<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Im Landschaftsprogramm werden Referenzstrecken für Fließgewässerrenaturierungen in den einzelnen Naturräumen dargestellt. Sie dienen als Vorbilder für Renaturierungsmaßnahmen (Gewässerstruktur verbessernde Maßnahmen) in dem jeweiligen Naturraum.
Im Rahmen des 27. Landeserntedankfestes hat Landwirtschaftsminister Sven Schulze 13 Orte geehrt, die sich am 11. Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" beteiligt haben. "Der ländlichen Raum ist ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort - heute und in Zukunft. Das bisher zumeist ehrenamtliche Engagement, mit dem vor Ort attraktive, altersübergreifende Treffpunkte geschaffen werden, ist die Grundlage für die Ansiedlung junger Familien", sagte Minister Schulze. "Die Digitalisierung erlaubt ihnen, Leben und Arbeiten zu verbinden, was zur Sicherung und Entwicklung von Dorfgemeinschaften entscheidend beiträgt." Der 11. Landeswettbewerb fand 2022 statt. 2023 schließt sich der 27. Bundeswettbewerb an. Unterlagen und wichtige Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs und zu den Terminen können unter den folgenden Links heruntergeladen werden: Durchführungsbestimmungen zum 11. Landeswettbewerb Fragebogen für teilnehmende Dörfer Gold Wolfsberg (Landkreis Mansfels-Südharz) ( Laudatio ansehen ) Güsen (Landkreis Jerichower Land) Die beiden Orte haben jeweils ein Preisgeld von 3000 Euro erhalten und vertreten Sachsen-Anhalt im Bundeswettbewerb 2023. Silber mit Sonderpreis Hoym (Salzlandkreis) für sein beispielhaftes Vereinsnetzwerk Zichtau (Altmarkkreis Salzwedel) für eine nachhaltige Grüngestaltung Bethau (Landkreis Wittenberg) für ein außergewöhnliches Jugendengagement Für diese drei Orte gab es ein Preisgeld in Höhe von 2500 Euro. Silber Langeneichstädt (Saalekreis) Zscherndorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) Spora mit Nißma, Oelsen und Prehlitz-Penkwitz (Burgenlandkreis) Bebertal (Landkreis Börde) Ranis (Salzlandkreis) Rehehausen (Burgenlandkreis) Diese Orte haben jeweils ein Preisgeld von 2000 Euro erhalten. Bronze Lüderitz mit Groß Schwarzlosen und Stegelitz (Landkreis Stendal) Hessen (Landkreis Harz) Beide Orte erhielten ein Preisgeld von 1000 Euro. In der Jury waren der Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V., der Landjugendverband Sachsen-Anhalt e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e. V., die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie die Siegerdörfer des Jahres 2018 vertreten. Ein besonderer Dank gilt den Landkreisen, die in ihren vorhergehenden Kreiswettbewerben die teilnehmende Orte ermittelt haben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner würdigte am 24. Januar während der Internationalen Grünen Woche 2020 die Preisträger des 26. Bundeswettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft". Sachsen-Anhalts Landessieger, Quarnebeck und Schleberoda, wurden mit der Silbermedaille geehrt. Beide Dörfer erhielten ein Preisgeld von 10.000 Euro. Für Quarnebeck gab es mit dem Sonderpreis „Engagement gegen Extremismus“ einen weiteren Sieg, der mit mit zusätzlichen 3.000 Euro prämiert wurde. Knapp 1.900 Dörfer aus 13 Bundesländern hatten sich beteiligt. 30 von ihnen erreichten das Finale. Diese wurden im Beisein der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit Gold, Silber und Bronze ausgezeichnet. Im zurückliegendem Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017 bis 2019 waren Quarnebeck und Schleberoda Sieger im Landeswettbewerb und erfolgreich im Bundeswettbewerb. Die Dörfer aus Sachsen-Anhalt wurden beim Bundeswettbewerb mit Silber ausgezeichnet. Eine atmosphärische Präsentation der beiden Siegerdörfer zeigt der Film. Diese Aufnahmen wurden letztes Jahr anlässlich des 10. landesweiten Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erstellt, der für den bundesweiten Dorfwettbewerb qualifiziert. Quarnebeck liegt an einer alten Heerstraßen mitten in Deutschland, im Norden des Naturpark Drömling. Der Ort gilt als kultureller Leuchtturm der Region. Dank der engagierten Dorfgemeinschaft gelingt es, Musikfestivals, Kabarettabende, Weihnachtsmärkte und Klönbänke fest ins Dorfleben zu integrieren. Unter dem Motto "Nachhaltigkeit auf kurzem Weg" schaffen die 180 Einwohner Blühwiesen als Nahrungsquelle für Bienen und Insekten. "Jugendlich, traditionsbewusst und zukunftsorientiert – eben Quarnebeck." (Quelle: Ortsbürgermeister von Quarnebeck, Marco Wille) Schleberoda mit seinen zirka 160 Einwohnern liegt in der Saale-Unstrut-Region. Der kleine Ort ist ein typischer Rundling. Unser Backhaus wird seit 1789 genutzt, ein Lesestübchen mit besonderen Angeboten für Kinder entstand aus dem alten Gemeindebüro. Das Dorfgemeinschaftshaus beherbergt einen Saal, eine Sommergalerie, Musikantentreff und die Feuerwehr. Die Zukunft soll ein Mobilitätskonzept mit einem elektrischen Dorfgemeinschaftsfahrzeug sichern helfen. (Quelle: Heimatverein Schleberoda e.V.) Die Broschüre „27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ - Abschlussbroschüre 2023“ steht ab sofort auf der Internetseite des BMEL unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.
Das EarthShape-Programm definiert vier überprüfbare Hypothesen, die darauf ausgerichtet sind, den Einfluss von Biota auf Oberflächenprozesse zu quantifizieren. Dies wird durch einen einzigartigen interdisziplinären Forschungsansatz erzielt, der die traditionellen Bereiche der Geowissenschaften, Biologie, Geomorphologie sowie der Hydrologie umfasst. Dieser Koordinations-Antrag nimmt mehrere Aufgaben administrativer Art in Angriff, die der Überprüfung der wissenschaftlichen Hypothesen und der Entwicklung eines interdisziplinären Umfelds für zukünftige Forschung im Bereich der Oberflächenprozesse in Deutschland dienen. Diese Aufgaben beinhalten: a) Bereitstellen grundlegender Messinstrumente und Datensätze, die für viele EarthShape-Unterprogramme wichtig sind b) Koordination von Geländearbeit, Genehmigungen und internationalen Kollaborationen in entlegenen Gebieten Chiles; c) Förderung der Weiterentwicklung und Mobilität der Teilnehmer als Forscher in einem interdisziplinären Umfeld mit Hilfe von Tagungen zur Ergänzung von Fähigkeiten für junge Wissenschaftler, Gleichstellungsmaßnahmen und Projektseminaren. In diesem Antrag erläutern wir die Hauptziele sowie administrativen und finanziellen Bedürfnisse des EarthShape-Programms innerhalb der nächsten drei Jahre. Im Rahmen dessen legen wir die wichtigsten Komponenten dar, die die Koordinatoren und der Lenkungsausschuss in den vergangenen vier Jahren als essentielle Bestandteile eines erfolgreichen Programms ins Auge gefasst haben. Diese Erwägungen umfassen: a) die Erfordernis, an den vorgeschlagenen Forschungs Clustern zu arbeiten und Zeitskalen zu überbrücken, wie es im ursprünglichen EarthShape-Forschungsantrag dargestellt wurde, b) das Zusammenbringen von Wissenschaftlern unterschiedlicher Forschungsrichtungen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken, und c) die Notwendigkeit, dass die Teilnehmer in den ausgewählten Schwerpunktgegenden (oder deren nahem Umfeld) forschen, um den Gegenvergleich und das Zusammenführen der Ergebnisse aus den verschiedenen Projekten zu ermöglichen.
Ein UASB-Laborreaktor (Upflow Anaerobic Sludge Blanket-Reaktor) wird zur CSB-Reduktion von Ruebenmelasseschlempe eingesetzt. Ziel ist, durch Einsatz computergestuetzter Regelstrategien eine hohe Prozessstabilitaet und konstante CSBAblaufwerte zu gewaehrleisten. Mit Hilfe von Stoerfallsimulationen wird die Eignung der hier eingesetzten Regelung ueberprueft. Der CSB im Ablauf bzw. der Methanausbeutekoeffizient werden als Regelgroesse und die Verweilzeit als Stellgroesse gewaehlt. Gefahren werden die Testreihen mit Raumbelastungen bis zu 20 g CSB/l und CSB-Zulaufwerten bis zu 20.000 mg O2/l, wobei CSB-Ablaufwerte von zunaechst 2.500 mg O2/l angstrebt werden. Der Einfluss des Stoerfalls auf die mikrobielle Aktivitaet in den vier Stufen des anaeroben Abbaus, Hydrolyse, Acidogenese, Acetogenese sowie Methanogenese, wird ueber die Abgas- und Abwasseranalyse erfasst und interpretiert. In Zukunft sollen die Regelguete durch Verkuerzung der Messintervalle der Ist-CSB-Werte im Wasserzu- und ablauf mit Hilfe kontinuierlicher CSB-Bestimmung und Messwerterfassung verbessert werden sowie einzelne Regelalgorithmen sowie andere Regelstrategien fuer komplexe Regelkreise ueberprueft werden.
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
Eine wesentliche Ursache des Insektenrückgangs ist der Verlust der spezifischen Lebensräume. Auch in den Auen ist der Verlust deutlich. Ziel des Projektes InseGdA ist es daher, einen räumlichen Verbund aquatischer und terrestrischer Lebensräume mit gesteigerter Eignung als Lebensraum für viele auetypische Insektenarten zu schaffen und insektenfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu entwickeln.
Wie viele Fischarten schwimmen in der Havel? Wo drohen Überschwemmungen? Welche Schadstoffe sind im Landwehrkanal zu finden? Und wo kommt eigentlich das Berliner Trinkwasser her? Hier finden Sie alles, was Sie über das Wasser und Grundwasser in Berlin wissen wollen. Bild: Umweltatlas Berlin Wasserhaushalt Was passiert mit Regen, wenn er auf Berliner Boden trifft. Versickert, verdunstet oder fließt er direkt in die Kanalisation ab? Mit unseren Karten können Sie nachvollziehen, wo Niederschläge bleiben - auch in Ihrem Kiez. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Regen- und Abwasser Sechs Klärwerke und knapp 10.000 Kilometer Kanalnetz kümmern sich um Abwasser und Regen in Berlin. In den Altbaugebieten im Zentrum teilen sich Niederschläge und Schmutzwasser die Kanäle. Außerhalb des S-Bahnrings ist die Kanalisation getrennt angelegt. Hier gibt es den Überblick, wo was wie läuft. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserhöhen Täglich wird in Berlin die Höhe des Grundwasserstands aufgezeichnet. Das ist wichtig, weil sich die Stadt mit dem fürs Leben und Arbeiten benötigten Wasser selbst versorgt. Was Grundwasser ist, wie es entsteht und wie es überwacht wird, können Sie hier lesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Wie warm ist das Grundwasser in 20, 40 oder 100 Metern Tiefe? Das wird in Berlin seit den 1980er Jahren dokumentiert. Hier können Sie nachvollziehen, welchen Unterschied es macht, ob überirdisch der Alexanderplatz, der Große Tiergarten oder eine Industrieanlage liegt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand Das Grundwasser liegt in Berlin mancherorts nur wenige Spatenstiche unter der Erde. Jedoch hat der wachsende Bedarf den Grundwasserstand über die Jahrhunderte verringert. 2009 befand sich die Grundwasseroberfläche auf einem relativ hohen Niveau. 2009 zeigt ein durchschnittlich feuchtes Jahr. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserneubildung Für Nachschub an Grundwasser ist gesorgt: Versickernder Regen füllt die Vorräte im Berliner Untergrund auf. Doch die Hälfte des Niederschlags geht vorher verloren, verdunstet oder landet in der Kanalisation. Wieviel das ist, ist in Berlin sehr unterschiedlich. Dies können Sie hier nachvollziehen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeHGW) Der Weg des Grundwassers aus der Tiefe bis in den eigenen Keller ist in Berlin je nach Lage nicht weit. Wer bauen will, muss daher vorher wissen, wie hoch das Wasser in Zukunft maximal steigen kann. Welche Werte Fachkundige für bislang drei Viertel der Fläche Berlins prognostiziert haben, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeMHGW) Ob in Köpenick oder im Panketal: Wer in Berlin Versickerungsanlagen baut, muss vorher wissen, wie hoch das Grundwasser steht. Für Planer ist der Durchschnitt der zukünftig zu erwartenden Jahreshöchststände ein wichtiger Ausgangspunkt. Für etwa die Hälfte der Fläche Berlins ist er berechnet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes Asphalt und Beton versperren dem Regen in Berlin oft den Weg in den Untergrund. Damit er dennoch versickern kann, werden Anlagen gebaut. Dabei muss jedoch das Gestein unter der Erde mitspielen; denn durch Sand sickert Wasser zum Beispiel besser als durch geringer durchlässigen Geschiebemergel. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geothermisches Potenzial Heizen mit Erdwärme? Klingt gut! Hier finden Sie Daten, wieviel Energie gewonnen werden kann und wie gut der Untergrund mit dem Wärmeentzug klarkommt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Sickerwasser Wie lange brauchen Regen und andere Niederschläge, bis sie das Grundwasser erreichen? Diese Information ist wichtig, falls beim Versickern in den Untergrund Schadstoffe in tiefere Schichten gelangen. Wie der Schutz des Grundwassers einzuschätzen ist, erhalten Sie hier im Überblick. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserqualität Was beeinflusst die Qualität des Grundwassers? Wo versickert Regenwasser? Durch welche Gesteinsschichten fließt es auf seinem Weg in den Untergrund? Welche Faktoren die Qualität des Grundwassers wie stark beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Berlin kann seinen Bedarf an Trinkwasser komplett aus dem Grundwasser unterhalb der Stadtfläche decken. Schutzzonen um die Förderbrunnen bewahren es vor Schadstoffen. Hier lesen Sie, wie Ihre Trinkwasserversorgung sichergestellt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hochwasser und Überschwemmungen Wo droht in Berlin ein Hochwasser? Wie viele Menschen oder wertvolle Kulturgüter wären davon betroffen? Und wie oft muss mit Überschwemmungen gerechnet werden? Diese Informationen sind wichtig für einen aktiven Hochwasserschutz und hier nachzulesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Starkregen- und Überflutungsgefahren Extreme Starkniederschläge können überall auftreten und jeden treffen, wobei die präzise örtliche und zeitliche Vorhersage solcher Ereignisse bisher noch sehr unsicher ist. Die flächendeckende Starkregenhinweiskarte und Starkregengefahrenkarten für einzelne Orte bieten eine Orientierungshilfe. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässerstrukturgüte Unbefestigte Ufer, Sandbänke und unbebaute Auen sieht man an Berlins Gewässern nur noch an Teilen von Havel und Müggelsee. Der Mensch hat die Natur verändert – das beeinträchtigt die Güte der Gewässer. Sie wird in sieben Klassen gemessen. Wie Berlins Flüsse und Seen abschneiden, finden Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Chemie) Wieviel Phosphor ist im Landwehrkanal, wieviel Sulfat in der Spree entdeckt worden? Zahlreiche Messpunkte im Berliner Stadtgebiet sammeln verschiedene Daten zur Gewässergüte. Welche Faktoren die Qualität von Seen und Flüssen beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Trophie) Berlins Gewässer fließen träge und sind voller Nährstoffe. Unter solchen Bedingungen wachsen Algen besonders gut. Zu viele nehmen dem Wasser jedoch den Sauerstoff und damit den Fischen die Luft zum Atmen. Hier finden Sie Daten zur Qualität der Berliner Flüsse und Seen der Jahre 1993 bis 2001. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Fischfauna Wo der Mensch Flüsse staut und Abwasser entsorgt, leben Fische nicht gerne. Über die Jahrhunderte ging der Fischbestand in den Berliner Gewässern daher zurück. Doch seit einigen Jahren kehren selbst verschollene Arten zurück. Was wo schwimmt, ist hier erfasst. Weitere Informationen
Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV) vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 308) Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutkostenverordnung vom 11. März 2019 geändert durch Artikel 3 der Zwölften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1472), Artikel 15 des Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2510), Artikel 4 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 26. März 2021 (BGBl. I Seite 475), Artikel 4 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 174), Artikel 2 der Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen vom 17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 422), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen1) vom 19. Juni 2025 (BGBl.2025 I Nummer 147). Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) § 1 Kosten § 2 Gebührenfestsetzung Anlagen 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates an den wissenschafltichen und technischen Fortschritt (ABl. L, 2025/149, 24.01.2025). Stand: 26. Juni 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Bekanntmachung Beförderung gefährlicher Güter GGKostV Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutkostenverordnung vom 11. März 2019 Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 20. Februar 2019 (BGBl. I Seite 124) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutkostenverordnung in der seit dem 28. Februar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die am 01. April 2013 in Kraft getretene Verordnung vom 07. März 2013 (BGBl. I Seite 466), 2. den am 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I Seite 265), 3. den am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 13 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1843), 4. den am 01. Januar 2017 in Kraft getrenenen Artikel 3 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I Seite 568), 5. den am 14. Dezember 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 07. Dezember 2017 (BGBl. I Seite 3859) und 6. den am 28. Februar 2019 in Kraft getretenen Artikel 4 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 11. März 2019 Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer Stand: 28. Februar 2019 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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