Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
PM10 - flächenhafte Belastung 2015 - Luftschadstoffe Die Daten erlauben eine Übersicht über die Schadstoffbelastung im Dresdener Stadtgebiet sowohl an Hauptstraßen wie auch in der Fläche. Eine Einordnung Bezug Grenzwerte (39. BImSchV) ist möglich. Punktgenaue Aussagen sind auf Grund des verwendeten Rechenmodells und der Eingangsdaten nicht möglich. Belastungsschwerpunkte sind zu erkennen.
Web Map Servise (WMS) mit den Luftmesswerte - HaLm - in Hamburg. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) mit den Messwerten des Hamburger Luftmessnetzes. Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (http://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Aufgabe der Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein wird von der Lufthygienischen Überwachung (LÜSH) übernommen. Die Basis der Aufgabe bildet die landesweite Ermittlung der Luftbelastung und von atmosphärischen Stoffeinträgen mit automatischen, kontinuierlichen und sammelnden Verfahren. Rechtsgrundlagen sind Richtlinien der Europäischen Union zur Luftqualität und bundesgesetzliche Regelungen. Diese Untersuchungen finden in allen Bundesländern statt. Es bestehen umfangreiche Verpflichtungen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Berichterstattung gegenüber dem Bund und der EU. Das Umweltbundesamt übernimmt die Rolle des Berichterstatters für den Mitgliedstaat Deutschland und ist gemäß "INSPIRE-Richtlinie" als datenbereitstellende Stelle benannt. Die Daten aus den Bundesländern werden beim Umweltbundesamt gesammelt - die automatisch erhobenen Messdaten werden beispielsweise stündlich aktualisiert. Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Die Daten aus Schleswig-Holstein sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein abrufbar. Genutzt wird dazu eine Schnittstelle zur Luftmessdatenbank des Umweltbundesamtes. Ergänzender Hinweis: die Station "Westerland" gehört nicht zum Luftmessnetz Schleswig-Holstein, sondern wird vom Umweltbundesamt betrieben. Weitere Quellen mit Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen (Verweise s. u.): Landesportal Schleswig-Holstein, Thema "Luftqualität" Open Data Schleswig-Holstein Videotext: NDR Text, Seite 676 (3 Seiten) Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.) Luftqualitätsportal des Umweltbundesamtes Informationen der Europäischen Umweltagentur (englisch, link zu "users´ corner")
Die durch das Luftmessnetz Mecklenburg-Vorpommern an 14 Messstandorten gewonnenen Luftgütedaten werden entsprechend EG-Richtlinien im Internet (WWW) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stündlich (Blei, Benzol vierteljährlich) aktualisiert. Dabei handelt es sich um die Komponenten Feinstaub (PM10 und PM2,5) in µg/m³ Stickstoffmonoxid (NO) in µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) in µg/m³ Schwefeldioxid (SO2) in µg/m³ Ozon (O3) in µg/m³ Kohlenmonoxid (CO) Benzol in µg/m³ und Blei (Pb). Es werden die aktuellen Daten in tabellarischer Form und als 7 Tages-Grafiken dargestellt. Entsprechend der Forderungen der 39. BImSchV werden die validierten Jahresdaten aller Komponenten (inklusive Staubinhaltsstoffe) im Internet veröffentlicht.
Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet. Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt: -Überwachung von Grenzwerten -Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung -Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten -Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen -Beobachtung der Langzeitentwicklung -Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen -Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung -Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien -Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften -Datenaustausch -besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU -Entwicklung von Messtrategien -Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten. Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz. An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen. Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde. Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.
Zur EU-Berichterstattung gehören Auswertungen aller gemessenen Luftschadstoffe entsprechend der gültigen EU-Richtlinien, umgesetzt in deutsches Recht in der 39. BImSchV, die auf den 1-Stunden-Mittelwerten aller 14 Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern basieren. Hierbei wird zwischen -den verkehrsnah gelegenen Messstandorten Rostock-Holbeinplatz Rostock-Am Strande Neubrandenburg Stralsund-Knieperdamm Schwerin-Obotritenring Wolgast-Oberwallstraße, -den ländlich gelegenen Messstandorten Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz -den Standorte im städtischen Hintergrund Güstrow Rostock-Warnemünde unterschieden.
Bitte um Offenlegung einer fachlich fundierten Unbedenklichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung hinsichtlich der genehmigten bzw. geduldeten Nutzung der Grillfläche im Volkspark Friedrichshain (Bereich „Neuer Hain“) mit bis zu 46 regelmäßig und zeitgleich betriebenen Holzkohlegrills und einer Besucherzahl von über 460 Personen. Aufgrund der innerstädtischen Lage mit dichter angrenzender Wohnbebauung sowie der Einordnung als geschützte Grünanlage bestehen erhebliche umwelt- und immissionsschutzrechtliche Prüfpflichten. Ich bitte insbesondere um Darlegung, ob und in welcher Form folgende rechtliche Grundlagen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung berücksichtigt wurden: Luftreinhalte- und Immissionsschutzrecht §§ 3, 4, 6, 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) §§ 3, 4, 27 i.V.m. Anlagen 2 und 3 der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) Art. 9 ff. sowie Art. 19 der Richtlinie (EU) 2024/288 über Luftqualität Insbesondere bitte ich um Mitteilung, ob eine Bewertung der zusätzlichen PM10- und PM2,5-Belastung durch den wiederholten und zeitgleichen Betrieb von 46 Holzkohlegrills erfolgt ist. Naturschutzrecht §§ 14, 17 Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) § 39 sowie § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – insbesondere im Hinblick auf Störungsverbote während der Brut- und Setzzeit (März–Juli) EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur Ich bitte um Auskunft, ob geprüft wurde, ob die intensive Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt bzw. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt sind. Grünanlagenrecht §§ 3, 6, 7 Grünanlagengesetz Berlin (GrünanlG Bln) Wurde im Rahmen der Sondernutzungsgenehmigung eine konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen? Bodenschutz und Baumschutz § 4 Berliner Bodenschutzgesetz (BodSchG Bln) § 3 Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Bln) Wurden Auswirkungen durch Bodenverdichtung, Hitzeeinwirkung und Schadstoffeintrag untersucht? Klimaanpassung Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnG Bln) Wurde geprüft, ob die Nutzung klimaökologische Funktionen der Grünfläche (Kaltluftentstehung, Hitzeminderung) beeinträchtigt? Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 20a GG, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) bitte ich um Mitteilung, ob eine schriftlich dokumentierte Abwägungsentscheidung vorliegt, ob Umwelt- oder Immissionsgutachten eingeholt wurden, welche Emissions- bzw. Belastungsschwellen zugrunde gelegt wurden, ob alternative Standorte oder eine Reduzierung der Grillanzahl geprüft wurden. Ich bitte um Übersendung der entsprechenden Unterlagen bzw. um eine rechtsmittelfähige Auskunft innerhalb angemessener Frist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Kommune | 18 |
| Land | 158 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 75 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 94 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 124 |
| Offen | 52 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 180 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 13 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 89 |
| Keine | 18 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 92 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 166 |
| Lebewesen und Lebensräume | 177 |
| Luft | 172 |
| Mensch und Umwelt | 180 |
| Wasser | 165 |
| Weitere | 181 |