Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge). Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).
Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.
Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.
Die Messstelle SCHWAIG 6A (Messstellen-Nr: 42706) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Ringversuche dienen der Qualitätssicherung und deren Dokumentation. Sie erbringen zusätzlich zu den im Labor des LUNG M-V erhobenen Primärdaten (Meß-Rohdaten, kombinierte Daten, Meßreihen, sowie makroskopische Beobachtungen von Bodenverhalten, auch in Kombination mit Messungen, statistische Aussagen über Daten) die Bewertung der gefundenen Konzentrationen bestimmter Analytikschritte durch eine externe Stelle. Die Daten sind verteilt abgelegt in Laborbüchern, Rohdatenfiles der Meßgeräte, Spreadsheet-Daten. Die Strukturen der Sachdaten der (übergeordneten) Datensätze sind aus den hier vorausgehenden Anforderungen und der Meßpraxis bestimmt. Die Bewertungen von Daten wird durch statistische Aussagen und Vergleiche mit anderen Laboratorien nachvollziehbar dokumentiert.
Methodenvergleiche dienen der Qualitätssicherung, deren Dokumentation und der Optimierung der Laborarbeiten. Sie erbringen zusätzlich zu den im Labor des LUNG M-V erhobenen Primärdaten (Meß-Rohdaten, kombinierte Daten, Meßreihen, sowie makroskopische Beobachtungen von Bodenverhalten, auch in Kombination mit Messungen, statistische Aussagen über Daten) die Bewertung der gefundenen Konzentrationen bei definierten analytischen Bedingungen im Vergleich zu externen Stellen. Die Daten sind verteilt abgelegt in Laborbüchern, Rohdatenfiles der Meßgeräte, Spreadsheet-Daten. Die Strukturen der Sachdaten der (übergeordneten) Datensätze sind aus den hier vorausgehenden Anforderungen und der Meßpraxis bestimmt. Die Bewertungen von Daten wird durch statistische Aussagen und Vergleiche mit anderen Laboratorien und möglicherweise bekannten Sollkonzentrationen nachvollziehbar dokumentiert.
Das Methodenhandbuch dient der Qualitätssicherung, deren Dokumentation und der Optimierung der Laborarbeiten. Es enthält die verbindlichen Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter im Labor für die einzelnen Analysengänge. Die Bewertungen von bei der Laborarbeit gefundenen Konzentrationen wird durch statistische Aussagen und möglicherweise bekannten Sollkonzentrationen nachvollziehbar dokumentiert.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)
Förderkulisse der Agrarumweltmaßnahme Anbau von Zwischenfrüchten gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - AZ. II A 4 -62.71.30 vom 29. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung. Gültig ab Herbsteinsaat 2023.
Origin | Count |
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Bund | 227 |
Land | 122 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
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Taxon | 2 |
Text | 87 |
Umweltprüfung | 10 |
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License | Count |
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