Dieser Datensatz umfasst die Standorte der Abfallbehälter in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Typ, Aufstellungsjahr, Eigentümer und Bewirtschafter. Die Ressourcen werden nur bei Bedarf aktualisiert.
Stadtreinigung - Abfallbehälter Herausgeber: Stadt Norderstedt Betriebsamt Fachbereich Abfall und Verwaltung
Studie: Einwegbecherverbrauch könnte in drei Jahren um die Hälfte sinken Die Deutschen nutzen für Heißgetränke jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher, das entspricht 34 Bechern pro Kopf. Oft landen die Becher und Deckel nach kurzer Zeit in der Umwelt, weil sie achtlos weggeworfen werden oder aus überquellenden Mülleimern fallen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schlägt nun vor, auf Mehrwegsysteme zu setzen und einen „Litteringfonds“ einzurichten, aus dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Jeder Einwegbecher, der genutzt wird, ist einer zu viel. Einwegbecher verschwenden Ressourcen und verschmutzen unsere Umwelt. Mehrwegbecher sind hier der richtige Weg.“ 60 Prozent der Einwegbecher sind kunststoffbeschichtete Papierbecher, die restlichen 40 Prozent reine Kunststoffbecher. Zusätzlich fallen etwa 1,3 Milliarden Einweg-Kunststoffdeckel an. Alleine die kunststoffbeschichteten Pappbecher, klassische „Coffee-to-go“-Becher, füllen pro Jahr acht Millionen typischer Stadt-Mülleimer. Die Studie schlägt vor, mit der Wirtschaft zu vereinbaren, dass im „to go“ Sektor Mehrwegbecher ausgegeben werden. Dies sollte die Regel sein und nicht nur auf Nachfrage geschehen. Zudem sollten Kaffee und andere Heißgetränke aus Mehrwegbechern billiger sein als aus Einwegbechern. Die Studie zeigt auch, dass Deckel einen hohen Anteil an Energieverbrauch und Umweltverschmutzung haben. Daher ist es sinnvoll, keine Einwegdeckel mit den Mehrwegbechern auszugeben. Für die Mehrwegbecher sollten die Vorgaben des Blauen Engels für Mehrwegbechersysteme verwendet werden. Die Gelder aus dem „Litteringfonds“ sollen sowohl für die Reinigung des öffentlichen Raums als auch für Informationskampagnen verwendet werden. Einzahlen müsste, wer Einwegbecher in Verkehr bringt. Laut Studie könnte so der Verbrauch von Einweggetränkebechern innerhalb von drei Jahren um 50 Prozent sinken. Sofern keine anspruchsvolle Vereinbarung mit der Wirtschaft zustande kommt, sollten verbindliche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden. Ökobilanzielle Position von Einweg- und Mehrwegbechern: Alle Einwegbecher bestehen aufgrund der Beschichtung oder der Deckel teilweise oder auch ganz aus Kunststoff. Landen Einwegbecher nicht im Müll, sondern in der Landschaft, führt dies dazu, dass immer auch Kunststoff vor allem in Böden und Gewässer gelangt. Daneben schadet aber auch die Herstellung der Becher der Umwelt, weil Energie genutzt und Rohstoffe verbraucht werden. Mehrwegbecher, entweder vom Geschäft ausgegeben oder selber mitgebracht, schneiden bei entsprechend mehrfachem Gebrauch deutlich besser ab, sowohl hinsichtlich der ökobilanziellen Bewertung, als auch bei der Abfallproduktion. Je öfter die Becher genutzt werden, desto besser wird die Umweltbilanz. Eine Mindestanzahl an zehn Umläufen errechnet die Studie, damit sich der Herstellungsaufwand lohnt. Dabei ist das Material des Bechers nicht entscheidend, da bei einer häufigen Nutzung vor allem der Spülvorgang relevant für die Ökobilanz ist. Für eine optimale Umweltbilanz sollten Mehrwegbecher ohne Einwegdeckel ausgegeben werden und mit Strom aus erneuerbaren Energien gespült werden. Einwegbecher als Müll: Einwegbecher gehören zu den zehn kunststoffhaltigen Einwegprodukten, die am häufigsten an europäischen Stränden und in europäischen Meeren gefunden werden. Dies ist ein klares Zeichen für den hohen Eintrag in die Umwelt, der nicht nur in den Meeren problematisch ist. Für die Abfallwirtschaft selbst ist vor allem das Abfallvolumen der Papierbecher im „to go“ Sektor ein Problem: Es beträgt bis zu 15 Prozent des Volumens der vorhandenen Abfalleimer im städtischen Bereich. Das sind 400 000 m³ im Jahr und entspricht damit dem Füllvolumen von rund 8 Millionen typischer 50 Liter Mülleimer im städtischen Umfeld.
Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Mit dem Blauen Engel schon bei der Produktentwicklung ans Recycling denken – Aktionstag am 25. Oktober 2017 Plastikmüll ist wertvoll. Wird er recycelt, lassen sich Rohstoffe und CO2-Emissionen einsparen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend verbrannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Das Recycling in Deutschland stagniert seit Jahren, obwohl wir deutlich mehr Kunststoffe wiederverwerten könnten. Mit dem Umweltzeichen Blauer Engel fördert das Umweltbundesamt hochwertiges Plastikrecycling – und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Einkauf nachhaltige und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen.“ Bereits bei der Konstruktion eines Produktes werden die Weichen für hochwertiges Recycling gestellt. Der Blaue Engel fordert, dass Produkte wie Laptops oder Staubsauger so gebaut sind, dass sie leicht zerlegbar sind. Denn so lässt sich der Kunststoff einfach von anderen Bestandteilen trennen. Auch verschiedene Kunststoffsorten müssen getrennt werden können, um sortenreine Ausgangsstoffe für neue Produkte zu gewinnen. Der Blaue Engel beschränkt daher die Anzahl und Art der eingesetzten Kunststoffsorten. Bei Verpackungen, wie zum Beispiel Shampooflaschen, sind eine Reihe von Plastikkombinationen für Behälter, Etikett und Deckel ausgeschlossen, die ein Recycling behindern. Was gestern eine Shampooflasche war, kann dann schon heute eine praktische Ordnermappe sein. Plastikprodukte mit dem Blauen Engel müssen mindestens 80 Prozent Recyclingkunststoff aus Verbraucherabfällen enthalten. Aktuell sind zum Beispiel Schreibtischzubehör wie Stehsammler, Klarsichthüllen oder Projektmappen mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet, aber auch Gießkannen oder Mülleimer. Der Blaue Engel trägt durch seine Kriterien aber auch dazu bei, die Belastung der Umwelt durch Kunststoff und speziell Mikroplastik zu vermindern. So wird zum Beispiel der Blaue Engel für flüssige Waschmittel, Shampoos und Reinigungsmittel nur für mikroplastikfreie Produkte vergeben. Mit dem Blauen Engel erprobt das UBA anspruchsvolle Umweltstandards, bevor diese zum Teil in gesetzliche Anforderungen einfließen. Engagierte Unternehmen können mit dem Blauen Engel ihre Vorreiterrolle beweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf umweltfreundliches Design nehmen. Am 25. Oktober 2017 findet der zweite „Aktionstag Blauer Engel“ statt. Ausgerufen wird der Aktionstag jährlich durch Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und RAL gGmbH. Informationen zu Veranstaltungsorten und Aktionen finden Sie unter: https://www.blauer-engel.de/de/aktionstag/aktionsuebersicht Derzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Produkte mit dem Umweltzeichen reichen von Möbeln und Kaffeemaschinen über Computer und Telefone bis hin zu Sonnenkollektoren und Stadtbusse. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den Blauen Engel. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind: BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Vertreterinnen und Vertreter von zwei Bundesländern – aktuell Berlin und Brandenburg – sowie ein Jugendvertreter.
Auch Supermärkte und Discounter zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet 1. Juli 2022 – spätestens ab diesem Datum müssen nun auch Händlerinnen und Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil des Lebensmittelhandels in Deutschland zu. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die neue Rücknahmepflicht u.a. für Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und Drogeriemärkte bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an mehreren Tausend kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Das erleichtert die Entsorgung sehr, vor allem durch die im Vergleich zu Wertstoffhöfen doch oft bessere Erreichbarkeit und die flexibleren Öffnungszeiten. Alte Elektrogeräte kann man nun gleich beim Wocheneinkauf zurückgeben“. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner 25 cm ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird. Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf Vertreiber von Lebensmitteln ist eine der Hauptmaßnahmen aus dem Paket der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge. Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr, mussten sich in den meisten Fällen allerdings nicht um deren Rücknahme kümmern. Denn bislang sind, neben den Wertstoffhöfen der Kommunen, nur Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern – sprich große Elektromärkte, zum Teil Baumärkte und größere Onlinehändler – zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet gewesen. Ziel der neuen Regelung ist es, dass ausgediente Elektrogeräte durch ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten der korrekten Entsorgung zugeführt werden können und weniger Altgeräte abseits der korrekten Pfade, wie zum Beispiel im Hausmüll, Verpackungsmüll oder der Natur, wo sie nicht hingehören, entsorgt werden. Auch an Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Altgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln und es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Alle Altgeräte, die auf korrektem Wege abgegeben werden, können so für eine Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, um Rohstoffe und Ressourcen zu schonen und zurückzugewinnen sowie umweltschädigende Bauteile und Substanzen aus dem Kreislauf auszuschleusen. Bietet ein Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an bzw. stellt diese auf dem Markt bereit, ist er zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Dabei gilt: Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner gleich 25 Zentimeter (z. B. Rasierapparat, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienung, Toaster, PC-Maus) können Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes zurückgeben; Altgeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher) müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden. Die Rückgabe muss entweder direkt im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu möglich sein. Die gleiche Rücknahme- und Rückgaberegelung gilt wie bisher auch weiter für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (Anbieten von Lebensmitteln, Mindestverkaufsfläche). Einzelhandelsunternehmen, die beispielsweise nur im Kassenbereich oder saisonal Lebensmittel wie Süßigkeiten anbieten, sind nicht von der Rücknahmepflicht erfasst. Um die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen, müssen die Händler laut neuer gesetzlicher Regelung durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms bzw. in ihren Darstellungsmedien (z. B. Website) oder mit der Warensendung über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Weitere Informationen Elektroaltgeräte auch hier kostenlos zurückgeben: Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Neben den oben aufgeführten Händlern mit Rücknahmepflicht dürfen zudem auch Hersteller und kleinere Händler freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich ebenfalls an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Auch die Informationskampagne „Plan-E: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ – Website: e-schrott-entsorgen.org – informiert Verbraucherinnen und Verbraucher rund um das Thema Elektroschrottentsorgung und hilft bei der Suche von Sammel- und Rücknahmestellen: E-Schrott-Rückgabefinder . Das Bundesumweltministerium und das UBA unterstützen die Aktion. Was sind alles Elektrogeräte: Neben den klassischen Elektrogeräten – in der Regel alles, was ein Stromkabel hat oder batteriebetrieben ist – wie Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, Kamera, Toaster, Fernbedienung usw. zählen auch Photovoltaikmodule und Produkte mit fest verbauten elektr(on)ischen Funktionen wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, beleuchtete Regale, „smarte“ oder beleuchtete Spiegel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung) zu Elektrogeräten. Auch sogenannte passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter sind Elektrogeräte. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.
Daten zur Abfallentsorgung durch die Stadtreinigung Leipzig: Anzahl der Abfallbehälter und entsorgte Abfallmengen
Daten zur Abfallentsorgung durch die Stadtreinigung Leipzig: Anzahl der Abfallbehälter und entsorgte Abfallmengen
Mehrweg und Recycling müssen ausgebaut werden In Deutschland fielen 2018 insgesamt 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,7 Prozent mehr als noch 2017. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 227,5 kg Verpackungsabfall. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch damit um 17,9 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Private Endverbraucher verursachen von der Gesamtmenge 47 Prozent, also über 8,9 Millionen Tonnen oder 107,7 kg pro Kopf. Das sind 1,0 Prozent mehr als im Vorjahr und 20,6 Prozent mehr als 2010. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Verpackungen sollten vermieden werden, bevor sie überhaupt anfallen. Mehrwegbecher beispielsweise für den Coffee-To-Go müssen die Regel werden, aber auch wer Essen mitnimmt, sollte dies in Mehrwegbehältern tun können. Die Flut an Pizzakartons und Kaffeebechern in Mülleimern und Parks hätte so ein Ende." Auch wenn Deutschland beim Recycling von Verpackungen weiterhin zu den Vorreitern gehört, gibt es noch Verbesserungspotential: Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 69 Prozent dem Recycling zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die erreichte Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Materialien. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (83,0 %), Papier/Karton (87,7 %), Stahl (91,9 %) und Aluminium (90,1 %). Bei Kunststoffen (47,1 %) und Holz (25,3 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Dirk Messner: „Für angefallene Verpackungsabfälle ist das Recycling in der Regel die beste Verwertung. Deshalb sind auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Rezyklateinsatz entscheidende Aspekte einer Kreislaufwirtschaft. Wir müssen wieder zu steigenden Recyclingraten kommen.“ Ab 2019 greift das neue Verpackungsgesetz, das unter anderem von den dualen Systemen höhere Recyclingquoten verlangt. Seit 2019 liegt die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bei 58,5 Prozent, 2022 steigt sie auf 63 Prozent. Außerdem müssen die dualen Systeme nun bei ihren Beteiligungsentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz berücksichtigen. Die Ursachen für den hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Wie sich der Verpackungsverbrauch während der Corona-Pandemie entwickelt hat, ist noch unklar. Aufgrund der geschlossenen Geschäfte und Restaurants ist allerdings abzusehen, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind. Auch Konsumgewohnheiten sind für mehr Verpackungsabfall verantwortlich. Ein Beispiel ist der Trend bei Einwegverpackungen hin zu wiederverschließbaren Verpackungen, Dosierhilfen und generell aufwendigeren Verschlüssen. Diese Funktionen können zwar dazu beitragen, Ressourcen durch zielgerichtetes Dosieren zu schonen oder Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zusätzliche Funktionen sind jedoch häufig mit einem zunehmenden Materialverbrauch verbunden. Dirk Messner: „Hersteller sollten Umweltbelastungen durch Verpackungen verringern, indem sie auf unnötige Funktionen verzichten und Mehrwegverpackungen verwenden. Verpackungen sollten so einfach wie möglich gestaltet sein, auch damit sie leichter recycelt werden können. Am besten werden gleich recycelte Rohstoffe zur Herstellung verwendet.“ Außerdem setzten sich die Trends zu kleineren Portionen oder zum Online-Einkauf fort. Auch gab es 2018 weiterhin den Trend zu To-Go Essen und Getränken, die unterwegs, in der Arbeit oder zu Hause verzehrt werden. Für Hersteller von Verpackungen, die als Abfall typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, bietet ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister und dem UBA veröffentlichter Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit eine wichtige Orientierung, wie Verpackungen umweltschonend gestaltet werden können. Auf dieser Grundlage können sie die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln und optimieren. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge aus der Leichtverpackungssammlung bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die für das Berichtsjahr 2018 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den sortierten Abfällen, die aus den Sortieranlagen kommen und in die eigentlichen Verwertungsanlagen geliefert werden. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik zukünftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab dem Berichtsjahr 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die Zahlen für das Jahr 2019 können voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden.
Recyclingfreundliches Design, höhere Recyclingquoten und Mindestrezyklatanteile können Rohstoffe sparen Kunststoffe werden in Deutschland immer noch zu wenig recycelt. Dies zeigt die aktuelle Publikation des Umweltbundesamts (UBA) „Schwerpunkt: Recycling“, die die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland beleuchtet. 2017 wurden nur knapp 46 Prozent der Kunststoffe dem werkstofflichen Recycling zugeführt. Daraus wurden 1,9 Millionen Tonnen Rezyklat gewonnen. „Wir müssen Kunststoffrezyklate so hochwertig wie möglich verwenden. Shampooflaschen sollen möglichst auch wieder zu Shampooflaschen werden, denn nur so bleibt uns der wertvolle Rohstoff Kunststoff auch wirklich erhalten. Voraussetzung dafür sind recyclingfähige Produkte und wir müssen unbedingt die Nachfrage nach Kunststoffrezyklat stärken“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Ein recyclingfreundliches Produktdesign spielt dafür eine zentrale Rolle: Produkte aus einem Monomaterial, also aus nur einer Kunststoffsorte, sind besser zu recyceln als Produkte aus mehreren, miteinander verbundenen Materialien. Auf Füllstoffe – etwa Kreide – sollte verzichtet werden, da der Kunststoff dann in der Recyclinganlage schlechter sortierbar ist. Helle oder farblose Kunststoffe sind zudem besser als bunte und dunkle, denn aus dunklen lässt sich nur ein graues Rezyklat herstellen, welches dann noch dunkler überfärbt werden muss. Helle Kunststoffe hingegen lassen sich viel breiter einsetzen. Für Kunststoff-Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern und den gleichgestellten Anfallstellen – wie Schulen, Kantinen und Krankenhäusern – als Abfall anfallen, gilt ab 2019 eine Recyclingquote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent (werkstoffliche Verwertung). Das UBA schlägt vor, neben den kunststoffspezifischen Quoten bei Verpackungen auch für andere Abfallströme spezifische Recyclingquoten für den Kunststoffanteil festzusetzen; denkbar wäre das für Elektro- und Elektronikgeräte. Das neue Verpackungsgesetz regelt bereits, dass Entsorgungs-Entgelte auch danach bemessen werden sollen, wie gut sich Verpackungen recyceln lassen. Weitere Standards für Mindestqualitäten oder Klassifizierung von Rezyklatqualitäten könnten dazu beitragen, dass Hersteller besser wissen, welche Rezyklate für ihre Produkte geeignet sind. Bei Verpackungen wäre zudem eine Erweiterung der Pfandpflicht auf Saftflaschen eine Lösung, um mehr Kunststoffe sortenrein zu sammeln. Diese Maßnahmen sind aber nur dann ökologisch und ökonomisch tragfähig, wenn auch mehr Rezyklate am Markt nachgefragt werden. Dazu können Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung beitragen. Die Verwaltungen sollten bei der Beschaffung von Kunststoffprodukten solche mit einem Rezyklatanteil bevorzugen, zum Beispiel bei Büromaterialien wie Ablagen und Ordner oder bei Bauprodukten. Auch freiwillige Initiativen der Industrie oder Vorgaben für einen Mindestrezyklatanteil in Produkten, wie zum Beispiel bei Mülltonnen, können eine Lösung sein. Recycling ist aus ökologischer Sicht zwar meist die beste Verwertungsoption, noch besser ist es aber, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Produkte sollten daher so gestaltet werden, dass sie langlebig, wiederverwendbar und reparierbar sind. Die Publikation „Schwerpunkt: Recycling“ erscheint am 12. Dezember. Halbjährlich informiert das Umweltbundesamt in seiner Reihe „Schwerpunkt“ über relevante Themen im Bereich Umweltschutz. Das nächste Heft erscheint im Mai 2019. Die EU-Kunststoffstrategie setzt das Ziel, dass bis 2030 mindestens die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt werden sollen. Das UBA empfiehlt auf Basis von Forschungsergebnissen sogar eine werkstoffliche Verwertungsquote für Gesamtkunststoffabfälle von 55 Prozent bis 2030. Am 1.1.2019 nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ihre Arbeit auf. Dort müssen sich alle Hersteller registrieren, die in Deutschland Verkaufs- und Umverpackungen erstmals in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Wer sich nicht registriert, darf auch keine Verpackungen mehr in den Verkehr bringen. Die ZSVR überwacht zudem die finanzielle Förderung nachhaltigerer Verpackungen und die Einhaltung der Recyclingquoten und trägt damit auch zu hochwertigerem Recycling bei.
Origin | Count |
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Bund | 233 |
Kommune | 2 |
Land | 142 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 170 |
Text | 151 |
Umweltprüfung | 16 |
unbekannt | 34 |
License | Count |
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Deutsch | 367 |
Englisch | 31 |
unbekannt | 5 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Bild | 4 |
Datei | 7 |
Dokument | 41 |
Keine | 245 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 105 |
Topic | Count |
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Boden | 207 |
Lebewesen & Lebensräume | 259 |
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Weitere | 340 |