Das Projekt "Erstellung des Umsetzungsberichtes 2015 zu den Aalbewirtschaftungsplänen der deutschen Länder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow durchgeführt. Zielstellung: Entsprechend der EU-Aalverordnung (EG) Nr. 1100/2007 wurden im Jahr 2008 Aalmanagementpläne für alle neun deutschen Aaleinzugsgebiete bei der EU-Kommission eingereicht. In dreijährigem Turnus ist bis zum 30.06.2015 ein weiterer Umsetzungsbericht vorzulegen, der u. a. eine bestmögliche Schätzung der aktuell abwandernden Blankaalmenge im Vergleich zum Referenzzustand, eine Quantifizierung der wirkenden Mortalitätsfaktoren sowie Aussagen zum Stand der Umsetzung und der Effektivität der ergriffenen Managementmaßnahmen umfassen soll.
Material und Methoden: Die Kalkulation der abwandernden Blankaalmenge im aktuellen Zustand (Bcurrent) und im Referenzzustand (B0) sowie die Abschätzung des Einflusses verschiedener Sterblichkeitsfaktoren erfolgt separat für jedes Flusseinzugsgebiet mit Hilfe des deutschen Aalbestandsmodells (GEM). Erstmals werden alle deutschen Aaleinzugsgebiete dieses Aalbestandsmodell verwenden. Die Datenbasis für die einzelnen Bestandsmodelle bilden dabei Datenerhebungen in den betreffenden Bundesländern sowie wissenschaftliche Untersuchungsprogramme der letzten zehn Jahre. Im Umsetzungsbericht werden die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt.
Ergebnisse: Das im Berichtsjahr 2012 verwendete GEM wurde grundlegend weiterentwickelt. Mit der dritten Modellgeneration (GEM III) liegt nunmehr erstmals ein Aalbestandsmodell vor, mit dem die erheblichen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Aalen z. B. im Hinblick auf Wachstum, Einfluss von Mortalitätsfaktoren und Überlebensrate berücksichtigt werden können. Erste Modellierungsergebnisse sowie Informationen zum Stand der Umsetzung der Managementmaßnahmen liegen aus allen Flusseinzugsgebieten vor. Derzeit erfolgt die Auswertung und Zusammenfassung der Informationen und Daten sowie die Erstellung eines Berichtsentwurfs zur Beratung durch die Fischereibehörden der Bundesländer.