<p>Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion</p><p>Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären.</p><p>Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>, der bei andauernder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend.</p><p>Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=E_605#alphabar">E 605</a> ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltqualittsnorm#alphabar">Umweltqualitätsnorm</a> für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen.</p><p>Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt?</p><p>Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m3etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden.</p><p>Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE.</p><p>Und wenn es brennt?</p><p>Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen.</p><p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p></p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, von-Siemens-Straße 4, 52511 Geilenkirchen hat gem. §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantragt. Weiter hat die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Erdaufschlüsse gem. § 49 WHG im Rahmen dreier Erkundungsbohrungen angezeigt. Das Vorhaben dient der Erkundung der östlichen Erweiterung der Wassergewinnungsanlage. Die Erweiterung der Anlage erfolgt wegen der PFAS-Belastung des Grundwassers im bestehenden Einzugsgebiets. Beantragt wurde die Erlaubnis zur Entnahme von 70 m³/h, 1.680 m³/d, maximal 13.000 m³ Grundwasser und die Wiedereinleitung in die Vorflut. Angezeigt wurden folgende Bohrungen: - Erkundungsbohrung I (DN 125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 420 - Erkundungsbohrung II (DN125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 - Erkundungsbohrung III (DN250) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 Nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Grundwasserentnahme in einer Menge von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³ eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Dabei wird zunächst geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass bereits die Durchführung einer Vorprüfung nicht erforderlich ist, da erheblich negative Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete auszuschließen sind. Zum einen sind entsprechende Gebiete im Auswirkungsbereich nicht vorhanden und zum anderen erfolgt die Entnahme aus tieferen Grundwasserstockwerken, sodass sich Absenkungen nicht in den oberen Grundwasserleiter durchpausen. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Nr. 13.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für eine Umweltverträglichkeit sind: Beim Brunnenbau kommen keine Boden- und wassergefährdende Baustoffe zum Einsatz. Darüber hinaus werden während der Bohrmaßnahmen nur Bohrspülzusätze verwendet, die keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit verursachen oder fördern. Insgesamt ist das Austreten von Schadstoffen bei sachgemäßem Umgang unwahrscheinlich. Dennoch wird vorsichtshalber durch Auffangeinrichtungen (Geotextilvlies, Auffangwannen, Ölbindemittel) ein Eindringen ausgetretener Stoffe in den Boden wirksam verhindert. Der durch das Abschlussbauwerk resultierende dauerhafte Flächenverbrauch ist zu vernachlässigen. Die bau- und anlagebedingten Wirkungen in Form des Verlusts von Lebensräumen treten i. W. durch temporäre Flächeninanspruchnahme in geringem Ausmaß auf. Die temporär beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bau-arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt und stehen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wieder zur Verfügung, sodass hierdurch keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der Lage der Bohransatzpunkte im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einem Mindestabstand von ca. 100 m zur nächsten Bebauung ist keine Belästigung der Bevölkerung durch die Bohrarbeiten zu erwarten. Dauerhafte Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind aufgrund der Entfernung ebenfalls auszuschließen. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. 25.04.2024 gez. Heimbach Bezirksregierung Köln
Im Rahmen dieses Teilprojektes werden neuartige Lignin-basierte Polyether und Polyester entwickelt, die als Kolophonium-freie Bindemittelkomponente für Offset-Druckfarben verwendet werden sollen. Dabei wird der Fokus auf die Modifikation von technisch verfügbaren Ligninen gelegt, welche kommerziell in großen Mengen verfügbar sind. Der Schwerpunkt der Arbeiten der Flint Group liegt auf der Entwicklung von Lignin basierten Offsetdruckfarben. Die neuartigen Harzkomponenten werden insbesondere auf ihre Verträglichkeit in nachhaltigen Lösemitteln für Offset-Bindemittel wie vegetabile Öle oder Fettsäureester untersucht. Hierbei spielt die Polarität der Harzkomponente und Verdruckbarkeit im lithografischen Prozess eine zentrale Rolle. Die Anforderungen an die Offsetdruckfarben bzw. deren Bindemitteln sind dabei vom Offsetdruckverfahren (Bogenoffset, Rollenoffset-Heatset und -Coldset) und deren spezifischen, hauptsächlich auf der Trocknung der Druckfarben beruhenden technischen Differenzierungen abhängig. Die Formulierungen mit den neuen Harzentwicklungen werden an die Anforderungen angepasst.
Vorhandenen Skimmertechnologien zur Ölhavariebekämpfung auf See besitzen eine stark eingeschränkte Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit bei ungünstigen Witterungsbedingungen, insbesondere Starkwinden, stärkerem Seegang und höheren Strömungsgeschwindigkeiten. Probleme ergeben sich im Allgemeinen auch bei geringen Wassertiefen und in küstennahen Bereichen infolge einer schlechten Erreichbarkeit des Unglücksortes und / oder durch eine erhöhte ökologische Sensibilität des Gebiets insbesondere beim Einsatz chemischer Mittel. Im Verlauf eines bereits abgeschlossenen Verbundvorhabens 'Biobind' wurde ein neuartiges Ölhavariebekämpfungssystems, das eine schnelle Reaktion auf kleine und mittlere Verschmutzungen und hohe Reinigungsraten auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, insbesondere in Flachwassergebieten und küstennahen Bereichen ermöglicht, entwickelt und erprobt. Dazu wurden von der Technischen Universität Dresden und der Universität Leipzig biobasierte, biologisch abbaubare Ölbinder entwickelt, patentiert und auf See erprobt. Projektziel des neuen Forschungsvorhabens ist die Entwicklung von Biopräparaten, bestehend aus Mikroorganismengemeinschaften, die auf die Binder aufgebracht werden. Im Mittelpunkt der Arbeiten im Teilprojekt steht die Entwicklung eines Applikationsverfahrens bzw. einer Applikationstechnologie zur Benetzung und Fixierung der von den Projektpartnern Fa. Ökotec und Univ. Leipzig entwickelten Biopräparate auf den Bindern. Damit soll ein schneller und hoher Ölabbau realisiert werden, ohne dass Ölaufnahme- und Schwimmverhalten der Binder negativ beeinflusst werden. Hierbei werden zwei Lösungsansätze verfolgt: 1.Entwicklung einer Sprühtechnologie zum Aufbringen des Biopräparates auf die Binderoberfläche während des Einsatzes (bei Ausbringung per Schiff oder im Uferbereich) 2.Entwicklung eines stationären Benetzungsverfahrens mit anschließender Trocknung und Lagerung der funktionalisierten Binder Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Stabilität der Biopräparate und der Binder für eine langfristige Lagerung und den Erhalt Ihrer Wirksamkeit.
Zur Vermeidung von Umweltschäden durch austretendes Öl aus einer Windkraftanlage soll außen am Turm, unterhalb der Gondel ein OSC Auffang- und Sicherungssystem eingesetzt und erprobt werden. Das Auffang- und Sicherungssystem besteht aus einem Sicherheitskragen und den darin befindlichen mobilen Einheiten zur Abscheidung und Bindung von austretenden Ölen und ölhaltigen Betriebsmitteln. Der OSC Sicherheitskragen wird unmittelbar unterhalb der Gondel, umlaufend um den Turm der Windkraftanlage montiert. Das OSC System wird in Form von zwei Halbschalen aus GFK vorgefertigt. Direkt unterhalb der Gondel wird der Kragen dann vor Ort von außen geschlossen, fixiert und mit zusätzlichen Sicherungsbändern verankert. Um eine langfristige sichere und dichte Verbindung zum Turm herzustellen werden dauerelastische Dichtungen zwischen Kragen und Turm eingesetzt. Im unteren Bereich des Kragens sind über den gesamten Umfang Löcher als Wasserdurchlass vorgesehen. Das Bindematerial ist wasserdurchlässig, so dass Regenwasser das gesamte System frei durchströmen kann und ein Aufstauen von Wasser sicher vermieden wird. Der Freiraum zwischen dem Sicherheitskragen und der Gondel wird so gewählt, dass alle Bereiche des Kragens gut von außen erreichbar sind. Nach der Montage des Kragens werden die Bindemittel durch Servicepersonal eingelegt und die Anlage so in einen sicheren Zustand versetzt. Nach einem Schadensfall werden die gesättigten Bindemittel von außen herausgenommen und im gleichen Arbeitsgang durch neue Einheiten ersetzt. Alle umweltrelevanten Ziele des Projekts wurden erreicht. Bis zu einer Marktreife des Systems ist jedoch weiterer, nicht unerheblicher Forschungsaufwand notwendig. Es muss eine Produktionsmethode gefunden werden, mit der über eine industrielle Vorfertigung von Halbzeugen und die Kombination mit Passtücken alle unterschiedlichen auf dem Markt befindlichen Turmradien mit einem OSC bestückt werden können. Parallel dazu müssen Befestigungssysteme entwickelt werden, mit denen die Sicherungssysteme universell an allen Türmen sicher fixiert werden können.
3 Steckbrief „Bituminöser/teerhaltiger Abfall“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe - bei asbesthaltigen Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis ZUSAMMENSETZUNG Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt des Erdöls, bei Teer hingegen um einen durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden flüssigen bis halbfesten Stoff. Die PAK16-Gehalte von Bitumen werden in der Literatur i. d. R. zwischen 2,5 und 100 mg/kg angegeben. Die PAK16-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK16-Gehalt von 200 mg/kg wird in Baden-Württemberg ein teerhaltiger Abfall als gefährlich eingestuft [1], [2]. Straßenaufbruch Bituminöser oder teerhaltiger Straßenaufbruch besteht aus mineralischen Stoffen (Splitt, Kies, Schotter), die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Teer wurde bis etwa 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen auch heute noch teilweise beide Materialien gemischt, teilweise auch mit ungebundenen, mineralischen Anteilen (Trag- und Frostschutzschutzschichten) an. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 1 Dichtungsbahnen Teerhaltige Dichtungsbahnen wurden in Deutschland bis zum Jahr 1962 produziert. Auf Grund der Erkenntnis über kanzerogene Wirkungen der Teerinhaltsstoffe wurde danach der Einsatz von Teerdichtungsbahnen eingestellt. In anderen Staaten werden diese Dachbahnen teilweise heute noch produziert. Teerhaltige Dachbahnen, besser bekannt als Dachpappen, bestehen in der Regel aus dünnen Pappen mit beidseitigen Teerkaschierungen. Bitumenhaltige Dichtungsbahnen gibt es in verschiedensten Ausführungen, Farben und Varianten als reine Bitumenbahn oder mit entsprechenden Einlagen aus Geweben oder Einstreuungen mineralischer Stoffe (z. B. Schiefersplitt in verschiedenen Farbtönen). In der Regel bestehen die Dichtungsbahnen aus eingelegtem Gewebe aus Glasfasern, Polyester oder Jute mit Bitumen oder Polymerbitumenbeschichtung. An allen Dichtungsbahnen können Styropor, Kork, Aluminium-Kaschierungen und ggf. auch Verbunde mit Holz- oder Metallverblendungen anhaften. Asbesthaltige Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis wurden beispielsweise als Dachpappen oder Sperrisolierpappen verwendet. Diese sind unter dem AVV-Schlüssel 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) einzustufen. PROBLEMBESCHREIBUNG Bitumen- / teerhaltiger Straßenaufbruch Sowohl bitumenhaltiger als auch teerhaltiger Straßenaufbruch kann organische Anteile enthalten, welche die Zuordnungskriterien nach Anhangs 3 Tabelle 2 Deponieverordnung (DepV) für den organischen Anteil (Glühverlust oder TOC) sowie die extrahierbaren lipophilen Stoffe überschreiten. Der Möglichkeit von Überschreitungen bei diesen Parametern hat der Gesetzgeber durch Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV Rechnung getragen. Die Bezeichnung „Asphalt auf Bitumen oder Teerbasis“ umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers die Abfallschlüssel 17 03 01* und 17 03 02. Bitumenhaltiger und teerhaltiger Straßenaufbruch führt trotz der erhöhten Organik durch den Bitumen- bzw. Teergehalt zu keiner Gasbildung. Diese Bindemittel sind daher für ihre hohe Stabilität und Langlebigkeit beim Einsatz im Straßenbau bekannt. Maßgeblich für die Ablagerbarkeit ist der PAK16-Gehalt des Materials gemäß der „Aktualisierten Handlungshinweise für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Deponien („Handlungshilfe organische Schadstoffe auf Deponien“) in Baden- Württemberg [3]. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 2 Zum grundsätzlichen Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, insbesondere des Vorranges einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Behandlung zur Vermeidung einer Deponierung enthält das LAGA Papier „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ [4] Hinweise und Anforderungen. Bitumen- und teerhaltige Dachdichtungsbahnen Unabhängig von der Produktionseinstellung für teerhaltige Dachdichtungsbahnen in Deutschland im Jahr 1962 ist stets damit zu rechnen, dass beim Rückbau von Altbauten und bei der Sanierung von Dachbahnen auch teerhaltige Bahnen anfallen, ggf. auch in untergeordneten Mengen als Restbestände einer früheren Dachabdichtung. Der organische Anteil der Dichtungsbahnen sowie der Brennwert liegen deutlich über den Zuordnungswerten nach Deponieverordnung. Eine Ablagerung auf Deponien ist deshalb nicht möglich. ENTSORGUNGSWEGE Bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch Die Unterscheidung von bitumen- und teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt über den PAK16- Gehalt. Demnach gilt Straßenaufbruch mit einem PAK16-Gehalt > 25 mg/kg als belastet [5] und unterliegt im Einsatzbereich des Straßenbaus bereits seit längerem Verwendungsbeschränkungen. Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, der einen PAK16-Gehalt von ≤ 25 mg/kg und einen Phenolindex im Eluat von ≤ 0,1 mg/l aufweist, wird gemäß RuVA-StB 01 als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A zugeordnet. Bei diesem wurden keine Bindemittel eingesetzt, die pech- oder kohlestämmige Öle enthalten. Die Verwertung von Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau gemäß den RuVA-StB 01 01 ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich. Straßenaufbruch, der entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Recyclingbaustoff klassifiziert wurde (Einhalten der Überwachungswerte nach Anlage 4 Tabelle 2.2 der ErsatzbaustoffV), kann als Ersatzbaustoff nach den Regeln der ErsatzbaustoffV verwertet werden. Bei Straßenaufbruch mit Bestandteilen von Teer ist der Grenzwert der RuVA-StB 01 für die Verwertungsklasse A von 25 mg/kg PAK16 überschritten. Da der in der ErsatzbaustoffV festgelegte Grenzwert für RC-3 – Material von 20 mg/kg PAK16 ebenfalls überschritten ist, ist LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 3
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines luftgestützten Ölhavariebekämpfungssystems als Ergänzung zu bestehenden Systemen. Dieses System soll eine schnelle Analyse und Überwachung von Ölverschmutzungen auf Gewässern sowie eine zeitnahe Bekämpfung/Reinigung insbesondere in Flachwassergebieten und küstennahen Bereichen er-möglichen. Dazu werden biologisch abbaubare Binder, auf denen ölabbauende Mikroorganismen immobilisiert sind, eingesetzt. Die Binder werden luftgestützt ausgebracht, mit einem im Vorhaben zu entwickelnden Bergesystems (landseitig, seeseitig) geborgen und ihrer Verwertung zugeführt. Das Bergesystem soll so konzipiert sein, dass ein Einsatz in küstennahen Flachwasserbereichen möglich ist. Neben den biologisch abbaubaren Ölbindern sind ölabbauende Mikroorganismen, die auf den Ölbindern immobilisiert werden sollen, eine wichtige Komponente im System 'BioBind'. Der Abbau des Öls ist insbesondere für die Binder wichtig, die nicht geborgen werden können und somit im Ökosystem verbleiben.
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Bund | 35 |
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Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
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