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Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
<p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> </p><p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung https://odlinfo.bfs.de informiert über Radioaktivitätsmesswerte in Deutschland Das BfS betreibt ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Das ODL -Messnetz besteht aus 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend über Deutschland verteilt sind. Das ODL -Messnetz besitzt eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte radioaktive Kontaminationen in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. Auf https://odlinfo.bfs.de zeigt eine Karte aktuelle Radioaktivitäts-Messdaten des ODL -Messnetzes. Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Das ODL -Messnetz besteht aus 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend in einem Grundraster von rund 20 x 20 Kilometern über Deutschland verteilt sind. In einem Radius von 25 Kilometern beziehungsweise 100 Kilometern um kerntechnische Anlagen ist das Netz dichter angelegt. Messung der natürlichen Strahlenbelastung Im Routinebetrieb wird mit dem Messnetz die natürliche Strahlenbelastung gemessen, der der Mensch ständig ausgesetzt ist. Die Ortsdosisleistung erfasst die terristrische Komponente, die durch die überall im Boden vorkommenden natürlichen radioaktiven Stoffe ( Radionuklide ) verursacht wird. Ursache sind Spuren von Uran , Thorium und Kalium, die überall in Gesteinen, Böden und Baumaterialien vorkommen. In Gegenden mit alten Gesteinsarten (zum Beispiel Granit) sind diese Spuren ausgeprägter; deshalb ist in älteren Mittelgebirgen wie dem Schwarzwald und dem Erzgebirge die Bodenstrahlung höher als in Norddeutschland oder in den Kalkalpen. Ein Element in der natürlichen Zerfallskette des Uran -238 ist das Radon . Als Gas diffundiert es aus Böden und gelangt als natürlicher Strahler in die Atmosphäre. Daneben ist der Mensch einer natürlichen Strahlung ausgesetzt, die ihren Ursprung im Weltraum hat und abgeschwächt durch die Atmosphäre die Erdoberfläche erreicht (Höhenstrahlung, kosmische Strahlung). Die ODL wird in der Messgröße Umgebungs-Äquivalentdosisleistung bestimmt und in der Einheit Mikrosievert pro Stunde angegeben. Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 0,05 und 0,2 Mikrosievert pro Stunde. Einfluss natürlicher Prozesse auf ODL -Werte Die äußere Strahlenbelastung ist an einem Ort weitgehend konstant. Allerdings spiegeln sich zwei natürliche Prozesse sehr deutlich in den Messdaten wider. Kurzzeitige Erhöhungen bis auf etwa das Dreifache des natürlichen Pegels treten auf, wenn radioaktive Folgeprodukte des natürlich vorkommenden radioaktiven Gases Radon durch Niederschläge aus der Atmosphäre ausgewaschen und am Boden abgelagert werden. Durch eine geschlossene Schneedecke kann es dagegen zu einer deutlichen Absenkung der zuvor gemessenen ODL kommen, weil die Bodenstrahlung teilweise durch den Schnee abgeschirmt wird. Messdaten Sonde zur Messung der Ortsdosisleistung (ODL) Die ODL -Messsonde, die in der Regel in ein Meter Höhe über Grasboden aufgebaut ist, erfasst die Umgebungsstrahlung im Zehnminuten-Takt. Die Messdaten werden in der Regel im Stundentakt automatisch an die Messnetzknoten übertragen. Sie werden durch ein automatisches Prüfverfahren analysiert. Bei Auffälligkeiten wird arbeitstäglich manuell geprüft, ob eine Störung vorliegt. Defekte Messgeräte können auf diese Weise frühzeitig identifiziert und ausgetauscht werden. Wichtige Frühwarnfunktion Das ODL -Messnetz ist wichtig für die Notfallvorsorge. Die Sonden befinden sich rund um die Uhr im Messbetrieb. Zusätzlich zu der regelmäßigen Datenübertragung sind die Sonden mit einer Benachrichtigungsfunktion ausgestattet: Sie übertragen die Messdaten an die Datenzentralen des BfS , sobald die gemessene ODL an einer Stelle den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Falls ein internes Frühwarnkriterium ausgelöst wird, prüfen Fachleute des BfS umgehend die eingegangenen Messdaten. So wird sichergestellt, dass eine Erhöhung der Strahlung unverzüglich bemerkt wird. Die Schwellenwerte berücksichtigen dabei den natürlichen örtlichen Untergrund, die statistischen Schwankungen des Messsignals sowie Veränderungen durch natürliche Umwelteinflüsse auf die Messdaten (zum Beispiel bei einer Schneebedeckung des Bodens). Vorsorge für den Notfallschutz - betroffene Gebiete schnell erkennen Im Notfall ermöglicht das ODL -Messnetz, eine erhöhte Radioaktivität in der Luft schnell zu erkennen. Betroffene Gebiete, in denen die ODL angestiegen ist, werden rasch erkannt. Bei Bedarf können die Sonden alle 10 Minuten abgefragt werden. Dadurch sind Fachleute des BfS in der Lage, die Ausbreitung einer radioaktiven Schadstoffwolke nahezu in Echtzeit verfolgen. Die Messdaten ermöglichen eine erste grobe Dosisabschätzung in den betroffenen Gebieten. Um auf alle Szenarien vorbereitet zu sein, gibt das installierte System die Höhe der ODL in einem extrem weiten Messwerte-Bereich von 0,05 Mikrosievert pro Stunde bis 5 Sievert pro Stunde an. Erweiterung des Messnetzes durch spektroskopierende Sonden ODL-Doppelsonde im deutschen Grenzgebiet vor den Kühltürmen des Schweizer Kernkraftwerks Leibstadt (links: spektroskopierende Sonde mit eingebautem Lanthanbromid-Detektor) Ungefähr 20 Messstellen wurden in der Umgebung kerntechnischer Anlagen mit zusätzlichen spektroskopierenden Sonden ausgestattet. Diese Sonden verwenden Lanthanbromid-Detektoren, die im 10-Minuten-Takt ein Spektrum der Gammastrahlung aufnehmen. Selbst bei einer geringfügig erhöhten Gamma-Ortsdosisleistung kann zeitnah die Art der erhöhten Strahlung ermittelt werden. Damit lässt sich die Frühwarnfunktion des Messnetzes verbessern. Im Notfall können diese Messstellen frühzeitig Erkenntnisse zum Nuklidgemisch einer Freisetzung liefern. Prognosemodelle Im Falle eines nuklearen Notfalls in Deutschland könnte das BfS mit Hilfe von Prognosemodellen auf der Basis von Wettervorhersagen und Freisetzungsprognosen ermitteln, wie sich eine radioaktive Wolke in den kommenden drei Tagen ausbreiten wird und welche Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt in betroffenen Gebieten daraus resultieren kann. Im Einzelnen sind folgende Informationen wichtig: Welche Gebiete sind betroffen? Welche Radionuklide spielen eine Rolle und wie hoch sind die Aktivitäten in der Umwelt? Wie hoch sind in den betroffenen Gebieten die aktuelle und die zu erwartende Strahlenbelastung der Menschen? Die zuständigen Behörden von Bund und Ländern könnten dann schnell entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Radioaktivität zu schützen. Daten des ODL -Messnetzes können in derartigen Situationen schnell mit den Ergebnissen dieser Prognoserechnungen verknüpft werden. Damit lässt sich in einer Notfallsituation erkennen, ob bereits empfohlene Schutz- und Vorsorgemaßnahmen ausreichen. Aktuelle Messwerte online ansehen https://odlinfo.bfs.de informiert über Radioaktivitätsmesswerte in Deutschland Auf der BfS -Internetseite ODL -Info werden Daten des Messnetzes regelmäßig veröffentlicht. Verfügbar ist eine interaktive Kartendarstellung mit den aktuellen Messdaten sowie Zeitreihendarstellungen für die Gamma-Ortsdosisleistung : Für jeweils eine Woche werden die aktuellsten, teilweise noch ungeprüften Einstunden-Mittelwerte der ODL dargestellt. Zusammen mit der Information des Niederschlagradar-Systems des Deutschen Wetterdienstes lassen sich niederschlagsbedingt erhöhte ODL -Werte erkennen. Für einen Jahreszeitraum werden Tagesmittelwerte dargestellt. Zeitreihen von Messstellen, die in höheren Lagen aufgebaut sind, zeigen im Winter oft durch Schnee reduzierte ODL -Werte. Weitere Messnetze in Deutschland Neben dem bundesweiten ODL -Messnetz des BfS bestehen weitere Messnetze zur Überwachung der Umweltradioaktivität: Rund um ihre kerntechnischen Anlagen betreiben die betroffenen Bundesländer Messnetze, die von den Betreibern der kerntechnischen Anlagen bezahlt werden. Die Kernkraftwerksfernüberwachungen (KFÜ) veröffentlichen Ihre Messwerte auf eigenen Internet Seiten. Die Messwerte der ODL -Sonden des BfS -Messnetzes, die sich im Nahbereich der kerntechnischen Anlagen befinden, gehen ebenfalls in die Datenbanken der Kernkraftwerksfernüberwachung ein. Andererseits gehen auch die Daten der Kernkraftwerksfernüberwachung in die ODL -Datenbank des BfS ein. Europäische Informationsplattform Alle Europäischen Staaten betreiben eigene Messnetze zur Überwachung der Umweltradioaktivität. In Artikel 35 des EURATOM -Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft werden Einrichtungen zur ständigen Überwachung des Bodens, der Luft und des Wassers auf ihre Radioaktivität vorgeschrieben. In allen Mitgliedsstaaten sind entsprechende Messnetze installiert, die ihre erhobenen Daten in die zentrale Datenbank der EU ( EURDEP , EUropean Radiological Data Exchange Platform ) schicken. Auf der Webseite des EURDEP -Servers werden diese Daten veröffentlicht. Das BfS betreibt den Sicherungsserver der EURDEP -Datenbank. Im Fall eines Unfalls im Ausland würden auch diese Messnetze wichtige Informationen über das Notfallereignis liefern. Stand: 13.04.2026
Umweltkontaminationen und weitere Folgen des Reaktorunfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) Der Unfall im Kernkraftwerk Tschornobyl setzte 1986 radioaktive Stoffe in die Atmosphäre frei, darunter Jod, Cäsium, Strontium und Plutonium . In Mitteleuropa ist für die Strahlung , der Mensch und Umwelt dadurch auch heute noch ausgesetzt sind, nur noch Cäsium-137 von Bedeutung. In der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl spielen auch eine Handvoll anderer langlebiger, also nur langsam zerfallender Radionuklide eine Rolle. In Deutschland können Waldprodukte wie zum Beispiel einige Pilzarten oder Wildschweine aus Gebieten, die 1986 höher kontaminiert wurden, noch problematisch sein. Von touristischen Besuchen der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl ist aus Strahlenschutzsicht abzuraten. Wind und Wetter bestimmten räumliche Verteilung und Ablagerung radioaktiver Stoffe Die Situation 1986 Die Situation heute Was ist bei Besuchen in Belarus, der Ukraine und insbesondere in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl aus Sicht des Strahlenschutzes zu beachten? Wie war die Situation vor dem 26. April 1986? Die Reaktorkatastrophe in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) in der Ukraine setzte im Jahr 1986 über einen Zeitraum von etwa 10 Tagen große Mengen radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre frei. Unter den freigesetzten Radionukliden fanden sich leichtflüchtige Jod- und Cäsiumisotope wie zum Beispiel radioaktives Jod (Jod-131) und radioaktives Cäsium (Cäsium-134 und Cäsium-137 ) sowie schwerflüchtige Strontium- Isotope wie Strontium-90 und Transurane wie Plutonium und Americium. Schwerflüchtige radioaktive Stoffe wie Strontium und Plutonium lagerten sich vor allem in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl in der Ukraine und in den angrenzenden Gebieten von Belarus ab. Leichtflüchtige radioaktive Stoffe wie Jod und Cäsium gelangten mit dem thermischen Auftrieb in Höhen von über einem Kilometer. So konnten sie sich nicht nur in der näheren Umgebung des Reaktors, sondern auch über die Nordhalbkugel verbreiten, insbesondere über Europa. Verantwortlich für den thermischen Auftrieb waren die durch brennendes Graphit im Reaktor entstandenen hohen Temperaturen. Wind und Wetter bestimmten räumliche Verteilung und Ablagerung radioaktiver Stoffe Ausbreitung der radioaktiven Wolken in der Zeit vom 27. April bis 6. Mai 1986 durch den Unfall im Kernkraftwerk Tschornobyl Die zu Freisetzungsbeginn am 26. April 1986 vorherrschenden Winde transportierten die aus dem Reaktor entwichenen Radionuklide in einer ersten radioaktiven Wolke über Polen nach Skandinavien. Eine zweite radioaktive Wolke zog über die Slowakei, Tschechien und Österreich nach Deutschland. Die dritte Wolke erreichte schließlich Rumänien, Bulgarien, Griechenland und die Türkei. Die Freisetzung endete nach etwa 10 Tagen am 6. Mai 1986. Die Windrichtungen während der Freisetzungsphase bestimmten, wohin sich die radioaktiven Wolken in der Luft räumlich verteilten. Ob und wie stark es während des Durchzugs der radioaktiven Luftmassen regnete, entschied darüber, wo sich die in den Wolken enthaltenen radioaktiven Stoffe in welchen Mengen in der Umwelt ablagerten: Die Regionen, in denen es während des Durchzugs der radioaktiven Wolken regnete, wurden besonders hoch radioaktiv kontaminiert, da Regen Radionuklide aus der Luft auswäscht. Da Regenfälle unterschiedlich intensiv auftraten, variierte die radioaktive Kontamination in den betroffenen Gebieten erheblich. Die Situation 1986 Die radiologische Situation stellte sich in der (näheren) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) und in Deutschland 1986 unterschiedlich dar: Deutschland (1986) (Nähere) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl (1986) Deutschland (1986) Die radiologische Situation 1986 in Deutschland Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986 (Bq/m²). Seitdem ist Cäsium-137 aufgrund seiner Halbwertszeit zu rund 60 % zerfallen. Multipliziert man die Zahlenwerte mit 0,40, gibt das die heutigen Verhältnisse (2026) gut wieder. Ende April/Anfang Mai 1986 trafen die radioaktiven Luftmassen des Reaktorunfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) in Deutschland ein. Weil es zu dieser Zeit heftige lokale Niederschläge im Süden Deutschlands gab, wurde Süddeutschland deutlich höher belastet als Norddeutschland: Lokal wurden im Bayerischen Wald und südlich der Donau bis zu 100.000 Becquerel radioaktives Cäsium-137 pro Quadratmeter und teilweise mehr abgelagert. In der norddeutschen Tiefebene betrug die Aktivitätsablagerung dieses Radionuklids dagegen selten mehr als 4.000 Becquerel pro Quadratmeter. Die Aktivitätsablagerungen von radioaktivem Cäsium-134 betrugen im Vergleich zu Cäsium-137 etwa die Hälfte. Die radioaktiven Stoffe lagerten sich auch in Wäldern, auf Feldern und Wiesen ab. Die direkte Ablagerung radioaktiver Stoffe auf Weideflächen und einigen wenigen erntereifen Kulturen führte schnell zu hohen Gehalten von radioaktivem Jod-131 in Kuhmilch und erntereifem Blattgemüse, wie beispielsweise Spinat im süddeutschen Raum. 1986 für Deutschland relevante Radionuklide Wegen seiner kurzen Halbwertszeit von etwa 8 Tagen war das radioaktive Jod-131 bereits nach wenigen Wochen weitgehend zerfallen. Die gesamte Belastung durch radioaktives Jod-131 rührte von einer Menge von weniger als 1 Gramm her, die sich über der damaligen Bundesrepublik Deutschland abgelagert hatte. Radioaktives Cäsium ( Cäsium-137 und Cäsium-134) gelangte durch direkte Ablagerung auf oberirdischen Pflanzenteilen über die Blätter in pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel. Über der damaligen Bundesrepublik Deutschland hatte sich nach Angaben der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung ( GSF ; jetzt HMGU , Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt) etwa 230 Gramm radioaktives Cäsium-137 abgelagert. Langfristig wird radioaktives Cäsium im Wesentlichen über die Wurzeln aus dem Boden aufgenommen. Da radioaktives Cäsium auf den mineralischen Böden vieler Ackerflächen stark an bestimmte Tonminerale gebunden ist, gelangt es nur in sehr geringem Maß über die Wurzeln in die Pflanzen. Landwirtschaftliche Kulturen, die erst nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ausgesät oder angepflanzt wurden, waren daher bereits im Sommer 1986 nur noch mit wenigen Becquerel radioaktivem Cäsium pro Kilogramm kontaminiert. Schutzmaßnahmen Anfang Mai 1986 empfahl die Strahlenschutzkommission , nur Frischmilch mit weniger als 500 Becquerel radioaktivem Jod-131 pro Liter zum direkten Verzehr freizugeben. Einige Bundesländer legten wesentlich strengere Maßstäbe an, beispielsweise mit der Empfehlung, Frischmilch mit Konzentrationen an radioaktivem Jod-131 oberhalb 20 Becquerel pro Liter nicht zu verzehren. Landwirte entsorgten infolgedessen zum Beispiel Milch von Kühen, die frisches Weidegras gefressen hatten. Zudem pflügten sie kontaminiertes Freilandgemüse unter, so dass es nicht mehr in den Verkauf kommen konnte. Die Bevölkerung mied möglicherweise kontaminierte Nahrungsmittel wie etwa saisonales Freilandgemüse. (Nähere) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl (1986) Die radiologische Situation 1986 in der (näheren) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl Am stärksten vom radioaktiven Fallout des Unfalls in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) 1986 betroffen waren Gebiete in der nördlichen Ukraine, in Belarus und im Westen Russlands. Insbesondere die unmittelbare Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl wurde durch den Reaktorunfall schwerwiegend radioaktiv kontaminiert. Schutzmaßnahmen / Sperrzone Das Gebiet in einem Radius von 30 Kilometern rund um das Kernkraftwerk Tschornobyl wurde 1986 zum Schutz der Bevölkerung vor hoher Strahlung als Sperrzone eingerichtet. Die Orte innerhalb der Sperrzone wurden evakuiert – betroffen davon waren zum Beispiel Prypjat, Tschornobyl, Kopatschi und weitere Ortschaften. Die Sperrzone wurde später anhand der Höhe der Kontamination räumlich angepasst. In Abhängigkeit vom Unfallablauf , den vorherrschenden Windrichtungen und späteren Aufräumarbeiten und Dekontaminationsmaßnahmen sind die radioaktiven Stoffe innerhalb der Sperrzone sehr ungleichmäßig verteilt. Der "Atlas of caesium deposition on Europe after the Chernobyl accident" , eine Publikation der Europäischen Union in englischer und russischer Sprache, stellt detailliertes Kartenmaterial zur Verteilung und Ablagerung von Cäsium-137 in Europa und in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl bereit. Die Situation heute Auch heute, vier Jahrzehnte nach dem Unfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl), stellt sich die radiologische Situation in der (näheren) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl und in Deutschland ganz unterschiedlich dar: Deutschland (heute) (Nähere) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl (heute) Deutschland (heute) Aktueller Sachstand: Die radiologische Situation in Deutschland heute Von den beim Unfall in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) freigesetzten radioaktiven Stoffen ist heute in Deutschland und Mitteleuropa nur noch das langlebige Cäsium-137 für die Strahlung , der Mensch und Umwelt ausgesetzt sind ( Strahlenexposition ), von Bedeutung. Auf Grund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren ist Cäsium-137 seit 1986 bis heute zu etwa 60 Prozent zerfallen. Die Strahlung durch Cäsium-137 , der Menschen von außen ausgesetzt sind oder durch Cäsium-137 , das sie mit der Atemluft in den Körper aufnehmen können, ist dabei in Deutschland und Mitteleuropa als gering einzustufen. Auch die für die Aufnahme des Radionuklids mit der Nahrung bedeutsame Kontamination landwirtschaftlich erzeugter Lebensmittel mit Cäsium-137 ist nur gering; lediglich Nahrungsmittel des Waldes können noch erhöhte Gehalte von radioaktivem Cäsium-137 aufweisen. Radioaktives Jod-131, das 1986 aus dem Reaktor in Tschornobyl freigesetzt wurde, spielt dagegen aufgrund seiner kurzen Halbwertszeit von etwa 8 Tagen heute keine Rolle mehr; es ist vollständig zerfallen. Radioaktives Cäsium in landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln in Deutschland Heute sind nur noch geringe Aktivitäten von Cäsium-137 in hierzulande produzierten Feldfrüchten zu finden. In landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln wie Getreide, Fleisch oder Milch sind in Deutschland keine radiologisch relevanten Radioaktivitätsgehalte mehr vorhanden. In mineralischen Bodenschichten, wie sie auf Acker- und Weideflächen zu finden sind, wird radioaktives Cäsium durch bestimmte im Boden enthaltene Tonminerale fixiert und kann dadurch nur in geringem Maße von Bodenorganismen und Pflanzenwurzeln aufgenommen werden. 40 Jahre nach dem Unfall sind darum nur noch geringe Aktivitäten von Cäsium-137 in den hierzulande produzierten Feldfrüchten zu finden. Der Gehalt von Cäsium-137 in landwirtschaftlichen Produkten aus inländischer Erzeugung liegt heutzutage nur bei wenigen Becquerel pro Kilogramm und darunter. Dies führt dazu, dass in Deutschland mit Nahrungsmitteln aus landwirtschaftlicher Erzeugung im Mittel weniger als 100 Becquerel Cäsium-137 pro Person und Jahr aufgenommen werden. Aktuelle Messergebnisse für landwirtschaftliche Produkte aus inländischer Erzeugung (2025) Messergebnisse aus dem integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) für landwirtschaftliche Produkte aus inländischer Erzeugung im Jahr 2025 (Stand 18.03.2026): Spezifische Cäsium-137 - Aktivität in Becquerel pro Kilogramm Frischmasse bzw. Becquerel pro Liter Produkt Probenzahl Minimalwert Maximalwert Mittelwert * Dieser Zahlenwert ist auf die vergleichsweise hohen Nachweisgrenzen zurückzuführen. Milch (Sammelmilch) 945 < 0,01 0,4 0,1 Fleisch (Rind, Kalb, Schwein, Geflügel) 1.110 0,03 17,7 0,2 Blattgemüse (Freilandanbau) 1.226 < 0,02 0,7 0,4 Frischgemüse ohne Blattgemüse (Freilandanbau) 750 < 0,01 0,4 0,2 Kartoffeln 287 < 0,02 0,2 0,2 * Getreide 710 < 0,02 0,7 0,08 Grenzwerte für Nahrungsmittel aus dem Handel in Deutschland Für Nahrungsmittel aus dem Handel gelten in Deutschland Grenzwerte für Cäsium-137 in Höhe von 370 Becquerel pro Kilogramm für Milch, Milchprodukte und Nahrungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder und 600 Becquerel pro Kilogramm für alle sonstigen Nahrungsmittel. Nahrungsmittel aus deutschen Wäldern In wild wachsenden Pilzen und Wildbret, insbesondere Wildschweinen, können auch heute noch deutlich erhöhte Cäsium-137-Aktivitäten gemessen werden. Ganz anders als im landwirtschaftlichen Bereich stellt sich die Situation bei Nahrungsmitteln des Waldes dar. Waldböden zeichnen sich durch so genannte organische Auflageschichten auf den Mineralböden aus. In diesen Schichten, die aus sich zersetzender Streu gebildet werden und reich an Bodenorganismen sind, ist radioaktives Cäsium leicht verfügbar und wird schnell durch Bodenorganismen, Pilze und Pflanzen aufgenommen. So wandert es nur sehr langsam in die mineralischen Bodenschichten ab, in denen es durch bestimmte Tonminerale fixiert werden kann. Der Gehalt von radioaktivem Cäsium in Waldprodukten nimmt daher in der Regel nur langsam ab. In Nahrungsmitteln des Waldes – wie Speisepilzen und Wildbret – können auch heute, vier Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl), noch deutlich erhöhte Cäsium-137 - Aktivitäten gemessen werden. Eine auch lokal sehr hohe Schwankungsbreite des Cäsium-137 -Gehalts ist dabei für wild wachsende Pilze und Wildbret, insbesondere Wildschweine, charakteristisch. Höher kontaminierte Nahrungsmittel aus dem Wald finden sich in den Teilen Deutschlands, die vom Tschornobyl- Fallout 1986 besonders betroffen wurden. Dies sind insbesondere der Bayerische Wald und die Gebiete südlich der Donau. Dort weisen Waldprodukte wie einige Speisepilz-Arten und Wildschweinfleisch teilweise noch Cäsium-137-Gehalte von deutlich über 100 Becquerel pro Kilogramm auf. Bei Wildschweinen sind auch deutlich über 1.000 Becquerel pro Kilogramm, vereinzelt sogar mehr als 10.000 Becquerel pro Kilogramm möglich. In anderen Regionen, wie etwa dem Norden Deutschlands, sind die Aktivitätswerte wegen der geringeren Ablagerung von radioaktivem Cäsium wesentlich niedriger. Wer die eigene Strahlenexposition gering halten möchte, sollte selbst gesammelte Wildpilze und selbst erlegtes Wild, insbesondere Wildschweine, aus dem Bayerischen Wald und anderen höher belasteten Gebieten Süddeutschlands nicht im Übermaß verzehren. Holz aus dem stärker vom Unfall in Tschernobyl betroffenen Süden Deutschlands kann Cäsium-137-Aktivitäten von bis zu einigen 10 Becquerel pro Kilogramm, mit vereinzelten Spitzenwerten von über 100 Becquerel pro Kilogramm, aufweisen. Weitere Waldprodukte aus Deutschland Holz aus dem stärker vom Reaktorunfall in Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) betroffenen Süden Deutschlands kann Cäsium-137 - Aktivitäten von bis zu einigen 10 Becquerel pro Kilogramm, mit vereinzelten Spitzenwerten von über 100 Becquerel pro Kilogramm, aufweisen. Bei Holzprodukten, wie zum Beispiel Möbeln oder Parkett, ist die Strahlung , der Menschen dadurch ausgesetzt sind, nur gering – genauso wie bei Brennholz, das im offenen Kamin verbrannt wird, oder in Holzpellets, die im Privathaushalt in Heizkesseln eingesetzt werden. Da Cäsium-137 hauptsächlich in der Asche verbleibt, sollte diese Asche jedoch aus Vorsorgegründen nicht zum Düngen von Gemüsebeeten im heimischen Garten verwendet werden. Ob die Überwachung des Radioaktivitätsgehalts der Holzasche erforderlich ist und wie deren Verwendung oder Entsorgung aus Sicht des Strahlenschutzes zu bewerten ist, wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens untersucht . Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass in Deutschland auch größere Holzmengen in Biomassekraftwerken bedenkenlos verfeuert werden können. (Nähere) Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl (heute) Aktueller Sachstand: Die radiologische Situation in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl heute Verfallenes Gebäude in der verlassenen Stadt Prypjat - im Vordergrund ein Messgerät für Gammastrahlung. Bis heute sind im näheren Umfeld des Kernkraftwerks Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) radioaktives Cäsium, Strontium und Transurane wie Plutonium und Americium vorzufinden. In der Stadt Prypjat, etwa 3 Kilometer nordwestlich des Kernkraftwerks Tschornobyl, wurden 1986 unter anderem bis zu 24 Megabecquerel pro Quadratmeter Cäsium-137 , 6,7 Megabecquerel pro Quadratmeter Strontium-90 und 0,2 Megabecquerel pro Quadratmeter Plutonium -239/240 abgelagert. Die Strahlung , der Mensch und Umwelt dort ausgesetzt sind, ist trotz Dekontaminationsmaßnahmen noch immer so hoch, dass die Stadt nicht bewohnt werden darf. Einen Anhaltspunkt für die heutige Belastung geben die Halbwertszeiten der abgelagerten Radionuklide : Cäsium-137 und Strontium-90 sind mit Halbwertszeiten von etwa 30 bzw. 29 Jahren bis heute zu etwa 60 Prozent bzw. 62 Prozent zerfallen – die abgelagerten Aktivitäten dieser Radionuklide haben sich also bis heute mehr als halbiert. Plutonium -239 und Plutonium -240 haben mehrere Tausend Jahre Halbwertszeit ( Plutonium -239 etwa 24.000 Jahre, Plutonium -240 etwa 6.600 Jahre) und Americium-241 etwa 430 Jahre – diese radioaktiven Stoffe sind also bis heute praktisch nicht zerfallen, ihre Aktivitäten sind etwa so hoch wie 1986. Warnschild am Eingang zur Sperrzone rund um das havarierte Kernkraftwerk Tschornobyl - das unautorisierte Betreten der Zone ist verboten. Auf belarussischer Seite schließt sich seit 1988 ein Schutzgebiet an die ukrainische Sperrzone rund um das Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) an. Die Grenzen der Sperrzone wurden im Laufe der Jahre entsprechend der Kontaminationssituation angepasst. Der Zugang zu beiden Sperrgebieten ist nur mit Genehmigung gestattet. In der Sperrzone von Tschornobyl liegen auch heute noch erhöhte Strahlungswerte vor. Lokal treten dort Kontaminationen aus dem Reaktorunglück und Strahlungswerte ( Ortsdosisleistung ) auf, die erheblich über denen in Deutschland liegen. Landwirtschaftlich erzeugte Lebensmittel in der Ukraine 1990 hat das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Auswärtigen Amtes in Kiew Messungen an landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln durchgeführt. Diese haben keine bedeutend erhöhten Cäsium-137 -Kontaminationen an den untersuchten Lebensmitteln aufgezeigt. Nahrungsmittel aus staatlicher Produktion und Nahrungsmittel, die in öffentlichen Läden (zum Beispiel Supermärkten) verkauft werden, unterliegen der staatlichen Kontrolle. Es gelten vergleichsweise restriktive Grenzwerte für den Gehalt von Radionukliden in diesen Waren. Lebensmittel aus nicht kontrollierter Herkunft (zum Beispiel von Markt- oder Straßenständen) können erhöhte Kontaminationswerte aufweisen. Nahrungsmittel aus ukrainischen und belarussischen Wäldern Höhere Aktivitäten von Cäsium-137 können in der Ukraine und in Belarus bei Pilzen, Waldbeeren und Wild auftreten. Der Gehalt von radioaktivem Cäsium ist umso höher, je stärker das betreffende Gebiet mit diesem Radionuklid kontaminiert wurde. Insbesondere in den höher kontaminierten Gebieten der Ukraine und von Belarus können Nahrungsmittel aus dem Wald wie etwa Wildbret, wild wachsende Beeren und Wildpilze extrem hoch mit radioaktivem Cäsium belastet sein. Fische aus stehenden Gewässern in der Ukraine und in Belarus Süßwasserfische aus stehenden Gewässern oder Gewässern mit geringem Wasseraustausch können hoch mit radioaktivem Strontium belastet sein. Dies betrifft insbesondere die Gebiete, die durch radioaktives Strontium stark kontaminiert wurden. Messung der Ortsdosisleistung mit einem Handmessgerät am Reaktor von Tschornobyl im Rahmen einer Messübung im Jahr 2016. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren die Messwerte weit höher. Was ist bei Besuchen in Belarus, der Ukraine und insbesondere in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl aus Sicht des Strahlenschutzes zu beachten? Große Teile von Belarus und der Ukraine wurden mit leichtflüchtigen radioaktiven Stoffen wie Cäsium-137 , das sich mit Wind und Wetter verteilte, nicht höher kontaminiert als die stärker betroffenen Gebiete Deutschlands. Die nähere Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl), insbesondere die Sperrzone, kann jedoch extrem hoch kontaminiert sein. Insbesondere schwerflüchtige, langlebige radioaktive Stoffe wie Plutonium und Americium lagerten sich in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Tschornobyl ab. Unter Strahlenschutzaspekten ist hier neben der hohen, stark variierenden äußeren Strahlenexposition durch abgelagerte radioaktive Stoffe ( Ortsdosisleistung ) besonders das Einatmen von Alpha- Strahlung aussendenden Radionukliden von Bedeutung. Wie war die Situation vor dem 26. April 1986? Tägliche Zufuhr von Cäsium-137, Cäsium-134 und Strontium-90 mit der Gesamtnahrung in Becquerel pro Person und Tag In Deutschland wurde Ende der 50er-Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts mit systematischen Messungen, insbesondere von radioaktivem Cäsium und Strontium, in verschiedenen Umweltmedien begonnen. Die Bundesanstalt für Ernährung (jetzt Max-Rubner-Institut , Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel) beobachtete in allen tierischen und pflanzlichen Nahrungsmitteln einen steilen Anstieg der Aktivität der gemessenen Radionuklide bis 1964, der auf den Niederschlag oberirdischer Kernwaffenversuche ( Fallout ) zurückging. Der relativ schnelle Abfall bis 1970 lässt sich dadurch erklären, dass sich infolge des Teststopps für oberirdische Atomwaffentests die direkte Ablagerung radioaktiver Stoffe aus den Tests auf Pflanzen verringerte. Danach reduzierten sich die Aktivitätsgehalte in der Nahrung kontinuierlich. 1986 erhöhte der Fallout aus dem Reaktorunfall in Tschornobyl nach dem 26. April 1986 die Kontaminationen wieder deutlich. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Tschornobyl (russ. Tschernobyl) Was geschah beim Reaktorunfall 1986 in Tschornobyl? In Videos berichten Zeitzeugen. Broschüren und Bilder zeigen die weitere Entwicklung. Stand: 23.03.2026
Additional reporting in the area of renewable energy is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member States functioning system for guarantees of origin (GO), renewable energy surplus/deficits, biomass use and impacts, and renewable energy usage in buildings. The EEA collects and quality checks this data. The dataset links to data from Eurostat. This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex XVI).
Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Integriertes Mess- und Informationssystem IMIS Das BfS betreibt das integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ). Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden im IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Aufgabe des integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) ist es, die Umwelt kontinuierlich zu überwachen, um schnell und zuverlässig bereits geringfügige Änderungen der Radioaktivität in der Umwelt flächendeckend erkennen sowie langfristige Trends erfassen zu können. An diesem Messprogramm zur Überwachung der Umwelt sind mehr als 50 Labore bei Bundesbehörden und in den Ländern beteiligt. Kontinuierlich arbeitende Messnetze sind für die Überwachung der Radioaktivität am Boden, in der Atmosphäre, in den Bundeswasserstraßen sowie in Nordsee und Ostsee eingerichtet. Sie liefern permanent aktuelle Messdaten. Zusätzlich werden im Routinebetrieb bundesweit jährlich mehr als 10.000 Proben aus der Luft, dem Wasser, dem Boden, Nahrungsmitteln, Futtermitteln und weiteren Umweltbereichen entnommen und Messungen durchgeführt. Schnelle Erfassung der radiologischen Lage Das IMIS ist vor allem für eine schnelle Erfassung der radiologischen Lage in einer Notfallsituation ausgelegt. Um Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz des Menschen und der Umwelt treffen zu können, muss das IMIS drei Informationen umgehend und zuverlässig liefern: Welche Gebiete sind betroffen und wie hoch sind die Kontaminationen? Welche Radionuklide spielen eine Rolle? Wie hoch sind die aktuelle und die zu erwartende Strahlenbelastung der Menschen in betroffenen Gebieten? Organisatorische Gliederung Das IMIS setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die eng miteinander verflochten und aufeinander abgestimmt sind. In einem radiologischen Notfall wird das IMIS als ein Instrument zur Erfüllung der Aufgaben des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) eingesetzt. Dabei lassen sich drei Ebenen unterscheiden: Messungen der Umweltkontamination und prognostische Dosisabschätzungen , Prüfung, Zusammenführung, Aufbereitung und Darstellung der Ergebnisse, die in Lageberichte als Produkt des RLZ münden, Übermittlung der Lageberichte an die Kopfstelle des RLZ im Bundesumweltministerium. Geschichte und Einsatzgebiete Geschichte Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) Messstrategien im Notfall Labore Geschichte Errichtung des Messsystems: Konsequenz aus Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) Beim Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) im Jahr 1986 zeigte sich, dass die Vorbereitungen auf eine großräumige Kontamination der Umwelt nicht ausreichend waren: Die Messungen wurden nicht systematisch durchgeführt und waren nicht aufeinander abgestimmt. Die Dosisabschätzungen sowie der Datenaustausch über Telefax und Fernschreiber waren zeitaufwändig und schwierig. Eine Darstellung der Ergebnisse fand allenfalls in Form von Tabellen statt. Die Erstellung übersichtlicher Graphiken war kompliziert und wurde deshalb so gut wie nicht praktiziert. Dies hat dazu beigetragen, dass die Situation von verschiedenen Stellen unterschiedlich bewertet wurde, was zu erheblichen Verunsicherungen in der Bevölkerung führte. Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen wurde noch im Jahr 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz ( StrVG ) verabschiedet, das bis zum Jahr 2017 die gesetzliche Grundlage für das "Integrierte Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" ( IMIS ) war. Die betreffenden Bestimmungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes wurden in das aktuelle Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) übernommen. Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Das BfS betreibt ein bundesweites Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung durch die kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Das ODL-Messnetz besteht aus rund 1.700 ortsfesten, automatisch arbeitenden Messstellen, die flächendeckend über Deutschland verteilt sind. Das ODL -Messnetz besitzt eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte radioaktive Kontaminationen in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. Gamma-Ortsdosisleistung beinhaltet natürliche Strahlung Mit dem ODL -Messnetz wird auch die natürliche Strahlung erfasst, der der Mensch ständig ausgesetzt ist. Die gemessene Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) erfasst die terrestrische Komponente, die durch überall im Boden vorkommende natürliche Radionuklide verursacht wird. Ursache sind Spuren von Kalium, Uran und Thorium, die natürliche Bestandteile von Gesteinen, Böden und Baumaterialien sind. Diese natürliche Strahlung führt im Routinebetrieb zu regelmäßig registrierten Messwerten. Daneben ist der Mensch einer natürlichen Strahlung ausgesetzt, die ihren Ursprung im Weltraum hat und abgeschwächt durch die Atmosphäre die Erdoberfläche erreicht ( Höhenstrahlung , kosmische Strahlung ). Die ODL wird in der Einheit Mikrosievert pro Stunde angegeben. Die natürliche ODL bewegt sich in Deutschland je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 0,05 und 0,2 Mikrosievert pro Stunde. Aktuelle Messwerte online einsehen Auf der BfS -Internetseite ODL -Info zeigt eine Karte die Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ) an den betriebsbereiten Messstellen des ODL -Messnetzes des BfS . Der aktuelle Messwert ist dabei der letzte verfügbare Stundenmittelwert. Die Messwerte werden täglich von Experten auf mögliche Besonderheiten und Fehler durch defekte Sonden geprüft und anschließend an das IMIS übermittelt. Wie auch weitere Daten zur Umweltradioaktivität in Deutschland werden die ODL -Messdaten auch im BfS -Geoportal für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Weitere Informationen Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Messstrategien im Notfall Messung der Strahlenbelastung im Notfall In einem Notfall wird das IMIS in den "Intensivbetrieb" versetzt und es wird ein "Intensivmessprogramm" durchgeführt, um die radiologische Lage schnell und flächendeckend zu erfassen. Während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke: Messnetze im Einsatz Wichtigste Hilfsmittel in der Phase während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke sind die automatischen Messnetze des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) zur Ermittlung der äußeren Strahlenbelastung ( Ortsdosisleistung , ODL - ) und des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) zur Bestimmung der Konzentrationen der einzelnen Radionuklide in der Luft. Bei einem Unfall werden die Messergebnisse der ODL von zirka 1.700 Standorten im Zehn-Minuten-Rhythmus abgerufen. So können die Ausbreitung einer radioaktiven Schadstoffwolke annähernd in Echtzeit verfolgt und die betroffenen Gebiete sehr schnell eingegrenzt werden. Parallel dazu liefern die 48 Stationen des Luftmessnetzes des Deutschen Wetterdienstes die Konzentrationen radioaktiver Stoffe in der Luft im Zwei-Stunden-Takt. Die Messungen des ODL -Messnetzes und der DWD -Stationen bilden die Grundlage, um die äußere Strahlenbelastung und die durch das Einatmen radioaktiver Stoffe erhaltene Dosis abzuschätzen. Beides wird für die in der Frühphase relevanten Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bewertet (frühe Schutzmaßnahmen bezüglich des Verbleibens im Haus, der Einnahme von Jodtabletten und der Evakuierung). Nach Durchzug einer radioaktiven Wolke: Ablagerung am Boden Nach dem Durchzug der Wolke werden Übersichtskarten erstellt, die die Kontamination der Umwelt darstellen. Diese Übersichtskarten sind dazu geeignet, die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und die Fortsetzung der Radioaktivitätsmessungen zu optimieren. Zur Erstellung der Übersichtskarten dienen vor allem Messungen der ODL und der In-situ-Gammaspektrometrie , mit denen das Ausmaß der Radionuklidablagerungen auf dem Boden vor Ort analysiert wird. Für die Erfassung kleinräumiger, inhomogener Ablagerungen stehen mit Hubschraubern und Messfahrzeugen mobile Einheiten zur Verfügung. Messschwerpunkt landwirtschaftliche Produkte Nachdem die radioaktive Wolke aus einer Region abgezogen ist, liegt ein Fokus auf der Untersuchung der potentiellen Kontamination landwirtschaftlicher Produkte. Werden in der Region keine frühe Schutzmaßnahmen ergriffen und ist somit die Entnahme von Proben landwirtschaftlicher Produkte erlaubt, richten die Messstellen der Bundesländer den Schwerpunkt ihrer Messungen zunächst auf die repräsentativen Umweltmedien Blattgemüse, Milch und Gras und anschließend auf erntereife Produkte. Messungen werden in den Gebieten verdichtet, in denen die bereits vorliegenden Messwerte erhöhte Aktivitäten anzeigen und die Überschreitung der EU -Höchstwerte zu befürchten ist. Das Intensivmessprogramm geht situationsabhängig und schrittweise wieder in das Routinemessprogramm über. Intensivierte Messungen werden in dieser Phase weiter in Bereichen durchgeführt, in denen (auch zeitverzögert) noch erhöhte Aktivitätskonzentrationen auftreten können, wie zum Beispiel in der Milch bei einer Winterfütterung mit kontaminiertem Heu. Labore Messlabore des Bundes und der Länder In das IMIS fließen Daten aus einer Vielzahl von Laboren aus Bund und Ländern ein. Messlabore des BfS Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist mit hochspezialisierten Laboren in der Lage, Radionuklide in praktisch allen Medien wie etwa Wasser, Boden, Luft und Lebensmitteln zu bestimmen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken über die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt bis hin zur Spurenanalyse radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens . Weitere Messlabore des Bundes Weitere Bundeseinrichtungen, deren Labormessungen in das IMIS einfließen bzw. die Messwerte der Länderlabore prüfen, sind der Deutsche Wetterdienst ( DWD ) die Bundesanstalt für Gewässerkunde ( BfG ) das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) das Max-Rubner-Institut ( MRI ) und das Johann Heinrich von Thünen-Institut . Messlabore der Länder Etwa 40 spezialisierte Labore der Länder bestimmen die Radioaktivitätskonzentration verschiedener Umweltmedien, beispielsweise Trinkwasser oder Lebens- und Futtermittel. Dabei werden einheitliche Probeentnahme- und Messverfahren angewendet. Im Routinebetrieb werden im Jahr rund 10.000 Proben gemessen. Daten sind öffentlich Die von den Laboren für das IMIS ermittelten Daten sind im Geoportal des BfS öffentlich zugänglich. Weitere Informationen Labore des BfS zur Analyse und Messung radioaktiver Stoffe Spurenanalyse im BfS Allgemeine Umweltüberwachung ( BMUKN ) Emissionsüberwachung von Kernkraftwerken Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt Information und Dokumentation: Austausch von Informationen über IMIS Alle Mess- und Prognoseergebnisse aus dem Integrierten Mess- und Informationssystem ( IMIS ) werden in der Zentralstelle des Bundes ( ZdB ) beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) gesammelt, ausgewertet und in Form von Tabellen, Grafiken und Karten dargestellt. Fachbehörden des Bundes, die sogenannten Leitstellen, prüfen die Daten und Auswertungsergebnisse auf Plausibilität. Das IMIS vernetzt rund 70 Institutionen (Bundesbehörden, Landesministerien und -behörden, Landesmessstellen etc. ) mit mehreren hundert geschulten IMIS -Nutzer*innen, die spezielle Webanwendungen für die Arbeit mit den zentralen IMIS -Komponenten verwenden. Für ein schnelles und angemessenes Handeln ist es notwendig, die Daten und Informationen sehr schnell und zeitgleich allen Entscheidungsträgern in Bund- und Ländern zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde die " Elektronische Lagedarstellung " ( ELAN ) entwickelt. Elektronische Lagedarstellung ( ELAN ) In ELAN werden alle für die Beurteilung eines Ereignisfalls, z. B. ein Zwischenfall in einem Kernkraftwerk, relevanten Informationen und Ergebnisse aus dem IMIS bereitgestellt. So ist gewährleistet, dass alle am Management einer Unfallsituation beteiligten Stellen schnell über dieselben Informationen verfügen und handlungsfähig sind. Internationaler Informationsaustausch Im internationalen Maßstab erfolgt ein bilateraler Informations- und Datenaustausch mit der Schweiz, Frankreich den Niederlanden und Österreich ebenfalls über IMIS . Übergreifend werden über die Datenaustauschplattformen EURDEP der EU mit den europäischen Staaten und IRMIS der IAEA mit weltweiten Partnern Informationen über die Radioaktivität in der Umwelt und die Strahlenbelastung in Folge von nuklearen Notfällen geteilt. Berichte Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung Das BfS stellt die in der Bundesrepublik Deutschland gemessenen und erhobenen Daten zur Umweltradioaktivität jährlich zusammen und berichtet hierzu mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Jedes Jahr werden die Ergebnisse in dem Bericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" zusammengefasst. Stand: 13.04.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2087 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 12 |
| Land | 251 |
| Weitere | 137 |
| Wirtschaft | 20 |
| Wissenschaft | 223 |
| Zivilgesellschaft | 81 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 71 |
| Ereignis | 129 |
| Förderprogramm | 969 |
| Gesetzestext | 5 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 320 |
| Umweltprüfung | 48 |
| unbekannt | 895 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1207 |
| Offen | 1201 |
| Unbekannt | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2257 |
| Englisch | 402 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 21 |
| Datei | 141 |
| Dokument | 755 |
| Keine | 1253 |
| Multimedia | 36 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 456 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 751 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1779 |
| Luft | 679 |
| Mensch und Umwelt | 2432 |
| Wasser | 652 |
| Weitere | 2237 |