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Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Ganzjährige Dynamik und Treiber der Biologischen Kohlenstoffpumpe im Weddellmeer durch autonomes Sampling

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Ganzjährige Dynamik und Treiber der Biologischen Kohlenstoffpumpe im Weddellmeer durch autonomes Sampling" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft.Die Biologische Kohlenstoffpumpe (BCP) steuert die Zufuhr, Verwertung und Speicherung von Kohlenstoff in den Weltmeeren. Ein mechanistisches Verständnis der BCP erfordert kontinuierliche Beobachtungen, welche Biologie, Ozeanographie und Geochemie über Zeit, Wasserschichten und Umweltbedingungen verknüpfen. Solche Beobachtungen der BCP im Südlichen Ozean fehlen, und erfordern autonome Technologien. Basierend auf autonomen Probennehmern und Sensoren, gibt YIPPEE ganzjährige Einblicke in die taxonomischen und funktionellen Merkmale der BCP im Weddellmeer. Dieses "letzte Eisgebiet" mit zentraler Bedeutung für das globale Klima ist ein natürliches Labor für das Verständnis polarer Prozesse und ihrer Reaktion auf den Klimawandel. Die Verankerung wurde zwischen März 2021 und März 2022 erfolgreich ausgebracht. Vorläufige Analysen von eDNA und Umweltparametern bestätigen die Konsistenz des Datensatzes. Drei Arbeitspakete beleuchten die biologische Vielfalt und funktionelle Genomik über ein komplettes Jahr im Kontext von Wassermassen, Eisbedeckung und Nährstoffkonzentrationen. Essenziell ist die hochauflösende biologische und ökologische Probenahme, welche Dynamiken in der photischen Zone mit geochemischen Flüssen in die Tiefsee verbindet. eDNA-Sequenzierung wird Populationen - von Bakterien bis Metazoen - während spezifischer Ökosystemzustände darstellen, sowie deren zeitliche und ökologische Konnektivität. Dies wird Übergangsperioden und zentrale Wendepunkte im Jahreszyklus aufdecken: die Schwelle des Tageslichts, welches Phytoplanktonwachstum auslöst, bakterielle Aktivitäten nach dem ersten photosynthetischen Impuls, sowie die Sukzession von Protisten und Zooplankton. Die Sequenzierung von Long-Read-Metagenomen wird funktionelle Signaturen saisonaler Ökosystemzustände aufzeigen und den Beitrag biogeochemischer Pfade über Umweltgradienten quantifizieren, was eine Klassifizierung des Jahreszyklus in Perioden der Autotrophie und (Chemo-)Heterotrophie sowie der zugrundeliegenden Stoffwechselwege ermöglicht. Genetische Funktionen, welche während hoher Eisbedeckung vorherrschen, schaffen einen Bezugswert für das "wahre" Weddellmeer vor den Auswirkungen des Klimawandels. Drittens eröffnet der Vergleich antarktischer und arktischer Dynamiken eine bipolare Perspektive auf die funktionale Saisonalität und den Aufbau biologischer Gemeinschaften. Dieses hochauflösende Bild der wichtigsten Taxa, genetischen Vielfalt, ökologischen Netzwerke und Nährstoffflüsse erstellt ein einzigartiges Bild der antarktischen BCP, und polarer Ökosysteme im Allgemeinen. YIPPEE steht im Einklang mit ~10 anderen SPP-Projekten und zentralen SPP-Zielen, einschließlich angeregter Langzeitbeobachtungen. Alle Daten und bioinformatischer Code werden sofort veröffentlicht. Zusätzlich zu wissenschaftlichen Publikationen werden die Ergebnisse über eine interaktive Web-App und gesellschaftliche Kommunikationskanäle verbreitet.

Evaluierung der 1. BImSchV von 2010

Mit der Novellierung der 1. ⁠BImSchV⁠ 2010 wurden insbesondere Vorschriften für Festbrennstofffeuerungen überarbeitet sowie neue Vorgaben ergänzt. Zum einen wurden die Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen deutlich verschärft und zum anderen wurden erstmals auch für bestehende Anlagen im Endkundenbereich – mit Übergangsfristen – neue Grenzwerte festgelegt und mit Nachrüst- oder Stilllegungspflichten verbunden.Da Einzelraumfeuerungsanlagen anzahlmäßig deutlich relevanter sind als Festbrennstoffkessel und ihre spezifischen Realemissionen signifikant über denen moderner Kessel liegen und sie keiner regelmäßigen Emissionsmessung im Betrieb unterliegen, besteht besonderer Forschungsbedarf zur Klärung der Auswirkungen der Novelle der 1. BImSchV in diesem Anlagensegment.

Gasheizung

energiesparend einstellen und Umstieg vorbereiten So heizen Sie klimaverträglich mit Gas Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten weiterhin mit Gas heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb einer Gasheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist mit einem Gaskessel nur schwierig zu erfüllen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠Klima⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das ⁠UBA⁠ rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Ein Individueller Sanierungsfahrplan wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für die Erdgasheizung: Falls Erdgas dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden soll, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Heizkessel: Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Prüfen Sie den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung. In Hybridheizungen kann eine Wärmepumpe den größten Teil der Heizarbeit übernehmen. Der Heizkessel heizt an kalten Tagen nur noch wenig zu. Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit dem Jahr 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem ⁠ Klima ⁠ schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau. Heizen mit erneuerbaren Energien: Gaskessel sind ein Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Gas-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Gaskessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt Hintergrund . Heizung als Gesamtsystem: Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb eine „Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose Energiesparkonto . Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen/Raumtemperatur . Nutzen Sie Fördermittel : Sie helfen, die Investitionskosten zu senken. Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten Quelle: Europäische Kommission Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt Quelle: Umweltbundesamt Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. Quelle: Umweltbundesamt Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen Quelle: Europäische Kommission Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter Quelle: Umweltbundesamt Zeitplan als PDF-Datei Hintergrund Umweltsituation: Fossile Energieträger wie Erdgas sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO 2 - und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdgas führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Da das Treibhausgaspotenzial von Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, 25-mal höher ist als das von CO 2 , ist dies aus Sicht des Klimaschutzes besonders relevant. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab dem 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gaskessel, die nach dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung, beide sind keine vielversprechende Lösung: Wasserstoff ist derzeit noch nicht am Markt verfügbar und Biomethan verursacht immer noch rund 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas, außerdem ist Biomethan begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Gaskessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent Biomethan beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist, wenn er auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist und das Haus in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll. Nach Verordnung (EU) Nr. 813/2013 liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die Verordnung (EU) Nr. 811/2013 macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen. Dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Gas-Brennwertkesseln) und CO-Emissionen. Aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠ UBA ⁠-Themenseiten: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung Energiesparende Gebäude Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem Bioenergie Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) Marktdaten: Bereich Wohnen (Daten zur Umwelt)

Entwicklung eines Dosimeters zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07), insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV

Das Projekt "Entwicklung eines Dosimeters zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07), insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: GWT-TUD GmbH.Messgrößen für die Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung sind nach RöV § 2 Nummer 6 Buchstabe e und f die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie die Richtungs-Äquivalentdosis H(0,07) ('gesetzliche Messgrößen'). Die Verankerung dieser Messgrößen im deutschen Strahlenschutzrecht setzt verbindliche Vorgaben aus Artikel 16 Buchstabe a i. V. m. Anhang II Teil E der Richtlinie 96/29/Euratom (bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2013/59/Euratom) um. Die Verwendung früher genutzter Messgrößen, insbesondere der Photonen-Äquivalentdosis HX, war nach RöV § 45 Absatz 12 Satz 1 übergangsweise noch bis zum 31. Juli 2016 zulässig. Da auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist keine handhabbaren Messgerät auf dem Markt verfügbar sind, die im niedrigen Energiebereich in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H'(0,07) messen und zugleich über eine Bauartzulassung bzw. Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichrecht verfügen, sind bis 5. Februar 2018 weiterhin Übergangslösungen zur Ermittlung von Ortsdosis und Ortsdosisleistung zugelassen. Es wird im Rahmen dieses Forschungsvorhabens angestrebt, eine Verbesserung des Messgeräteangebots für spezielle bisher nicht abgedeckte Bereiche herbeizuführen. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, die Grundlagen zu erarbeiten, um ein in den gesetzlichen Messgrößen H*(10) sowie H(0,07) messendes Gerät (insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV, ggf. auch für sehr hohe Photonenenergien bzw. für gepulste Felder) bauartzugelassen bzw. konformitätsbewertet nach den Anforderungen des Mess- und Eichrechts zu entwickeln und marktverfügbar zu machen.

Änderung im ElektroG: Recycling von mehr Elektrogeräten

Registrierung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ab 1. Mai möglich Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten; kurz: ElektroG). Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. Nun müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Hersteller von bislang noch nicht betroffenen Geräten registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen, beispielsweise Hersteller von Bekleidung und Möbeln mit elektrischen Funktionen. Ein weiteres Beispiel von Produkten, die bislang noch nicht erfasst waren, sind etwa Schuhe mit dauerhaft und fest eingebauter elektronischer Dämpfung oder mit Leuchtmitteln. Nicht betroffen sind nur explizit im Gesetz genannte Ausnahmen, z. B. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum. Ab 1. Mai 2018 können Hersteller, die zukünftig neu unter die Vorschriften des ElektroG fallen, Registrierungsanträge bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) stellen. Auch für bereits registrierte Hersteller werden Umstellungen notwendig. Jede bereits erteilte Registrierung mit einer Geräteart wird durch die stiftung ear automatisch in eine festgelegte Nachfolgegeräteart überführt. Registrierte Hersteller müssen aber überprüfen, ob trotz automatischer Überführung die Registrierung weiterer Gerätearten notwendig wird. Dafür ist eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der zuständigen stiftung ear unter https://www.stiftung-ear.de/elektrog-2018/ . Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wird auch die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen. Bereits in der Vergangenheit wurden durch einen effektiven Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen sogenannte Trittbrettfahrer viele Hersteller dazu angehalten, ihren Herstellerpflichten nach dem ElektroG nachzukommen. Dies zeigt auch die stetig gestiegene Anzahl registrierter Hersteller bei der stiftung ear. Auch in Zukunft wird das UBA bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmen in Deutschland einleiten. Neben der Möglichkeit, Anzeige wegen einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung beim UBA zu erstatten, können Hersteller nicht registrierte Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen.

Klärschlammentsorgung in Deutschland

Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, Kunststoffreste: Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung enthält viele Schadstoffe. Bis vor wenigen Jahren wurden die Schlämme zum Großteil in der Landwirtschaft als Dünger verwendet. Heute wird mehr als die Hälfte thermisch behandelt, also verbrannt. Eine UBA-Broschüre informiert zu Entsorgungswegen und zum Stand der Klärschlammbehandlung und -verwertung. Auf Kläranlagen wird unser Abwasser in verschiedenen Behandlungsstufen von Schmutz- und Nährstoffen befreit; übrig bleibt der sogenannte Klärschlamm. Im Klärschlamm finden sich daher sämtliche „Abfälle“ aus der Abwasserbehandlung: Das sind neben Schwermetallen auch organische Schadstoffe, wie Arzneimittelrückstände, oder Krankheitserreger, Nanomaterialien und Kunststoffreste. Nicht zuletzt aufgrund dieser Vielzahl an Schadstoffe im Klärschlamm fand eine stetige Abkehr von der direkten landwirtschaftlichen Nutzung hin zur thermischen Entsorgung statt. Heute wird mehr als die Hälfte der kommunalen Klärschlämme in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt. Auch rechtlich hat sich in den letzten Jahren viel getan, wodurch die landwirtschaftlich Klärschlammnutzung weiter eingeschränkt wird. Seit 2015 gelten zusätzlich die Grenzwerte des Düngerechts für als Düngemittel verwendeten Klärschlamm.  2017 wurde außerdem die Klärschlammverordnung novelliert. Demnach dürfen große Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 bzw.50.000 Einwohnern behandeln, Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten, also zum Beispiel als Dünger. Klärschlamm, der mindestens 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm Trockenmasse enthält sowie Asche aus der Klärschlammverbrennung muss nach Ablauf der Übergangsfristen einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden, damit diese wertvolle Ressource dem Kreislauf erhalten bleibt. Diesen Entwicklungen muss auch die künftige Behandlung und Entsorgung von Klärschlämmen begegnen. Kläranlagenbetreiber und Klärschlammentsorger sind gleichermaßen betroffen. Neue Techniken, insbesondere zur Rückgewinnung des im Klärschlamm bzw. in der Klärschlammverbrennungsasche enthaltenen Phosphors, werden entwickelt und müssen sich in den nächsten Jahren etablieren. Die Entsorgungswege müssen angepasst und auch den sich ändern Kosten entsprechend gestaltet werden. Das Umweltbundesamt setzt sich langfristig für einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung ein. Durch das Zusammenspiel sinnvoller Maßnahmen kann eine umweltverträgliche mit einer ressourcenschonenden Phosphorrückgewinnung gekoppelte Klärschlammentsorgung verwirklicht werden. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und künftige Entwicklungen und Möglichkeiten der Klärschlammbehandlung und –entsorgung in Deutschland.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1266: Integrated Analysis of Interglacial Climate Dynamics (INTERDYNAMIC), Sub project: PRecipitation In past Millennia in Europe - Extension - back to Roman times

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1266: Integrated Analysis of Interglacial Climate Dynamics (INTERDYNAMIC), Sub project: PRecipitation In past Millennia in Europe - Extension - back to Roman times" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Geographie.PRIME-2 will study the climate and the hydrological cycle in Europe and the Mediterranean area over the last 2,000 years, by combining information from low and high resolution terrestrial and marine proxy data. We will apply novel sophisticated statistical methods (Bayesian Hierarchical Modeling) and high-resolution climate modeling to reconstruct spatial fields of temperature and precipitation with associated uncertainties. Emphasis will be placed on the estimations of the amplitudes of natural climate variations at different temporal and spatial scales, ranging from regional to continental, and on the estimation of the influence of large-scale temperatures and external forcings on the European/Mediterranean hydrological regimes. We will also focus on the climate transitions between natural warm and cold / wet and dry periods from present back to Roman times and study the potential implications for past societies. The influence of external forcing factors such as orbital, solar and land use changes on the hydrological cycle will be disentangled by conducting a series of regional climate simulations with different forcing configurations for specific periods. These will also be used as a test bed to check the robustness of the statistical methods applied to reconstruct temperature and precipitation.

Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2013 tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 01.01.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden.

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Sub project: Orbital control on marine biological productivity at the Oligocene-Miocene transition? Influence on global cooling and pCO2atm

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - Integrated Ocean Drilling Program/Ocean Drilling Program (IODP/ODP), Sub project: Orbital control on marine biological productivity at the Oligocene-Miocene transition? Influence on global cooling and pCO2atm" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Fachrichtung Geographie.During the first proposal period, we investigated the Oligocene-Miocene transition, a period of rapid cooling and Antarctic ice extension, at three of 5 ODP Sites planned in this study. The geological period is marked by a change in global carbon reservoirs, as reflected in a 1 per thousand positive carbon isotope excursion and distinct 400 kyrs cyclicity in the delta 13C signal. In the project, we analyse whether open ocean biological productivity increased during the time interval at the Oligocene-Miocene boundary and led to the sequestration of additional and isotopically depleted carbon in marine sediments, and whether marine productivity variations match the delta 13C cycles. First results from 3 Atlantic ODP locations confirm our hypotheses that marine productivity variations are orbitally forced and we could show that there is a link between marine productivty, climate change and pCO2atm via CO2 sequestration in sediments in the Atlantic Ocean. Here we apply for funds to conclude our investigation. In the work to come, we will extend the regional coverage of our records by analyzing two ODP sites in the Indo-Pacific ocean, that will allow to see whether the observed productivity increase at the Oligocene-Miocene transition is an Atlantic or a global phenomenon. This question will be the basis for modeling experiments of L.Francois. We further aim to reconstruct atmospheric carbon dioxide concentrations during the cooling period by means of an analysis of terrestrial flora and stomatal density.

Aufbrauchfrist für umweltschädliche Feuerlöschschäume endet

Am 27. Juni 2011 endet die Aufbrauchfrist für PFOS-haltige Feuerlöschschäume. PFOS - Perfluoroktansulfonsäure - ist eine extrem langlebige Chemikalie. Diese Säure reichert sich in Lebewesen an und ist giftig. Die Chemikalie lässt sich in allen Lebensräumen nachweisen, sogar in entlegenen Gebieten wie der Arktis und in den dort lebenden Tieren. Ab dem 28.Juni 2011 verbietet die EU die Verwendung von PFOS in Feuerlöschmitteln. Damit endet die Übergangsfrist des seit 2006 in der EU geltenden Verbotes. Zwischenzeitlich haben die Vertragsstaaten des Stockholmer Übereinkommens zu besonders langlebigen Stoffen PFOS auf die Liste der POPs - Persistent Organic Pollutants – aufgenommen und damit den weltweiten Ausstieg eingeläutet.

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