Die Abbruchkanten der 2 Wiederholungsmessung erfassen den Zustand nach der Baumaßnahme "Anpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt". Die Aufnahme von vorhandenen Abbruchkanten erfolgte über das gesamte Gebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung von Elbe-Km 586 bis Km 749. Die Abbruckanten werden in ihrer Lage und Höhe durch die Aufnahme der Ober-und Unterkante des Abbruchs bestimmt. Das Zeitintervall für die Aufnahme der Abbruchkanten varriert entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Träger des Verfahrens (TdV) und den Einvernehmensbehörden.
Die Abbruchkanten der Nullmessung erfassen den Ist-Zustand vor der Baumaßnahme "Anpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt". Die Aufnahme von vorhandenen Abbruchkanten erfolgte über das gesamte Gebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung von Elbe-Km 586 bis Km 749. Die Abbruckanten werden in ihrer Lage und Höhe durch die Aufnahme der Ober-und Unterkante des Abbruchs bestimmt.
Die Abbruchkanten der 1 Wiederholungsmessung erfassen den Zustand nach der Baumaßnahme "Anpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt". Die Aufnahme von vorhandenen Abbruchkanten erfolgte über das gesamte Gebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung von Elbe-Km 586 bis Km 749. Die Abbruckanten werden in ihrer Lage und Höhe durch die Aufnahme der Ober-und Unterkante des Abbruchs bestimmt. Das Zeitintervall für die Aufnahme der Abbruchkanten varriert entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zwischen dem Träger des Verfahrens (TdV) und den Einvernehmensbehörden.
Die Fotoserien werden im Rahmen der Beweissicherung zur Baumaßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt" im Bereich des Beweissicherungsgebietes aufgenommen. Dokumentiert werden Objekte im Beweissicherungsgebiet, die möglicherweise durch die Baumaßnahme beeinflußt werden könnten.