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Übereinkommen zum Schutz des Rheins

Am 12. April 1999 wurde in Bern ein neues Übereinkommen zur nachhaltigen Entwicklung des Ökosystems Rhein von den Regierungen seiner fünf Anliegerstaaten und den Vertretern der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet, um den wertvollen Charakter des Flusses, seiner Ufer und seiner Auen weiter zu schützen. Das Übereinkommen trat am 01.01. 2003 in Kraft und ersetzt den alten Berner Vertrag aus dem Jahr 1963.

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