Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.
Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es weltweit zu schweren Unfällen in Chemischen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebsangehörigen, die Nachbarschaft und die Umwelt. Es wurde deutlich, dass für Betriebe und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können, zusätzliche Sicherheits-, Vorsorge-, und Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle wurde in Deutschland mit Inkrafttreten der ersten Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV ) 1980 geschaffen. Die Europäische Union hat 1982 die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung von schweren Unfällen, die sogenannte Seveso-Richtlinie, erlassen. Die Seveso-Richtlinie und auch die Störfall-Verordnung wurden aufgrund verschiedener Ereignisse fortgeschrieben und novelliert. Seit 2012 sind die grundliegenden Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb an Anlagen und Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, auf europäischer Ebene maßgeblich in der Seveso-III-Richtlinie geregelt. Diese wurde durch die novellierte Störfall-Verordnung ( Störfall-Verordnung vom 15.März 2017, BGBl. I S.483 ) 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Da sich in Sachsen-Anhalt bedeutende Standorte der Chemischen Industrie und viele weitere Betriebe befinden, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, hat die Störfallvorsorge hier eine hohe Bedeutung. Das Landesamt für Umweltschutz hat als Fachbehörde im System der an der Störfallvorsorge beteiligten Behörden unter anderem die Aufgabe, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Fragen zur Störfallvorsorge zu beraten und das Landesverwaltungsamt beim Vollzug der Störfallverordnung zu unterstützen. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und der Störfall-Verordnung , Prüfung der Inspektionsberichte nach § 16 der Störfall-Verordnung Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und Wahrnehmung der EU-Berichterstattung
Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.
Die Fritz Logistik GmbH teilte dem Regierungspräsidium in ihrem Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.12.2024 mit, dass sie beabsichtigt, nordwestlich der Lagerhallen 6 bis 9 ein Hochregallager zu er-richten, welches über die Wannenäckerstraße erreichbar sein soll. Das geplante Hochregallager hat eine lichte Hallenhöhe von circa 29 m und einer Lagerfläche von circa 2.446 m². Stirnseitig ist ein Kopfbau mit einer ebenerdigen Kommissionierung geplant, über dem sich in zwei weiteren Etagen Büro- und Aufenthaltsräume befinden sollen. Das Hochregallager soll mit einer Sauerstoffreduzierungsanlage ausgerüstet wer-den, welche durch die Einbringung von Stickstoff den Sauerstoffanteil der Luft im Gebäudeinneren auf 13,5 % Luftsauerstoff reduziert. Das Hochregallager soll voll-automatisch betrieben werden. Insgesamt stehen 17.250 Lagerplätze zur Verfügung. Bei einer ausschließlichen Belegung mit IBC-Behältern mit jeweils 1.000 Litern Inhalt ergibt sich eine maximale Gesamtlagermenge von 17.250 t. Es ist geplant innerhalb des Hochregallagers maximal 17.250 t Stoffe der Gefahrenkategorie H1, H2, H3, P5a, P5c, E1 und E2 und 8.750 t Stoffe der Gefahrenkategorie P3a laut Anhang I der 12. BImSchV zu lagern.
Festbrennstofffeuerungen aus Privathaushalten haben einen erheblichen Anteil an den Schadstoffemissionen in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Feinstaub. Für die in der kommenden Legislaturperiode anstehende 'große' Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) soll der Beitrag der Festbrennstofffeuerungen zu den Immissionen genauer betrachtet werden, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ableiten zu können. Während bei neu errichteten Anlagen die Thematik durch überarbeitete Vorschriften für Schornsteine verhältnismäßig leicht adressiert werden kann, ergibt sich für Bestandsanlagen eine komplexere Problemstellung, da die flächendeckende Ertüchtigung von Schornsteinen an finanzielle/wirtschaftliche und baurechtliche/statische Grenzen stößt. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Untersuchungen im Windkanal durchgeführt werden, um die Immissionssituation im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen, insbesondere in Wohngebieten, zu untersuchen. Diese werden ergänzt durch computergestützte Modellierungen (CFD). Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung sollen identifiziert und charakterisiert werden. Es soll ermittelt werden, welche Alternativen Maßnahmen zu einer Schornsteinerhöhung möglich sind um eine gleichwertige Immissionssituation in der Nachbarschaft herzustellen.
Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst. Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.
Anlagensicherheit, Vollzugsaufgaben für Betriebsbereiche die unter die Belange der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) fallen. Dies betrifft Betriebsbereiche mit Grund- und erweiterten Pflichten (untere und obere Klasse gem. Änderung der 12. BImSchV v. 9. Jan. 2017)
LänderInformationsSystem Anlagen (LIS-A) Oracle-Datenbank Betriebsstätten und Anlagen (Stammdatenmodul) Betriebsbereiche gem. 12. BImSchV (Störfall-Modul) Anlagenüberwachung (Ü-Modul) Genehmigungsverfahren (G-Modul) Nachbarschaftsbeschwerden (N-Modul) Auswertungen
Origin | Count |
---|---|
Bund | 297 |
Kommune | 3 |
Land | 237 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 198 |
Gesetzestext | 16 |
Text | 126 |
Umweltprüfung | 53 |
unbekannt | 130 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 267 |
offen | 238 |
unbekannt | 21 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 520 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 8 |
Bild | 4 |
Datei | 11 |
Dokument | 155 |
Keine | 229 |
Unbekannt | 15 |
Webdienst | 8 |
Webseite | 208 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 287 |
Lebewesen und Lebensräume | 311 |
Luft | 288 |
Mensch und Umwelt | 526 |
Wasser | 257 |
Weitere | 451 |