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s/akm/AKW/gi

NG A - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland

Das Land Niedersachsen hat mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 eine neue Grundlage für freiwillige Ausgleichszahlungen an von Rastspitzen betroffene Bewirtschafter geschaffen. Die Richtlinie ist am 03.04.2019 veröffentlicht worden. Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Ackerflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Dadurch soll die Akzeptanz von weit überdurchschnittlich großen Aufkommen nordischer Gastvögel in den betroffenen Gebieten verbessert und der Schutz für diese Vogelarten in Niedersachsen gestärkt werden. Bei den Billigkeitsleistungen handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller(in) können höchstens 50.000 € / Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt. Billigkeitsleistungen werden nur gewährt für Ackerflächen mit Winterkulturen (Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Wintertriticale, Dinkel) innerhalb der aktuell geltenden Naturschutzkulisse gem. der Fördermaßnahmen Nr. 8.2.6.3.24 NG 1 „Nordische Gastvögel – naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland“ der Agrarumweltmaßnahme (NiB-AUM). Eine Teilnahme an NG1 ist aber nicht zwingende Antragsvoraussetzung.

Effektivität der Förderprogramme für Ackerwildkräuter in Südniedersachsen seit den 1980er-Jahren

Im Jahr 2019 wurde eine Erfassung der Segetalflora auf 30 Äckern in Südostniedersachsen durchgeführt. Die Flächen wurden über staatliche Förderprogramme bis zu 30 Jahre lang ackerwildkrautgerecht bewirtschaftet, wobei die Förderung von 2014 bis 2022 auf der Agrarumweltmaßnahme (AUM) BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" basierte. Es wurden 311 wild wachsende Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 33 landesweit bestandsgefährdete Arten sowie 11 Arten der Vorwarnliste. 4 Segetalarten haben in Südostniedersachsen landesweit ihre einzigen Vorkommen. 33 Arten mit historischen Nachweisen konnten nicht bestätigt werden, sie sind aus dem Untersuchungsgebiet höchstwahrscheinlich überwiegend vor vielen Jahrzehnten oder sogar vor mehr als einem Jahrhundert verschwunden. Seit Beginn der Förderprogramme Ende der 1980er-Jahre ist nur noch eine Art verschollen. Probeflächen von 100 m² Größe auf extensiven Äckern wiesen durchschnittlich 2,8 bestandsgefährdete Segetalarten der Roten Liste Niedersachsen auf, auf konventionell bewirtschafteten Kontrolläckern hingegen 0,2. Eine Erfassung des Blütenreichtums auf 1-m²-Probeflächen ergab eine hohe Vielfalt, auf den Kontrollflächen fehlte dagegen ein Blütenangebot fast vollständig. Eine langjährig kontinuierliche ackerwildkrautschonende Bewirtschaftung hat zu einer erhöhten Diversität gefährdeter Segetalarten geführt. Diese Effekte verdeutlichen, dass zur Förderung der floristischen Diversität, inklusive eines diversen Blütenangebots, Kontinuität der Fördermaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Insgesamt sind die Förderprogramme zur Erhaltung der Agrophytodiversität als sehr effektiv zu bewerten.

Die niedersächsische Agrarumweltmaßnahme BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" im Landkreis Göttingen: Einblick in die Perspektive der Landwirtinnen und Landwirte

Bereits seit Ende der 1980er-Jahre gibt es in Niedersachsen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter. In der Förderperiode von 2014 bis 2022 wurde hierzu die AUM BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" angeboten. Im Landkreis Göttingen wurde mithilfe leitfadengestützter Interviews eine Befragung der an dieser AUM teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte durchgeführt. Ziel war es, ihre Erfahrungen mit der Maßnahme sowie die Motivation für ihre Teilnahme zu evaluieren. Zudem wurde die Wahrnehmung der Befragten zur Entwicklung der lokalen Biodiversität dokumentiert. Für eine Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am BS-3-Programm waren primär die ausreichende finanzielle Ausstattung und eine individuelle Biodiversitätsberatung ausschlaggebend. Darüber hinaus wurden bestehende Pachtverhältnisse und die Einstellung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer als Faktoren für die Entscheidungsfindung benannt. Die BS-3-Maßnahme und ihre Ausgestaltung wurde von den Landwirtinnen und Landwirten überwiegend positiv wahrgenommen. Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung in der kommenden Förderperiode waren u.a. eine digital gestützte Ausmessung der Förderflächen durch die Kontrollinstanzen, ein früherer Bewilligungsbescheid und die Möglichkeit der "Blindbestellung" (Bearbeitung ohne Neueinsaat).

WFS Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen

Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen

Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

Übersicht Kachelbezeichnungen Hamburg

Mit der Übersicht Kachelbezeichnungen werden Flächenquadrate für verschiedene Geobasisdaten des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung dargestellt. Der Datensatz und die herunterzuladenden Daten liegen soweit nicht anders angegeben in ETRS89 UTM vor. Als erläuternde Ergänzung zum vorliegenden Dienst gibt es Kachelübersichten zu den jeweiligen Datensätzen als Pdf (siehe Links). Folgende im Standarddatenpaket und teilweise im Transparenzportal herunterzuladende Daten werden mit ihren Dateinamen angezeigt: ALKIS: bildet 500m x 500m Kacheln ab, welche die Dateinamen der ALKIS-Daten beinhalten. DK5 bildet 1km x 1km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 5000 (DK5) beinhalten. DK5 Blattwerk in Gauß-Krüger bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Blattnummern und -namen des analogen Kartenwerkes Karte von Hamburg 1: 5000 (DK5) beinhalten. Die Daten liegen in DHDN GK vor. DK5 Blattwerk in UTM bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Blattnummern und -namen des analogen Kartenwerkes Karte von Hamburg 1: 5000 (DK5) beinhalten. DOP5 bildet 250m x 250m Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 5cm Bodenauflösung (DOP5) beinhalten. DOP10 bildet 500m x 500m Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 10cm Bodenauflösung (DOP10) beinhalten. DOP20 bildet 1km x 1km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 20cm Bodenauflösung (DOP20)beinhalten. DOP40 bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Orthophotos mit 40cm Bodenauflösung (DOP40) beinhalten. DGM in Gauß-Krüger bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Geländemodelle (DGM) beinhalten. Es liegen DGM1, DGM10 und DGM25 vor, wobei die Zahl jeweils den Abstand der Höhenpunkte im Punktraster angibt. Die Daten liegen in DHDN GK vor. DGM in UTM bildet 2km x 2km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Geländemodelle (DGM) beinhalten. Es liegen DGM1, DGM10 und DGM25 vor, wobei die Zahl jeweils den Abstand der Höhenpunkte im Punktraster angibt. DISK20 bildet 4km x 4km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 20 000 (DISK20) beinhalten. DISK60 bildet 12km x 12km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte 1: 60 000 (DISK60) beinhalten. DTK25 bildet die Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Topographischen Karte 1: 25 000 (DTK25) beinhalten. Die Ausdehnung der Kacheln entspricht max. 10km x 10 km. Aufgrund der kleinen Fläche Hamburgs fallen sie unterschiedlich groß aus. DTK50 bildet die Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Topographischen Karte 1: 50 000 (DTK50) beinhalten. Die Ausdehnung der Kacheln entspricht max. 20km x 20 km. Aufgrund der kleinen Fläche Hamburgs fallen sie unterschiedlich groß aus. MRH250 bildet 20km x 20km Kacheln ab, welche die Dateinamen der Digitalen Karte der Metropolregion 1: 250 000 (MRH250) beinhalten.

Wasserretentionsflächen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).

Gewässerrandflächen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Die vorliegende Gewässerrandflächenkulisse stellt die Maßnahmenkulisse für die Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der Förderperiode ab 2023 dar und dient der Umsetzung des WRRL-Maßnahmenprogramms. Enthalten sind gewässerrelevante Pufferstreifen ohne einen Bezug zum Feldblock.

Zwischenfrucht GA 2015 NRW

Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.

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