Die Regenerative Energien Lemgo Verwaltungs-GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: BT-54: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 85 BT-55: Stadt Barntrup, Gemarkung Sonneborn, Flur 12, Flurstück 86. Bei den Anlagen BT-54 und die BT-55 handelt es sich um WEA des Typs VENSYS 136 mit einer Nabenhöhe von 161,2 m, einem Rotorblattdurchmesser von 136,6 m, einer Gesamthöhe von 229,50 m und einer Leistung von jeweils 3,5 MWel. Die Anlagen BT-54 und BT-55 sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfbericht zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen des deutschen Bausektors und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten des Bau- und Ausbaugewerbes für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe bzw. Vorprodukte Eisenerz und Stahl, Naturstein und Bauholz. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 141/2024.
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur „Metallerzeugung und -bearbeitung“ und „Herstellung von Metallerzeugnissen“ für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe Bauxit (Aluminium), Kupfer sowie Zink. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 142/2024.
Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg. Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20 Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeits-beteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; weitere artenschutzrechtliche Unterlagen, FFH-Verträglichkeitsstudien, Untersuchung der visuellen Auswirkungen auf die umliegenden Baudenkmäler, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Bauantrag mit Bauvorlagen.
In Brüssel stellte, heute am 12. November 2024, die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ihren Bericht zur Aufstellung der Politik und Verwaltung für eine Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft und zum zirkulären Wirtschaften in Berlin vor. Die OECD hat im Rahmen ihres Programms zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen zusammen mit der EU-Initiative für Kreislaufstädte und -regionen (CCRI – circular cities and regions initative) neun verschiedene europäische Städte und Regionen untersucht; Berlin ist dabei als einzige deutsche Stadt oder Region für die Analyse ausgewählt worden. Die Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt : „Berlin macht sich auf den Weg, zirkulär zu wirtschaften. Das bedeutet, dass nicht nur in den Haushalten Abfall getrennt gesammelt wird, sondern dass ganze Branchen zukünftig kostengünstiger, rohstoffunabhängiger und umweltfreundlicher produzieren und wirtschaften. Ich danke der OECD für die detaillierte Analyse und den beitragenden Berlinerinnen und Berlinern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft für die konstruktive Mitarbeit.“ Im April 2024 wurden in sieben Sessions mit über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Verwaltung, Verbänden, Politik, Wirtschaft und Unternehmen die Ausrichtung und Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und des zirkulären Wirtschaftens diskutiert. Im nun vorgestellten Bericht wird hervorgehoben, dass Berlin viele Maßnahmen zur Abfallvermeidung ergriffen hat. Darüber hinaus hat sich die Stadt auch mit Initiativen wie der Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen (KEK), der Zero Waste Agentur und Potenzialstudien zur Kreislaufwirtschaft im Berliner Industriesektor auf den Weg gemacht. Eine Kreislaufwirtschaft, die dazu führt, Umweltbelastungen von den wirtschaftlichen Aktivitäten zu entkoppeln, ist in Berlin noch nicht etabliert. Oriana Romano, Leiterin des Referats „Water Governance and Circular Economy“ bei der OECD und Initiatorin des Programms zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen, betont: „Berlin hat beste Voraussetzungen für den Übergang von einer noch überwiegend linearen zur Kreislaufwirtschaft. Es gilt, die Kapazitäten von gut ausgebildeten und jungen Menschen mit der entsprechenden und fördernden Politik und Raum für Gemeinschaft, Experimentierfreude und innovativen Ideen zu aktivieren.“ Berlin ist seit 2021 begleitendes Mitglied (ein sogenannter Fellow) der EU-Initiative für Kreislaufstädte und -regionen. Ziel dieser Initiative ist es, die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und das zirkuläre Wirtschaften im regionalen Kontext voranzutreiben. Hintergrund: Die EU Kommission definiert das zirkuläre Wirtschaften/die Kreislaufwirtschaft so: „Die Kreislaufwirtschaft ist ein Modell der Produktion und des Verbrauchs, bei dem bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich geteilt, geleast, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und recycelt werden. Auf diese Weise wird der Lebenszyklus der Produkte verlängert.“
The report is based on the results of a questionnaire on current and planned research and monitoring activities on waste in various environmental compartments, which was distributed to European countries via the Federal Environment Agency ( UBA ). It analyses current and planned research and monitoring activities as well as reduction strategies in relation to waste in water and soil. The report highlights the urgent need for comprehensive, standardised monitoring, intensive research and coordinated efforts to better understand and consequently more effectively mitigate the wide-ranging impacts of waste pollution. The annex to the report contains a list and summary of key reports from Member States. Veröffentlicht in Texte | 30/2024.
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen lebensmittelverarbeitenden Industrie und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe bzw. Vorprodukte Kakao, Palmöl und Soja. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 73/2024.
Die vorliegende Studie bietet Unternehmen der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie und deren Stakeholder eine Orientierung zu bedeutenden Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten. Sie soll Unternehmen bei der Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und des Umweltmanagements in global verzweigten Lieferketten unterstützen. Die Studie enthält eine modellbasierte Analyse der Lieferketten zur Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen sowie pharmazeutischen Erzeugnissen für die Umweltthemen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Fläche, Wasser, wassergefährdende Stoffe und Abfälle. Vertieft betrachtet werden die Rohstoffe bzw. Vorprodukte Erdöl, Palmkernöl und Antibiotika-Wirkstoffe. Auf Grundlage der Analyseergebnisse formulieren die Autoren*Autorinnen Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen. Veröffentlicht in Texte | 38/2024.
In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können möglicherweise Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen. In diesem Vorhaben wurden umfangreiche Untersuchungen an zwei chemisch-physikalischen (CP) Behandlungsanlagen für wasserbasierte flüssige Abfälle durchgeführt und damit die Datengrundlagen in Bezug auf organische Spurenschadstoffe, sowohl als Einzelstoffe als auch als Summenparameter, in Abfällen vor der CP-Behandlung und im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minderung der Spurenstoffe im Abwasser aus CP-Anlagen identifiziert und darauf basierend ein Vorschlag für eine beste verfügbare Technik (BVT) für die nächste Revision des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 29/2024.
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