Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren.
Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt St. Wendel (Saarland), Stadtteil Winterbach:Bebauungsplan "16 11 An Steinen" der Kreisstadt St. Wendel, Stadtteil Winterbach
Bebauungsplaene und Umringe der Gemeinde Wallerfangen (Saarland), Ortsteil Dueren:Bebauungsplan "An der Kerlinger Strasse Satzung" der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Dueren
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes Minderung überwiegend außerhalb des Emissionshandelssektors Obwohl im Jahr 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sinken die Treibhausgasemissionen in Deutschland weiter. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen in 2011 überwiegend witterungsbedingt um 2,9 Prozent ab. Das sind 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente weniger. Die größten Minderungen erfolgten bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung, dadurch sanken vor allem die Emissionen der privaten Haushalte. Dies ergeben Daten aus dem vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Nationalen Inventarbericht, den Bundesumweltministerium (BMU) und UBA jetzt an die Europäische Kommission übermittelt haben. In den meisten Sektoren verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren. Dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27 Prozent gemindert werden. Deutschland hat sein Klimaschutzziel damit mehr als erfüllt. Mit dem Kyoto-Protokoll hatte sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bundesumweltminister Peter Altmaier sagte: „Mit dem, was wir erreicht haben, nimmt Deutschland einen Spitzenplatz unter den Industriestaaten ein. Die weitere Entwicklung ist aber kein Selbstläufer. Die Trendentwicklung zeigt, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 zusätzliches Handeln erfordert. Hierzu müssen alle Sektoren einen fairen Beitrag leisten.“ Verglichen mit 2005 zeigt sich die derzeit geringe Anreizwirkung des europäischen Emissionshandels: Die Kohlendioxid-Emissionen von Unternehmen der Industrie und Energiewirtschaft konnten seither insgesamt nur um etwa fünf Prozent gemindert werden. Dies liegt an dem krisenbedingtem Preisverfall bei den Emissionszertifikaten. Die Treibhausgas -Emissionen der übrigen Sektoren sanken hingegen um zehn Prozent. UBA -Präsident Jochen Flasbarth: „Der EU-Emissionshandel müsste deutlich mehr Anreize für den Klimaschutz in Deutschland setzen. Der krisenbedingte Preisverfall verhindert notwendige Investitionen in klimafreundliche Technologien. Daher sollte Deutschland in der EU darauf hinwirken, das EU-Emissionshandelsbudget anzupassen, damit der Energiesektor und Industrie mehr in den Klimaschutz investieren“, so Flasbarth. Bedenklich sei auch, dass die Emissionen aus dem Verkehrssektor statt zu sinken, wieder leicht ansteigen. Insgesamt müsse das Europäische Klimaschutzziel von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden, so Flasbarth.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 2069 |
Land | 154 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 131 |
Förderprogramm | 980 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 221 |
Umweltprüfung | 25 |
unbekannt | 860 |
License | Count |
---|---|
closed | 1022 |
open | 1160 |
unknown | 38 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 2165 |
Englisch | 81 |
unbekannt | 54 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 22 |
Bild | 9 |
Datei | 151 |
Dokument | 646 |
Keine | 1151 |
Multimedia | 22 |
Unbekannt | 11 |
Webdienst | 9 |
Webseite | 432 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 668 |
Lebewesen & Lebensräume | 801 |
Luft | 591 |
Mensch & Umwelt | 2220 |
Wasser | 645 |
Weitere | 1694 |