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ALKIS - Bodenschätzung Land Bremen

"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.

Wasserretentionsflächen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge). Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

11 "Pferdeweide" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Neubokel

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

114. Änderung des Flächennutzungsplanes (Pferdeweide) - Teilplan 4

Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.

Grundwassermessstelle Gartz UP (Messstellen-Nr.: 27521006)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 27521006 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Gartz UP (Kuhweide, zeitweise nicht zugänglich). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 4/2006. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 2006 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 4.29 m Geländehöhe: 3.60 m Filteroberkante: -63.5 m Filterunterkante: -65.5 m Sohle (letzte Einmessung): -65.71 m Sohle bei Ausbau: -65.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Grundwassermessstelle Gartz OP (Messstellen-Nr.: 27521005)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 27521005 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Gartz OP (Kuhweide, zeitweise nicht zugänglich). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: LUA 3/2006. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 2006 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 4.5 m Geländehöhe: 3.60 m Filteroberkante: -11.9 m Filterunterkante: -13.9 m Sohle (letzte Einmessung): -15 m Sohle bei Ausbau: -14.9 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Grundwassermessstelle Klandorf UP (Messstellen-Nr.: 31471817)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 31471817 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Klandorf UP (Kuhweide). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: HyFiw 2/70 UP. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt nicht vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 53.97 m Geländehöhe: 53.30 m Filteroberkante: -38.03 m Filterunterkante: -40.03 m Sohle (letzte Einmessung): -38.81 m Sohle bei Ausbau: -41.03 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Grundwassermessstelle Klandorf OP (Messstellen-Nr.: 31471816)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 31471816 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Klandorf OP (Kuhweide). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: HyFiw 2/70 OP. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1970 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 54.13 m Geländehöhe: 53.30 m Filteroberkante: 8.13 m Filterunterkante: 6.13 m Sohle (letzte Einmessung): 5.46 m Sohle bei Ausbau: 5.13 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

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