ökotests, zu erarbeiten und verschiedene Teststrategien zu vergleichen.

Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten

Die ökotoxikologische Unbedenklichkeit von Produkten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser zur Verwendung kommen, lässt sich durch standardisierte Ökotoxizitätstests zuverlässig überprüfen. Für Bauprodukte ist eine Kombination normierter Auslaug- und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) heute Stand der Technik. Ziel des Projektes „Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten“ war es, Referenzdaten über die Ökotoxizität von Bauprodukten zu gewinnen und Produkte zu identifizieren, für die Handlungsbedarf und Potential zur Schadstoffminimierung im Sinne der Zero Pollution Ambition durch Produktkennzeichnung besteht. Veröffentlicht in Texte | 151/2022.

Investigating the ecotoxicity of construction product eluates as multicomponent mixtures

Background The release of hazardous compounds from construction products can harm human health and the environment. To improve the sustainability of construction materials, the leaching of substances from construction products and their potential environmental impact should be assessed. Twenty-seven construction products from different product groups were examined with a combination of standardized leaching tests (dynamic surface leaching test and percolation test) and biotests (algae, daphnia, fish egg, luminescent bacteria, umu and Ames fluctuation tests). To identify the released substances, extensive qualitative and quantitative chemical analyses were performed, including gas chromatographic and liquid chromatographic screening techniques. Results Many of the tested eluates caused significant ecotoxic effects. Particularly high ecotoxicities were observed for grouts (lowest ineffective dilution (LID) up to 16384) and cork granules (LID up to 24578). The results of ecotoxicity tests allow the prioritization of the eluates that should be subjected to detailed chemical analyses. Organic screening by different methods and ranking the identified substances based on recorded hazard classification is a suitable approach to identify the relevant toxic substances. Conclusions Determining the ecotoxicity of eluates from construction products records the summary effect of all leachable substances. This instrument is especially useful for construction products of complex and largely unknown composition. The ecotoxicological and the chemical-analytical approach complement each other in an ideal way to characterize the potential hazard of eluates from construction products and to identify the environmentally hazardous components in these eluates. Our results confirm that the proposed harmonized methods for testing eluate toxicity are an adequate and applicable procedure to move toward a more sustainable way of building and to reduce toxic effects of construction products in their use phase in the environment. © The Author(s) 2023

Mit EU-einheitlichen Testverfahren zu schadstoffärmeren Bauweisen

Mit EU-einheitlichen Testverfahren zu schadstoffärmeren Bauweisen Weniger Schadstoffe in und aus Gebäuden und anderen Bauwerken ist einer der Schwerpunkte des Null-Schadstoff-Aktionsplans der Europäischen Union. Das Projekt „Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten“ im Auftrag des UBA zeigt auf, bei welchen Bauprodukten Handlungsbedarf und Potenzial zur Schadstoffminimierung besteht und welche Testverfahren geeignet sind. EU-weit harmonisierte Ökotoxizitätstests sind ein geeignetes Instrument, um die Umsetzung der Null-Schadstoff-Vision der Europäischen Kommission bis 2050 zu unterstützen und Schadstoffe aus Bauprodukten auf ein Niveau zu reduzieren, das nicht mehr als schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt. Das bestätigen vom ⁠ UBA ⁠ beauftragte Untersuchungen . Mit Ökotoxizitätstests kann im Labor untersucht werden, wie sich eine Mischung ausgelaugter Stoffe aus einem Bauprodukt auf Lebewesen auswirkt. Zusätzliche chemische Analysen können darüber Aufschluss geben, welche Stoffe genau negative Effekte verursachen. Durch EU-weit harmonisierte Auslaugtests lassen sich reproduzierbare und vergleichbare Proben für die Prüfung der Ökotoxizität gewinnen. Da Ökotoxizitätstests die Summenwirkung aller auswaschbaren Stoffe aus einem Bauprodukt zeigen, sind sie besonders für Bauprodukte mit komplexer und weitgehend unbekannter Zusammensetzung geeignet. In der nun veröffentlichten Studie wurden 27 verschiedene am Markt verfügbare Bauprodukte bewertet. Viele der getesteten ⁠ Eluate ⁠ verursachten erhebliche ökotoxische Wirkungen. Besonders hohe Ökotoxizitäten wurden für Fugenmörtel und Korkgranulat festgestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse kommen bei der Vergabe und Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel zur Anwendung. Zudem empfiehlt das UBA, harmonisierte Ökotoxizitätstests als einen Standardindikator in die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauprodukten einzuführen und auch bei der Novelle der EU-Verordnung für Bauprodukte (EU-BauPVO) entsprechend zu berücksichtigen.

Kernbotschaften des BMBF-Forschungsschwerpunkts „Plastik in der Umwelt – Quellen · Senken · Lösungsansätze“

Kurzbeschreibung In der Veröffentlichung sind die wesentlichen Kernbotschaften aus allen 20 Verbundprojekten und den sieben Querschnittsthemen des Forschungsschwerpunkts zusammengefasst. Gegliedert nach Schwerpunktthemen werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt, um daraus Empfehlungen für verschiedene Adressaten abzuleiten. 01 Quellen und Eintragspfade von Plastik in die Umwelt 02 Ökotoxikologische Bewertung von Mikroplastik als komplexe Aufgabe 03 Plastik im Abwasser: erfassen, untersuchen, entfernen 04 Plastik in Böden: Einträge, Verhalten und Verbleib 05 Unternehmen müssen mehr Verantwortung übernehmen 06 Noch nicht ausreichend effizient: Abfallwirtschaft und Recycling 07 Wie Kommunen zu weniger Kunststoffemissionen beitragen können 08 Begrenzte Möglichkeiten: Welchen Einfluss haben Verbraucher:innen? 09 Wesentliche Fortschritte in der Mikroplastik-Analytik 10 Rechtliche Empfehlungen zur Reduktion von Kunststoffemissionen

Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten

Die Umweltverträglichkeit von Bauprodukten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser kommen, wurde durch Kombination normierter Elutions- (DSLT, Perkolationstest) und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) untersucht. Ziel des Projektes war es einerseits, einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfmethoden unter CEN/TC 351 zu leisten und andererseits potentielle Produktgruppen, die sich für die Umweltzeichenvergabe des Blauen Engels eignen würden, zu erkennen. Durch umfangreiche qualitative und quantitative chemische Analysen (u. a. GC-MS- sowie LC-MS-Screening) wurden einige der freigesetzten Stoffe identifiziert und anhand von Literaturdaten ökotoxikologisch charakterisiert. Insgesamt wurden 34 Bauprodukte (Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites, Pflasterfugenmörtel, Korkgranulate, Schaumglasschotter, Wegedecken, Dichtmassen) untersucht. Hierbei wurden insbesondere bei den Fugenmörteln und Korkgranulaten sehr hohe Ökotoxizitäten (bis LID = 16384 bei den Fugenmörteln und LID = 24578 bei den Korkgranulaten) beobachtet. Algen- und Leuchtbakterientests waren in der Regel deutlich empfindlicher als der Daphnien- und Fischeitest. Die untersuchten Dachbahnen, Lacke, Wood-Plastic-Composites und Schaumglasschotter zeigten hingegen keine oder nur sehr geringe Ökotoxizitäten. Zur Qualitätssicherung und Validierung wurde ein Europäischer Ringversuch gemäß den Vorgaben der DIN ISO 5725 organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Hierzu wurde ein Fugenmörtel als flächiges Produkt im DSLT und als gebrochenes körniges Produkt im Perkolationstests eluiert und die Eluate nachfolgend in den 29 teilnehmenden Laboren hinsichtlich ihrer Ökotoxizität untersucht. Hierbei wurden insgesamt plausible Ergebnisse und gute (<50 %) bis sehr gute (<20 %) Reproduzierbarkeiten erzielt. Es wird empfohlen, für die Produktgruppen Dachbahnen, Kunstrasen und Sportböden sowie Fugenmörtel Vergabekriterien für den Blauen Engel zu entwickeln. Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung eines ökotoxikologischen Bewertungsansatzes für Böden auf Basis der bioverfügbaren Fraktion von Schadstoffen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Filter- und Puffereigenschaften von Böden

Das Vorhaben hatte das Ziel, ausgehend von den Ergebnissen einer Literaturrecherche primär am Beispiel von Arsen ein Konzept zur Ableitung von vorsorgeorientierten Bodenwerten speziell für den Pfad Boden â€Ì Bodenorganismen auf der Grundlage der bioverfügbaren Anteile von (Halb-)Metallen zu erarbeiten. Zur praktischen Umsetzung wurden ökotoxikologische standardisierte Tests mit acht Bodenorganismen-Arten in sechs unterschiedlichen, bodenkundlich umfassend charakterisierten Feldböden durchgeführt, wobei die jeweilige Metallkonzentration mittels sechs Extraktionsverfahren unterschiedlicher Stärke bestimmt wurde. Für jeden Tests wurden die entsprechenden Effektkonzentrationen (EC10- bzw. EC50-Werte) berechnet. Die Stärke der verschiedenen Extraktionsverfahren nahm für As bei allen Böden in der Reihenfolge Königswasser > HNO3 > DTPA > Ca(NO3)2 >= CaCl2 > NH4NO3 ab. Anschließend wurden die Ergebnisse der in den verschiedenen Böden durchgeführten ökotoxikologischen Tests mit den jeweiligen chemischen Rückstandsdaten zusammengeführt, um diejenige Extraktionsmethode zu identifizieren, die die Bioverfügbarkeit am besten widerspiegelt. Zwei Ansätze zur Ableitung von Bodenwerten wurden identifiziert: entweder auf der Basis der geeignetsten Extraktionsmethodik oder auf der Basis des Gesamtgehalts mit anschließender Normalisierung anhand der jeweiligen Bodeneigenschaften, wobei sich letztere als besser geeignet erwies. Im Einklang mit der Struktur der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden folgende vorsorgeorientierte Bodenwerte für die drei Bodenarthauptgruppen vorgeschlagen: Sand = 10 mg/kg; Lehm/Schluff = 30 mg/kg; Ton = 40 mg/kg. Sowohl in Hinsicht auf die in Deutschland vorkommenden Hintergrundgehalte von Arsen als auch im Vergleich mit den Bodenwerten anderer Staaten sind diese Werte als plausibel anzusehen. Analog zum Vorgehen bei Arsen wurden zwei Tests (Arthrobactertest, Regenwurm-Fluchttests) mit Nickel und Kupfer durchgeführt und die Ergebnisse zur Ableitung (zusammen mit vorhandenen Daten) vorsorgeorientierter Bodenwerte genutzt. Quelle: Forschungsbericht

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