Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Geografischer Standort von Gebäuden." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.“ Dieser Datensatz enthält das Unterthema Denkmale. Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebieten und Wasserkörpern." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Wasserstoff-Ionenkonzentration des Meerwassers (pH-Wert)" im Meerwasser bestimmt.
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Wissenschaft | 9 |
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Text | 10 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 116 |
License | Count |
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Unbekannt | 1 |
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Lebewesen & Lebensräume | 171 |
Luft | 113 |
Mensch & Umwelt | 319 |
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