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Kartenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW: Punkte

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Kartenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW: Linie

Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Gruppenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW (Fläche, Linie, Punkt)

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUV und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUV zur Verfügung.

Windkraftanlagen

Windenergieanlagen als Punktinformation. Angaben aus dem Fachinformationssystem LIS-A entnommen und für die Darstellung in einem Geographischen Informationssystem bzw. WebGIS zu einem Shape aufbereitet und im Dienst "Energieanlagen" verfügbar

Biogasanlagen

Biogasanlagen als Punktinformation. Angaben aus dem Fachinformationssystem LIS-A entnommen und für die Darstellung in einem Geographischen Informationssystem bzw. WebGIS zu einem Shape aufbereitet. Thema Standorte Biogas-Anlagen (t5_bio) im Dienst "Energieanlagen" verfügbar

INSPIRE-WFS ST Bodennutzung ARIS

Dieser Dienst stellt für das Annex3-INSPIRE-Thema Bodennutzung aus dem Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem (ARIS) umgesetzte Daten bereit. Er enthält generalisierte Daten der rechtskräftigen Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und Regionalen Planungsgemeinschaften. Der Dienst ist zugriffsgeschützt. Bitte wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

INSPIRE ST Bodennutzung ARIS

INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Bodennutzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Dieser Datensatz enthält generalisierte Daten zu rechtskräftigen Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und regionalen Planungsgemeinschaften.

INSPIRE ST Produktions- und Industrieanlagen ARIS

INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Produktions- und Industrieanlagen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems (ARIS) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Momentan enthält dieser Datensatz nur die Windkraftanlagen (WKA).

Benthos, Dichte

Beschreibung: Räumliche Verbreitung ausgewählter makrozoobenthischer Arten in der deutschen Bucht. Datenquelle: Daten aus Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in der AWZ der Nordsee und Forschungsdaten des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung; Erfassungszeitraum: 1997 bis 2011, hauptsächlich Frühjahrs- und Herbstdaten (UVS-Daten), aber auch Sommer- und Winterdaten (AWI-Daten) Beprobungsstandards: Die Daten aus UVSn folgen dem Standarduntersuchungskonzept StUK 1-3 (BSH 2007); AWI-Daten dem ICES Standard (Rumohr 1999) Beprobungsgerät: hauptsächlich van-Veen-Greifer (0,1 qm, 30-95 kg je nach Sediment), wenige Stationen Kastengreifer (0,1 qm, 160 kg), für Nephrops norvegicus und Goneplax rhomboides Baumkurre und Dredge (1-3 m Breite) Probennahme: 1-3 Parallelproben pro Station, Siebung über 1 mm, Fixierung in Seewasser-gepuffertem Formalin, Daten aus Kurre/Dredge an Bord erfasst oder Unterproben eingefroren, Abundanz und Biomasse (g Nassgewicht) pro Art Datenauswertung: Fachinformationssystem für benthische Invertebraten; Prüfung der Qualität, Datenharmonisierung, Produkterstellung durch das AWI Produktbeschreibung: Grid: 5x5 qkm für Greiferdaten, 10x10 km² für Daten zu N. norvegicus und G. rhomboides aus Baumkurrendaten; Vorhandene auswählbare Parameter: Anzahl der Stationen, Minimum, Maximum, Mittelwert, Median und Standardabweichung der Dichte (m-2) je Art; Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen (Jenks-Caspall-Algorithmus); Die Produkte enthalten eine unterschiedliche Klassifizierung der Dichten je Art! Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Wertebereiche! Rumohr, H. (1999). "Soft bottom macrofauna: Collection, treatment, and quality assurance of samples." ICES Techniques in Environmental Sciences, No. 27: 1-19. BSH (2007): Standard "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 3)", Hamburg. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Benthos-Density_Information_Benthos_Dichte_DE.pdf

INSPIRE-WMS ST Bodennutzung ARIS

Dieser Dienst stellt für das Annex3-INSPIRE-Thema Bodennutzung aus dem Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem (ARIS) umgesetzte Daten bereit. Er enthält generalisierte Daten von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und regionalen Planungsgemeinschaften.

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