Das Projekt "Waste Tool - Entwicklung und Erprobung einer praxisorientierten modularen on/off-linefähigen Software 'Europäisches Bauabfallmanagement' für den abfall- und kostenreduzierten Hochbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten, Professur für Abfallwirtschaft durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist eine in Bauunternehmen und Berufsbildungseinrichtungen getestete Anwendungssoftware für das Europäische Bauabfallmanagement. Sie bietet dem Anwender ein Instrumentarium, mit dem der abfall- und kostenreduzierte Hochbau in Europa realisiert werden kann. Die Software soll vor allem in Berufsgruppen mit zentraler Verantwortung für die Bauausführung, z.B. Abfallbeauftragte, Bauhandwerker und Poliere, breite Anwendung finden. Zugleich soll es sich als Lehr- und Lernmittel für die Aus- und Weiterbildung eignen. Das Projekt Waste-Tool greift inhaltlich wesentlich auf das Forschungsvorhaben WAMBUCO 'Euopean Wastse Manual for Building Construction' zurück.
Das Projekt "Aufgabenanalyse und Arbeitsfeldbeschreibung des Betriebsbeauftragten für Abfall im Krankenhaus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Betriebliche Entsorgungswirtschaft und Kreislaufwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Wirtschaft durchgeführt. Durch die Novelle zum Abfallgesetz, das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27.9.1994), das im Herbst 1996 in Kraft getreten ist, wird der Gedanke der betrieblichen und ueberbetrieblichen Kreislauffuehrung in das Zentrum der Betrieblichen Entsorgungswirtschaft gerueckt, wobei neben den innerbetrieblichen Kreislaeufen auch die Verzahnung von Distributions- und Beschaffungsstroemen sowie die Frage nach der optimalen Vermarktung der anfallenden Entsorgungsgueter zu betrachten sind. Ergebnis: a) Auswirkungen des KrW-/AbfG auf die Industrie: Vor dem Inkrafttreten des KrW-/AbfG richtete sich das Interesse der Industrie vor allem auf die Aenderungen in Recht und Praxis gegenueber dem AbfG 1986: Wesentliche Rechtsaenderungen sind der neugefasste Abfallbegriff, die ausdrueckliche Zielhierarchie 'Vermeidung groesser Verwertung groesser Beseitigung', die Gleichordnung von stofflicher und energetischer Verwertung, die weitreichende Produktverantwortung, die nun bundesweit erforderlichen Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen sowie Neuregelungen zur Entsorgungsverantwortlichkeit, zum Betriebsbeauftragten fuer Abfall und bzgl. Genehmigungs-, Ueberwachungs- und Nachweisverfahren. Fuer die Industrie ergeben sich daraus die Konsequenzen, dass - Produktionsabfaelle nunmehr ueberwiegend auch rechtlich als 'Abfaelle' angesehen werden und vorrangig zu verwerten sind, - einstmals verkaufte Gebrauchte Produkte als Abfaelle aufgrund der umfassenden Produktverantwortung durchaus wieder in den Zustaendigkeitsbereich des Herstellers gelangen koennen, wobei hier allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher - nur z.T. in Kraft gesetzter (z.B. VerpackV) und ueberwiegend geplanter und damit noch unklarer - Vorschriften fuer verschiedene Produkt- und Anwendungsbereiche zu beachten sind. Diese Gedanken wurden in zwei Vortragskonzepten zusammengefasst: - Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die Industrie, - Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Kunststoffindustrie und darauf aufbauend fuer verschiedene Industriebereiche in Seminaren gemeinsam mit Studierenden weiterentwickelt. b) Autorecycling: Spezielle Untersuchungen wurden - teilweise in Zusammenarbeit mit einem innovativen Altautoverwerter - zu Fragen der Erfassung (Annahme und Zufuehrungslogistik) Demontage und Teileverwertung (der verschiedenen Entsorgungsfraktionen) von Altautos durchgefuehrt. Hier war aber durch die (im Berichtszeitraum) noch fehlende Regulierung, die z.T. vorliegende Unwirtschaftlichkeit der Verfahren und die erst langfristige Wirksamkeit neuerer Ansaetze (wie z.B. demontagegerechte Konstruktion) der Erkenntnisfortschritt begrenzt.
Das Projekt "Fachschule des technischen Umweltschutzes, staatlich gepruefter Techniker, Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt: Verfahrens- und Umwelttechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart durchgeführt. Vermittlung umwelttechnischer Qualifikationen waehrend der Ausbildung zum staatlich geprueften Maschinentechniker. Dort soll er in Mittel- und Kleinbetrieben als Maschinentechniker auch Aufgaben des Umweltschutzes, z.B. als Betriebsbeauftragter fuer lmmissionsschutz, Abfall und Gewaesserschutz, wahrnehmen. METHODEN: Es wurde einer handlungsforschungsorientierten und formativen Evaluation der Vorzug gegeben. Dadurch wird eine dauernde Modifikation der Versuchsanlage moeglich, so dass Zwischenergebnisse unmittelbar in z.B. curriculare Massnahmen umgesetzt werden koennen.
Antragsformular zur Vergabe einer Abfallerzeugernummer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345/5704-456 – Fax: 0345/5704-405 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de 1. Zuordnung HRB/HRA Amtsgericht Firmenschlüssel (ASYS- intern) gültig ab (Datum) gestrichen (Datum) 2. FKB (Der Betriebsstätte übergeordneter Hauptsitz) Firmenname : Staat: PLZ: Postfach: Ort:Straße: PLZ (PF):Ort (PF): Telefonzentrale: Hausnr.: Zentrale Fax-Nr.: Funktion 1 : Ansprechpartner/-in: Telefon Ansprechpartner/-in: E-Mailadresse: (Name, Vorname) 1) Tel.: Fax: 2) Tel.: Fax: 3. Erzeuger - Betriebsstätte Erzeugernummer: Aktenzeichen: Firmenname: Staat: PLZ: Postfach: Ort:Straße: PLZ (PF):Ort (PF): Telefonzentrale: Hausnr.: Zentrale Fax-Nr.: E-Mail: Notizen: 1 Alternativ einzutragen: Geschäftsführer, Betriebsleiter, Stellv. Betriebsleiter, Betriebsinhaber, Betriebsbeauftragter Abfall, Ansprechpartner für EN/SN/VN/VS, gesetzl. Vertreter d. Betriebsinhabers, vertretungsberechtigter Gesellschafter ASYS – Abfallüberwachungssystem 1 Stand: 15.06.2023 Ansprechpartner/-in: Funktion1: Telefon Ansprechpartner/in: E-Mailadresse: (Name, Vorname) 1) Tel.: Fax: 2) Tel.: Fax: 3) Tel.: Fax: Zuständige Überwachungsbehörde: Bearbeiter: BGS Fehlerschreiben per Email: 4. Anfallstellen (max. innerhalb eines Landkreises) (ggf. mehrmals kopieren) Bezeichnung der Anfallstelle 2 : Generell freigestellt:Ja Nein Kleinmengenerzeuger:Ja Nein Sekundärerzeuger 3 :Ja Nein bei Ja Entsorgernummer der Anlage NA.......................... Abfallarten nach AVV, die anfallen können: Schattierte Felder sind nicht auszufüllen! 2 3 Ist die Anfallstelle eine Entsorgungsanlage, dann hier die konkrete Bezeichnung der Anlage lt. Genehmigung Sekundärerzeuger sind Entsorgungsanlagen mit Output-Abfällen ASYS – Abfallüberwachungssystem 2 Stand: 15.06.2023 Nur auszufüllen bei Erzeugernummern für Entsorgungsanlagen (Output): Genehmigung nach Anhang 4. BImSchV: Nummer: Spalte: Entsorgernummer: Aktenzeichen: 5. Sonstige Bemerkungen (nur soweit zutreffend ausfüllen) 6. Bearbeiter: Datum: Name: Stempel/ Unterschrift: Dem Antrag ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Soweit Firmen nicht im Handelsregister eingetragen sind (z.B. bei Minderkaufleuten), ist die Kopie der Gewerbeanmeldung ausreichend. ASYS – Abfallüberwachungssystem 3 Stand:15.06.2023
Das Projekt "Ausbildung zum qualifizierten betrieblichen Abfallbeauftragten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichisches Ökologie-Institut für angewandte Umweltforschung durchgeführt. Unsere Ausbildung ist vom Umweltministerium anerkannt und garantiert die fachliche Qualifikation im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG Paragraph 9 Abs. 6). Absolventen erhalten eine universitaeres Zertifikat als Nachweis der fachlichen Qualifizierung als Abfallbeauftragter.
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345/5704-456 – Fax: 0345/5704-405 Antragsformular zur Vergabe einer behördlichen Nummer für Bevollmächtigte 1. Zuordnung HRB/HRA Amtsgericht Firmenschlüssel (ASYS- intern) gültig ab (Datum) gestrichen (Datum) 2. FKB (Der Betriebsstätte übergeordneter Hauptsitz) Firmenname: Staat: PLZ: Postfach: Ort:Straße: PLZ (PF):Ort (PF): Telefonzentrale: Hausnr.: Zentrale Fax-Nr.: Funktion1: Ansprechpartner/-in: Telefon Ansprechpartner/-in: E-Mailadresse: (Name, Vorname) 1) Tel.: Fax: 2) Tel.: Fax: 3. Bevollmächtigter – Betriebsstätte/Firmensitz Behördliche Nummer: Aktenzeichen: Firmenname: Staat: PLZ: Postfach: Ort:Straße: PLZ (PF):Ort (PF): Telefonzentrale: Hausnr.: Zentrale Fax-Nr.: E-Mail: Notizen: 1 Alternativ einzutragen: Geschäftsführer, Betriebsleiter, Stellv. Betriebsleiter, Betriebsinhaber, Betriebsbeauftragter Abfall, Ansprechpartner für EN/SN/VN/VS, gesetzl. Vertreter d. Betriebsinhabers, vertretungsberechtigter Gesellschafter ASYS – Abfallüberwachungssystem 1 Stand: 03.03.2020 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345/5704-456 – Fax: 0345/5704-405 Antragsformular zur Vergabe einer behördlichen Nummer für Bevollmächtigte Ansprechpartner/-in: Funktion1: Telefon Ansprechpartner/in: E-Mailadresse: (Name, Vorname) 1) Tel.: Fax: 2) Tel.: Fax: 4. Sonstige Bemerkungen (nur soweit zutreffend ausfüllen) 5. Antragsteller: Datum: Name: Stempel/ Unterschrift: Dem Antrag ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Soweit Firmen nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung ausreichend. ASYS – Abfallüberwachungssystem 2 Stand: 03.03.2020
ASYS - Abfallüberwachungssystem Antragsformular auf Zuweisung einer Entsorgernummer Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345/5704-455 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Zutreffendes bitte x ankreuzen oder ausfüllen! 1. Zuordnung Firmenschlüssel (ASYS-intern) (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) Nummer Handelsregisterblatt eingetragen am Amtsgericht 2. Firma-Körperschaft-Betreiber (FKB) Der Betriebsstätte übergeordneter Firmensitz (z.B. Konzern, Verwaltungssitz, Hauptgeschäftssitz etc., auch außerhalb von Sachsen-Anhalt lt. Eintragung im Handelsregister) Firmenname Staat DE PostleitzahlOrtStraße PostfachPostleitzahl (Postfach)Ort (Postfach) Hausnummer Zentrale Faxnummer Telefonzentrale E-Mail-Adresse Ansprechpartner/-in (Name, Vorname) 1 Funktion Telefon Ansprechpartner/-in Telefax Ansprechpartner/-in 1) 2) 3. Entsorger - Betriebsstätte (Standort der Entsorgungsanlage) Entsorgernummer (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) Aktenzeichen (wird von der Erteilungsbehörde ausgefüllt) 22.141-67020- Firmenname Staat DE PostleitzahlOrtStraße PostfachPostleitzahl (Postfach)Ort (Postfach) Telefonzentrale Hausnummer Zentrale Faxnummer E-Mail-Adresse Notizen 1 z.B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Betriebsinhaber 670 003 PDF 06.2023 Seite 1 von 4 Ansprechpartner/-in (Name, Vorname) 2 Funktion Telefon TelefaxE-Mail-Adresse East-WertNorth-Wert 1) 2) 3) Gemarkung Flur Flurstück(e) Geokoordinaten nach ETRS89/UTM 3 (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989) Zuständige abfallrechtliche Überwachungsbehörde 4 Zuständiger Überwacher (Herr/Frau) Zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde Zuständiger Überwacher (Herr/Frau) 4. Anlage bzw. Teilanlage (ggf. mehrmals kopieren) Bezeichnung der Anlage Aktenzeichen der ErstzulassungRechtsgrundlage Datum der Erstzulassungzugelassen bis Betriebsbeginn4Betriebsende Stilllegungsphase begonnenStilllegungsphase abgeschlossen Nachsorgephase begonnenNachsorgephase abgeschlossen Zuordnung zur 4. BImSchV - Nummer BImSchG-Anlagen-Nummer (ALIS/LISA Anlage ist nach § 13 NachwV freigestellt ja nein Freistellungsnummer 2 z. B. Geschäftsführer, Betriebsleiter, Betriebsinhaber, Verantwortlicher nach § 58 KrWG, Betriebsbeauftragter Abfall gem. § 59 KrWG, Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz gem. § 53 BImSchG 3 ETRS89 (UTM Zone 32N) wird auch als EPSG 25832 bzw. LS 489 bezeichnet und ist das offizielle Referenzkoordinatensystem für Sachsen-Anhalt. Zur Ermittlung der Koordinaten kann die Kartenanwendung des LVermGeo verwendet werden - siehe https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/startseite_viewer.html . Der East-Wert liegt für Sachsen-Anhalt ungefähr zwischen 600000 und 790000 und der North-Wert ungefähr zwischen 5650000 und 5880000; East-Wert also im 100.000er-Bereich und der North-Wert im Millionenbereich. 4 Angabe ist zwingend notwendig, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung. Seite 2 von 4 Hinweis: Befinden sich auf einem Standort zwei oder mehrere Entsorgungsanlagen mit unterschiedlichen Verfahren, die unabhängig voneinander bzw. alternativ genutzt werden können (z.B. Sonderabfallverbrennungsanlage und chemisch/physikalische Behandlungsanlage oder Deponie und Bauschuttrecyclinganlage), wird für jede Entsorgungsanlage eine gesonderte Entsorgernummer vergeben. Zu diesen Anlagen sind getrennte Entsorgungsnachweise zu führen. 5 5. Anlagentyp (ggf. mehrmals kopieren) BBCPBiologische Bodenbehandlungsanlagen Chemisch-physikalisch-thermische BodenbehandlungsanlagenBBHBiologische BehandlungsanlagenRECHCPBChemisch-physikalisch-thermische BodenbehandlungsanlagenRECSRecycling-/Behandlungsanlagen für Automobile Recycling-/Behandlungsanlagen für Bauschutt Recycling-/Behandlungsanlagen für Elektro-/Elektronikschrott Recycling-/Behandlungsanlagen für Holzabfälle Recycling-/Behandlungsanlagen für Schrott CPBCChemische BehandlungsanlagenSALSortieranlagen CPBKKonditionierungsanlagenSALBSortieranlagen für Baumischabfälle CPBPPhysikalische BehandlungsanlagenSALDSortieranlagen für DSD-Abfälle DKIDeponie der Klasse ISALGSortieranlagen für Gewerbeabfälle DKIIDeponie der Klasse IISALSDKIIIDeponie der Klasse IIIDKNDeponien in der NachsorgephaseDKSDeponien in der StilllegungsphaseUMSUmschlaganlagen DK0Deponie der Klasse 0UTDUntertagedeponien HMVHausmüllverbrennungsanlagenUTVUntertageversatz KALKompostieranlagenUTWVorbehandlungsanlagen für den Untertageversatz KSVKlärschlammverbrennungsanlagenVALVergärungsanlagen MBAMechanisch-Biologische AbfallbehandlungVERFPBTBefristeter ProbebetriebZWLPRODProduktionsanlagen, die auch Abfälle annehmen dürfenZWLGRECRecycling-/BehandlungsanlagenZWLN AMW BBB Asphaltmischwerk (Bitumen, Teer) RECA RECB RECE Sortieranlagen für gemischte Siedlungsabfälle Verbrennungsanlagen für SAV gefährliche Abfälle Sonstige thermische THERM Behandlungsanlagen Sonstige Ablagerungen (Verfüllung Restlöcher, Baugrundauffüllungen) Zwischenlager (für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) Zwischenlager für gefährliche Abfälle Zwischenlager für nicht gefährliche Abfälle Entsorgungsverfahren R/D-Verfahren: R R/D-Verfahren: D 5 Die Einordnung der Anlage erfolgt nach den aufgeführten Anlagentypen. Seite 3 von 4
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Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Ermittlungen zu den Straftaten gegen die Umwelt auf dem Gelände des Tontagebaus Vehlitz sind abgeschlossen. Gegen sieben Personen ist Anklage zum Landgericht Stendal ? Große Strafkammer ? erhoben worden. In dem 1112-seitigen Schriftstück, das aus einem Akteninhalt von mehr als 60.000 Seiten erarbeitet worden ist, wird dem eingetragenen sowie dem faktischen Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus im Tatzeitraum 01.09.2005 bis 11.03.2008 jeweils eine Straftat des gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Abfällen in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, einen der Geschäftsführer einer der Betreibergesellschaften dieser Abfallsortieranlage, den für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass jedenfalls seit 01.09.2005 bis zum Abschluss der Verfüllung am 11.03.2008 mindestens 900.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der verwaltungsrechlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren. Die durchgeführten Untersuchungen der Abfälle im Tontagebau Vehlitz haben ergeben, dass zu einem ganz überwiegenden Anteil zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem hohem Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien verfüllt worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen Menge als gefährlich gelten und ab dem 01.06.2005 in Deutschland überhaupt nicht mehr hätten deponiert werden dürfen. Aufgrund des festgestellten hohen organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht genehmigt war, bildeten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen im Verfüllbereich, die vergleichbar sind mit Deponiegasen und Sickerwasser, welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der Austritt des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die Luft, die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit deren erhebliche Verunreinigung drohte, mussten von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang ca. 4,5 Mio. ? für die erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden, um den Betriebsstandort des Tontagebaus Vehlitz zu sichern. Von den Betreibern des Tontagebaus Vehlitz wurde damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage betrieben, für die keine Genehmigung vorlag. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer der Abfallsortieranlage erstreckt sich die Anklage weiterhin auf den Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt am 04.05.2009. Thomas Kramer Staatsanwalt Pressesprecher /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-qformat:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-theme-font:minor-fareast; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-bidi-font-family:"Times New Roman"; mso-bidi-theme-font:minor-bidi;} Impressum:Staatsanwaltschaft StendalPressestelleScharnhorststraße 4439576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-4404Fax: 03931 58-4444 Mail: presse.sta-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.sta-sdl.sachsen-anhalt.de
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