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INSPIRE-WMS SL Produktions- und Industrieanlagen SEVESO - Waste treatment and disposal

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen SEVESO Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Abfallbehandlung und Entsorgung. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

Errichtung und Betrieb zeitweilige Lagerung und Behandlung von Abfällen der Fa. E & O Entsorgung GmbH in Bingen

Die Firma E & O Entsorgung GmbH, Am Ockenheimer Graben 24, 55411 Bingen hat für ihren zusätzlichen Standort Am Ockenheimer Graben 19 gemäß §§ 4 und 19 BImSchG beantragt, zeitweilig gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (maximale Lagermenge: 1.464 t nicht gefährliche Abfälle und 49 t gefährliche Abfälle sowie maximale Durchsatzmenge: 37.130 t/a nicht gefährliche Abfälle und 4.850 t/a gefährliche Abfälle) zu lagern. Ausgewählte nicht gefährliche Abfälle wie z.B. Kunststoffe, Metall oder Altholz werden nach Bedarf sortiert, bzw. Störstoffe entnommen (Behandlungsmenge maximal 209 t/d).

Abfallwirtschaftsplan

Mit Veröffentlichung vom 17. September 2002 wurde der Abfallwirtschaftsplan des Landes M-V durch den Umweltminister fortgeschrieben. Unter Beibehaltung des Vorrangs der Abfallvermeidung wurde der Abfallwirtschaftsplan stärker als bisher auf die Belange einer ressourcenschonenden Entsorgung ausgerichtet.

Umweltministerium unterstützt Leuchtturmprojekt zur Rückgewinnung von kostbarem Phosphor mit 27 Millionen Euro

Im Chemiepark Schkopau im Saalekreis wird in den kommenden zwei Jahren eine innovative Anlage zur Phosphor-Rückgewinnung entstehen. Phosphor ist eine wichtige Grundlage allen Lebens, Hauptbestandteil von Düngemitteln. Die Europäische Union hat Phosphor zudem als kritischen Rohstoff eingestuft, weil er nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Die Unternehmen Gelsenwasser und EasyMining setzen deshalb auf die Rückgewinnung des kostbaren Rohstoffs. Unterstützung erhalten sie vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt. Für das Projekt stellt das Ministerium 27 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU bereit. Am Donnerstag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Bescheid überreicht. „Mit der Ansiedlung der hochinnovativen Anlage zur Phosphorrückgewinnung kann sich Sachsen-Anhalt einmal mehr als Land der Zukunftstechnologien profilieren“, betonte Willingmann. „Phosphor gilt als ein kritischer Rohstoff, auf den vor allem unsere Landwirtschaft angewiesen ist. Gerade für Länder wie Deutschland, die jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren müssen, könnte der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, in der Phosphor in nennenswertem Umfang zurückgewonnen wird, ein echter Fortschritt sein. Die Rückgewinnung des Rohstoffs könnte darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen leisten.“ Für die Errichtung der Anlage haben Gelsenwasser und EasyMining die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) gegründet. Die Gesamtinvestition für die Anlage liegt im hohem zweistelligen Millionenbereich, sie soll Anfang 2027 in Betrieb gehen. Am Standort soll nach Angaben der Unternehmen erstmals eine neue, umweltschonende Technik („Ash2Phos“) zur Phosphor-Rückgewinnung eingesetzt werden. Der aus Klärschlammasche gewonnene Phosphor soll eine hochwertige Qualität haben und kann den Angaben zufolge direkt sowohl als Düngemittel, aber auch in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Mit dem Verfahren könnten auch weitere nutzbare Stoffe gewonnen werden. „Wir wollen in Europa eine Kreislauflösung für den lebenswichtigen Nährstoff Phosphor etablieren“, erläuterten Christian Kabbe, EasyMining-Geschäftsführer und Agnes Janda, Bereichsleiterin Abwasser bei Gelsenwasser. „Das wird eine stabile Versorgung mit hochwertigem Phosphor absichern und darüber hinaus zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung beitragen. Durch die Monoverbrennung von Klärschlämmen und die Phosphorrückgewinnung aus der Asche beginnen wir mit der Aufbereitung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung und stärken den Gewässer- und Bodenschutz in Deutschland.“ Bislang muss Deutschland jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren. Rund 84 Prozent der weltweiten Phosphatreserven verteilen sich dabei auf gerade einmal sechs Länder. Davon entfallen zwei Drittel auf Marokko, gefolgt von China, Ägypten, Algerien, Südafrika und Brasilien. Hauptproduzent von Phosphatgestein ist mit 90 Millionen Tonnen die Volksrepublik China. Der Importanteil könnte in den kommenden Jahren signifikant gesenkt werden, wenn Phosphor verstärkt vor allem aus Kläranlagen zurückgewonnen wird. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Kategorien genehmigungsrelevanter Abfälle

Anfrage bezüglich vorliegender Genehmigung, den Kategorien der Abfälle und Handhabung der Genehmigung

Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für die Erweiterung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen der Firma RMM GmbH

Die RMM GmbH betreibt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1596/1, 1597/4 sowie 1597/5 der Gemarkung Steinbach im Süden von Auhof eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom 08.11.2019, Az.43-170.04.18f wurde eine Erweiterung der Anlage genehmigt. Die Firma beantragte die Änderung für die Erweiterung der Gesamtlagerkapazität für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, die Erweiterung der sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in Form von Zerkleinern von Altholz, Erweiterung der Lagerflächen innerhalb der Lager- und Umschlaghalle durch einen Anbau und Überdachung, sowie die Änderung auf den Freiflächen für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen insbesondere die Einrichtung eines Bereichs für Kleinanlieferer. Für das beantragte Vorhaben ist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 der 4. BImSchV und Nr. 8.11.2.4 und Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erforderlich. Zudem ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG iVm. § 9 Abs. 4 UVPG und § 7 Abs. 2 UVPG und sowie Nrn. 8.7.1.2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen am Standort 03238 Massen-Niederlausitz OT Betten; Reg.-Nr.: 40.018.Ä0/24/8.11.2.3GE/T12

Die Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Nobelstraße 13-15 in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284, 286 einen Wertstoffhof zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen wesentlich zu ändern. Gegenstand der beantragten Änderung: - Errichtung und Betrieb einer neuen Halle zur Herstellung von EBS-Material (bestehend aus BE 220, BE 510, BE 520, BE 530, BE 540 sowie BE 240) inkl. Nebenanlagen (bestehend aus BE 630) und Freiflächen auf den Flurstücken 283, 284 und 286 von Flur 2 der Gemarkung Betten. - Weiterbetrieb der Abfallbehandlung und Abfalllagerung ohne Erhöhung der genehmigten Durchsatz- und Lagerkapazitäten am Gesamtstandort wie folgt: - Die Durchsatzleistung der Abfallbehandlung beträgt unverändert weiter 220.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle welche sich auf die Vorbehandlung für die Verbrennung, das reine Sortieren oder Behandlung zur stofflichen Verwertung je nach Marktlage erstrecken kann. - Die Lagerkapazität soll ebenfalls unverändert weiter 15.000 t nicht gefährlicher Abfälle betragen. - Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Eisen- und Nichteisenmetallen (BE 250) mit einer Lagerkapazität von bis zu 800 t sowie deren Behandlung zur stofflichen Verwertung (ausschließlich Sortierung/ Klassierung in BE 520) mit einer Durchsatzkapazität von etwa 20 t/d. - Einstellung der Abfalltätigkeit auf der nördlichen Betriebsfläche (Flurstück 403 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „Alter Platz“) mit Nachnutzung als Fläche für Materialvorhaltung für Instandhaltung/Ersatzteillager sowie Containerstellplätze. - Ertüchtigung der Abfalllagerfläche auf der südlichen Betriebsfläche (Flurstück 416 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „neuer Platz“) mit Nachnutzung als Abfalllagerfläche in loser Form und in Ballenform (Presspakete), bestehend aus BE 210, BE 230 und BE 250. - Betrieb einer Abfallbehandlung in der Halle 03 (zukünftig Bedarfsmaschinenhalle) im Tageszeitraum mit mobilen Schredder- und/ oder Siebanlagen inkl. Absaugung (BE 310) zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Ersatzbrennstoffen bei einem Ausfall der Anlagentechnik in der Maschinenhalle (Halle 05). - Weiterbetrieb der genehmigten und zugelassenen Abfallschlüsselnummern. Weiterbetrieb der genehmigten Nebenanlagen, bestehend aus Betriebsmittellager (BE 610) und Tankstelle mit Abfüllplatz (BE 620) und Fahrzeugwaagen (zu BE 110/BE 120). - Weiterbetrieb der Halle 03 zukünftig als Bedarfsmaschinenhalle, in der die Abfallbehandlung zur Herstellung von EBS-Material zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit stattfinden soll, wenn eine Störung oder Havarie in Halle 05 (Maschinenhalle) vorliegt. - Neuaufnahme des Abfalls mit dem Abfallschlüssel 19 12 03 in den Annahmekatalog. - Begrenzung der Jahresdurchsatzkapazität und Gesamtlagermenge, da die Mengen untereinander starken Schwankungen auf Grund Marktverfügbarkeit unterliegen. Die Zuordnung soll antragsgemäß auf entsprechend gekennzeichneten Lagerflächen und Boxen erfolgen. - Verladung und Auslieferung von EBS-Material im Nachtzeitraum über die Outputhalle/Verladehalle (Halle 06, zu BE 240). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Zwischenlager für Eisen- und Nichteisenmetallen innerhalb dieser Anlage ist ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Recycling-Park Helmstedt

Die Firma Recycling-Park Wernigerode OHG hat die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16 und 19 Bundes-Immisssionsschutzgesetz für die Änderung und Erweiterung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Abfällen am Standort Emmerstedter Straße 17 a in 38350 Helmstedt beantragt.

Beste verfügbare Technik (BVT) zur Minderung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Abwasser von CP-Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle in Gewässer

In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können möglicherweise Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen. In diesem Vorhaben wurden umfangreiche Untersuchungen an zwei chemisch-physikalischen (CP) Behandlungsanlagen für wasserbasierte flüssige Abfälle durchgeführt und damit die Datengrundlagen in Bezug auf organische Spurenschadstoffe, sowohl als Einzelstoffe als auch als Summenparameter, in Abfällen vor der CP-Behandlung und im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minderung der Spurenstoffe im Abwasser aus CP-Anlagen identifiziert und darauf basierend ein Vorschlag für eine beste verfügbare Technik (BVT) für die nächste Revision des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 29/2024.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Adrion Recycling GmbH in Langenfeld

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur zeitweiligen Lagerung, zum Umschlagen und zur Behandlung von Abfällen

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