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Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 3100, 3200, 3300, 4100, 7300, 7610, 7620, 8101, 8102, 9300 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 3100 Lokaler Klimaschutzwald, 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, 3300 Lärmschutzwald, 4100 Sichtschutzwald, 7300 Arboretum, 7610 Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung, 7620 Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung, 8101 Erholungswald, Intensitätsstufe 1, 8102 Erholungswald, Intensitätsstufe 2, 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche.

INSPIRE SL Verkehrsnetze OKSTRA

Dieser INSPIRE Datensatz enthält die Verkehrsnetze des Saarlandes aus dem Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (kurz OKSTRA) wie auch die Netzknoten und das klassifizierte Straßennetz, tranformiert ins Inspire-Datenmodell "Verkehrsnetze". Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport NetDie Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 4.0. works Road Transport Network

INSPIRE SL Energiequellen Biogas- und Windkraftanlagen

Dieser Datensatz enthält ins INSPIRE-Datenmodell "Energiequellen" transformierte Daten Biogasanlagen und Windkraftanlagen aus dem Saarland. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Energy Resources in der Version 4.0.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 0100, 8200 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG und 8200 Erholungswald nach §12 LWaldG.

WF 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG

Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 2100, 2200 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort und 2200 Wald auf exponierter Lage.

WF 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort

Wald auf erosionsgefährdeten Standorten sind Waldflächen, die ohne die Waldbedeckung oder bei deren Schädigung zu wasser- oder windbedingter Erosion oder Bodenbewegung neigen. Der Wald dient dem Schutz des eigenen Standortes und kann gleichzeitig benachbarte Flächen, Gewässer oder Verkehrswege vor Bodenverlagerung, Bodenrutschung, Bodenverwehung, Bodenkriechen oder Steinschlagschützen.

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 7100 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche

WF 4100 Sichtschutzwald

Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.

WF 2200 Wald in exponierter Lage

Wald auf Kuppen, Rücken, Rippen, Luv-Hängen, Hangspornen und Hangschultern oder sonstigen geländeexponierten Standorten mit verhagerungs- oder trocknisgefährdeten Bodensubstraten oder Bodenvegetationstypen. Der Wald dient vorrangig dem Schutz des eigenen Standortes vor den Auswirkungen von Aushagerung durch Windeinwirkung (Laubverblasung) und/oder Austrocknung durch Sonneneinstrahlung.

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