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Eifel Flood 2021 - Airborne Laser Scanning (ALS) and Orthophoto Data

Abstract

INSPIRE Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Fisch-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Archaeologische Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Datensatz zum Thema Schutzgebiete für das Bundesland Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck. Die Datenserie beinhaltet Daten aller derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD) und aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG). Die archäologischen Kulturdenkmale sind nach §§ 8 (1) und 24 DSchG SH 2015 *, die Schutzzonen nach §§ 10 und 24 DSchG SH 2015 in einer Denkmalliste verzeichnet. Die Denkmallisten und die darauf basierenden Schutzflächenkartierungen sind nicht abschließend, da jederzeit mit der Aufdeckung bislang verborgener und somit noch nicht bekannt gewordener archäologischer Kulturdenkmale zu rechnen ist. Für diese besteht eine gesetzliche Meldepflicht (§ 15 Abs. 1 DSchG SH 2015). Grundsätzlich ist der gesetzliche Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste und der daraus resultierenden Kartierung abhängig (§ 8 Abs. 1 DSchG SH 2015), sondern gilt für alle Objekte, die den Kriterien eines archäologischen Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 2 DSchG SH 2015) entsprechen. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die archäologische Kulturdenkmale direkt betreffen oder betreffen können oder die geeignet sind, den Eindruck eines Kulturdenkmals durch Veränderung der Umgebung wesentlich zu beeinträchtigen und alle beeinträchtigenden oder gefährdenden Maßnahmen in Grabungsschutzgebieten und Welterbestätten ist eine Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein bzw. der unteren Denkmalschutzbehörden nach §§ 4 und 12 DSchG SH 2015 erforderlich. Ausführliche Informationen sowie Zugang zu den Denkmallisten erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.htm *Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) vom 30. Dezember 2014, GVOBl. Schl.-H. Ausgabe 29. Januar 2015

Archäologie-Atlas Schleswig-Holstein (DANord Themenportal)

In dieser Ansicht werden Ihnen die in der Denkmalliste verzeichneten archäologischen Kulturdenkmale, Grabungsschutzgebiete und die Kern- und Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes „Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk“ angezeigt.

Höheninformationen aus der Laserscanbefliegung der Stadt Braunschweig 2019

Im Februar 2019 fand u.a. über dem Stadtgebiet Braunschweig flächendeckend eine Laserscanbefliegung in Kooperation mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH statt. Als Ergebnis liegen klassifizierte Höhenpunkte der Oberfläche mit einer Punktdichte von mehr als 8 Punkten/m² vor. Die Höhengenauigkeit der Messdaten/Einzelpunktkoordinaten beträgt ± 0,15m (Standardabweichung). Sie ist meist deutlich besser, wie terrestrische Vergleichsmessungen im Stadtgebiet ergaben. Die originären Rohmessdaten stehen als 3D-Punktwolke (unregelmäßig verteilte Einzelpunkte) im Format LAS/LAZ zur Verfügung. Eine Abgabe in weiteren Datenformaten sowie als ausgedünnte Punktdatensätze, interpoliert auf regelmäßige Punktgitter ist möglich. Auf Wunsch können individuell ausgeprägte Höhendarstellungen, wie z. B. Höhenlinien, digitale Geländemodelle (DGM) und digitale Oberflächenmodelle (DOM) als Datensatz oder Karte davon abgeleitet und angeboten werden.

Höheninformationen aus der Laserscanbefliegung der Stadt Braunschweig 2011

Zwischen dem 29.11.2011 und 1.12.2011 fand über dem Stadtgebiet Braunschweig flächendeckend eine Laserscanbefliegung statt. Als Ergebnis liegen klassifizierte Höhenpunkte der Oberfläche mit einer Punktdichte von mehr als 5 Punkten/m² vor. Die Höhengenauigkeit der Messdaten/Einzelpunktkoordinaten beträgt ± 0,15m (Standartabweichung). Sie ist meist deutlich besser, wie terrestrische Vergleichsmessungen im Stadtgebiet ergaben. Die originären Rohmessdaten stehen als 3D-Punktwolke (unregelmäßig verteilte Einzelpunkte) im Format LAS/LAZ zur Verfügung. Eine Abgabe in weiteren Datenformaten sowie als ausgedünnte Punktdatensätze, interpoliert auf regelmäßige Punktgitter ist möglich. Auf Wunsch können individuell ausgeprägte Höhendarstellungen, wie z. B. Höhenlinien, digitale Geländemodelle (DGM) und digitale Oberflächenmodelle (DOM) als Datensatz oder Karte davon abgeleitet und angeboten werden.

Prüfung der fachlichen Notwendigkeit zur Benennung von FFH-Gebieten zum Schutz der Fischart Finte

Das Projekt "Prüfung der fachlichen Notwendigkeit zur Benennung von FFH-Gebieten zum Schutz der Fischart Finte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Chemie und Biologie des Meeres durchgeführt.

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