s/•hochwasserschutz/Hochwasserschutz/gi
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Die Daten beinhalten die Anzahl der betroffenen Einwohner je Gemeinde bzw. Stadt in den überschwemmten Flächen der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bei einem 300-jährlichen Hochwasser (HQ 300), gebietsweise wurde auch das Wiederkehrintervall 200 Jahre verwendet (HQ 200). Es erfolgt nur die Darstellung der Beschriftung, keine Geometrie.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Die Kartenblätter (Umringe) repräsentieren die Ausschnitte der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten für HQ100 und HQExtrem Ereignisse.
Seit Jahrhunderten werden Stauanlagen zur Energieerzeugung, zur Schiffbarmachung von Flüssen, zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und zum Zweck der Speicherung von Trink- und Betriebswasser errichtet. Dies führte im Zusammenspiel mit der Zerstörung von Laichgewässern sowie Überfischung und Wasserverschmutzung zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände. Bei der Errichtung der meisten Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen Main, Neckar und Mosel wurden Fischtreppen angelegt, um eine Wanderung flussaufwärts zu ermöglichen. Diese waren jedoch oftmals zu steil, zu klein oder zu weit von natürlichen Wanderrouten entfernt und wurden zudem nicht ausreichend gewartet, um einen bestandserhaltenden Fischaufstieg zu gewährleisten. Die Entwicklungen des internationalen und nationalen Umweltrechts, die einem breiten gesellschaftlichen Bewusstseinswandel Rechnung trugen, führten ab den 1970er-Jahren sukzessive zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Ein umweltpolitischer Meilenstein war die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch das Europäische Parlament im Jahr 2000. Diese fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in heimischen Fließgewässern zu ergreifen. Ziel ist es, einen 'guten ökologischen Zustand' oder bei erheblich veränderten Gewässern ein sogenanntes 'gutes ökologisches Potenzial' zu erreichen. Um die Ziele der WRRL in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit zu erfüllen, muss die Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen an ca. 250 Stauanlagen sichergestellt werden. Dies erfordert in den meisten Fällen den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage. Deren Funktionsfähigkeit und Effizienz soll für mehr als 60 heimische Fischarten gewährleistet werden, obwohl sich Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Migrationsverhalten und Schwarmverhalten von Art zu Art stark unterscheiden können. Feldstudien zur Gewinnung der notwendigen Daten werden durch die natürliche Variabilität der Fischbestände und weiterer variabler Einflussgrößen erschwert. Laboruntersuchungen sind in ihren Dimensionen begrenzt und werden durch die künstliche Umgebung beeinflusst. Eine alternative Möglichkeit für die Bewertung der Effizienz von Fischtreppen sind numerische Simulationsmethoden für die Hydraulik und das Verhalten von Fischen. Sie zielen auf eine quantitative Bewertung von baulichen Alternativen ab, wie sie in der Planungspraxis häufig benötigt wird. 2015 wurde in der BAW in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Forschungsprojekt begonnen, um einen neuen Ansatz auf der Basis individuenbasierter Modellierung zu entwickeln.
Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko sind nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte Hochwasserereignisse und aufgetretene Schäden sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermittlung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmt und in entsprechenden Empfehlungen zusammengefasst. Ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ist grundsätzlich vorhanden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren treffen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten" (siehe "Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz, Vorläufige Risikobewertung - 3. Zyklus", 2024). Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von Überschwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall. Für Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung erstmals 2010 erstellt und 2018 aktualisiert. Sie muss an den Grenzen mit den Nachbarstaaten und den benachbarten Bundesländern abgestimmt werden, wenn die Bewertung des Hochwasserrisikos dort vorliegt. Nach der vorläufigen Risikobewertung im Jahr 2024 weisen rd. 100 Gewässerabschnitte mit rd. 2800 Gewässerkilometern ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko auf. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz (Stand 2024) steht nebenstehend zum Download zur Verfügung. Die in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein zusammenarbeitenden deutschen Rheinanlieger haben sich darauf verständigt, im 2. Zyklus des Hochwassermanagements einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Rheineinzugsgebiet zu erstellen. Die FGG Rhein veröffentlicht dazu auch die Zusammenfassung der Vorgehensweise der Bundesländer zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins. Der Bericht kann auf der Internetsete der FGG Rhein abgerufen werden. Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar, der entsprechende Bericht der Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar ist auf der Internetseite der IKSMS verfügbar. 3. Zyklus 2024 2. Zyklus 2018 1. Zyklus 2010
organisatorische und territoriale Gliederung der Landestalsperrenverwaltung (LTV) in 5 Betriebe mit 14 Flussmeistereien und 3 Gewässermeistereien
Auf Grundlage des § 135a Absatz 2 Baugesetzbuch haben Gemeinden die Möglichkeit, ein bauleitplanerisches Ökokonto für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft zu führen. Das nutzt Berlin und entwickelt auf Grundlage der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption das Berliner Ökokonto für stadtpolitisch bedeutsame Bauvorhaben. In der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin wird das bauleitplanerische Ökokonto aufgebaut, geführt und gemeinsam mit verschiedenen Partnern umgesetzt. Es basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Senats- und Bezirksverwaltungen. Ziel ist es, bereits vor den erwarteten Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nach Zuordnung zu refinanzieren. Auf diesem Weg sollen Bauvorhaben, insbesondere der dringend benötigte Wohnungsbau, beschleunigt werden und zugleich durch vorausschauende und integrative Planung ein Mehrwert für Mensch und Natur geschaffen werden. Funktionsweise des Berliner Ökokontos Das bauleitplanerische Ökokonto erlaubt es, Ausgleichsflächen und -maßnahmen für Eingriffe, die aus der Bauleitplanung resultieren, gezielt und vorgezogen bereitzustellen. Dabei geht das Land Berlin in Vorleistung. Die Ausgleichsmaßnahmen werden bereits vor dem Eingriff finanziert und umgesetzt. Die vorgezogenen Maßnahmen werden auf das Ökokonto eingebucht und mit der Zuordnung zum Bebauungsplan wieder ausgebucht. Wird der Bebauungsplan umgesetzt und der Eingriff damit vollzogen, werden die anrechenbaren Kosten der Maßnahmen der Vorhabenträgerin oder dem Vorhabenträger auferlegt. Reporterin Johanna Maria Knothe, DJ und Ökologe Dominik Eulberg, Landschaftsarchitekt Dr. Carlo W. Becker, die Wissenschaftlerin Dr. Kim Mortega vom Berliner Naturkundemuseum und der Insektenforscher Thomas Hörren haben sich Gedanken zum Berliner Ökokonto und der Malchower Auenlandschaft gemacht, zu den Pflanzen und Tieren, die dort vorkommen und welche Rolle der Mensch dabei spielt. Alle Videos zum Berliner Ökokonto finden Sie hier Mit den Projekten des Berliner Ökokontos werden Kompensationsmaßnahmen gebündelt und in einen räumlichen Zusammenhang gebracht. So wird großräumig ein Mehrwert für Natur und Landschaft, aber auch für Erholungssuchende geschaffen. Maßnahmen des Artenschutzes werden – soweit möglich – ebenfalls integriert. Entsprechende Aufwertungspotenziale bieten die großen Berliner Naherholungslandschaften, Biotopverbundräume entlang von Gewässern oder auch einzelne Biotope, die in ihrer Summe viele Punkte ergeben. Für die konkrete Umsetzung der Ökokontoprojekte wird im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bezirk ein übergeordnetes Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept erstellt, das die Grundlage für die Einbuchung in das Ökokonto bildet. Darin werden die naturräumlichen und funktionalen Qualitäten des Landschaftsraums herausgearbeitet, konkrete Maßnahmentypen definiert, das Aufwertungspotenzial ermittelt und Kostenprognosen erstellt. Die Malchower Auenlandschaft ist altes Kulturland. Weite Teile werden intensiv ackerbaulich genutzt oder beweidet, andere sind mit Gehölzen bestanden. Im Bereich um den Malchower See, Aue und Luch liegen teils geschützte Gebiete mit Feuchtwiesen und Niedermooren. Das Wuhletal ist in der letzten Eiszeit aus einer Abflussrinne entstanden und wird noch heute von der alten Wuhle als Fließgewässer geprägt. Offenlandschaften wechseln sich mit Gehölz bestandenen Aufschüttungen aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg ab. Die Niederung ist als Grünanlage gewidmet und dient der Erholung und dem Naturerleben. Am Nordostrand der Stadt, auf dem Berliner Barnim, liegt Deutschlands größtes Waldweideprojekt. Auf den einstigen Rieselfeldern ist der hierzulande seltene Landschaftstyp einer halboffenen Waldlandschaft herangewachsen. Mit dem thematischen Programm Blaue Perlen für Berlin werden kleine Still- und Fließgewässer für Kröte, Libelle und Konsorten wieder in lebenswerte Habitate verwandelt. Aber auch die Menschen kommen auf ihre Kosten: faszinierende Naturerlebnisse, Gesundheitsvorsorge durch Verdunstungskälte, aber auch Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen gehören zu den Angeboten der Kleingewässer.
So frostig es zuletzt in Sachsen-Anhalt auch war, sprechen langfristige Datenerhebungen eine klare Sprache: der Klimawandel schreitet in Sachsen-Anhalt weiter fort, auch 2025 war nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes überdurchschnittlich warm und viel zu trocken. Umso wichtiger ist es, dass sich das Land darauf einstellt. Am heutigen Mittwoch hat Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann in Dessau-Roßlau zwei Klima-III-Förderbescheide über insgesamt 862.920 Euro an die Stadt Dessau-Roßlau überreicht. Gefördert werden Maßnahmen zur Hitzevorsorge auf Spielplätzen sowie zur Klimaanpassung im Gartenreich Dessau-Wörlitz. „Wir werden auch in Zukunft nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen, denn es geht um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen. Wir müssen uns gegen extreme Wetterlagen wie wochenlange Hitze, Dürren, Starkregen und Hochwasser besser wappnen“, betonte Willingmann. „Mit diesen Aufgaben lässt das Umweltministerium die Kommunen nicht alleine. Genau dafür stellen wir Mittel über unser Landesprogramm Klima III bereit und ich freue mich, heute gleich zwei Bescheide an die Stadt Dessau-Roßlau überreichen zu können.“ Der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, erklärte: „Ich freue mich, dass uns vom Land zwei Förderbescheide überreicht werden. Mit dem Geld können wir notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen finanzieren, die unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen. Zum einen schützen wir unsere Kinder beim Spielen im Freien an heißen Tagen und zum anderen sichern und erhalten wir wertvolle naturnahe Erholungsräume im Tiergarten und an der Mulde. Dafür danke ich Herrn Minister Willingmann sehr.“ Schutz für Spielplätze 693.000 Euro erhält die Stadt für eine klimafreundliche, naturnahe und biodiversitätsfördernde Umgestaltung von fünf besonders hitzebelasteten Spielplätzen im Stadtgebiet. Vorgesehen sind unter anderem die Pflanzung zahlreicher Bäume und Sträucher sowie die Installation sogenannter Schattier-Elemente wie Weidentipis, berankter Schattendächer oder kleiner Holzhütten. Zusammen mit einem städtischen Eigenanteil von 77.000 Euro beläuft sich das Gesamtvolumen des Projekts auf 770.000 Euro. Ziel ist es, die thermische Belastung an heißen Tagen zu reduzieren, das lokale Mikroklima zu verbessern, die Biodiversität zu stärken und die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Familien deutlich zu erhöhen. Ergänzend sind sozial-pädagogische Mitmach-Angebote geplant: Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Bauseminaren und Arbeitseinsätzen aktiv an der Gestaltung einzelner Spielplätze beteiligt werden. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Folgen des Klimawandels ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Mit der Umgestaltung der Spielplätze investiert Dessau-Roßlau nicht nur in Hitzeschutz, sondern auch in Naturschutz, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärte Willingmann. Förderung fürs Gartenreich Dessau-Wörlitz Einen zweiten Förderbescheid erhält die Stadt für den Vorderen Tiergarten im Gartenreich Dessau-Wörlitz. Der rund 130 Hektar große Vordere Tiergarten liegt südöstlich der Dessauer Innenstadt in der Muldeaue und ist Teil des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz. Die historische Parkanlage erfüllt wichtige Funktionen für das Stadtklima, die Biodiversität sowie den Hochwasserschutz. Gleichzeitig ist sie durch die Folgen des Klimawandels – insbesondere Trockenjahre und Sturmschäden – stark belastet. Ziel des Projekts ist es, die Klimaresilienz des Parks zu erhöhen, geschädigte Baumbestände möglichst zu sanieren, entstandene Lücken durch Neupflanzungen zu schließen und das historische Landschaftsbild langfristig zu sichern. Die Förderung aus dem Programm KLIMA III beträgt 169.920 Euro. Gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil von 19.080 Euro ergibt sich ein Gesamtvolumen von 189.000 Euro. „Die Förderung des Vorderen Tiergartens ist ein wichtiger Baustein, um dieses einzigartige kultur-historische Erbe an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, so Minister Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1396 |
| Kommune | 92 |
| Land | 2291 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 27 |
| Förderprogramm | 1037 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 15 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 1210 |
| Umweltprüfung | 475 |
| WRRL-Maßnahme | 3 |
| unbekannt | 791 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2054 |
| offen | 1347 |
| unbekannt | 175 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3482 |
| Englisch | 305 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 67 |
| Bild | 196 |
| Datei | 29 |
| Dokument | 1034 |
| Keine | 1295 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 180 |
| Webdienst | 247 |
| Webseite | 1247 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2599 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3407 |
| Luft | 2311 |
| Mensch und Umwelt | 3576 |
| Wasser | 2983 |
| Weitere | 3576 |