Das Projekt "Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt. Seit dem Jahr 2001 wurde im Auftrag des StMUG von der bifa Forschungsinstitut GmbH in Zusammenarbeit mit Verbänden der elektronische Begleitschein Bayern (eBS) entwickelt. Dadurch kann das in der Nachweisverordnung (NachwV) vorgeschriebene Begleitscheinverfahren in Papierform (6-facher Durchschreibesatz) erheblich vereinfacht werden. Bayern hat damit frühzeitig den Einstieg in die elektronische Nachweisführung begonnen und bundesweit Signale für eine Vereinfachung der Überwachung gefährlicher Abfälle gesetzt. Seit Anfang 2006 betreibt die bifa GmbH das System ohne weitere staatliche Finanzierung. Das System wurde von der Wirtschaft gut angenommen. Neben der Verbleibkontrolle (rd. 200.000 Begleitscheine/Jahr in Bayern) ist nach der NachwV auch die Vorabkontrolle mittels des Entsorgungsnachweises (rd. 10.000 Fälle/Jahr in Bayern) als Teil der Überwachung gefährlicher Abfälle vorgeschrieben. Dieser war im bestehenden System nicht implementiert, da er in der EDV-Umsetzung komplexer ist und die Verbleibkontrolle im Hinblick auf die Kontrolle der tatsächlichen Entsorgung den wesentlichen Teil darstellt. Mit der Novellierung der NachwV im Zuge der Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ab dem 01.04.2010 die vollkommen elektronische Nachweisführung (Verbleibkontrolle und Vorabkontrolle) obligatorisch. Die bestehende eBegleitscheinplattform ist entsprechend fortzuentwickeln. Hierfür ist es vor allem im Hinblick auf die kommende bundesweite zentrale Lösung notwendig, allen Betrieben den praktischen Einsatz digitaler Dokumente zu ermöglichen. Entsprechende Lösungen müssen den Anforderungen unterschiedlicher Branchen sowie der behördlichen Überwachung genügen. Für einen effizienten und reibungslosen Übergang insbesondere bei Branchen mit spezifischen Organisationsformen und Problemen ist daher zunächst eine intensive Anwendungsforschung erforderlich. Über die Ergebnisse der Anwendungsforschung (systematische Erfassung und Auswer-tung der Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb, des Anwenderbedarfs sowie der Anwenderroutinen) soll die Software anschließend so fortentwickelt werden, dass für alle Betriebe eine vollständige online Bearbeitung von allen relevanten Dokumenten und Vorgängen im Rahmen der Nachweisverordnung möglich wird.