Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.
Die ArcelorMittal Bremen GmbH (Sitz: Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen) hat mit Schreiben vom 14.06.2024 und 12.11.2024 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie der Klasse II auf ihrem Werksgelände auf einer Teilfläche des Flurstücks 17/157 Flur 113 der Gemarkung Vorstadt R 113 in der Stadtgemeinde Bremen beantragt (sogenannte Deponie 6). Antragsgegenstand ist die Zulassung der Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich feuerfestes Material sowie Böden und anderes Aushubmaterial als Abfälle zur Beseitigung. Die geplante Deponie soll eine Grundfläche von etwa 160.000 m² und ein Volumen von etwa 2,33 Mio. m³ umfassen. Nach Beendigung der Ablagerungsphase und Aufbringung der Oberflächenabdeckung soll ihre Höhe etwa 39,30 m NHN betragen.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Immer häufiger haben Kommunen, aber auch das Land mit wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen zu kämpfen. Sei es im Wald, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder – ganz besonders – an Container-Standorten. Vor diesem Hintergrund sind Lösungen dafür gefragt, die Bürgerinnen und Bürger für eine sachgerechte Abfallentsorgung zu sensibilisieren. Nur durch eine langfristige Bewusstseinsbildung, breit gestreute Informationen und ggf. auch die Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Sanktionsrahmens kann sich an dem aktuell unbefriedigenden Zustand etwas ändern. Nur über diesen Weg kann auch das Ziel erreicht werden, Reststoffe wieder in die Verwertung zu bringen oder ganz zu vermeiden. In vielen Kommunen gibt es dazu bereits sehr gute Ansätze. Dennoch zeigt sich, dass das Problem allein auf kommunaler Ebene nur schwer in den Griff zu bekommen ist.
Stadtbäume für Berlin Um dem Verlust an Straßenbäumen entgegenzuwirken, hat der Senat in Zusammenarbeit mit den Bezirken die Spendenkampagne "Stadtbäume für Berlin" ins Leben gerufen. Helfen Sie mit und spenden Sie für Berliner Stadtbäume. Weitere Informationen Bild: spuno - Fotolia.com Straßen- und Parkbäume Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt. Bäume haben viele positive Wirkungen. Ihr Erhalt ist wichtig. Informationen zu Schutz und Pflege sowie Hinweise zu Krankheiten und Schädlingen werden angeboten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Schutz von Bäumen im Straßenland Bäume am Straßenstandort sind neben den Bedrohungen durch erhöhte Hitze und Strahlung sowie Wassermangel – was durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verstärkt wird – weiteren vielfältigen Schädigungen ausgesetzt, die direkt auf unser Verhalten im Straßenraum zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Bauarbeiten im Straßenland, Parken auf Baumscheiben und Müllablagerungen. Aufgrund der vielfältigen positiven Wirkungen des Straßenbaumbestandes ist es erforderlich, negative Einwirkungen zu unterlassen oder zumindest möglichst gering zu halten, wenn diese unvermeidbar sind. Das betrifft sowohl Unternehmen und alle anderen, die im Bereich von Bäumen Bauarbeiten durchführen, als auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt im Hinblick auf das Parken von Fahrzeugen und die Müllentsorgung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Straßenbaumtest Berlin Tests von Bäumen an Straßenstandorten sollen fundierte Aussagen über die Eignung bestimmter Baumarten (einschließlich der Gattungen und Sorten) für ihre Verwendung als Straßenbäume ermöglichen. Erkenntnisse über die künftige Verwendung von Baumarten sind insbesondere vor dem Hintergrund der sich wandelnden Klimabedingungen unverzichtbar. Berlin beteiligt sich daher seit 2015 an dem Straßenbaumtest 2 der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Wässern von Stadtbäumen Die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre mit viel Hitze, hoher Strahlung und großer Trockenheit haben die Berliner Stadtbäume stark in Mitleidenschaft gezogen. Sie brauchen heute mehr Pflege denn je. Bezirke und viele engagierte Berlinerinnen und Berliner tragen ihren Teil dazu bei. Weitere Informationen
Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden. Ablagerungsquoten Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2022 von 28,7 auf 16,3% des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2022 waren es nur noch 10 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“). Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2022 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur rund 0,5 %. Geänderte statistische Erfassung Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode: Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
Die Flächen des ehemaligen Mauerstreifens unterliegen seit dem Fall der Mauer einem ständigen Veränderungsdruck. Zum einen wurden und werden bestehende Freiflächen durch diverse Bauvorhaben überformt. Zum anderen erobert sich die Natur die ungenutzten Brachflächen zurück, so dass die Offenlandschaft des ehemaligen Grenzstreifens an vielen Stellen bereits mehr oder weniger dichten Wäldern und Vorwäldern gewichen ist. Diverse Nutzungen wie Hundefreilauf, Müllablagerungen, Befahren mit und Abstellen von Fahrzeugen, Sport und Erholung gefährden einerseits wertvolle Biotopstrukturen und die Attraktivität der Landschaft, zeigen aber auch die Notwendigkeit einer Steuerung der vielfältigen Nutzungsansprüche an das Gebiet. Aus diesem Grund wurde ein Unterschutzstellungsverfahren zur Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) auf den Flächen des ehemaligen Mauerstreifens eingeleitet. Auf Grundlage einer Studie aus dem Jahr 2005 (ag.u Lange+Grigoleit) wurden ab 2007 die Flächen des potenziellen LSG einstweilig sichergestellt, um sie vor weiteren Veränderungen zu schützen. Im Jahr 2010 wurde dann das Landschaftsschutzgebiet “Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark” ausgewiesen. Weitere Abschnitte wie der Bereich zwischen Güterbahnhof Schönholz und Kopenhagener Straße sollen perspektivisch in das Schutzgebiet integriert werden. LSG “Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark” Schutzgebiets-Karte im Geoportal (FIS Broker) Schutzgebietsverordnung Wesentliche Ziele der Unterschutzstellung sind der Erhalt der landschaftlichen Vielfalt aus Offen-, Halboffen- und Waldlandschaften sowie die Förderung der Erholungseignung des Gebiets unter anderem durch den Ausbau des Wegesystems und das Einrichten spezieller Orte für das Natur- und Freizeiterleben. Zur Umsetzung und Konkretisierung dieser Ziele wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Dieser enthält insbesondere Aussagen und Lösungsansätze zu folgenden Themen: Die naturverträgliche Gestaltung des Gebietes für die Erholungsnutzung einschließlich der Instandsetzung und des Ausbaus des in Teilen vorhandenen Wegenetzes. Die Erhaltung offener, gehölzfreier Bereiche und die Bestimmung von Bereichen, in denen eine natürliche Waldentwicklung zugelassen werden soll. Die Erhaltung und Gestaltung naturnaher Flächen als Naturerfahrungsräume und Spielorte für Kinder. Ein Konzept für die zeitnahe Beseitigung von Abfällen- und zur Prävention weiterer Abfallablagerungen. Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung. Grundlage für den Pflege- und Entwicklungsplan ist die Erarbeitung eines Nutzungs- und Strukturkonzepts, das die gewünschte Gestalt der Landschaft darstellt und Räume für verschiedene Nutzungsansprüche ausweist. Folgende Aspekte wurden berücksichtigt: Bild: Fugmann Janotta Landschaftsstruktur Die Vegetations- und Nutzungsstruktur im Gebiet bilden das Grundmuster in der Landschaft und schaffen unterschiedliche Wahrnehmungsräume, die der Erholungssuchende bei der Bewegung durch den Landschaftsraum erleben kann. Weitere Informationen Bild: Quelle: Fugmann Janotta Wegesystem Wesentlich für die Verbesserung der Erholungsfunktion des LSG ist die Instandsetzung und der Ausbau des Wegesystems, insbesondere auf den Flächen des ehemaligen Mauerstreifens. Weitere Informationen Bild: Luftbild & Vegetation Arten- und Biotopschutz Ein Schutzzweck des LSG ist unter anderem die Erhaltung der Flächen als Artenreservoir für wildlebende Tier- und Pflanzenarten und seine Funktion als Bestandteil des Biotopverbundes. Hierbei spielen naturschutzfachlich wertvolle Biotopflächen eine besondere Rolle. Weitere Informationen Bild: Irma Stopka Natur- und Freizeiterleben Um sowohl die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzer an die Flächen des LSG als Erholungsraum einerseits und die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft andererseits in Einklang zu bringen, sieht der Pflege- und Entwicklungsplan spezielle Orte für das Natur- und Freizeiterleben vor. Weitere Informationen Bild: SenUVK Mauergedenken Die Flächen des LSG stellen einen authentischen Ort des Mauergedenkens dar. Zwischen den Bezirken Wedding und Reinickendorf und dem Bezirk Pankow verlief jahrzehntelang die innerdeutsche Grenze, die Berliner Mauer. Weitere Informationen Bild: SenUVK Gesamtkonzept Das Gesamtkonzept des Pflege- und Entwicklungsplanes führt die verschiedenen Themen der Konzeptentwicklung zusammen. Das Strukturkonzept bildet die grundlegende Landschaftsgliederung des LSG ab, wie sie perspektivisch entwickelt und erhalten werden sollte. Weitere Informationen Bild: SenUVK Teilräume Für die Planungen im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) wird das LSG in verschiedene Teilräume gegliedert, um für diese detailliertere Aussagen treffen zu können. Weitere Informationen Bild: Fugmann Janotta Schwierigkeiten in der Umsetzung Um die Entwicklungsziele des Pflege- und Entwicklungsplans umsetzen zu können, sind diverse Rahmenbedingungen zu beachten und Abstimmungen mit einer Vielzahl von Akteuren durchzuführen. Bis zur tatsächlichen Realisierung der Planungen können daher noch einige Jahre vergehen. Weitere Informationen
Die RWE Power AG, Firmensitz: RWE Platz 2, 45141 Essen, Postanschrift: Auenheimer Straße 27, 50129 Bergheim-Niederaußem, hat für die Teiländerung und Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II im rekultivierten Bereich des Tagebaus Inden die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) in der zurzeit geltenden Fassung (KrWG) ein Planfest-stellungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrens-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung (VwVfG) durchzuführen. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung (UVPG) durchzuführen. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Bezirksregierung Köln nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V .m. Anhang I Spiegelstrich 8 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 268) in der zurzeit geltenden Fassung (ZustVU) i. V. m. § 2 Nr. 7 Deponieverordnung vom 27.04.2009 (BGBl. I S. 900) in der zurzeit geltenden Fassung (DepV) als obere Umweltschutzbehörde zuständig. Auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010 jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips sowie ein-gebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca. 7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum 01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind. Um die Ablagerung der vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021 eingereichte Plan u. a. folgende Anträge: - die Erhöhung der Ablagerungsmenge sowie die Anpassung der Ober-flächengestaltung auf einem bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen Teilbereich der Kraftwerksabfalldeponie im rekultivierten Be-reich des Tagebaus der Deponieklasse (DK) I und - die Erweiterung des Ablagerungsbereiches der Kraftwerksabfalldeponie der DK I um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der von der Ortschaft Fronhoven/ Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler) sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden auf insgesamt rd. 62,9 ha einschließlich aller weiteren Folgemaßnahmen unter teilweiser Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.05.2009 in der Fassung vom 19.11.2020. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden: - Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17, - Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie - Gemarkung Inden, Flur 11, Flurstück 73. Zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivie-rung höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief ent-steht und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich ange-passt. Das abzulagernde Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19 Mio. m³ auf maximal 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Da-bei wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN wei-terhin nicht überschritten. Sowohl die genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die ge-nehmigten Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehen-den Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur Müllverbren-nungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw. Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet.
Methan-Emissionen Methan ist eines der bedeutendsten Klimagase. 1990 hatten die Emissionen einen Anteil von 10,7 % an den gesamten THG-Emissionen. Von 2016–2023 lag der Anteil bei etwas über 6 %. Ausreißer ist das Jahr 2020, wo aufgrund von Sondereffekten v.a. bei CO₂ der Anteil an den Gesamt-Emissionen etwas höher war. In absoluten Zahlen sanken die Methan-Emissionen seit 1990 langsam aber stetig auf 1,6 Mio. t. Entwicklung in Deutschland seit 1990 Im Rahmen der "Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)" haben die Vertragsstaaten Maßnahmen ergriffen, um die Methan-(CH 4 )-Emissionen zu verringern. Von 1990 bis 2023 gingen die Methan-Emissionen um 3,2 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 1,6 Mio. t zurück. Das entspricht einer Minderung von 66 % (siehe Abb. „Methan-Emissionen nach Kategorien“). Besonders stark sanken die Emissionen im Bereich der Diffusen Emissionen aus Brennstoffen (-1,3 Mio. t.), vor allem durch die sinkende Kohleförderung in Deutschland. Sehr erfolgreich waren auch die Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus der Abfallablagerung (-1,3 Mio. t). Die zur Deponierung vorgesehenen Abfallmengen gingen zurück und die Effizienz der Methangaserfassung auf den Deponien wurde verbessert. Weil die Tierbestände in den neuen Ländern verkleinert wurden, verminderten sich auch die Emissionen der Landwirtschaft (-27 % seit 1990). Da in den anderen großen Verursacherbereichen aber stärker eingespart wurde, stellt dieser Bereich aktuell mit fast 75 % die größte Emissionsquelle für Methan dar (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“). Methan-Emissionen nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Verursacher von Methan-Emissionen Eine wesentliche Quelle von Methan ist die Tierhaltung; daneben entstehen Emissionen, wenn Brennstoffe (Steinkohlenbergbau, Gasverteilung) gewonnen, gefördert und verteilt werden. Eine weitere wichtige Quelle ist die Methanbildung auf Abfalldeponien. Geringfügige Emissionen verursachen Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr und in stationären Anlagen. Darüber hinaus entsteht Methan durch die Abwasser- und Klärschlammbehandlung und wenn Klärschlämme in der Landwirtschaft verwertet werden. Die geringfügigen Methanemissionen in den Industrieprozessen bei der Erdölverarbeitung, der Herstellung von Eisen-, Stahl- und Temperguss sowie der Verkokung von Braun- und Steinkohle sind nahezu vernachlässigbar.
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
Origin | Count |
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Bund | 261 |
Land | 88 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 244 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 45 |
Umweltprüfung | 14 |
unbekannt | 41 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 250 |
Luft | 174 |
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Wasser | 225 |
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