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Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

<p> <p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p> </p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p> Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft <p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak führt zur Belastung des Grundwassers als wichtige Trinkwasserressource, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Böden, Nährstoffanreicherung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) in Land- und Wasserökosystemen und Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff#einfuhrung">Umweltbelastung der Landwirtschaft – Stickstoff</a>“).&nbsp;</p> <p>Ein Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf des Stickstoffüberschusses zwischen 1990 und 2023 für Einzeljahre und im gleitenden 5-Jahresmittel. Erkennbar ist eine Abnahme im 5-jährigen Mittel von 117 auf 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Das Ziel für 2026-2030 sind 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr.</p> <strong> Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich ... </strong> <p>* jährlicher Überschuss bezogen auf das letzte Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)<br> ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. 2023: Daten teilweise vorläufig<br> *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel des Zeitraums 2026 - 2030</p> Quelle: <p>Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 2025</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_0.pdf">Diagramm als PDF (99,24 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (90,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius-Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMLEH veröffentlicht (siehe&nbsp;<a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMLEH, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>).&nbsp;</p> <p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren.&nbsp;Regional unterscheiden sich die Überschüsse jedoch teilweise stark voneinander. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.png"> </a> <strong> Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft </strong> Quelle: verändert nach Häußermann Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.pdf">Schaubild als PDF (47,21 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen deutlich abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die gesamte Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1994 bis 2023 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 70 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von über 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 40 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den östlichen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1994 bis 2023 beruht auf einem effizienteren Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion, höhere Futterverwertung bei Nutztieren und gesunkenen Tierzahlen.&nbsp;Seit 2015 ist der Überschuss besonders stark zurückgegangen. Der wesentliche Treiber dieses Rückgangs ist der deutlich verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Dies ist u.a. auf eine verschärfte Düngegesetzgebung, der beschleunigten Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnologien, mehrerer Dürrejahre und höherer Düngemittelpreise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen.&nbsp;</p> <p>Im Jahr 2016 wurde in der&nbsp;<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Weiterentwicklung</a> der Strategie in 2025 wurde der Zeitraum für die Zielerreichung auf die Jahre 2026 bis 2030 vorgezogen.&nbsp;</p> </p><p> Bewertung der Entwicklung <p>Das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit Veröffentlichung des Bilanzjahres 2023 erstmalig erreicht, was einen großen Erfolg darstellt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen mehr Bedarf, die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter zu reduzieren oder auch dass die Überschüsse in den kommenden Jahren auf dem Niveau bleiben werden. Vielmehr ist dies als ein Teilziel zu betrachten, auf dem Weg Umwelt, Gesundheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> insgesamt vor zu hohen Stickstoffeinträgen zu schützen.&nbsp;Besonders im Hinblick auf die Umweltziele zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers - aufgrund seiner großen Bedeutung als Trinkwasserressource -, zur Minderung des Stickstoffeintrags in Nord- und Ostsee sowie zur Begrenzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> aquatischer und terrestrischer Ökosysteme ist das Ziel von 70 kg Stickstoff pro Hektar nicht ausreichend. Denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern viel mehr auf die regionale Verteilung der&nbsp;Stickstoffüberschüsse an. Einen&nbsp;Überblick über die Verteilung der Überschüsse liefert <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/lu_nflaechenbilanzueberschuss/index.html?lang=de&amp;vm=2D&amp;s=9193427.02702703&amp;r=0&amp;bm=tpol&amp;c=1150000%2C6683301.2629420925&amp;l=nfbue_daten%2C%7E18b29039bd5-layer-2%28-2%2C-3%2C-4%2C-5%2C-6%29">die Karte zu den regionalen N-Flächenbilanzüberschüssen</a>.&nbsp;</p> </p><p> Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft <p>Die Stickstoffzufuhr in der landwirtschaftlichen Gesamtbilanz setzt sich aus mehreren Quellen zusammen. Dazu zählen vor allem Mineraldünger, importierte Wirtschaftsdünger, Kompost und Klärschlamm, die Stickstoffdeposition aus der Luft, die biologische Stickstoffbindung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr erfolgt über pflanzliche und tierische Marktprodukte.</p> <p>Zwischen 1990 und 2023 lag die durchschnittliche Stickstoffzufuhr bei 186 kg N/ha*a. Sie erreichte 1990 mit 209 kg N/ha*a ihren Höchstwert und sank bis 2023 auf ein Minimum von 143 kg N/ha*a. Bis 2017 blieb die Zufuhr weitgehend konstant, in den letzten sechs Jahren ging sie jedoch deutlich um durchschnittlich 8 kg N/ha*a zurück. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Zeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a. Sie stieg bis 2017 kontinuierlich auf 98 kg N/ha*a an und ist seitdem leicht rückläufig. Aktuell liegt sie bei 89 kg N/ha*a. Durch den stärkeren Rückgang der Zufuhr im Vergleich zur Abfuhr hat sich der Stickstoffüberschuss deutlich verringert (siehe Abb. „Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023“).</p> <p>Im Jahr 2023 stammten 42 % der <u>Stickstoffzufuhr</u> aus Mineraldüngern, 24 % aus inländischem Tierfutter und 15 % aus Futtermittelimporten. Weitere Beiträge kamen aus der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (10 %), aus atmosphärischer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> (3 %), aus Co-Substraten für die Biogasproduktion (2 %) sowie aus Saat- und Pflanzgut (1 %). Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht jedoch in der Gesamtbilanz berücksichtigt (siehe Abb. „Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <p>Die <u>Stickstoffabfuhr</u> erfolgte 2023 zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte und zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und andere tierische Produkte (siehe Abb. „Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png"> </a> <strong> Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (279,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (57,58 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (757,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (119,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (88,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (34,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,41 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse <p>Um den Stickstoffüberschuss weiter zu verringern und die damit verbundenen Umweltziele zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-nitrat-im-grundwasser">Nitrat im Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-durch-stickstoff">Eutrophierung von Ökosystemen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-der-meere">Stickstoffeinträge in Küstengewässer</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-luftschadstoffen">Emissionen von Luftschadstoffen</a> zu erreichen, sollten die Stickstoffzufuhr in der Landwirtschaft weiter reduziert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein möglichst geschlossener Stickstoffkreislauf. Um dies zu erreichen müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert und gleichmäßiger auf die landwirtschaftliche Fläche verteilt wird. Zudem sollte die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden.&nbsp;</p> </p><p> Die Düngeverordnung <p>Die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html">Düngeverordnung</a> definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie wurde 2017 und 2020 umfassend&nbsp;novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung soll zukünftig im Rahmen eines Wirkungsmonitorings geprüft werden, um eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen vor allem in den mit Nitrat belasteten und von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> betroffenen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden sich&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/nutzung-belastungen/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#was-ist-der-unterschied-zwischen-trinkwasser-rohwasser-und-grundwasser">hier</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

LSG Untere Havel Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Havel entspringt in einem kleinen See der Mecklenburger Seenplatte. Sie hat über 340 km Fließstrecke hinter sich, wenn sie bei Havelberg auf die Elbe trifft. Knapp 230 Kilometer Havellauf sind schiffbar. Das LSG umfaßt Landschaftsteile im Norden des Elbe-Havel-Winkels von der Elbe im Westen bis zur Havel im Osten beziehungsweise der Straße Kümmernitz-Damerow im Nordosten und von der Landesgrenze im Norden bis zu den Kamernschen und Rehberger Bergen im Süden. Als Erweiterungsgebiet sichergestellt wurde das im Süden anschließende Ländchen im Elbe-Havelwinkel um den Schollener See bis zum Schollener Forst und der Ferchelschen Heide im Süden. Die Landschaftseinheiten Perleberger Heide und Rhin-Havel-Luch werden auch vom LSG repräsentiert. Teile des Landschaftsschutzgebietes liegen in den drei Landschaftseinheiten Ländchen im Elbe-Havel-Winkel, Werbener Elbetal und Tangermünder Elbetal. Das LSG wird weiträumig durch die Niederungen der unteren Havel und der Elbe mit ihren auentypischen Flußlandschaften geprägt, die sich westlich an das untere Rhinluch (Land Brandenburg) anschließen. Die Havelniederung wird nördlich sowie südlich durch flachwellige Moränenlandschaften begrenzt, auf denen ausgedehnte Kiefernforste bestockt sind. Das sind im Norden die Perleberger Heide und die Grundmoräne nördlich von Havelberg zwischen Müggenbusch und Kümmernitz mit dem Langen Berg (51,9 m über NN). Im Süden sind es die Klietzer Hochfläche, die Kamernschen und die Rehberger Berge sowie das Ländchen Schollene. Die Rehberger Berge bilden mit 110,3 m über NN die höchste Erhebung des LSG. Diese Berge werden von artenarmen Kiefernforsten beherrscht, die nur an wenigen Stellen von kleinflächigen Laubholzbeständen unterbrochen werden. In den Übergängen von den trockenen Hochlagen zur Flußniederung finden mehrfach noch Erlen-Bruchwälder einen zusagenden Wasserhaushalt, während ehemalige Niedermoore durch die mit starken Entwässerungen verbundene intensive Grünlandbewirtschaftung degradiert sind. Die großen weiten Flächen der Niederung werden von einer agrarisch genutzten, dadurch aber auch ausgeräumten Kulturlandschaft aus Feldern und Wiesen geprägt, die von Gräben mit Staudensäumen, einzelnen Kopfweiden, Hecken oder Gehölzen durchzogen wird. Das südlich angrenzende Erweiterungsgebiet ist eine schwach reliefierte Landschaft, die von Gräben durchzogen wird und einzelne inselartige Kiefernforste auf Pleistozänstandorten aufweist. Hier befindet sich in einem flachen Becken mit angrenzenden Niedermoorstandorten der stark verlandete Schollener See mit einer mittleren Wassertiefe von nur 1 m und einer starken Schlammschicht, die teilweise als Heilschlamm, sogenannte Pelose, abgebaut wird. Ebenfalls im Erweiterungsgebiet befindet sich im Übergang von der Moränenlandschaft zur Niederung die sogenannte „Mahlitzer Kultur“, ein Niedermoorgebiet von zirka 350 ha Fläche mit einer etwa 100 Jahre alten Moordammkultur. Das Elbe-Havel-Gebiet wurde schon frühzeitig besiedelt, erste menschliche Spuren stammen aus der Mittelsteinzeit. Der Fischreichtum der Havel und ihrer Nebengewässer wird die Ansiedlung von Menschen begünstigt haben. Siedlungen der Jungsteinzeit häufen sich auf dem Gebiet und im Umkreis der Stadt Havelberg und bei Schollene, wo sie der Straße von Neuschollene nach Molkenberg folgen, finden sich aber auch in Höhe von Kuhlhausen und Jederitz auf dem südlichen wie auch auf dem nördlichen Ufer der Havel. Das Gebiet der Prignitz zwischen Havel und Landesgrenze war dagegen unbesiedelt. Dies ändert sich auch in den folgenden Perioden nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei nur ein Wohnplatz bei Nitzow, der von der Bronzezeit bis in die Kaiserzeit hinein besiedelt blieb. Die Besiedlung begann in der mittleren Jungsteinzeit mit der Alttiefstichkeramikkultur, von der Wohnplätze auf dem Domhügel und vom Großen Burgwall bei Havelberg überliefert sind. Ihr folgte zunächst die Elbehavel-Kultur sowie in der späten Jungsteinzeit die Schönfelder- und zuletzt die Einzelgrabkultur. Während sich aber in der jüngeren Bronzezeit die Siedlungsdichte bei Havelberg lockerte, nahm sie bei Schollene vor allem am Südufer des Sees leicht zu. Zudem traten Siedlungen zwischen Molkenberg und Kamern und zwischen Kamern und Jederitz neu hinzu. Es wurde demnach erstmals das Land zwischen Havel und Elbe als Siedelraum erschlossen. Gleichzeitig wurde nun die Gegend um Kuhlhausen aufgegeben. Bronzehortfunde bei Schollene und Molkenberg belegen eine gewisse Wohlhabenheit der ansässigen Bevölkerung. Die Besiedlung der Eisenzeit entsprach weitgehend der der Bronzezeit, wobei Wohnplatzkontinuität nur in wenigen Fällen anzutreffen war. Die Germanen der römischen Kaiserzeit zogen sich wieder aus dem Hinterland an die Havel bei Molkenberg und Havelberg zurück. Im 7. Jahrhundert drangen Slawen bis in das Gebiet an der Elbe vor und siedelten hier bis zur erfolgreichen deutschen Ostexpansion im 12. Jahrhundert. Von den Slawen wurden an der Havel bei Schollene, Nierow, Damerow und östlich Havelberg kleinere Burgwälle errichtet. Weitere slawische Befestigungen lagen in der Altstadt und auf dem Dombezirk von Havelberg. Die nach der Ostexpansion einsetzende stärkere Besiedlung brachte dann die ersten größeren Waldrodungen, aber auch erste Deichbauten mit sich. Besonders die sich ansiedelnden Holländer legten einzelne Polder an, die später zu einem gesamten System verbunden wurden. Die errichteten Deiche zwangen Elbe und Havel in eine Bettführung und unterbanden die ungehinderte Mäandrierung dieser Tieflandflüsse. Dennoch blieb aber die Hochwassergefahr für die dort siedelnden Menschen. Erst die verstärkten Kultivierungsbemühungen unter Friedrich II. und die Verlegung der Havelmündung 8 km elbeabwärts führten zur Verminderung dieser Gefahren und zur Förderung der Landwirtschaft, die bisher nur auf den trockenen Höhenlagen betrieben werden konnte. Auf den Havelwiesen konnte das Grünland zur Heugewinnung genutzt werden. Dennoch kam es in der Folgezeit zu Deichbrüchen wie beispielsweise 1855, und zu verheerenden Überschwemmungen. Dazu trugen insbesondere der Rückstau der Elbe in die Havel und die zahlreichen Laufverbindungen zwischen Elbe und Havel im Elbe-Havel-Winkel bei, die der Elbe das Einfluten in die Havelniederung ermöglichten. Die Entwicklung Berlins zu einer Großstadt erforderte Transport- und Handelswege, so daß der Ausbau der Havel zu einer Schiffahrtsstraße mit mehreren Staustufen begann und die untere Havel begradigt und verbreitert wurde. Doch 1926/27 kam es erneut zu einem verheerendem Hochwasser, bei dem große Teile der landwirtschaftlichen Nutzfläche fast zwei Jahre überschwemmt blieben. Mit dem Bau der Schleuse in Havelberg und der Wehre Quitzöbel, Neuwerben und Gnevsdorf wurde von 1927 bis 1954, mit Unterbrechung durch den II. Weltkrieg, die Sicherung der unteren Havel gegen Hochwasserschäden vollendet. Zur Schaffung von Produktionssicherheiten für eine intensive Landwirtschaft wurden ab der zweiten Häfte der 1960er Jahre großflächige Komplexmeliorationen, verbunden mit dem Umbau des alten Grabensystems durchgeführt, dessen Schöpfwerke nun mit einem erheblichen Energieaufwand Wasser heben können. Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bereich der Maximalausdehnung des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung. Teil dieser Randlage ist der Stauchendmoränenkomplex der Kamernschen Berge, der im Süden in den Klietzer und Schollener Sander übergeht. Die weichselkaltzeitlich geformte Landschaft hat durch die hydrologischen Beziehungen zwischen Elbe und Havel eine starke nachweichselkaltzeitliche Überprägung erfahren. Überflutungen und langanhaltende Vernässung führten zur Bildung von Auenlehmen und Niedermooren. Das LSG umfaßt einen Teil der Jungmoränenlandschaften im Nordosten Sachsen-Anhalts, Teile des Berliner und Eberswalder Urstromtales, der Elbeaue mit der Arneburger Elberinne und den Sandauer Niederterrassen sowie der unteren Havelaue. Die Jungmoränenlandschaften bilden nördlich Havelberg die große, weit nach Brandenburg reichende Kyritzer Platte, auf der Geschiebelehme weit verbreitet sind. Zur Elbe- und zur Havelaue sind Steilufer ausgebildet mit Höhen bis 30 m. Auf der Kyritzer Platte sind Braunerde-Fahlerden aus Geschiebedecksand beziehungsweise Flugsand über Geschiebelehm und Acker-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand verbreitet. Auf den ausgedehnten Dünen bei Nitzow kommen Regosole bis Podsole vor. Unter Wald haben sich podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus sandigen Deckschichten über Schmelzwassersanden entwickelt. An die Kyritzer Platte schließt sich nach Süden das Berliner und Eberswalder Urstromtal mit den westlichen Ausläufern der Dosseniederung und des Rhinluchs an. Hier sind auf Niederungssand Gleye mit unterschiedlich starker Grundwasserbeeinflussung entwickelt. Auf den Dünen dominieren wie auch auf den Hochflächen Regosole bis Podsole. In den Randbereichen der Dünen beziehungsweise in geringmächtigen Flugsanddecken über Niederungssand sind Gley-Podsole und Podsol-Gley-Braunerden ausgebildet. Auf den Brand-Wiesen und in der Niederen Lake sowie südlich Wörplitz sind Niedermoorböden verbreitet. In der Unteren Havelaue dominieren tonige Auensedimente über tiefem Sand. In diesen Substratprofilen sind vorwiegend Gley-Pseudogleye ausgebildet. Diese Böden sind normal- bis tiefhumos, haben Stauwasser im oberen Profilteil und häufig gespanntes Grundwasser im Untergrund. Daneben kommen in den tiefer- beziehungsweise höherliegenden Bereichen Gleye und Pseudogley-Vegas vor. Typisch für diese Landschaft ist das Vorkommen auenlehm- oder auentonbedeckter Niedermoore und Moorbildungen über Auenton. Seltener sind Gley-Vegas aus lehmigem Auensand. Die Niederterrasseninseln zwischen Sandau und Schönfeld sind von Sanddünen und Flugsanddecken begleitet. Hier sind Gleye und Gley-Braunerden bis Gley-Podsole aus Sand die vorherrschenden Böden. Die Arneburger Elberinne unterscheidet sich von der umgebenden Auenlandschaft durch das verstärkte Auftreten sandiger Auensedimente und, da es sich überwiegend um Retentionsräume handelt, durch die häufigen Überflutungen. Die typischen Böden sind Vegas und Paternien bis Gleye aus Auensand. Im Süden ist der nordöstliche Teil des Schollener Landes in das LSG einbezogen. Das Schollener Land ist eine größere Hochflächeninsel im Grenzbereich der Westbrandenburgischen Niederungen zur Elbeaue. Das Landschaftsbild setzt sich aus den weichselzeitlichen Sanderflächen und der sandigen Kamernschen Endmoräne des Brandenburger Stadiums der Weichselvereisung zusammen. In Geschiebedecksanden über Schmelzwassersanden sind Braunerden bis Podsol-Braunerden, seltener Braunerde-Podsole ausgebildet. Bei Schollene sind auf dem nordöstlichen Randbereich der Endmoräne durch das oberflächennahe Vorkommen von Geschiebemergeln Übergangsmoore und Quellmoore sowie in den flachen Tälern Niedermoore entwickelt. Die Moorböden sind teils naturnah, hier befindet sich nach der Bodenschätzung in Sachsen-Anhalt das Flurstück mit der höchsten Wasserstufe. Überwiegend sind sie aber durch Entwässerung beeinflußt. In den Tälern und Niederungen sind mit den Moorböden Gleye und Humusgleye aus lehmigem Sand vergesellschaftet. Die hydrologischen Bedingungen werden von der Elbe und der zufließenden Havel bestimmt. Bei starkem Hochwasser können große Teile der Havelniederung auch als Retentionsraum der Elbe dienen, wozu ein umfangreiches System wasserbaulicher Anlagen errichtet wurde. Durch das 1937 errichtete Wehr bei Quitzöbel und die Verlegung der Havelmündung wurde jedoch im wesentlichen ein derartiger Rückstau verhindert. Gleichzeitig verringerte sich die aktuelle Überflutungsfläche der Havel im Betrachtungsraum von 140 km2 auf 90 km2. Zahlreiche Gräben durchziehen die Havelniederung und entwässern das Gebiet zur Havel. Die bedeutendsten sind Trübengraben, Rütschgraben und Neue Jäglitz. Das größte Standgewässer ist der Schollener See, der wegen seiner Bedeutung als Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als gesondertes NSG ausgewiesen worden ist. Der Kamerner See wird teilweise von dem Trübengraben durchflossen. In den sandigeren höheren Lagen des Gebietes erfolgt die Grundwasserneubildung. Das Grundwasser fließt generell zur Havel mit durch die Grabenniederungen bedingten Abweichungen. Die Höhe des Grundwassers schwankt in Abhängigkeit der Wasserstände von Elbe und Havel. Das Landschaftsschutzgebiet ist dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes zuzurechnen. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen nördlich der Havelmündung bei 8,1 bis 8,5oC und südlich bei 8,6 bis 9,0oC. Eine ähnliche Differenzierung ergibt sich bei den mittleren Temperaturen im Juli. So ist es in diesem Monat im südlichen Bereich mit zirka 18oC etwas wärmer als im nördlichen. Keine räumliche Differenzierung zeigen die mittleren Lufttemperaturen im Januar. Sie liegen bei -1,0 bis -0,6oC. Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe liegt im Gebiet zwischen 500 und 550 mm. Innerhalb des Gebietes sind die Niederungen Kaltluftentstehungsgebiete mit erhöhter Frostgefährdung und Nebelintensität. Wärmebegünstigt sind südexponierte Moränenhänge. Die weiten, offenen Flächen der Niederungen unterliegen einer Gefährdung durch Winderosion. Als potentiell natürliche Vegetation in Überflutungsauen ist auf den länger überfluteten Standorten der Weichholzauenwald und auf den höhergelegenen Standorten der Hartholzauenwald anzusehen. Auf überflutungsfernen, ärmeren Standorten kamen Straußgras-Eichenwälder beziehungsweise Eichen-Hainbuchenwälder, auf grundwasserbeeinflußten Standorten Pfeifengras-Eichenwälder und auf Moorstandorten Erlen-Bruchwald und Erlen-Eschenwald vor. Gegenwärtig finden sich im LSG weidendominierte Reste der Weichholzaue auf langanhaltend überfluteten Uferstandorten der Havel, besonders aus Silber-, Bruch-, Korb- und Mandel-Weide. An Standorten ehemaliger Hartholzauenwälder finden sich heute allenfalls noch kleinere Gruppen von Stiel-Eichen oder Flatter-Ulmen oder Einzelbäume sowie Hecken aus Weißdorn und Schlehe. Im südlichen Erweiterungsgebiet stocken auf Niedermoorstandorten naturnahe Walzenseggen-Erlenbrüche mit Wasser-Schwertlilie als auffälliger Pflanzenart und stellenweisen Vorkommen von Moor-Birken. Entsprechend des Verlandungsstadiums sind in den Gewässern der unteren Havelniederung Wasserpflanzen verbreitet, so Gelbe Teichrose, Spreizender und Schwimmender Wasserhahnenfuß, Wasser- und Teichlinsen, Froschbiß und Flutendes Sternlebermoos. Auch die Röhrichtpflanzen wie Schilf, Breit- und Schmalblättriger Rohrkolben, Igelkolben und Teich-Simse sind stark vertreten. Jedoch auch Kalmus, Strand-Simse und Schwanenblume kommen kleinflächig vor. Schlank-, Ufer- und Blasen-Segge bilden größere Bestände ebenso wie auf etwas trockneren Stellen das Rohr-Glanzgras. Floristische Besonderheiten stellen Lauch-Gamander, Sumpf-Wolfsmilch, Röhricht-Brennessel und Färber-Scharte dar. Auf die ausgedehnte Verlandungsvegetation des Schollener Sees mit seinen schwimmenden Inseln und Schwingdecken sei hier nur hingewiesen. In den Staudenfluren an den Gewässern finden sich Vertreter der sogenannten Stromtalpflanzen, die in Mitteleuropa nur in großen Flußauen vorkommen, besonders die Weidenblättrige Schafgarbe. Weit verbreitete Uferstauden sind dagegen Dreiteiliger Zweizahn, Wasserfenchel und Wasser-Sumpfkresse. An einigen Stellen mit trockenfallenden Uferstandorten der Havel sind Strandlingsgesellschaften mit Nadel-Simse, Zwerg-Binse, Fuchs-Segge und Schlammling zu finden. Die Grünland-Vegetation ist abhängig vom Standort und vom Grad der Intensität der Bewirtschaftung. So kommen beispielsweise im Gebiet Rohrglanzgras- und Wasserschwadenbestände neben Knickfuchsschwanz- und Straußgras-Flutrasen, Brenndolden-, Fuchsschwanz- und Glatthaferwiesen vor, von denen die Brenndolden-Wiesen durch das Auftreten mehrerer Stromtalarten wie Brenndolde, Nordisches Labkraut, Silau, Kümmel-Silge, Gräben-Veilchen, Gottesgnadenkraut und Vielblütiger Hahnenfuß, besonders bemerkenswert sind. Wenn auch viele Niedermoorwiesen durch Entwässerung und Intensivnutzung in artenarme Wirtschaftswiesen überführt wurden oder durch Nutzungsaufgabe verbuschten, sind im Erweiterungsgebiet um den Schollener See in gewässernahen Bereichen noch einige ausgeprägte Niedermoorwiesen erhalten geblieben. Hier findet man sowohl Kohldistelwiesen als auch Pfeifengraswiesen und Quellmoorwiesen der Spitzblütigen Binse, wenn auch oft nur kleinflächig. Bemerkenswert sind neben den bestandsbildenden Arten dort unter anderem Igel-, Rasen-, Schwarzschopf- und Gelb-Segge, Großer und Kleiner Klappertopf, Schachblume, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut sowie Sumpf-Sitter. Entsprechend dieser vielfältigen Biotopausstattung findet im Gebiet an der unteren Havel auch eine artenreiche Tierwelt Lebensraum. Hier konnten 51 Säugetierarten nachgewiesen werden. An der Havel mit ihren Nebengewässern in der Überflutungsaue lebt wieder ein Bestand des Elbebibers, der seit der Neuansiedelung im Jahr 1965 alle Gewässer der Havel- und Elbeaue im LSG wiederbesiedelt hat. Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es auch wieder Nachweise vom bis dahin verschwundenen Fischotter, der gegenwärtig versucht, auch die Havelniederung wieder zu besiedeln, wie es Beobachtungen, Fährten sowie Losungsplätze an Havel, Dosse und Trübengraben belegen. Igel, Maulwurf und mehrere Spitzmausarten besiedeln als Insektenfresser das Gebiet. Elf Fledermausarten sind aus dem Gesamtgebiet der unteren Havel bekannt, die wohl auch alle, zumindest auf ihren Jagdflügen, das LSG frequentieren. Einige von ihnen wie Großer Abendsegler und Braunes Langohr bewohnen Baumhöhlen in vorhandenen Altbäumen im Gebiet, andere leben auf Dachböden in den Ortschaften wie Graues Langohr oder Zwergfledermaus. Wie auch andernorts weist der Bestand des Feldhasen im LSG einen starken Rückgang auf. Von den Mäusen und Wühlmäusen kommen die allgemein verbreiteten Arten auch im LSG vor. Besonders die Zwergmaus findet in den ausgedehnten Riedflächen und den Uferstaudenfluren reichlich Gelegenheit, ihre kugelförmigen Halmnester zu errichten. Die aus Nordamerika stammende Bisamratte ist an allen Gewässern anzutreffen. Neben den vorkommenden einheimischen Raubtierarten wie Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Iltis, Mauswiesel und Hermelin wurden auch die eingewanderten Arten Waschbär, Marderhund und Mink nachgewiesen, mit deren weiterer Verbreitung und Vermehrung gerechnet werden muß. Von den Paarhufern kommen Reh und Wildschwein auch in der offenen Flur vor, während der Rothirsch nur in den Gebieten am Schollener See und am Stremel ausreichend Deckung findet. Das Gebiet der unteren Havel, das mit dem Gülper See in Brandenburg seine Fortsetzung findet, ist ein international bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer artenreichen Vogelwelt, von der bisher 135 bis 140 Arten als Brutvögel und etwa 80 Arten als Gastvögel nachgewiesen wurden. An den Gewässern mit ihren Röhrichten brüten neben mehreren Entenarten auch Haubentaucher und Graugans sowie Trauer- und Flußseeschwalben in kleinen Brutkolonien und die Lachmöwe in einer Kolonie zwischen 200 und 2 000 Brutpaaren auf dem Schollener See. Wasser- und Tüpfelralle, Rohrdommel, mehrere Rohrsängerarten, Blaukehlchen, Rohr-, Feld- und Schlagschwirl und Bartmeise sind Bewohner der Schilfgürtel. Die Beutelmeise baut an den Ufergehölzen ihre Hängenester. Die in den angrenzenden Wäldern brütenden Greifvögel kommen auf ihren weitreichenden Jagdflügen bis in die Niederung, so daß hier neben Habicht, Mäusebussard, Turmfalke und Rohrweihe auch Rot- und Schwarzmilan sowie See- und Fischadler beobachtet werden können. Die Wiesenbrüter haben wie vielerorts durch die Intensivnutzung starke Bestandseinbußen erlitten, dennoch gehören Bekassine und Kiebitz zu den verbreiteten, Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rotschenkel zu den seltenen Brutvögeln. Der in den Dörfern brütende und in den Niederungsgebieten nahrungsuchende Weißstorch hat im Elbe-Havel-Winkel einen Verbreitungsschwerpunkt. In dem im Erweiterungsgebiet des LSG gelegenen Dorf Molkenberg brüten alljährlich 7 Weißstorchpaare. In der offenen Landschaft brüten mit Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Wacholderdrossel und Ortolan gefährdete beziehungsweise nur sporadisch vorkommende Vogelarten. Zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst, teilweise auch im Winter, fallen besonders die zu Tausenden zählenden Gänseschwärme der Saat- und Bleßgänse, aber auch große Schwärme der hier rastenden oder verweilenden Kraniche sowie Sing- und Zwergschwäne auf. Die Feuchtgebiete wie die Überschwemmungsflächen an der unteren Havel sind auch geeigneter Lebensraum für eine Amphibienfauna, von der Rotbauchunke, Erdkröte, Moor- und Grasfrosch, Knoblauch- und Kreuzkröte, See- und Teichfrosch sowie Kamm- und Teichmolch regelmäßig im Gebiet vorkommen. Von den Reptilien ist nur die Ringelnatter regelmäßig im Gebiet zu erwarten. Im Gebiet der unteren Havel kommen 33 Fischarten vor. Während es sich bei der überwiegenden Anzahl um euryöke Arten handelt, besteht durch die Überschwemmungshäufigkeit auch die Möglichkeit des Einwanderns anspruchsvoller Arten. So finden sich in der Havel, wenn auch oft nur vereinzelt, solche gefährdeten Fischarten wie Maräne, Stint, Rapfen, Döbel, Zope, Quappe und Wels. Aufgrund der geringen Abwasserbelastung ist die Havel der einzige Fluß in Sachsen-Anhalt, auf dem durchgängig, also auch zu DDR-Zeiten, eine gewinnbringende Berufsfischerei ausgeübt wurde. Die Vielzahl der im Landschaftsschutzgebiet vorkommenden Wirbellosen kann nur summarisch genannt werden. Hervorgehoben seien lediglich die in temporären Überflutungsgewässern im zeitigen Frühjahr lebenden, seltenen Kleinkrebse Siphonophanes grubei und Lepidurus apus. Artenreichtum, der für dieses Gebiet noch längst nicht voll erfaßt ist, dokumentieren Eintags-, Stein-, Schlamm- und Köcherfliegen, 39 Libellenarten, die zahlreichen Laufkäfer sowie die über 300 Schmetterlingsarten. Die nachgewiesene Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Verbindung mit der reichhaltigen Biotopausstattung führte gemeinsam mit dem Land Brandenburg zur länderübergreifenden Ausweisung eines Teilgebietes als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung“ auf der Grundlage der UNESCO-Konvention „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung“ (RAMSAR-Gebiet). Gemäß dem Artenspektrum der Fauna und Flora des LSG ist als das wesentlichste Entwicklungsziel die Erhaltung weiträumiger, im Winter und Frühjahr flach überstauter Grünlandflächen anzusehen, um die Lebensbedingungen für die Wiesenbrüter und die durchziehenden Vogelscharen zu erhalten und zu verbessern. Diese Wiesen wären extensiv zu nutzen, das heißt Reduzierung der Mineraldüngung sowie schonende Mahd beziehungsweise Beweidung. Die Erhaltung der flußauentypischen Vegetation ist Voraussetzung für die Bewahrung des Landschaftscharakters und der Biotopausstattung des Gebietes. Die aktuell nicht mehr vorkommenden Weichholz- und Hartholzauenwälder sollten an geeigneten Stellen wieder entwickelt werden. Vorhandene Erlen-Eschenwälder sowie Erlen-Bruchwälder sind unbedingt zu erhalten. Die Niedermoorbereiche können durch gezielte Vernässungen regeneriert werden. Ein ökologisch orientierter Betrieb aller wasserbaulichen Anlagen, insbesondere der Stauanlagen und Schöpfwerke, sollte den Wasserhaushalt des Gebietes so steuern, daß sowohl die Grundwasser- und Überflutungsverhältnisse den Schutzzielen entsprechen, als auch eine Bewirtschaftung des Grünlandes ermöglicht und zugleich eine ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer zumindest zeitweise erreicht wird. Gleichzeitig sollte durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen - vorzugsweise Umgehungsgerinnen - sowie durch die Anbindung beziehungsweise den Wiederanschluß von Altarmen und Nebenarmen die ökologische Durchgängigkeit dauerhaft hergestellt werden. Fuß- und Radwanderungen Zur Erschließung des Gebietes durch Rad- oder Fußwanderungen ist ein Wanderwegenetz vorhanden, das jedoch weiter entwickelt wird. Naturkundlich orientierte Wanderungen sollten stets mit dem Besuch der Naturschutzstationen in Parey oder Ferchels verbunden werden, um sich dort mit den erforderlichen Informationen zu versehen oder aber an Führungen durch das Gebiet teilzunehmen. Neben Wanderungen durch die eindrucksvolle Flußniederung bietet auch die bewaldete Moränenlandschaft im Norden des LSG diese Möglichkeit, insbesondere von Müggenbusch, Kümmernitz oder Waldfrieden aus. Havelberg und andere Orte Wanderungen oder Exkursionen im Gebiet können mit einem Besuch der Stadt Havelberg mit dem markanten Dom St. Marien auf dem Domberg verbunden werden. Dieser 1170 geweihte, ursprünglich im romanischen Stil erbaute, nach einem Brand jedoch gotisch neuerrichtete Dom mit seiner bemerkenswerten Innenausstattung bildet mit den umgebenden Stiftsgebäuden und dem angeschlossenen Prignitz-Museum für Besucher einen komplexen Anziehungspunkt. Weitere Bauten in der Stadt sind ebenso sehenswert, zum Beispiel die ehemalige Dekanei, die ehemalige Domprobstei und die ehemalige Domschule. Weitere Sehenswürdigkeiten des Landschaftsschutzgebietes sind die Pfarrkirche St. Nikolai in Sandau mit ihrem massiven Westturm und die bemerkenswerten Dorfkirchen in Nitzow, Schollene, Kamern, Schönfeld und Garz. Auch eine Fahrt zum Havelwehr bei Quitzöbel bietet Gelegenheit, die Flußlandschaft zu erleben und sich mit den technischen Möglichkeiten der Hochwasserabwehr vertraut zu machen. Hochwasserschutz in der Havelniederung Das Leben der Menschen in den Auen von Elbe und Havel war ein ständiger Kampf gegen die Naturgewalt des Wassers. Daher begannen im 12. Jahrhundert die sich im Zuge der Ostkolonisation im Gebiet zwischen Elbe und Havel ansiedelnden Holländer erste Deichbauten als Einzelpolder zu errichten. Durch eine anschließende allmähliche Verbindung dieser Einzelpolder entstanden Deichsysteme. Obwohl in der nachfolgenden Zeit der Elbedeichbau weiter vorangetrieben wurde, war durch den Rückstau in der Havel die Hochwassergefahr im Elbe-Havel-Winkel noch nicht gebannt. Da mit diesem Dammbau sozusagen eine künstliche Wasserscheide zwischen Elbe und Havel gelegt wurde, führte dies zu einer hohen Belastung der Deichkörper, so daß Deichbrüche nicht ausblieben. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Deicherhaltung vernachlässigt, so daß sogar bestehende Siedlungen wieder aufgegeben werden mußten. Friedrich II. veranlaßte dann die Intensivierung der Kultivierung und legte Deichschauordnungen fest. 1771/72 wurde die Havelmündung durch die Anlage eines Trennungsdeiches zwischen Elbe und Havel 8 km elbeabwärts verlegt. Damit wurde die Rückstauhöhe der Elbe um 1,3 m und damit die Hochwassergefahr an der unteren Havel verringert. Dennoch sorgten Deichbrüche weiterhin für verheerende Katastrophen wie zum Beispiel im Jahr 1855. Eine weitere Verlegung der Havelmündung elbeabwärts und eine dadurch zu erwirkende weitere Verringerung der Rückstauhöhe wurde gefordert, aber wegen Geldmangels nicht verwirklicht. In der Zeit von 1906 bis 1912 erfolgte aus wirtschaftlichen Erwägungen ein Ausbau der Havel zur Schiffahrtsstraße mit Staustufen. Der Rückstau in der Havel wirkte jedoch nach wie vor, und 1926/27 kam es zu einem erneuten verheerenden Hochwasser. So wurden in der Zeit nach 1927 Maßnahmen durchgeführt, die eine bessere Abwehr von Hochwassergefahren ermöglichen. Das 1937 fertiggestellte Wehr bei Quitzöbel sowie die nach dem II. Weltkrieg errichteten Wehre bei Neuwerben und Gneusdorf sind ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzsystems an der unteren Havel. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg wird heute die Bedienung der Wehrgruppe Quitzöbel im Zusammenhang mit der möglichen Flutung der Havelpolder zur Abwehr von Hochwassergefahren an Elbe und Havel genutzt. Pelose aus dem Schollener See Durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren wie Größe der Wasserfläche, Wassertiefe, Exposition zur Hauptwindrichtung und anderen hat sich im Schollener See eine mächtige Schlammschicht von relativ einheitlicher Konsistenz herausgebildet. Es handelt sich um den fruchtbaren Schlamm Gyttja. Dieser entsteht unter zunächst aeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffeinfluß durch bakterielle und koprogene, das heißt Umwandlung über die Darmtätigkeit der in der obersten Schlammschicht lebenden Zuckmückenlarven, Umformung pflanzlicher und tierischer Reste, besonders jedoch aus einer Vielzahl abgestorbener Kieselalgen, den Diatomeen. Später bei Stärkerwerden der Schicht unter anaeroben Bedingungen, also unter Sauerstoffabschluß, geht der Schlamm in Fäulnis über. Diese sozusagen zweistufige Umwandlung führt im Gegensatz zur echten Faulschlammbildung zu einer anderen stofflichen Zusammensetzung, beispielsweise sind weniger labilprotobituminöse Substanzen enthalten. Durch einen geringeren Anteil an Eisensulfid (FeS) weist diese Schlammart eine hellbraune Farbe auf und wird im Unterschied zu anderen Schlämmen als Pelose bezeichnet. Diese Schlammschicht ist etwa 8 m stark, so daß im Schollener See etwa 270 000 m3 Pelose lagern. Diese Pelose hat ein ungewöhnlich hohes Wärmebindungsvermögen, eine chemisch einwandfreie Beschaffenheit und wird daher in der balneologischen Therapie zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen sowie von Erkrankungen der Leber- und Gallenwege eingesetzt. Zu diesem Zweck wird die Pelose des Schollener Sees von Arbeitsflößen mit Hebeeinrichtungen aus gehoben und zu den Behandlungseinrichtungen abtransportiert. Da sie steril ist, bedarf sie keiner weiteren Aufbereitung. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Verpackungsrecht

„Hersteller“ ist derjenige Vertreiber, der erstmals gewerbsmäßig in oder nach Deutschland eine Verpackung in Verkehr bringt. Verpackungen sind grundsätzlich aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse, die mit Ware gefüllt sind und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Die Begriffsbestimmung der „Verpackung“ wird durch in der Anlage zum Verpackungsgesetz aufgeführte Kriterien ergänzt. Die Einhaltung der Vorschriften wird ggf. mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt, zudem können Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Vor dem ersten Inverkehrbringen von mit Ware befüllten Verpackungen sind alle Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID registrieren zu lassen. Die Registrierungspflicht gilt für Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht. Nicht systembeteiligungspflichtig sind z.B. Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Zu den privaten Endverbrauchern gehören neben den privaten Haushalten auch die sogenannten vergleichbaren Anfallstellen wie beispielsweise Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Schulen usw. Unter bestimmten Bedingungen gehören auch handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe dazu. Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich nicht nur registrieren zu lassen, sondern auch zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme bzw. zur Finanzierung des Recyclings vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen, die die getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern sicherstellen. Nach Vertragsschluss mit einem Systembetreiber der Wahl hat der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen regelmäßige Meldungen zu den Verpackungsmengen beim Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID zu machen. Daneben sind Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai eine Erklärung über sämtliche von ihrem Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen elektronisch bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu hinterlegen, sofern mindestens eine der im Verpackungsgesetz genannten Verpackungsmengen überschritten wurde oder eine behördliche Anordnung zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung erteilt wird. Die Vollständigkeitserklärung ist durch einen registrierten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen. Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (EU-Verpackungsverordnung) Hinweis: Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar. Registerführung und Entgegenahme von Datenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen, Mengenstromnachweisen und Meldungen der Systeme Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Überwachung der Registrierungs-, Systembeteiligungs- und Hinterlegungspflicht der Hersteller Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) Verpackungsrecht Weitere Informationen Wertstoffe aus Metall, Kunststoff, Verbunden, Glas, Papier, Pappe und Karton Weitere Informationen

Gesammelte/zurückgenommene Verpackungen: Bundesländer, Jahre, Art des Verpackungsmaterials

Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Gesammelte/zurückgenommene Verpackungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Grünlandumbruch

<p> <p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p> </p><p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p> Entwicklung des Grünlandflächenanteils <p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“&nbsp;zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2025 rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 %.</p> <p>Bis 2013 gingen in Deutschland erhebliche Dauergrünlandflächen durch Umbruch in Ackerland verloren. Seit 2014 ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. weitgehend stabil. Die Ursachen des Flächenverlusts bestehen jedoch weiterhin. Neben Nutzungsintensivierung und Flächenkonkurrenz gehen jährlich landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verloren. Der Erhalt des Dauergrünlands bleibt daher weiterhin von hoher Bedeutung.</p> <p>Ein Diagramm zeigt die Dauergrünlandfläche und ihren Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1991 bis 2025. Beide Indikatoren zeigen vor 2013 einen rückläufigen Trend und sind nach 2013 wieder etwas gestiegen. Zuletzt stagnierten die Werte.</p> <strong> Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche </strong> Quelle: <p>Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>) Statististisches Jahrbuch, verschiedene Jahre;&nbsp;</p> <p><strong>Quelle für 2024:</strong> Statistisches Bundesamt 2024, Landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtschaftlich genutzte Fläche: Deutschland, Jahre, Bodennutzungsarten (Genesis Online, Tabelle 41271-0003) Unter: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/41271/table/41271-0003&nbsp;</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.pdf">Diagramm als PDF (318,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (43,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökologische Bedeutung des Grünlands <p>Das Grünland erfüllt vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit&nbsp;nährstoffarmen Böden&nbsp;ist ein wichtiger Lebensraum&nbsp;für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten.&nbsp;Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor&nbsp;(<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>).</p> <p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entzogen wird), dient als Kohlenstoffsenke und schützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>.</p> <p>Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland zudem Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da er mit dem Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.&nbsp;</p> </p><p> Schutz des Grünlands <p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/natura-2000">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/habitat">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p> <p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. In den bisherigen Vorschlägen zur GAP nach 2027 bleiben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltziele zwar Bestandteil der Agrarpolitik, die vorgesehene stärkere nationale Flexibilität und die Betonung freiwilliger Maßnahmen lassen jedoch offen, ob der bisherige Schutzstandard langfristig abnehmen, erhalten oder verbessert wird. Ein wirksamer Erhalt des Dauergrünlands wird daher auch künftig von der konkreten Ausgestaltung auf EU- und Mitgliedstaatenebene abhängen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Analyse der Beratung von oekologisch wirtschaftenden Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern

Ziel der Studie war die Analyse der Inanspruchnahme und der Beurteilung von Beratungsunternehmen durch oekologisch wirtschaftende Landwirte sowie die Erarbeitung von Empfehlungen fuer den Ausbau der landwirtschaftlichen Beratung. Zu diesem Zweck wurden alle oekologisch wirtschaftenden Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern schriftlich befragt. Das wichtigste Ergebnis der Studie war, dass die Landwirte einen erheblichen Beratungsbedarf fuer eine verstaerkte Absatzberatung sehen, der durch die Anbieter im Land nicht gedeckt werden kann.

Erfassung der Geländeklimas mit Hilfe von mobilen und stationären Klimamessungen im südlichen Rheinhessen

Die untersuchte Region um Gundersheim gehört mit 450-500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagsärmsten Gebieten in ganz Deutschland und stellt somit eine besondere wissenschaftliche Herausforderung dar. Ein spezielles Augenmerk bei den Untersuchungen liegt dabei auf Starkregenereignisse sowie Trockenperioden, Kaltluftabflüsse, Kaltluftseebildung und Frostgefährdung. Durch diese besonderen Klimaverhältnisse ergeben sich erhebliche Einflüsse auf den Landschaftshaushalt des untersuchten Raumes. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von klimaökologischen Beratungen den Landwirten und Winzern zugänglich gemacht.

Water use characteristics of bamboo (South China)

Bamboos (Poaceae) are widespread in tropical and subtropical forests. Particularly in Asia, bamboos are cultivated by smallholders and increasingly in large plantations. In contrast to trees, reliable assessments of water use characteristics for bamboo are very scarce. Recently we tested a set of methods for assessing bamboo water use and obtained first results. Objectives of the proposed project are (1) to further test and develop the methods, (2) to compare the water use of different bamboo species, (3) to analyze the water use to bamboo size relationship across species, and (4) to assess effects of bamboo culm density on the stand-level transpiration. The study shall be conducted in South China where bamboos are very abundant. It is planned to work in a common garden (method testing), a botanical garden (species comparison, water use to size relationship), and on-farm (effects of culm density). Method testing will include a variety of approaches (thermal dissipation probes, stem heat balance, deuterium tracing and gravimetry), whereas subsequent steps will be based on thermal methods. The results may contribute to an improved understanding of bamboo water use characteristics and a more appropriate management of bamboo with respect to water resources.

Pflanze-Boden-Mikroben-Interaktionen in Agrarsystemen: Einfluss von Cadmium und Stickstoff auf mikrobielle Gemeinschaften in der Rhizosphäre sowie auf das Wachstum einheimischer Pflanzenspezies in Landwirtschaftssystemen

Pflanzenmanagement- und Agrarsysteme erlangen international eine steigende Bedeutung. In der vorliegenden Studie werden Pappeln und Weiden mit einheimischen Pflanzenspezies kombiniert, um Agrarsysteme weiter zu verbessern. Zwei in landwirtschaftlichen Systemen relevante Schadstoffe (Cadmium und Stickstoff) wurden ausgewählt, um die Pflanzen bezüglich Phytoremediation und Effizienz von Schadstoffanreicherung in Pflanzenteilen zu untersuchen. Pflanzen-Mikroben-Interaktionen spielen eine Hauptrolle in Agrarsystemen, weshalb mikrobielle Veränderungen in der Rhizosphäre durch Schadstoffeintrag in Böden einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Um solche Veränderungen in einer pflanzenspezifischen, mikrobiellen Gemeinschaft zu detektieren werden Phospholipidfettsäuren (PLFA) im Boden bestimmt, da diese in allen lebenden Zellen vorkommen und nach Zelltod rasch abgebaut werden. Die erzielten Ergebnisse werden mit DNA-basierten Methoden zur Bestimmung mikrobieller Gemeinschaften verglichen. Weiterhin soll die Analytik von Terpenen, Flavonoiden und Fettsäuren im Pflanzenmaterial Auskunft über pysiologische Veränderungen von Pflanzen geben, welche durch die verschiedenen Schadstoffe ausgelöst werden. Ein 13CO2 Puls, welcher vor der Ernte appliziert wird, ermöglicht eine genaue Untersuchung, wie Pflanzenstoffwechsel und Kohlenstofftranslokation in die Rhizosphäre durch Schadstoffe verändert werden. In diesem Zusammenhang wird die Stabilisotopenanalytik von PLFA und DNA verglichen, sowie weitere 13C-Analysen des Pflanzenmaterials durchgeführt. Um den Schwerpunkt von Pflanzenmanagement Systemen zu vertiefen werden weitere Analysen von Pflanzenteilen (Wurzeln, Stamm, Blätter, Früchte, Samen) bezüglich Cadmium und Stickstoff durchgeführt. Massiv kontaminiertes Pflanzenmaterial kann für die Biogasproduktion verbrannt und anschließend zum Recycling kompostiert werden. Pflanzenteile mit hohem Stickstoffgehalt und fehlender Akkumulation von Cadmium kann als Tierfutter in Wintermonaten verwendet werden; eine Verwendung für kommerzielle Produkte ist ebenfalls denkbar und soll im Rahmen des Forschungsantrags untersucht werden.

Hackgut-Monitoring - Probenahme, Untersuchung und Klassifizierung von Praxishackgutproben (HG-Monitoring)

In den letzten Jahrzehnten wurden in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die eigene Wärmebereitstellung automatisch beschickte Hackgutfeuerungen installiert. Der hohe technische Stand der Feuerungen österreichischer Hersteller führt zu zufriedenen Betreibern dieser Anlagen. Es ist jedoch nur zum Teil bekannt, welche Hackgutqualitäten in den bäuerlichen Betrieben eingesetzt werden. Zur Zeit wird eine Probenahmenorm (ISO 18135-2) für kleinere Lager (kleiner als 100 t) entwickelt. Die ausführliche Dokumentation der Probenahme gibt Aufschluss was unter Realbedingungen mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden kann. Diese Erfahrungen fließen in die Normierungsarbeit ein. Selbst in für österreichische Verhältnisse großen Biomassekraftwerken (5 MWel) werden die angelieferten Brennstoffe routinemäßig nur hinsichtlich ihres Wassergehaltes untersucht und optisch beurteilt. Im Rahmen dieses Projekts sollen Brennstoffproben aus den betrieblichen Hackgutlagern gezogen werden. Diese Proben werden im Anschluss analysiert und mit den Anforderungen der einschlägigen Normen (ISO 17225-1, bzw. ISO 17225-4) verglichen. Die Ergebnisse des Projekts zeigen konkrete Ansatzpunkte auf um die Hackgutqualität in der Praxis zu verbessern.

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