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KKW Rheinsberg - Gutachtertätigkeit im Rahmen der Genehmigung und Aufsicht für die Stilllegung

Das Projekt "KKW Rheinsberg - Gutachtertätigkeit im Rahmen der Genehmigung und Aufsicht für die Stilllegung" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) - Stammdaten (INSPIRE View/WMS)

Das PRTR ist ein Schadstoffregister, das darüber informiert, wie viele Schadstoffe Industriebetriebe in die Umwelt entlassen und wie viele Abfälle sie außerhalb ihres Betriebes entsorgen. Die Daten werden jährlich aktualisiert und auf Thru.de veröffentlicht.

REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure

Das Projekt "REACH in der Praxis: Vermittlung von Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase sowie neuer Bewertungskonzepte zum Aufbau und Erhalt der Expertise bei der Umsetzung der REACH-Verordnung durch beteiligte Akteure" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Die unter REACH für die Bewertung von Stoffen zuständigen Bundesbehörden haben einen zentralen Helpdesk eingerichtet und leisten umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise. Darunter fallen auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um den Überwachungspflichten unter REACH nachzukommen. Die seit dem Inkrafttreten von REACH gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Leitfäden in vielen Punkten noch nicht praxistauglich sind und viele Fragen aufweisen. Beispielsweise ist Unternehmen unklar, wie notwendige Daten zur Durchführung einer Expositionsschätzung zu beschaffen sind oder wie die Vollzugsbehörden Zugang zu den REACH-Daten bekommen können. Die Erfahrungen aus der 1. Registrierungsphase müssen in die Praxis getragen werden und insbesondere KMU, nachgeschaltete Anwender sowie die Überwachungsbehörden in den Bundesländern müssen über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Weiterhin ist für die zuständigen Überwachungsbehörden bisher kein anwendbares Konzept vorhanden, wie die unter REACH generierten Informationen für die Vollzugsbehörden aufbereitet und von diesen angewandt werden können. Zu diesen Informationen gehören sowohl stoffbezogenen Daten als auch die Ergebnisse der von der ECHA durchgeführten Dosierbewertungen. Dies betrifft vor allem die von der ECHA an die Registranten gerichteten Schreiben zur Beseitigung von Mängeln in der Stoffregistrierung, die nicht mittels einer formalen Entscheidung adressiert werden können. Ziel ist die Unterstützung der einzelnen Akteure in ihren Pflichten gem. REACH-VO durch Informationsveranstaltungen, Übungen, Diskussionsrunden, Vorschläge zur Einordnung von REACH-Pflichten in bestehende Pflichten sowie die Vernetzung kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.

Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)

Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Consist ITU Environmental Software GmbH.

Ableitung eines standortspezifischen Langzeit-Monitoringkonzeptes für EGR unter Einbeziehung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie hydrogeochemisches Monitoring im flachen Grundwasserleiter (TV IV: CO2-MONITOR), UR III: CLEAN; Großtechnische CO2-Speicherung zur Ausbeutesteigerung im Erdgasfeld Altmark - GEOTECHNOLOGIEN - TV IV: CO2-MONITOR - SP GEOTECHNOLOGIEN - Mo1: Ableitung eines standortspezifischen Betriebs- und Langzeit- Monitoringkonzeptes für EGR unter Einbeziehung der rechtlichen und sicherheits-technischen Vorgaben - GEOTECHNOLOGIEN

Das Projekt "Ableitung eines standortspezifischen Langzeit-Monitoringkonzeptes für EGR unter Einbeziehung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie hydrogeochemisches Monitoring im flachen Grundwasserleiter (TV IV: CO2-MONITOR), UR III: CLEAN; Großtechnische CO2-Speicherung zur Ausbeutesteigerung im Erdgasfeld Altmark - GEOTECHNOLOGIEN - TV IV: CO2-MONITOR - SP GEOTECHNOLOGIEN - Mo1: Ableitung eines standortspezifischen Betriebs- und Langzeit- Monitoringkonzeptes für EGR unter Einbeziehung der rechtlichen und sicherheits-technischen Vorgaben - GEOTECHNOLOGIEN" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Geowissenschaften, Arbeitsgruppe angewandte Geologie - Aquatische Geochemie und Hydrogeologie.Das Projekt Mo1 soll synoptisch die Ergebnisse und Erfahrungen der Teilprojekte des Themenverbundes EGR/Altmark-Monitoring in Form eines Konzeptes im Hinblick auf methodische, sicherheitstechnische und verwaltungsrechtliche Aspekte zusammenfassen. Die konkreten Ziele lassen sich wie folgt umreißen: Die Entwicklung eines umfassenden, standortbezogenen Monitoringkonzeptes auf Basis bestehender Methoden bzw. im Verbundvorhaben zu entwickelnder und einzusetzender Methoden zur Überwachung von CO2-Austritten aus dem Speichergestein in das Deckgestein, in tiefe und flache Grundwasserleiter sowie in die Atmosphäre. Bestehende sowie neu zum Einsatz kommende Messmethoden werden auf ihre Eignung zur Detektion von CO2-Austritten bewertet. Basierend auf simulierten Szenarien (in Kooperation mit Mo3) werden risikobasierte Empfehlungen zu Messnetzdichte, Beprobungsintervallen sowie zu messende Parameter ausgesprochen. Ableitung einer sicherheitstechnischen Risikoanalyse und verwaltungsrechtliche Ein-ordnung der geplanten EGR-Maßnahmen in das bestehende Gesetzesregelwerk auf Basis der Monitoringergebnisse, einschließlich der Erarbeitung von Haftungs- und Monitoringverpflichtungen etc. Durch die Einbindung von KMUs (Kanzlei Weissleder und Ewer; Ingenieurbüro GICON), die jahrelange Erfahrungen in der Handhabung und Umsetzung von Umweltfragestellungen besitzen, soll zudem der Bezug zur Praxis hinsichtlich zukünftiger Genehmigungsverfahren sichergestellt werden.

REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder

Das Projekt "REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.

Teilprojekt E 2.2: Technisch-umweltökonomische Bewertung 'Reaktiver Wände'^Projektverbund SAFIRA^Teilprojekt E 1.1.: Entwicklung modellhafter Bewertungsansätze zur Raumauswirkung von Grundwassersanierung mittels durchströmter Reinigungswände, Teilprojekt PB: Wissenschaftlich-technische Begleitung des Projektverbundes SAFIRA

Das Projekt "Teilprojekt E 2.2: Technisch-umweltökonomische Bewertung 'Reaktiver Wände'^Projektverbund SAFIRA^Teilprojekt E 1.1.: Entwicklung modellhafter Bewertungsansätze zur Raumauswirkung von Grundwassersanierung mittels durchströmter Reinigungswände, Teilprojekt PB: Wissenschaftlich-technische Begleitung des Projektverbundes SAFIRA" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: DGFZ Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V..

Monitoring und Bauleitplanung

Das Projekt "Monitoring und Bauleitplanung" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.Mit dem Forschungsvorhaben wurden praktisch tragfähige Wege zur Umsetzung der sich aus § 4c BauGB ergebenden Pflicht zur Überwachung der Umweltauswirkung bei der Durchführung von Bauleitplänen entwickelt. Methodisch basiert die Untersuchung auf der Analyse von etwa 30 Fallbeispielen in sechs Städten/Gemeinden unterschiedlicher Größe. Wegen der erst kurzen Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung war es notwendig, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Konzeptionen für die Umsetzung der neuen Aufgabe zu begleiten (Begleitforschung), um anhand von exemplarisch ausgewählten Bauleitplänen Möglichkeiten einer anwendungsfreundlichen und kostengünstigen Erfüllung der Monitoringaufgabe aufzuzeigen. Dieser empirische Ansatz wurde ergänzt durch eine modellhafte Konzeptentwicklung. Anhand bestehender Pläne wurden Empfehlungen zur Planung der Maßnahmen zur Überwachung und zu deren Erläuterung im Umweltbericht sowie eine Checkliste erarbeitet, die neben den Fallbeispielen im Anhang des Untersuchungsberichts veröffentlicht sind. Berücksichtigt wurden auch international vorliegende Erfahrungen. Dabei nutzte das Difu seine im Rahmen des Netzwerks europäischer Städtebaurechtler 'Plannet Europe' bestehenden Kontakte, um auch den Stand der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Monitoring in den beteiligten Mitgliedsstaaten der EU abzufragen. Ausblick: Derzeit sind keine Anschlussprojekte geplant. Lohnenswert wären Studien zur 'Umwelteffizienz von Monitoringkonzepten' sowie zur 'Bündelung bestehender Umweltmonitoringsysteme'. Fallstudienstädte: München, Krefeld, Gütersloh, Jena, Güstrow und Ostfildern.

Kommunale Umweltberichterstattung und Monitoring bei der Plan-UVP

Das Projekt "Kommunale Umweltberichterstattung und Monitoring bei der Plan-UVP" wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.Die Bundesrepublik ist dazu verpflichtet, die Plan-UVP umzusetzen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 10 Abs. 1 zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die durch die Durchführung der Pläne und Programme entstehen. Die Umsetzung ist inzwischen für den Bereich der Bauleitplanung durch das EAG Bau erfolgt. Die Projektergebnisse konnten in die abschließende Beratung des Gesetzes einfließen. Um einen aktuellen Überblick über relevante Instrumente, Verfahren und Anwendungsfelder der kommunalen Praxis zu erhalten, wurde - gefördert durch das UBA - im Herbst 2003 eine Fachtagung durchgeführt. Ziel war es, die Anforderungen der Plan-UVP-Richtlinie an das Monitoring mit den vorhandenen und entwickelbaren Ansätzen der kommunalen Praxis abzugleichen. Gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Umwelt- und Stadtplanungsämtern der Kommunen wurden die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert: die Eignung vorhandener kommunaler Umweltüberwachungssysteme für das Monitoring nach der SUP-Richtlinie, anderweitige praktische Möglichkeiten zur Umsetzung von Überwachungspflichten sowie die Notwendigkeit zur Kooperation mit nicht kommunalen Umweltbehörden. Vorträge, Podiumsdiskussion und die wesentlichen Ergebnisse der Fachtagung wurden ausgewertet und als Difu-Materialien veröffentlicht.

Monitoring sanierter Altlasten - Erarbeitung eines Leitfadens fuer den Vollzug durch Laender und Gemeinden

Das Projekt "Monitoring sanierter Altlasten - Erarbeitung eines Leitfadens fuer den Vollzug durch Laender und Gemeinden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Focon-Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnologie und Forschungsconsulting - FACON GmbH.In den vergangenen Jahren sind bundesweit zahlreiche Altlasten saniert worden. Eine zusammenfassende Analyse der Sanierungserfolge ist bisher nicht vorgenommen worden. Die Praxis der Altlastensanierung ist, dass Sanierungsziele nicht bundeseinheitlich beschrieben werden und dass der Erfolg oder die Wirkung von Sanierungsmassnahmen bei Bodenkontaminationen ueberhaupt nicht ueberprueft wird. Im Rahmen des Vorhabens soll an Hand einer retrospektiven Analyse von Bodensanierungsfaellen in einer Modellregion ein Konzept fuer das Monitoring und die Qualitaetskontrolle von Altlastensanierungen erstellt werden.

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