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African soil protection law

Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Böden sind eine Vorbedingung für nachhaltige Entwicklung und Nahrungsmittelsicherheit. Afrika ist derzeit noch der Kontinent mit der geringsten Bodendegradation, der Druck auf Böden ist aber enorm hoch. Faktoren wie Armut, Hunger, Übernutzung, Überbevölkerung und Klimawandel verstärken den Trend. Vor diesem Hintergrund liefert das Werk African Soil Protection eine vergleichende Analyse der rechtliche, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Basierend auf Länderstudien in Kamerun, Kenia und Sambia werden die wichtigsten Probleme und Herausforderungen vergleichend analysiert und herausgearbeitet. Das Werk unterbreitet einige konkrete Empfehlungen, um einen effektiveren Bodenschutz zu erreichen. Diese Empfehlungen sowie die Analyse der komplexen und interdisziplinären Fragen sind auch - vergleichend und richtungsweisend - für Akteure im Themenfeld in anderen Kontinenten und Rechtsordnungen von hohem Interesse. Quelle: Verlagsinformation

Sustainable Forestry in the Bengawan Solo River Basin - Indonesia

Das Projekt "Sustainable Forestry in the Bengawan Solo River Basin - Indonesia" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Forstpolitik, Forstgeschichte und Naturschutz durchgeführt. Das Bengawan Solo-Bassin liegt auf der Insel Java und ist in zwei Provinzen, in welchem viele Kabupaten (Bezirke) liegen, aufgeteilt. Die Insel hat spezifische Ökologieeigenschaften, wenn sie mit anderen Inseln in Indonesien verglichen wird. Überbevölkerung und die wachsenden städtischen Gebiete sind Hauptfaktoren im verbrauche der natürlichen Mittel und erzeugen oft Konflikte. Die Neue Ordnung der indonesischen Regierung in Dezentralisation und deren Naturschutzmanagement konnte potentiell auf dem Nachhaltigkeitsplan festgehalten werden. Die Ziele dieser Forschung sind: 1. Auswertung der biophysikalischen Veränderung der Bengawan Solo-Bassin Landschaft. 2. Die Definition der ökologischen Bedürfnisse und der Planung, die für eine nachhaltige Bodenstabilisierung verantwortlich sind. 3. Soziale- und Institutionsziele müssen berücksichtigt werden und in die Planungen integriert werden.

Genetic diversity and geographical differentiation of green-algal photobionts in Antarctic lichens

Das Projekt "Genetic diversity and geographical differentiation of green-algal photobionts in Antarctic lichens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft, Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg durchgeführt. The biomass and diversity of terrestrial Antarctic ecosystems is almost entirely made up of bryophytes and lichens. As highly specialized symbiotic systems of fungi and algae or cyanobacteria lichens are especially sensitive to rapid climatic changes. Lichen fungi depend critically on the availability and ecological performance of suitable algal strains and genotypes in their environment. Up to now, the genetic diversity and geographical differentiation of Antarctic green algal lichen photobionts has not been studied in detail and little is known about the photobiont selectivity of green algal lichens. Based on DNA-sequences, we study the genetic diversity and structure of Antarctic populations of trebouxioid lichen photobionts and mycobionts and compare them with populations from other continents. As a model system, the photobiont diversity in different haplotypes of the macrolichen Cetraria aculeata is examined and compared to the genetic diversity of Cetraria-mycobionts and the total organismal stand diversity. We are especially interested in the question, how strongly Antarctic populations of C. aculeata select for certain photobiont strains and whether Antarctic photobiont populations are genetically isolated from those of other continents. First results indicate reduced levels of genetic diversity in Antarctic mycobiont and photobiont populations. The photobiont of Cetraria aculeata belongs to the Trebouxia jamesii group. With the exception of a few rare haplotypes, there seem to be no specifically Antarctic haplotypes. Most notably, Antarctic photobiont haplotypes are closely related to or even identical with arctic haplotypes, while temperate populations of Cetraria aculeata associate with genetically different photobionts. Although C. aculeata is usually sterile and propagates by thallus fragments that contain both symbionts, the mycobiont displays a different phylogeographic pattern with northern and southern hemispheric haplotypes. This indicates habitat-specific association of mycobionts with photobionts.

Teilprojekt: Epistemische Mobilitäten und die Steuerung von Umweltrisiken in Inselstaaten Südostasiens

Das Projekt "Teilprojekt: Epistemische Mobilitäten und die Steuerung von Umweltrisiken in Inselstaaten Südostasiens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, artec Forschungszentrum Nachhaltigkeit durchgeführt. Küsten und urbane Zentren entlang dieser stellen seit vormoderner Zeit Zonen intensiven kulturellen, ökonomischen und politischen Austausches dar. Vorkoloniale und koloniale Reiche entstanden, basierend auf ihrem Geschick, den hohen Grad an geographischer Mobilität ihrer Mitglieder und den damit einhergehenden Austausch von Lebensstilen, Imaginären und unterschiedlichster Wissensformen, hier gefasst unter epistemischen Mobilitäten, für ihre Entwicklung zu nutzen. Auch heute noch fungieren insbesondere urbanisierte Küstenregionen als Katalysatoren sozialen Wandels. Ihre zunehmende Übervölkerung jedoch, bei gleichzeitiger Zunahme von sich entlang der Küste manifestierender Umweltrisiken, führt zu einer zunehmend prekären Situation. Ziel der hier vorgeschlagenen Forschung ist es, eben diese Muster epistemischer (Im-)mobilitäten in und zwischen den Städten Singapurs, Jakartas und Manilas zu untersuchen. Konkret liegt der Fokus auf mobilen (a) politischen Strategien und Programmen der Risikoanpassung (z.B. Formulierung und Institutionalisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen), sowie (b) (standardisierten) Praktiken (z.B. Deichbau), kommuniziert und legitimiert von internationalen Gebern und zivilgesellschaftlichen Organisationen und schließlich von lokalen Akteuren übersetzt, (re-)interpretiert und eingewoben in lokal-gesellschaftliche Anpassungsprozesse. Diese Schwerpunktsetzung beruht auf der Annahme, dass epistemische (Im-)mobilitäten und somit die lokalen Übersetzungsprozesse global kommunizierter Politiken und Praktiken von grundlegender Bedeutung sind, um lokalen, antizipierenden und anpassenden Umgang mit Meeresspiegelanstieg zu verstehen und gesellschaftseigenes Anpassungslernen zu ergründen und zu fördern. Das Projekt ergänzt rezente Risiko-, Resilienzen- und Anpassungsforschung in Küstenregionen in drei Bereichen: (1) Der bewusst gewählte Fokus auf epistemischen Mobilitäten unterstreicht die Bedeutung des Dynamischen, sich in Bewegung und Austausch-befindenden im Verstehen von Übersetzungsprozessen politischer Strategien und Praktiken und wie diese lokale Anpassungskapazitäten gestalten. (2) Eben dieser Fokus auf den geographisch wie sozial dynamischen Charakter von Wissensaustausch ermöglicht eine Weiterentwicklung von follow-the-moving-target-Methodologien, die von direkter Relevanz für zukünftige Forschungsbemühungen im Bereich der Wandelanpassung sind. (3) Schließlich formt die empirische Erhebung der Interdependenzen von sozialer Sinnzuschreibung in Übersetzungsprozessen politischer Programme und Praktiken und gesellschaftlichen Anpassungslernens Grundlage für die Konzeptionalisierung epistemischer Mobilitäten. Es bestehen über Jahre gewachsene Forschungspartnerschaften mit lokalen Universitäten in Singapur, Jakarta und Manila. Des Weiteren wurden erste Gespräche mit vier Antragsstellern anderer Projekte und potentiellen Kooperationspartnern im Arbeitsprogramm C geführt.

Kormoran Monitoring 1997/98 in Niederoesterreich

Das Projekt "Kormoran Monitoring 1997/98 in Niederoesterreich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft durchgeführt. Die seit Mitte der 80er Jahre in Mitteleuropa stark zunehmende Anzahl durchziehender Winterbestaende des Kormorans, Phalacrocorax carbo sinensis, fuehrten auch in Oesterreich zu teils heftigen Konflikten zwischen Vertretern des Natur- und Vogelschutzes und der Fischerei. Mit Bezug auf die Anwendung des Artikel 9 der geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie wurde von der Niederoesterreichischen Landesregierung eine Verordnung erlassen, die eine Vertreibung sowie einen zahlenmaessig und zeitlich begrenzten Abschuss von Kormoranen an definierten Gewaesserabschnitten (Salmonidenregion) in Niederoesterreich erlaubt. Mittels eines begleitenden Monitorings wurden die Auswirkungen der Vertreibungsmassnahmen beobachtet, dokumentiert und beurteilt. Im Rahmen des Monitorings wurden folgende Arbeitsschritte durchgefuehrt und folgende Daten erhoben: simultane Schlafplatzzaehlungen zur Erfassung des Kormoran-Bestandes im gesamten Bundesland, regionale Schwerpunkte der Verteilung, Beobachtung von Tagesaktivitaeten, Auswertung von Aktivitaetsprotokollen und Abschussmeldungen, Aufarbeitung des Abschussmaterials, Nahrungsanalysen von Magen-Darm-Proben, Aufbereitung und Zusammenfassung der relevanten fischoekologischen Daten und Aspekte.

Zukunft gibt es nur gemeinsam ? Hilfe geben, Verantwortung wahrnehmen, Menschlichkeit bewahren Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 (Anrede!) Nach den Geschehnissen vom Ostersamstag ist es nicht möglich, einfach zur Tagesordnung überzugehen, ohne ein klares Bekenntnis zu Toleranz, Menschlichkeit und Weltoffenheit zu geben. Das sage ich in diesem Hohen Haus auch vor dem Hintergrund des schrecklichen Geschehens im Mittelmeer. Wir müssen in der EU dafür sorgen, dass mehr Sicherheit für die Flüchtlinge im Mittelmeer gewährleistet wird, so wie das im Rahmen der früheren Mission Mare Nostrum der Fall war. Entscheidend wird aber auch sein, bei den Fluchtursachen in den Herkunftsländern anzusetzen. Ohne Zweifel wird es jedoch in den nächsten Monaten weiter sehr hohe Flüchtlingszahlen in Deutschland und Europa geben. Das müssen und werden wir schultern. Sachsen-Anhalt darf kein Ort werden, in dem Fremdenfeindlichkeit die Oberhand gewinnt. Es gibt viele Beispiele gelungener Integration und eines beispielhaften Miteinanders von Flüchtlingen und der heimischen Bevölkerung in unserem Land. Auch im Burgenlandkreis. Doch wir stellen fest, dass es mit der Zunahme der Zahl der Asylsuchenden auch eine Zunahme fremdenfeindlicher Äußerungen und fremdenfeindlicher Taten gibt. Das dürfen wir nicht zulassen. Dem müssen wir uns entgegenstellen. Ich war in der letzten Woche bei der Eröffnung einer Anne-Frank-Ausstellung in Wernigerode. Wir alle wissen um das Leben und Sterben der Anne Frank. Ihr Tagebuch wurde in 67 Sprachen übersetzt und ist heute eines der meistgelesenen Bücher der Welt. Es ist zu einem Symbol für das Leid aller unschuldig Verfolgten geworden. Anne Frank hinterließ uns mit ihrem Tagebuch ein Vermächtnis. Dieses Vermächtnis ist zeitlos. Lasst uns in einer Gesellschaft ohne Unterdrückung und Diskriminierung leben. Lasst uns in einer Gesellschaft leben, in der man ohne Angst verschieden sein kann und in der es normal ist, verschieden zu sein. Damals war das Mädchen Anne Frank schutzbedürftig. Heute suchen andere Menschen in Deutschland Schutz. Sie kommen nach Deutschland, weil sie in ihren Heimatländern verfolgt und unterdrückt werden und ihr Leben in Gefahr ist. Geschichte lässt sich nicht bewältigen. Wir können sie nicht ungeschehen machen. Aber wir können aus ihr lernen. Und aus ihr zu lernen, heißt, es besser machen zu wollen. Niemand soll sagen, er oder sie könne doch nichts ändern. Das ist grundfalsch. Wir bestimmen, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Wir entscheiden, ob die Sätze aus der Bibel: "Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken? und ?Wie ein Einheimischer unter euch soll euch der Fremde sein? für unsere Gesellschaft gelten. Es liegt an uns, ob wir in einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft leben und Menschen aus anderen Teilen der Erde sich in unserer Gesellschaft wohl- und sicher fühlen. Für eine aufrichtige Willkommenskultur können wir alle etwas tun. Aufklärung beginnt in der Familie, in der Schule, an den Universitäten, im beruflichen und privaten Umfeld. Ich will an einen anderen Termin erinnern, den ich kürzlich wahrgenommen habe: Die Eröffnung des Demografie-Kongresses hier in Magdeburg. Er bildete den Auftakt zur Demografie-Woche. In ihrem Mittelpunkt standen verschiedene Projekte und Veranstaltungen zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land. Dieser Wandel ist unbestreitbar und hat gravierende Auswirkungen auf unser Leben, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf die Landesfinanzen, auf Infrastruktur und Schulplanung. Heute leben 600.000 Menschen weniger in Sachsen-Anhalt als 1990. Die Bevölkerung ist von 2,8 auf rund 2,2 Millionen geschrumpft. Dieser Trend wird sich ? so die Prognosen ? fortsetzen. Das zeigt: Unser Problem ist der Bevölkerungsrückgang, nicht aber Übervölkerung. Wenn wir als Bundesland nicht von der Landkarte verschwinden wollen, können wir uns über Zuwanderung nur freuen. Sachsen-Anhalt hat nur eine Zukunftschance, wenn es weltoffen ist. Wir haben in der DDR erlebt, welche verheerende Auswirkung die Abschottung von den Weltmärkten hat. Und wir sehen heute, auf welchem Entwicklungs- und Wohlstandsniveau Staaten stehen, die sich von der Welt abschotten. Das kann kein Weg für uns sein. Rund 3,4 Mrd. ? für ca. 24.000 Projekte hat Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2007 bis 2013 von der EU bekommen. Geld, das wir für Unternehmen, Hochschulen und Schulen oder den Hochwasserschutz eingesetzt haben. Ohne die Hilfen aus Brüssel wären wir längst nicht so weit beim Aufbau unseres Landes. Wir sind im Osten das Land mit den meisten ausländischen Investitionen. Allein im Jahr 2013 hat es 30 Investitionsvorhaben gegeben. Dabei sind mehr als 1.500 Arbeitsplätze entstanden. Ohne diese ausländischen Investoren säße manch Sachsen-Anhalter heute ohne Arbeit zu Hause. Und wir benötigen weiterhin Investoren aus dem Ausland, wenn wir im weltweiten Wettbewerb bestehen wollen. Fast 30% unserer produzierten Waren gehen inzwischen ins Ausland. Weltoffenheit schafft Arbeit. Das gilt auch für unsere Hochschulen und Universitäten. Knapp 9% oder in Zahlen fast 5.000 Studenten in Sachsen-Anhalt kommen aus dem Ausland. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in den Hochschulstädten und fördern zugleich den Wissenstransfer. Angesichts eines sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels wird der Zuzug ausländischer Fachkräfte immer mehr an Bedeutung gewinnen. Unsere Wirtschaft wird auf sie nicht verzichten können, wenn wirtschaftlicher Aufschwung und Wohlstand auch künftig erhalten bleiben sollen. Darum müssen wir mehr noch versuchen, ausländischen Studenten nach ihrem Studium eine berufliche Perspektive in unserem Land zu bieten. Ein weltoffenes Klima im Land ist dazu eine Grundvoraussetzung. In zwei Jahren feiern wir den 500. Jahrestag der Reformation. Wir erwarten dann Christen aus aller Welt, denn Luthers Lehre hat sich weit über Deutschland hinaus verbreitet. Wir wollen für sie gute Gastgeber sein. So wie auch für die Touristen, die schon jetzt aus dem Ausland zu uns kommen. Sie informieren sich hier nicht nur über Geschichte und Kultur unserer Heimat, sie sind längst unverzichtbar für unsere Tourismusbranche. Mehr als eine halbe Million Übernachtungen ausländischer Touristen zählten wir im letzten Jahr. Das ist die eine Seite von Weltoffenheit. Natürlich - es kommen auch Menschen aus dem Ausland zu uns, die nicht als Investoren, Studenten oder Touristen kommen. Es sind Menschen, die auf unsere Hilfe hoffen. Und es sind mehr als in den vergangenen Jahren. Haben wir deshalb das Recht, Menschen abzuweisen und sie der Verfolgung in ihren Heimatländern auszusetzen? Ich sage nein. Auch vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte. In den Jahren nach 1933 sind viele, viele Deutsche vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten geflohen. Juden, Sozialdemokraten und Kommunisten, Künstler, Journalisten und Wissenschaftler. Willy Brandt z. B. oder Thomas Mann. Nicht zu vergessen der gebürtige Dessauer Kurt Weill. Dazu viele ganz normale Bürgerinnen und Bürger. Sie alle verdanken ihr Leben dem Umstand, dass es damals Staaten gab, die ihnen Asyl gewährten. Diese Erfahrungen aus der deutschen Geschichte prägten auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1949 ist das Recht auf politisches Asyl fester Bestandteil des Grundgesetzes. ?Politisch Verfolgte genießen Asylrecht? heißt es dort in Artikel 16. Das ist die Richtschnur unseres Handelns und davon lassen wir uns durch niemanden abbringen. Wir feiern in diesem Jahr den 25. Jahrestag der deutschen Einheit und zugleich das 25-jährige Jubiläum der Wiedergründung Sachsen-Anhalts. Die ersten Jahre des Umbaus waren schwierig. Doch inzwischen können wir die Früchte unserer Arbeit ernten. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der neunziger Jahre. Unsere Unternehmen behaupten sich erfolgreich im internationalen Wettbewerb. Das Gesicht unserer Städte und Dörfer hat sich positiv verändert. Deutschland insgesamt erlebt einen Wirtschaftsaufschwung. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, die auch an die Schwachen und Benachteiligten denkt. Dieses soziale Element gilt es zu erhalten. Es verträgt keine Einschränkungen. Als ein Land, in dem Wohlstand herrscht, stehen wir auch in der Verantwortung gegenüber Völkern, die in Not und Elend leben. Ihr Schicksal darf uns nicht gleichgültig sein. ?Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt?, heißt es in unserer Landesverfassung. Und weiter: ?Das Volk von Sachsen-Anhalt bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.? Dies markiert den Wertekanon unseres Zusammenlebens. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt nicht nur für Sachsen-Anhalter. Das gilt für alle Menschen, die in unserem Land zu Gast sind, unabhängig von ihrer Sprache, Religion und Herkunft. Und aus diesem Verfassungsauftrag heraus sind wir verpflichtet, Verfolgten Schutz und Hilfe zu bieten und sie bestmöglich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ich weiß, dass dies uns angesichts der wachsenden Flüchtlingszahlen vor besondere Herausforderungen stellt. Wurden im Jahr 2007 in unserem Land noch knapp 600 Asylanträge gestellt, waren es im letzten Jahr mehr als 6.600. In diesem Jahr wird die Zahl weiter steigen. Das ist insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte eine schwierige Aufgabe, die für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig sind. Das Land lässt die Kommunen hier jedoch nicht allein. Im Gegenteil, wir suchen den Dialog, so wie beim Spitzengespräch im Innenministerium in der vergangenen Woche. Hier haben wir noch einmal deutlich gemacht, dass das Land für eine auskömmliche Finanzierung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der wichtigen Aufgabe der Unterbringung der Flüchtlinge sorgen wird. Keine Kommune wird deswegen in finanzielle Schieflage geraten oder gar die Erledigung eigener Aufgaben und Investitionsvorhaben zurückstellen müssen. Wir setzen darüber hinaus eine Task Force ein aus Vertretern der Staatskanzlei, des Innen- und des Sozialministeriums, die als interministerielle Arbeitsgruppe als Ansprechpartner der Kommunen in allen wichtigen Fragen dient. Mit Integrationslotsen wollen wir den Kommunen Hilfe und Entlastung geben. Sie können sich um Nöte und Sorgen der Asylsuchenden kümmern und zugleich Kontakte zu Behörden und Vereinen herstellen. Auch dies ist ein Beitrag zur Stärkung der Willkommenskultur im Lande. Unumstößlich gilt, dass Asylsuchende humanitären Grundsätzen gemäß untergebracht und betreut werden müssen. Das ist uns bislang auch angesichts gestiegener Flüchtlingszahlen gelungen. Und das wollen und werden wir auch künftig gewährleisten. Schutzbedürftige haben in unserem Land ein Bleiberecht. Sie sind in unsere Gesellschaft zu integrieren. Angesichts des Bevölkerungsrückgangs in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten sollten wir dies als Chance begreifen und nicht nur mögliche Schwierigkeiten sehen. Ich selber habe mich in den letzten Wochen in Gesprächen mit Asylsuchenden davon überzeugen können, dass unter ihnen viele gut ausgebildete und integrationswillige Flüchtlinge sind. Sachsen-Anhalt setzt sich für ein modernes Asyl- und Ausländerrecht ein, welches dem Bedarf unseres Landes an Zuwanderung gerecht wird. Zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren gehört selbstverständlich auch, dass über Asylanträge binnen einer angemessenen Frist entschieden wird. Hier ist der Bund in der Pflicht, die Dauer der Verfahrensbearbeitung bis zur behördlichen Erstentscheidung weiter zu beschleunigen. Ende März 2015 lag die Zahl der noch offenen Asylverfahren bei rund 200.000. Dies sind doppelt so viele offene Verfahren wie noch zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Diese Zahl muss durch den Bund deutlich reduziert werden, um den betroffenen Menschen schnellstmöglich Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verschaffen. Angesichts der derzeit hohen Zahl von Asylsuchenden ist es nicht möglich, diese in der Zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu betreuen. Nach der Ankunft in Halberstadt dauert es allein bis zu zwei Monate, ehe der Asylantrag gestellt werden kann. Derzeit treffen aber täglich fast 30 Menschen in Halberstadt ein. Selbst wenn die Einrichtung für über 1.000 Personen ausgelegt ist, stoßen wir hier also an Grenzen. Deshalb benötigen wir Kapazitäten in den Kreisen und kreisfreien Städten. In über 70 Orten in Sachsen-Anhalt erfolgt derzeit die Unterbringung. In den meisten davon ohne Probleme. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gilt: Auch diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind, können für die Zeit ihres Aufenthaltes in unserem Land eine menschenwürdige Behandlung erwarten. Es darf für sie keine Bedrohungen oder Gefahren für Leib und Leben geben. Dafür wird das Land mit allen Mitteln des Rechtsstaates sorgen. Aber zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört auch, dass diejenigen, die kein Bleiberecht erhalten haben, in ihre Heimatländer zurückkehren. (Anrede!) Wir haben leider in den letzten Wochen erlebt, dass sich Verantwortungsträger wie Bürgermeister oder Landräte Bedrohungen ausgesetzt sehen. Dies können wir nicht akzeptieren. Wer sich ? oft ehrenamtlich ? für das Wohl seiner Kommune einsetzt, verdient Anerkennung und nicht Bedrohung. Er kann zudem Schutz für seine Privatsphäre und Schutz vor krimineller Gewalt erwarten. Dieser Entwicklung haben wir Rechnung getragen. Das Innenministerium hat einen Erlass zum Vollzug des Versammlungsrechtes herausgegeben. Er enthält Handlungsempfehlungen zu Beschränkungen einer Versammlung in Abwägung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Es geht dabei keineswegs um eine Einschränkung des Versammlungsrechts an sich. Wer wüsste besser als wir im Osten, welch hohes Gut das Recht ist, sich zu versammeln und seine Meinung frei kundzutun. Dieses Recht darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Druck auf einzelne Personen auszuüben und sie in ihren Persönlichkeitsrechten zu beschränken. Jedem Bürger muss ein Raum verbleiben, in den er sich zurückziehen kann und in dem er in Ruhe gelassen wird. Dazu gehört in erster Linie die Privatwohnung. Es ist daher gänzlich unangemessen, wenn in ihrem unmittelbaren Umfeld Veranstaltungen stattfinden, die psychischen Druck auf diese Person erzeugen sollen. Der Begriff der ?Gefahr für die öffentliche Sicherheit? umfasst auch den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Mit den Handlungsempfehlungen des Innenministeriums geht es also nicht darum, Versammlungen zu untersagen. Wohl aber soll verhindert werden, dass diese missbraucht werden, um Bürgerinnen und Bürger unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Ich gehe davon aus, dass in den Behörden der Landesverwaltung und den Landkreisen mit den Empfehlungen verantwortungsvoll umgegangen wird. Zum Informationsaustausch und um Ansatzpunkte für die Umsetzung der Empfehlungen aufzuzeigen, wird es im Juni drei Regionalkonferenzen im Bereich der jeweiligen Polizeidirektionen geben. Geladen werden dabei sowohl Vertreter der örtlichen Verwaltungen als auch von Polizei und Justiz. Bei der Entscheidungsfindung wird immer der konkrete Einzelfall geprüft werden müssen. Unbenommen davon ist es beschämend, dass bestimmte Gruppierungen und eine bestimmte Partei das Versammlungsrecht in einer Weise missbraucht haben, die ein solches Eingreifen notwendig machte. Damit bin ich bei einer anderen wichtigen Erkenntnis aus dem Geschehen der letzten Wochen. Es bestätigt, dass es richtig war, über den Bundesrat den Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Von der Notwendigkeit des Verbotes sind wir mehr denn je überzeugt. Die NPD fungiert in allen Ländern als Scharnier, Organisationsnetz und legaler Arm einer rechtsextremistischen politischen Bewegung. Sie wirkt in bestimmten Regionen mit besonderer Entschlossenheit auf den politischen Prozess ein und stellt dessen Integrität in Frage. Sie agiert aggressiv und mit verfassungsfeindlichen Zielen. Sie will die Kontrolle über den öffentlichen Raum ergreifen und erzeugt eine Atmosphäre der Angst, um demokratisches Handeln einzuschränken. Das darf ihr bei uns nicht gelingen. Es gehört zum Selbstverständnis einer wehrhaften Demokratie, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um verfassungsfeindlichen Aktivitäten keine legitime öffentliche Plattform zu geben. Dem dient der Verbotsantrag. Natürlich sind wir uns im klaren darüber, dass allein mit einem Verbot der NPD sich das Problem des Rechtsextremismus nicht erledigt. Prävention gegenüber rechtsextremem Gedankengut ist darum ein wichtiges Begleitinstrument. Und das nicht erst seit Einreichung des Verbotsantrages im Dezember 2013. In Sachsen-Anhalt gehen wir seit vielen Jahren gegen das Phänomen politischer Radikalisierung an. Wesentliches Element ist hier unser Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. ?Unsere Demokratie lebt von der Achtung der Menschenwürde, dem Respekt gegenüber Andersdenkenden und der Wertschätzung für die Vielfalt der Kulturen und Weltanschauungen.? So heißt es in seiner Präambel. Es macht damit deutlich, was auch Grundlage unseres Umgangs mit Flüchtlingen sein muss. Das gilt umso mehr in einem Land, das auf Zuwanderung angewiesen ist. Einem Land, das in der Mitte Europas gelegen, vom Austausch mit anderen Nationen lebt. Zukunft gibt es nur gemeinsam. Das gilt ebenso für unser Zusammenleben in Sachsen-Anhalt wie für das Zusammenleben in Europa und der Welt. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

pfl-tiere-st_Kurzfluegler.pdf

Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) Bestandssituation Paul Scholze, Manfred Jung, Andreas Schöne & Marita Lübke-Al Hussein Einführung Die Kurzflügler, Kurzflügel- oder Raubkäfer, eine Untergruppe der Familienreihe Staphylinoidea bei den Coleoptera, repräsentieren mit etwa 1.500 Arten das umfangreichste Insektentaxon in Deutschland und werden auch im Weltmaßstab mit geschätzten 31.000 Arten nur noch von den Rüsselkäfern (Curculionidae) übertroffen. Das charakteristische morphologische Merkmal der Staphyliniden sind im Verlaufe der Stam- mesgeschichte erworbene kurze Flügeldecken, die bei den Tieren der meisten Unterfamilien bewegliche Ab- dominalsegmente frei lassen und ihnen im Zusammen- spiel mit geringer Körpergröße – die bei den meisten Kurzflüglerarten höchstens 3–4 mm beträgt – bemer- kenswerte Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ver- leihen (Lebensformtyp des Schlänglers; Korge 1991). Die damit einhergehende hohe Vagilität ermöglicht die Besiedlung unterschiedlichster terrestrischer Habi- Aleochara cuniculorum (Unterfamilie Aleocharinae). 3,5–5,5 mm, Foto: M. Uhlig aus Scholze (2014). 776 tate. Die überwiegende Mehrzahl der Kurzflügler lebt epigäisch in pflanzlichem Detritus verschiedenster Art oder in Mikrohabitaten außerhalb der Bodenschichten, wo die für den Vollzug ihrer Lebensprozesse erforderli- chen Umweltfaktoren gegeben sind. Hier findet man die meisten Ubiquisten oft in hohen Populationsdichten. Es gibt aber auch Spezialisten mit hohen Ansprüchen an mikroklimatische Bedingungen geringerer Schwan- kungsbreiten. Streng hygrobionte und hygrophile Arten leben an offenen wie durch Vegetation mehr oder we- niger verdeckten Feuchtgebieten, oft ausschließlich in den diese begleitenden Sphagnum- und anderen Moos- polstern, viele sind streng halophil und nur an den Bin- nenlandsalzstellen oder Meeresküsten verbreitet, ande- re leben in Gletschernähe der Hochgebirge tief unter Steinen und Laublagen oder teilweise streng cavernicol, manche zusätzlich noch anophthalm in Höhlen. Viele Arten finden sich vornehmlich unter Rinden, im Mulm, endogäisch in selbstgegrabenen Gängen, an Äsern, als Nidikole in Nestern von Höhlen- und Freibrütern sowie bei subterricol lebenden Säugern und Arthropoden. Ei- nige leben als geduldete (Synöken) oder heftig verfolgte Einmieter (Synechtren), aber auch als Kommensalen, ausschließlich bei Ameisen. Die präferierten Habitate werden in der Regel nur zu Partnerfindung und Nah- rungssuche sowie bei Übervölkerung verlassen. Da die meisten Kurzflüglerarten als Imago überwintern, be- ginnt ihre Aktivitätsphase schon im zeitigen Frühjahr, erreicht ihren Höhepunkt in den Monaten Mai/Juni und setzt sich in den Herbstmonaten mit oft bemerkenswert hohen Arten- und Individuendichten bis zum Beginn der ersten Fröste fort, nicht wenige Arten sind winter- aktiv. Stenothermie ist bei den Staphyliniden weniger ausgeprägt, aber es gibt thermophile Arten, die nach Verlassen ihrer Überwinterungsrefugien bevorzugt Trockenstandorte besiedeln, wobei nicht selten Affinitä- ten zu Kalklagen vorliegen, jedoch sind engere Bindun- gen an chemische Zustände des Bodensubstrats (pH- Wert) bei den Kurzflüglern weniger ausgeprägt als etwa bei den Carabiden. Der Nahrungserwerb (Übersicht bei Good & Giller 1991) vollzieht sich überwiegend raptorisch, in der Gattung Aleochara herrscht Raubpa- rasitismus bei Dipterenlarven vor (s. a. Fuldner 1960, Scholze 1993), in einigen Untergruppen werden Pilz- sporen und -myzelien (Gyrophaena), Algen (Bledius) oder Detritus (manche Omaliinen) aufgenommen. Die Vielfältigkeit der Lebensansprüche, verbunden mit den oftmals ausgeprägt hohen Arten- und Individuendich- ten in passenden Habitatlagen und bei geeigneten Um- Frank, D. & Schnitter, P. (Hrsg.): Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt weltkonstellationen, lassen nicht zu Unrecht vermuten, dass Staphyliniden durchaus als Begrenzungsfaktoren anzusehen sind, aber ob sie, abgesehen von den steno- topen Arten, als effiziente Indikatoren der Stabilität der Biozönosen einzustufen sind, ist unklar, weil es hierzu an den nötigen komplexen synökologischen Untersu- chungen bislang noch mangelt. Taxonomie und Nomenklatur Seit Erscheinen der ersten Mitteilung über die Be- standssituation der Kurzflügler in Sachsen-Anhalt (Scholze 1999) gibt es sowohl in systematisch-nomen- klatorischen als auch faunistischen Belangen erhebliche Änderungen. Umfangreiche, vor allem phylogenetisch gestützte Revisionen ergaben, dass einige früher ei- genständige Familien bei den Lathridiiden (Dasyce- ridae) und innerhalb der Überfamilie Staphylinoidea (Scaphidiidae, Scydmaenidae, Pselaphidae) nicht mehr als solche zu halten waren, sondern als Unterfamili- en bei den Staphylinidae s. str. eingruppiert werden mussten (Leschen & Löbl 1995, Newton & Thayer 1995, Löbl & Calame 1996, Löbl 1998, Grebenni- kov & Newton 2009). Die Familien mit Artvorkom- men in Sachsen-Anhalt stehen nach Assing & Schülke (2006, 2012) in einer neuen systematischen Reihenfol- ge: die Dasycerinae (1) hinter den Micropeplinae, die Scaphidiinae (6) hinter den Habrocerinae, die Pselaphi- nae (55) folgen den Dasycerinae, und die Scydmaeninae (39) werden zwischen die Euaesthetinae und Steninae gesetzt. Außer den Scydmaeninae wurden speziell für Faunisten bislang unterfamilien-, gattungs- und arten- orientiert mehrere Supplemente zur mitteleuropäischen Kurzflüglerfauna mit den jeweils gültigen taxonomisch- nomenklatorischen Fakten erarbeitet (Lohse 1989, As- sing et al. 1998, Assing & Schülke 1999, 2001, 2006), die, sofern sie auch auf bei uns evidente Arten zutreffen, mit zu berücksichtigen waren, etwa die Streichung der Unterfamilie Xantholininae, deren Arten jetzt bei den Staphylininae eingegliedert sind. Erst kürzlich erschien die seit langem erwartete zweite Auflage des ersten Teils der Bestimmungstabellen für Staphyliniden (As- sing & Schülke 2012), die sich durch moderne Aus- stattung mit instruktiven Fotos und präzisen Abbildun- gen morphologischer Details (einschließlich kompletter Darstellung der Genitalien) sowie die bei einigen Arten veränderte aktuell gültige Nomenklatur auszeichnet. Bearbeitungsstand, Datengrundlagen Abgesehen von den aufgrund der Eingliederung neu- er Unterfamilien notwendigen Änderungen im Arten- spektrum, machten sich wegen fortgeführter Recher- chen in Museen (insbesondere Museum für Naturkunde und Vorgeschichte in Dessau-Roßlau), tiefergründiger Literaturauswertungen, vor allem aber infolge intensiv weitergeführter Sammelaktivitäten in den vergangenen Jahren bei einer großen Anzahl von Arten Änderungen im Nachweisstatus (Erst- und Wiederfunde, Korrek- turen bei den Nachweiszuordnungen, Streichungen) erforderlich. Bemerkenswerte Zugänge an Neubelegen und Wiederfunden in nahezu allen Unterfamilien gehen zunächst vor allem auf die vom Landesamt für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt in Halle (LAU, Koordination P. Schnitter, M. Trost) seit 1995 durchgeführten Unter- suchungen mit Bodenfallen an über 200 Sonderstand- orten zurück, die teilweise noch bis vor kurzem im Huy bei Halberstadt (2008–2011) und über mehrere Probe- staffeln in der Colbitz-Letzlinger Heide (2005–2013) weitergeführt worden sind. Für den größten Teil der bis 2002 untersuchten Flächen wurden speziell die in den Xerothermstandorten erhobenen Fangdaten nach öko- faunistischen Bewertungskriterien bearbeitet und pub- liziert (Lübke-Al Hussein 2004, Scholze 2000, 2001a, 2002, 2003a, 2003b, 2004, 2008). Seit dem Jahre 2000 wurden auf Initiative des En- tomologischen Vereins Sachsen-Anhalt e. V. (EVSA, Koordination W. Malchau) und in Abstimmung mit dem LAU Sammelexkursionen in faunististisch weni- ger erforschte Regionen Sachsen-Anhalts unternom- men. Bei Einsatz unterschiedlichster Sammeltechniken fanden erste Recherchen im Landkreis Stendal statt (Beuster, Harpe, Jeggel) und wurden später auf Stand- orte des Landkreises Salzwedel ausgedehnt (Schwie- sau, Zichtauer Berge u. a.). Die zu den nachgewiesenen Staphyliniden angefallenen Funddaten, um deren Auf- arbeitung sich im Besonderen Schöne (2000, 2005) bemüht hat, sind in ein Käferverzeichnis der Altmark (Strobl 2007) eingeflossen und wurden später durch Funde aus dem Elbe-Havel-Winkel und den Altmark- platten (Moore und Bruchwälder, Wälder, Trocken- rasen und Heiden) sowie dem Ohre-Aller-Hügelland durch Scholze (2009a) und Schöne (2009) ergänzt. Ein weiterer Schwerpunkt bei der von der EVSA or- ganisierten Artenbestandserhebung im Zeitraum von 2009–2011waren mehrere Örtlichkeiten östlich von Grillenberg im Landkreis Mansfeld-Südharz. Eine ers- te Mitteilung über die dort aufgefundenen Kurzflügler (146 Arten) liegt vor (Schöne 2013). Auch das Gebiet um Wittenberg galt, abgesehen von einer durch Stein- metzger & Tietze (1982) in den Jahren 1976–1978 systematisch angelegten Bodenfallen-Fangserie in Kie- fernwäldern der Dübener Heide, als eine der wenig er- schlossenen coleoptero-faunistischen Regionen Sach- sen-Anhalts. Besonders hervorzuheben sind hier die Sammelleistungen von W. Bäse, der mehr als 25 Jahre sehr erfolgreich aktiv war und ein umfangreiches Käfer- verzeichnis für die Region Wittenberg zusammenstellte (Bäse 2008), dem kurze Zeit später bereits Ergänzungen folgten (Bäse 2011, 2013, Bäse & Bäse 2013). Der An- 777 teil aufgeführter Staphylinidenarten, determiniert vom Erstautor und A. Schöne, beläuft sich auf etwa 45 % der für Sachsen-Anhalt bekannten Arten. Darüber hinaus sind seit 1999 andere bemerkenswerte Ergebnisse bei der Bestandserhebung erzielt worden, die auf Auftragsleistungen und Privatinitiativen beruhen. Dem Zweitautor dieses Beitrages kommt das Verdienst zu, durch langjährige eigene Aufsammlungen (Jung 2007, 2010, 2011, 2012) und Bestimmungsleistungen für das Landesamt für Umweltschutz sowie durch eine Reihe von Erstnachweisen und Wiederfunden in be- sonderem Maße zu Vorkommen und Verbreitung von Arten der Unterfamilie Pselaphinae (Jung 2001, 2007) und Scydmaeninae (s. a. Bäse 2008) in Sachsen-Anhalt beigetragen zu haben. In Halle und Umgebung fanden im Zusammenwirken der Institute für Agrar- und Er- nährungswissenschaften und Zoologie der Martin- Luther-Universität an verschiedenen bewirtschafteten, natürlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen Fallenfangprogramme statt, an deren Planung und Aus- wertung M. Lübke-Al Hussein wesentlichen Anteil hatte (Lübke-Al Hussein & Al Hussein 1999). Im Zu- sammenwirken mit der Unteren Naturschutzbehörde in Halle (Koordination J. Buschendorf) fanden von 1994 bis 2001 durch Lübke-Al Hussein umfangreiche Erhe- bungen in FND, GLB, NSG sowie an Gewässern und auf Ruderalflächen statt (Lübke-Al Hussein et al. 1998). In der Dölauer Heide sammelte R. Dietze (Dietze 2005) und stellte dem Erstautor seine gesamte Kurzflügleraus- beute zur Verfügung. Unter Anleitung des Instituts für Ökologie der Uni- versität Jena erfolgten in einem Einjahreszyklus (2001) in 19 Weinbergen des Unstruttals Untersuchungen mit Bodenfallen zur Bewertung von Kurzflügler-Assozi- ationen als ökologische Indikatoren (Koordination T. Pietsch) und wurden von Frau C. Huth in einer Di- plomarbeit aufgearbeitet (Huth 2005). Insbesondere aus Bestimmungssendungen für T. Pietsch sowie M. Huth, der viele Jahre in der Umgebung von Freyburg/ Unstr. u. a. auch Trüffel besammelte, erweiterten sich die faunistischen Kenntnisse für das Saale-Unstrut- Triasland. Unter Berücksichtigung der Meldungen von Maertens sind dort bis jetzt 626 Kurzflüglerarten be- kannt geworden (Scholze 2008). Beachtliche Fortschritte bei der Kurzflüglererfassung wurden auch im Elbe-Mulde-Gebiet erzielt. Boden- und Malaise-Fallenfänge des Umweltforschungszentrums Halle-Leipzig (UFZ) bei Wörlitz und Steckby erbrach- ten neben einigen selteneren Aleocharinen auch eine Anzahl von Belegen von für Sachsen-Anhalt bis dahin nicht gemeldeten Arten aus der Unterfamilie Pselaphi- nae (Jung 2001). Bei Untersuchungen von 159 Maul- wurfsnestern aus der Umgebung von Dessau-Roßlau im Zeitraum von 1984 bis 2002 konnte Schöne (2002) 70 Kurzflüglerarten nachweisen. Von K. Renner (Bie- 778 lefeld) liegen eine Liste sowie eine Publikation (Renner 2013) zu Arten vor, die er, ebenfalls in der Umgebung von Dessau-Roßlau, vornehmlich mit dem Autokescher belegen konnte. Im Rahmen einer Diplomarbeit an der FH Bernburg gelang es Link und Glinka, im Ziegelro- daer Forst bei Querfurt neben einigen seltenen Arten auch die in Deutschland bislang unbekannte Borboro- pora reitteri mit dem Autokescher nachzuweisen (vgl. Jung 2014). In einer Broschüre über die Salzstelle Hecklingen (Bank & Spitzenberg 2001) findet sich eine Auflistung der dort vornehmlich von Hiebsch (1961), später aber auch von Gruschwitz und Geiter nachgewiesenen Käfer-, darunter seltenere halophile Staphylinidenar- ten. Seit dem Jahr 1995 erfolgten durch den Erstautor unter Mitwirkung von H. Ohle † im Zehling, einer kleineren bachdurchflossenen Laubwaldformation in- nerhalb des NSG „Gegensteine-Schierberge“ bei Bal- lenstedt systematische Untersuchungen zur Käferfauna. Unter den mehr als 180 belegten Arten befinden sich mehrere Erstnachweise für Sachsen-Anhalt. Außerdem liegen aktuellere Fundmeldungen vor, in denen neben anderen diversen Käferfamilien auch Staphyliniden be- rücksichtigt sind. Von 1993–1999 sammelte P. Sprick (Hannover) in der Altmark zwischen Oebisfelde und Schönhausen und führte 25 Kurzflüglerarten auf, dar- unter immerhin zehn Erstbestätigungen für den Zeit- raum nach 1950 (Sprick 2000). Der Nationalparkverwaltung des Harzes liegt eine Liste von Staphylinidenfängen vor (A. Marten in litt.), die sieben für Sachsen-Anhalt bislang nicht belegte Ar- ten enthält, zusätzlich erwies sich der von H. Wagner für den Harz gemeldete Fund von Anthophagus oma- linus arrowi (zitiert bei Horion 1963) nach Kontakt- aufnahme mit dem Naturhistorischen Museum Basel, in dem sich die Sammlung G. Frey (Tutzing) befindet, als zutreffend (2 Ex. gesammelt in der Umgebung Rübe- land am 13.7.1943). Aus den dargelegten Aktivitäten resultiert eine be- trächtliche Erweiterung des Artenumfangs um 198 auf 1159 im Vergleich zum Kentnisstand von 1999 (Schol- ze 1999), das entspricht etwa 77 % der in Deutschland vorkommenden Kurzflüglerarten. Bei der Überarbei- tung der Checkliste wurden nicht nur die Neuzugänge berücksichtigt, sondern sie machte auch eine Reihe von Korrekturen bei früher gemeldeten Funden erforder- lich, die vor allem Verwechslungen von Fundorten und Fehldeterminationen betreffen, detaillierte Informati- onen hierzu finden sich bei Scholze (2009a, 2009b). Problematisch sind die Angaben zur Bestandsentwick- lung. Die beträchtliche Anzahl der in Spalte BS unter A eingestuften Arten, bei denen es sich ausschließlich um Nachweise im Zeithorizont vor 1950 handelt, ist aus faunistischer Sicht kritisch zu bewerten. Die Nach- weisbarkeit von Staphylinidenarten, vornehmlich der

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