Das PRTR ist ein Schadstoffregister, das darüber informiert, wie viele Schadstoffe Industriebetriebe in die Umwelt entlassen und wie viele Abfälle sie außerhalb ihres Betriebes entsorgen. Die Daten werden jährlich aktualisiert und auf Thru.de veröffentlicht.
Das Projekt "KKW Rheinsberg - Gutachtertätigkeit im Rahmen der Genehmigung und Aufsicht für die Stilllegung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Am 01.02.2007 sind das Gesetz sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten, bis auf die zwingenden Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation. Die diesbezüglich obligatorischen Pflichten zur elektronischen Nachweis- und Registerführung werden erst nach Ablauf eines entsprechenden Einführungszeitraumes am 01.04.2010 bzw. 01.02.2011 in Kraft treten. Bis dahin sind diese Kommunikationstechniken in einem fließenden Übergang in die Vollzugspraxis einzuführen. Das Projekt ist als 'Pilotprojekt' für alle Bereiche der Abfallwirtschaft (z.B. auch Statistik) sowie allgemein für die elektronische Kommunikation in Prozessketten anzusehen (daher auch Teil des e-Government-Programms der BReg.).
Das Projekt "Kommunale Umweltberichterstattung und Monitoring bei der Plan-UVP" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die Bundesrepublik ist dazu verpflichtet, die Plan-UVP umzusetzen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 10 Abs. 1 zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die durch die Durchführung der Pläne und Programme entstehen. Die Umsetzung ist inzwischen für den Bereich der Bauleitplanung durch das EAG Bau erfolgt. Die Projektergebnisse konnten in die abschließende Beratung des Gesetzes einfließen. Um einen aktuellen Überblick über relevante Instrumente, Verfahren und Anwendungsfelder der kommunalen Praxis zu erhalten, wurde - gefördert durch das UBA - im Herbst 2003 eine Fachtagung durchgeführt. Ziel war es, die Anforderungen der Plan-UVP-Richtlinie an das Monitoring mit den vorhandenen und entwickelbaren Ansätzen der kommunalen Praxis abzugleichen. Gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Umwelt- und Stadtplanungsämtern der Kommunen wurden die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert: die Eignung vorhandener kommunaler Umweltüberwachungssysteme für das Monitoring nach der SUP-Richtlinie, anderweitige praktische Möglichkeiten zur Umsetzung von Überwachungspflichten sowie die Notwendigkeit zur Kooperation mit nicht kommunalen Umweltbehörden. Vorträge, Podiumsdiskussion und die wesentlichen Ergebnisse der Fachtagung wurden ausgewertet und als Difu-Materialien veröffentlicht.
Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.
Das Projekt "Monitoring sanierter Altlasten - Erarbeitung eines Leitfadens fuer den Vollzug durch Laender und Gemeinden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Focon-Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnologie und Forschungsconsulting - FACON GmbH durchgeführt. In den vergangenen Jahren sind bundesweit zahlreiche Altlasten saniert worden. Eine zusammenfassende Analyse der Sanierungserfolge ist bisher nicht vorgenommen worden. Die Praxis der Altlastensanierung ist, dass Sanierungsziele nicht bundeseinheitlich beschrieben werden und dass der Erfolg oder die Wirkung von Sanierungsmassnahmen bei Bodenkontaminationen ueberhaupt nicht ueberprueft wird. Im Rahmen des Vorhabens soll an Hand einer retrospektiven Analyse von Bodensanierungsfaellen in einer Modellregion ein Konzept fuer das Monitoring und die Qualitaetskontrolle von Altlastensanierungen erstellt werden.
Das Projekt "Monitoring von gentechnisch veraenderten Vektoren und Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Robert-Koch-Institut durchgeführt. Genetisch veraenderte Viren (GVV) werden zunehmend als Lebendimpfstoffe gegen Tierseuchen benutzt, und sie bekommen Bedeutung als Vektoren fuer den Gentransfer. Hierzu werden sie nach Gentechnikrecht freigesetzt und in Verkehr gebracht. Genetisch veraenderte Poxviren wurden zur Bekaempfung der Fuchstollwut in Frankreich, Belgien und Luxemburg bereits grossflaechig ueber mehrere Jahre ausgebracht und sind in diesen Laendern im Verkehr. Genetisch veraenderte animale Herpesviren sind sowohl in der Europaeischen Union als auch in groesserer Zahl in den USA bereits in Verkehr. Die Entwicklung rekombinanter viraler Lebendimpfstoffe fuer den Menschen ist bereits vorangeschritten. Auch fuer die Gentherapie am Menschen werden virale Vektoren eingesetzt, ein zunehmender Einsatz ist zu erwarten. Erkrankungen auf Grund von Impfdurchbruechen von attenuierten Viren als Lebendimpfstoffen sind zwar selten, aber bekannt. Auch fuer GVV ist dies nicht ausgeschlossen. Fuer diagnostische Zwecke, epidemiologische Untersuchungen und amtliche Ueberwachung werden geeignete Methoden benoetigt, die eine Differenzierung genetisch veraenderter Viren von Wildtypviren erlauben. Methoden, die eine solche Differenzierung durch molekulargenetische Feinanalyse erlauben, existieren (Polymerase Kettenreaktion (PCR), Southern Blot, Sequenzierung). Sie muessen jedoch fuer die vorliegenden Fragestellungen etabliert, angepasst und optimiert werden - analog zu Referenzmethoden fuer den Nachweis herkoemmlicher Erreger. Methoden wurden zunaechst fuer Herpesviren erprobt, da hier die internationale Entwicklung am weitesten vorangeschritten ist. Der erste experimentelle Schwerpunkt richtete sich auf die Identifizierung von Wildtyp-Herpesviren, der zweite auf Verfahren zur spezifischen Darstellung von genetischen Veraenderungen.
Das Projekt "Ueberwachungskonzepte fuer Klein- und Mittelbetriebe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung durchgeführt. Das Forschungsvorhaben basiert im wesentlichen auf Intensiv-Befragungen von 46 Experten aus diversen Institutionen, die mit der Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben befasst sind, sowie von 53 Unternehmern von kleinen und mittleren Betrieben aus unterschiedlichen Branchen und Gewerken. Unternehmern von Klein- und Mittelbetrieben fehlt weitgehend eine Basisqualifikation auf dem Gefahrstoffgebiet. Die Ermittlungspflicht sowie die Ueberwachungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung ist ihnen nicht nur unbekannt, es fehlen den Unternehmern auch die fuer die Pflichterfuellung notwendigen Grundkenntnisse, verbunden mit dem erforderlichen Handlungswissen. Dieser Kenntnismangel erstreckt sich auf die notwendigen stoff- und taetigkeitsbezogenen Schutzmassnahmen. Unguenstige Rahmenbedingungen, wie z.B. ein nicht funktionsfaehiges Arbeitsschutzsystem fuer Klein- und Mittelbetriebe tragen zu dieser Problematik bei. Das Problem ist ueber Qualifikationsmassnahmen fuer Unternehmer allein nicht zu loesen. Eine verstaerkte ueberbetriebliche Unterstuetzung von Klein- und Mittelbetrieben ist unerlaesslich. Sie muss von einer Vielzahl von Institutionen getragen werden (Kammern, Tarifpartner, Krankenkassen, Hersteller, Berufsausbilder, Institutionen des ueberbetrieblichen Abeitsschutzes). Auf der Basis der Befragungsbefunde und bereits bestehender Massnahmenansaetze werden eine Reihe von Massnahmenfelder identifiziert und hierfuer moegliche Aktivitaeten und Massnahmen vorgeschlagen.
Das Projekt "Betriebliche Entsorgungswirtschaft und Kreislaufwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Wirtschaft durchgeführt. Durch die Novelle zum Abfallgesetz, das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27.9.1994), das im Herbst 1996 in Kraft getreten ist, wird der Gedanke der betrieblichen und ueberbetrieblichen Kreislauffuehrung in das Zentrum der Betrieblichen Entsorgungswirtschaft gerueckt, wobei neben den innerbetrieblichen Kreislaeufen auch die Verzahnung von Distributions- und Beschaffungsstroemen sowie die Frage nach der optimalen Vermarktung der anfallenden Entsorgungsgueter zu betrachten sind. Ergebnis: a) Auswirkungen des KrW-/AbfG auf die Industrie: Vor dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG richtete sich das Interesse der Industrie vor allem auf die Aenderungen in Recht und Praxis gegenueber dem AbfG 1986: Wesentliche Rechtsaenderungen sind der neugefasste Abfallbegriff, die ausdrueckliche Zielhierarchie 'Vermeidung groesser Verwertung groesser Beseitigung', die Gleichordnung von stofflicher und energetischer Verwertung, die weitreichende Produktverantwortung, die nun bundesweit erforderlichen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen sowie Neuregelungen zur Entsorgungsverantwortlichkeit, zum Betriebsbeauftragten fuer Abfall und bzgl. Genehmigungs-, Ueberwachungs- und Nachweisverfahren. Fuer die Industrie ergeben sich daraus die Konsequenzen, dass - Produktionsabfaelle nunmehr ueberwiegend auch rechtlich als 'Abfaelle' angesehen werden und vorrangig zu verwerten sind, - einstmals verkaufte Gebrauchte Produkte als Abfaelle aufgrund der umfassenden Produktverantwortung durchaus wieder in den Zustaendigkeitsbereich des Herstellers gelangen koennen, wobei hier allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher - nur z.T. in Kraft gesetzter (z.B. VerpackV) und ueberwiegend geplanter und damit noch unklarer - Vorschriften fuer verschiedene Produkt- und Anwendungsbereiche zu beachten sind. Diese Gedanken wurden in zwei Vortragskonzepten zusammengefasst: - Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Industrie, - Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Kunststoffindustrie und darauf aufbauend fuer verschiedene Industriebereiche in Seminaren gemeinsam mit Studierenden weiterentwickelt. b) Autorecycling: Spezielle Untersuchungen wurden - teilweise in Zusammenarbeit mit einem innovativen Altautoverwerter - zu Fragen der Erfassung (Annahme und Zufuehrungslogistik) Demontage und Teileverwertung (der verschiedenen Entsorgungsfraktionen) von Altautos durchgefuehrt. Hier war aber durch die (im Berichtszeitraum) noch fehlende Regulierung, die z.T. vorliegende Unwirtschaftlichkeit der Verfahren und die erst langfristige Wirksamkeit neuerer Ansaetze (wie z.B. demontagegerechte Konstruktion) der Erkenntnisfortschritt begrenzt.
Origin | Count |
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Bund | 20 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 19 |
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License | Count |
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