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Kartenlayer FFH-Gebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

FFH-Gebiete Deutschland

FFH-Gebiete (Gebietsmeldungen der Bundesländer und des Bundes gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie).

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WFS)

WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Vogelschutzgebiete Deutschland

Vogelschutzgebiete Deutschlands (Gebietsmeldungen der Bundesländer und des Bundes gemäß der Vogelschutzrichtlinie).

Die Weltnaturkonferenz CBD COP 15 und der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal - ein Meilenstein internationaler Umweltpolitik

Im Dezember 2022 haben die 196 Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) auf der Weltnaturkonferenz in Montreal eine globale Vereinbarung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Natur verabschiedet. Der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework - GBF) hat den Anspruch, die weltweite Naturzerstörung zu stoppen und die dringend benötigte Trendwende zum Schutz von Arten und Ökosystemen einzuleiten. Der Beitrag beschreibt wichtige Inhalte des GBF und nimmt eine erste Bewertung vor. Der Verhandlungsverlauf hin zu einer Einigung wird erläutert, wobei die wichtigsten strittigen Verhandlungspositionen anhand von Beispielen dargestellt werden. Im Ergebnis ist der GBF ein robustes Rahmenwerk mit klarem Ambitionsniveau und einem vielversprechenden Umsetzungsmechanismus. Ein Ausblick macht deutlich, dass es jetzt auf eine erfolgreiche Umsetzung ankommt und nennt Potenziale, die diese ermöglichen können.

Die Rolle der Jugend im internationalen Naturschutz am Beispiel der Jugendpartizipation innerhalb des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD)

Jungen Menschen bieten sich heute viele Möglichkeiten, ihr Engagement im Naturschutz auch international zu gestalten. Insbesondere in der globalen Umweltpolitik und in multilateralen Umweltabkommen wird die Jugend zunehmend als wichtiger Interessenvertreter und Akteur wahrgenommen. In der Literatur zur Rolle nichtstaatlicher Akteure in internationalen Umweltabkommen wurde die Beteiligung der Jugend allerdings bisher kaum betrachtet. Der Artikel analysiert erstmals Umfang und Qualität der Jugendpartizipation innerhalb des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und identifiziert Grenzen und Erfolgsfaktoren für Jugendpartizipation. Zur Bewertung des Umfangs der Partizipation werden Vergleiche mit vier weiteren multilateralen Umweltabkommen gezogen (UNFCCC, UNCCD, Ramsar und CITES). In der CBD ermöglichen die Motivation der Jugend selbst und ein hoher Grad an Selbstorganisation in einem starken Netzwerk in Kombination mit einer positiven Wahrnehmung von Seiten anderer Akteure eine gut ausgeprägte Partizipation mit viel inhaltlicher Mitarbeit. Zuletzt werden Vorschläge für eine weitere Stärkung der Jugendpartizipation abgeleitet.

Naturschutz als Instrument der Armutsbekämpfung

Inhaltsverzeichnis: Vorwort..........5 --- Spannungsfeld Naturschutz, Nutzung und nachhaltige Armutsbekämpfung..........6 --- Naturschutz und Armutsbekämpfung: Altes Leid und neue Strategien / Manfred Niekisch ..........6 --- Der politische Rahmen und die Instrumente ..........26 --- Armutsbekämpfung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit / Christof Kersting ..........26 --- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - ein Implementationsinstrument zur Armutsbekämpfung? / Dietrich Jelden ..........32 --- Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Projektförderung im Bereich der Forschung zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Ressourcen / Arndt Wüstemeyer ..........35 --- Erfolgsinstrument "Community Conservation Bank" / Christof Schenck..........39 --- Naturschutz- und EZ-Paradigmen in Theorie und Praxis..........42 --- Für Mensch und Natur: "use without a fence" - Ressourcenschonung durch Mobilität in Trockengebieten / Fouad Ibrahim..........42 --- Grenzen von "use it or lose it" / Ludwig Ellenberg ..........51 --- Die Armutsrelevanz von FZ-Naturschutzvorhaben - Erfahrungen und Herausforderungen / Matthias von Bechtolsheim..........61 --- Nutzen für wenige, Schaden für viele: Wie Armutsbekämpfung in den Tropengebieten räumlich und zeitlich in die Sackgasse führen kann / Christof Schenck..........66 --- Naturschutz und nachhaltige Armutsbekämpfung durch Frauenförderung - ein verbesserungsfähiges Instrument / Fouad Ibrahim..........70 --- Stellungnahmen zu Naturschutz, Nutzung und Armutsbekämpfung..........75 --- Aktuelle NGO-Empfehlungen zu Naturschutz und Armutsbekämpfung / Bettina Hedden-Dunkhorst ..........75 --- Konvention über die biologische Vielfalt: 9. Vertragsstaatenkonferenz (CBD-COP 9) ..........82 --- Stand der Vorbereitungen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt / Nicola Breier ..........82 --- Deutsche Forschungsgemeinschaft: COP 9, "Access & Benefit-Sharingt" / Sonja Ihle..........89 --- Arbeitsgespräche zu naturschutz- und armutsrelevanten Themen ..........95 --- Arbeitsgruppe 1: Innovative Ansätze zur Verknüpfung von Naturschutz und Armutsbekämpfungszielen auf lokaler Ebene / Konrad Uebelhör, Thomas R. Engel, Christof Schenck, Manfred Niekisch, Christof Kersting, Bettina Hedden-Dunkhorst..........95 --- Arbeitsgruppe 2: Politik und Wissenschaft besser vernetzen und internationale Prozesse stärker nutzen / Mark Schauer, Sonja Ihle, Meike Kretschmar, Barbara Weber, Arndt Wüstemeier, Dietrich Jelden ..........98 --- Arbeitsgruppe 3: Wie kann der Naturschutz und die Armutsminderung die Interessen der Privatwirtschaft nutzen? / Dorothea Otremba, Frauke Fischer, Fouad Ibrahim, Matthias von Bechtolsheim, Frank Begemann, Elisabeth Munzert ..........100 --- Pinnwand-Auswertungen: Fragen, Thesen, Instrumente und Empfehlungen / Barbara Engels,Thomas R. Engel, Lena Bloemertz..........102 --- Zusammenfassung und Empfehlungen / Thomas R. Engel, Bettina Hedden-Dunkhorst ..........104 --- Workshop-Programm..........108 --- Teilnehmer des Workshops ..........111 ---

Kartenlayer FFH-Gebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

Durchbruch im Kampf gegen Biopiraterie

Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Staatengemeinschaft will Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen künftig fairer verteilen Nach zähen internationalen Verhandlungen ist am 15. November 2009 im kanadischen Montreal ein Durchbruch für ein internationales Abkommen gegen Biopiraterie gelungen. Das geplante Abkommen soll einen gerechteren Ausgleich wirtschaftlicher Gewinne gewährleisten, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. „Ich bin froh über diesen Verhandlungsdurchbruch. Es kann nicht sein, dass die Industriestaaten nach dem Raubbau an der eigenen Natur genetische Ressourcen der Entwicklungsländer für die Produktion etwa von Medikamenten nutzen, ohne diese Länder an den daraus entstehenden Gewinnen fair zu beteiligen”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) und derzeit Vorsitzender des Präsidiums der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, in deren Rahmen das Abkommen verhandelt wird. Erst am letzten Tag der einwöchigen Verhandlungen einigten sich die knapp 500 Delegierten aus 194 Vertragsstaaten des ⁠ UN ⁠-Abkommens zum Schutz der biologischen Vielfalt auf einen kompletten Verhandlungstext. Dieser soll nun bis Ende 2010 in eine völkerrechtlich verbindliche Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich, das so genannte ABS-Abkommen (von engl. „Agreement on Access and Benefit Sharing”) münden. Die nächste Verhandlungsrunde beginnt im März 2010 im kolumbianischen Cartagena. Läuft alles nach Plan, könnte das internationale ABS-Abkommen gegen Biopiraterie schon im Oktober 2010 auf der zehnten UN-Naturschutzkonferenz im japanischen Nagoya verabschiedet werden. „Es ist gar keine Frage, dass wir von den Ländern im Süden nicht die kostenlose Erhaltung der biologischen Vielfalt erwarten können, die wir dann wieder - in entsprechende Industrieprodukte umgesetzt - an sie verkaufen. Wenn wir reichen Industriestaaten von den Entwicklungsländern erwarten, dass sie ihre Natur schützen, dann müssen wir auch verbindliche Wege festschreiben, wie sie an den wirtschaftlichen Gewinnen angemessen beteiligt werden, die aus den biologischen Ressourcen erwachsen,” betonte ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth. Deutschland hat seit der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn im Mai 2008 die Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan inne. Ein Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft liegt auf der Verhandlung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerks zur gerechten Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung der biologischen Vielfalt entstehen, dem sogenannten ABS-Regime. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte während des Highlevel-Segments der Bonner UN-Konferenz ihre Unterstützung für internationale Regeln gegen Biopiraterie zum Ausdruck gebracht. Seither haben sich auch bislang ablehnende Länder wie Australien, Japan und Kanada deutlich bewegt. Die USA haben die Konvention über die ⁠ Biologische Vielfalt ⁠ unter anderem deshalb nicht ratifiziert, weil sie völkerrechtliche Regelungen gegen Biopiraterie ablehnen.

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