Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Umweltbundesamt legt Grundzüge einer Fußverkehrsstrategie vor Über ein Fünftel aller Wege werden in Deutschland ausschließlich zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß gehen ist emissionsfrei, leise und braucht wenig Platz. Das Umweltbundesamt (UBA) will den Fußverkehr weiter stärken und hat nun Grundzüge für eine bundesweite Fußverkehrsstrategie vorgestellt. Die Ziele sind: Mehr Menschen legen mehr Wege zu Fuß zurück, der Fußverkehr wird sicherer und barrierefrei, das Thema wird mit festen Zuständigkeiten in Verwaltungen von Bund, Ländern sowie Kommunen verankert und die Aufenthaltsqualität für zu Fuß-Gehende steigt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Fußgängerinnen und Fußgänger sind die blinden Flecken der Verkehrspolitik. Dabei ist Gehen die natürlichste und grundlegendste Form der Mobilität. Unser Konzept zeigt, wie wir den Fußverkehr stärken können - für mehr Umweltschutz und lebenswertere Städte. Wir brauchen eine bundesweite Strategie zum Fußverkehr, wie es sie bereits in mehreren europäischen Ländern gibt.“ Wer läuft, hat in Deutschland oft unter Abgasen, Lärm und Enge zu leiden und ist stark unfallgefährdet: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Verkehrstoten innerorts waren zu Fuß unterwegs. Zudem ist das Potenzial des Fußverkehrs längst noch nicht ausgeschöpft. Ein Fünftel aller Wege, die mit dem Auto zurückgelegt werden, ist kürzer als zwei Kilometer. Die meisten dieser Wege könnten problemlos zu Fuß zurückgelegt werden. Um zu Fuß gehen attraktiver zu machen, hat das UBA verschiedene Vorschläge entwickelt: beispielsweise die Verankerung der fußläufigen Erreichbarkeit im Planungsrecht, die Einführung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts, Erhöhung der Bußgelder für fußgängerfeindliches Verhalten oder die Festlegung baulicher Mindeststandards für Fußwege oder Ampelschaltungsphasen, bei denen die Zu-Fuß-Gehenden nicht das Nachsehen haben. Forschungsprogramme und Förderinstrumente der Bundesressorts Verkehr, Bau, Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung sollten gezielt mehr Projekte zum Ausbau und zur Förderung des Fußverkehrs aufnehmen. Der Fußverkehr ist ein Querschnittsthema und interministerielle Aufgabe vieler Ressorts. Eine bundesweite Fußverkehrsstrategie könnte deutlich machen: Qualitäten liegen nicht nur in der Fortbewegung selbst, sondern zusätzlich im Aufenthalt und sozialen Miteinander. Als konkrete Zielvorgabe auf Bundesebene für 2030 wäre die Steigerung des Fußverkehrsanteils an den Wegen der Deutschen um die Hälfte sinnvoll: von derzeit durchschnittlich 27 Prozent in Kernstädten auf 41 Prozent und von durchschnittlich 23 Prozent in ländlichen Kreisen auf 35 Prozent bis 2030. Das europäische Ausland hat die Bedeutung des Fußverkehrs längst erkannt. Länder wie Österreich, Schottland und Wales sowie Finnland und Norwegen fördern den Fußverkehr durch nationale Fußverkehrsstrategien. Eine bundesweite Strategie kann dazu beitragen, den maßgeblich für den Fußverkehr zuständigen Kommunen von Seite des Bundes in ihren Aufgaben zu helfen. Das Papier „Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ wird auf dem 2. Deutschen Fußverkehrskongress am 12. Oktober 2018 öffentlich vorgestellt und in einem Zukunftsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen diskutiert. 2. Deutscher Fußverkehrskongress am 11. und 12. Oktober 2018 in Berlin „Geht doch!“ ist das Motto des Kongresses, bei dem sich zwei Tage lang alles um das Thema Fußverkehr dreht. Das Umweltbundesamt (UBA) lädt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ), dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), der Bergische Universität Wuppertal und dem Gastgeberland Berlin ein. Erwartet werden über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Planung und Wissenschaft sowie Politikerinnen und Politiker. Eine Walk-Parade durch die Berliner Innenstadt sorgt am Abend des ersten Kongresstages dafür, öffentlich Aufmerksamkeit für die grundlegendste Art der Fortbewegung zu erzeugen. Start ist am 11.10. um 17 Uhr an der Kalkscheune.
Nur wenige Tage nachdem das britische Parlament in London ein Moratorium für die Fracking-Methode abgelehnt hatte, reagierten Schottland und Wales. Am 28. Januar 2015 verhängte die schottische Regierung ein Moratorium für die Vergabe von Lizenzen, die die sogenannte unkonventionelle Förderung von Öl und Gas erlauben. Das walisische Parlament entschied am 4. Februar 2015 gegen die umstrittene Fördermethode.
Überdurchschnittlich hohe Wassertemperaturen von 26-27 Grad in den ersten Monaten des Jahres 2010 führten im Korallenriff rund um die Lord Howe Insel erstmals zu einem Korallenbleichen. In einigen Teilen des Riffsystems zeigen sich nur leichte bis mittelschwere Bleichen, andere Bereichen sind dagegen fast völlig gebleicht. Die Gewässer rund um die Lord Howe Insel vor der Küste des australischen Bundesstaates New South Wales zeichnen sich durch ihre außergewöhnlich große Vielfalt an Meerestieren aus und zum anderen dadurch, dass sie das südlichste echte Korallenriff beherbergen, das zum Weltnaturerbe der UNESCO gehört.
Zum Schutz der Umwelt hat die australische Kleinstadt Bundanoon den Verkauf von Wasser in Flaschen verboten. Sie sind die erste Gemeinde in Australien , die dieses Verbot ausgesprochen hat. Für die Flaschenwasserindustrie in Australien war es am 08. Juli die zweite Niederlage. Zuvor hatte der Regierungschef des Staates New South Wales es allen Behörden verboten, in Flaschen abgefülltes Wasser zu kaufen. Er nannte es Verschwendung von Ressourcen.
Stark- und Dauerregenereignisse hervorgerufen durch außergewöhnliche Wetterbedingungen führten im Juni und Juli 2007 in Teilen des Vereinigten Königreiches zu ausgedehnten Überschwemmungen. Ein ausgedehntes Tiefdruckgebiet aus dem Westen vom Atlantik kommend, hatte sich über Teilen von Wales und England festgesetzt.
Die australische Regierung verkündete am 30. April 2012, dass Koalas (Phascolarctos cinereus) auf die australische Liste der gefährdeten Arten gesetzt werden. Bedroht sind Koala Populationen in den Bundesstaaten New South Wales, Queensland und in der Hauptstadtregion Canberra. Auswirkungen des Klimawandels, Lebensraumverluste und Krankheiten gefährden die Bestände.
Am 25. März 2015 fand in Kasane, Botswana, die internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels statt. Die Kasane Konferenz war die Folgeveranstaltung der London Konferenz zum illegalen Artenhandel im Februar 2014, zu der der Prinz von Wales und die Regierung von Großbritannien geladen hatten. In Kasane wurden die Londoner Empfehlungen bestätigt und darüber hinaus neue wichtige Handlungsfelder identifiziert. Eines ist die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung. Denn Wilderei lässt sich langfristig nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort überwinden. Die Konferenz hat ferner erkannt, dass zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels auch mit dem internationalen Transportgewerbe gesprochen werden muss. Sie begrüßte eine vom Vereinigten Königreich eingerichtete Arbeitsgruppe, die sich mit Richtlinien zur Verhinderung von Transporten illegal gehandelter Wildtiere befasst. Eine weitere neue Empfehlung befasst sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche von Gewinnen aus dem illegalen Wildtierhandel. Die beteiligten Staaten verständigten sich darauf, den Prozess weiterzuführen. Als Ausrichter für die nächste Konferenz hat sich Vietnam angeboten.
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