Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte UBA -Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Initiative „Aktion Biotonne Deutschland“ unterstützt Kommunen bei der Abfallberatung vor Ort Heute startet die diesjährige „Aktion Biotonne Deutschland“. Die Initiative unterstützt Kommunen bei der Abfallberatung vor Ort. Die privaten Haushalte in Deutschland sollen künftig Bioabfälle noch besser getrennt sammeln, damit diese zur Energiegewinnung oder als Dünger verwertet werden. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Aktion. Rund fünf Millionen Tonnen Abfall aus Küche und Garten entsorgen die Deutschen jährlich in der Biotonne. Doch der Großteil der Bioabfälle landet in der Restmülltonne. Damit entgeht ein wertvoller Rohstoff der Verwertung: Aus Bioabfällen kann durch Vergärung der regenerative Energieträger Biogas gewonnen werden, der für eine klimafreundliche Stromerzeugung, die Wärmegewinnung oder als Kraftstoff eingesetzt wird. Nach der Vergärung anfallende Rückstände und getrennt gesammelte Bioabfälle werden zu wertvollem Kompost verarbeitet. Dieser wird als Dünger auf Äckern und in Kleingärten genutzt und ersetzt konventionelle Düngemittel und klimaschädlichen Torf. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Bioabfälle aus Küche und Garten in der Restmülltonne sind verschwendete Ressourcen. Dort enden sie nur in der Müllverbrennung. Aber Bioabfälle können mehr: Jeder Gemüseputz, jede Kartoffelschale, jede verwelkte Blume hilft uns beim Klima - und Ressourcenschutz und bei der emissionsarmen Energieerzeugung. Deshalb ist es so wichtig, dass möglichst alle Kommunen Bioabfälle getrennt sammeln und die Biotonne flächendeckend einführen.“ Die „Aktion Biotonne Deutschland“ ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihr „Biotonnen-Versprechen“ zu geben. Auf der Website der „Aktion Biotonne Deutschland“ können sie ihr Engagement dokumentieren. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Bundesweit landen über drei Millionen Tonnen Bioabfälle falsch im Restmüll. Es gibt hier also noch ein riesiges Potenzial für mehr Umweltschutz. Bioabfälle müssen auch sauberer werden – Plastik, Glas und Metall gehören nicht in die Biotonne, denn es ist aufwändig und teuer, diese Fremdstoffe wieder aus dem Bioabfall herauszutrennen. Und schließlich möchte niemand Kompost mit Plastikschnipseln und Glassplittern auf dem Acker oder im eigenen Garten haben.“ Im Herbst 2020 veranstalten bundesweit Städte und Landkreise zahlreiche lokale Aktionen zur Abfallberatung im Rahmen der „Aktion Biotonne Deutschland“. Schon jetzt bieten 145 Städte und Landkreise eine telefonische Beratung zur Biotonne an. Auf der Website des NABU kann man sich zur Abfallentsorgung vor Ort informieren. Alle weiteren Informationen gibt es unter www.aktion-biotonne-deutschland.de .
Sicherer Betrieb und Nutzerfreundlichkeit haben höchste Priorität Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan wird diese nun ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen. Bis dahin wird auch die sehr komplexe IT-Infrastruktur, die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen muss, fertiggestellt sein. Die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst zum 1. April 2024 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist für ausländische Herstellerinnen und Hersteller sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung auf DIVID möglich. Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das UBA so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren. Ab 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können. UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir wollen den digitalen Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes sicher und so benutzerfreundlich wie möglich aufstellen. Wegen des ab 2025 auf rund 430 Mio. Euro geschätzten Fondsvolumens hat eine sorgfältige Umsetzung für uns die allerhöchste Priorität. Daher nehmen wir uns die Zeit, die es noch braucht, um die anspruchsvolle Technik gesetzeskonform einzurichten, selbst wenn dies zu einer späteren Verfügbarkeit von DIVID führt.“ Wer die Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren. Eine umgehende Registrierungspflicht ist nur für solche Herstellerinnen und Hersteller vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Solange deren Registrierung noch nicht möglich ist, bleibt die noch nicht erfolgte Registrierung natürlich folgenlos. Die Abgabenpflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen, unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt. Auch die erforderliche Registrierung der Anspruchsberechtigten verzögert sich, aber es wird sichergestellt, dass bis zur Abgabe der ersten Leistungsmeldung ab dem 1. Januar 2025 ausreichend Zeit für die notwendige Registrierung bleibt. Wer To-Go-Lebensmittelbehältnisse oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikel herstellt, unterliegt ab 2024 der erweiterten Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass man verpflichtet ist, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. An wen richtet sich der Einwegkunststofffonds? In den Einwegkunststofffonds zahlen ab 2025 betroffene Herstellerinnen und Hersteller ein, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen. Der einzuzahlende Betrag ist abhängig von Produktart und Masse. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an die Anspruchsberechtigten ausgeschüttet. Die Abwicklung der erforderlichen Datenmeldung startet am 1.1.2025 und erfolgt ebenso wie die Registrierung über die DIVID Plattform. Was ist die Rolle des UBA? Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Herstellerinnen und Hersteller sowie Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellerinnen und Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung über die Herstellereigenschaft im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes. Welchen Funktionsumfang hat die Online-Plattform DIVID? DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 Abgabepflichtigen sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Hierbei ist die Plattform das zentrale Instrument für die fondsbezogene Kommunikation zwischen externen Nutzenden und dem UBA als auch für die damit verbundenen verwaltungsinternen Prozesse. Es ermöglicht die ordnungsgemäße Vereinnahmung und Verteilung des sich auf jährlich rund 430 Mio. Euro belaufenden Fondsvolumens.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich für bessere Biomüll-Sammlung ein Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich mit den "Aktionswochen Biotonne Deutschland" für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Vier Wochen lang werben ab 7. November 2022 vor allem Kommunen in Deutschland für die Getrenntsammlung von Bioabfällen mit Aktionen vor Ort. Der Fokus der Aktionswochen liegt in diesem Jahr auf einer „28-Tage-Biotonnen-Challenge“ zur Sensibilierung von Bürgerinnen und Bürgern. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Aktion. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Bioabfälle sind wertvoll: Jede Kartoffelschale, jede verwelkte Blume, jeder Gartenabfall in der Biotonne hilft Ressourcen zu sparen und ist gut für den Klimaschutz . Denn aus Bioabfällen entstehen Strom und Wärme auf klimafreundliche Weise und was in der Biogasanlage übrig bleibt, geht anschließend genauso wie Kompost als Düngemittel auf den Acker oder in den Garten. Klar ist: Bioabfälle gehören in die Biotonne und nicht in den Restmüll. Biotonnen machen für Verbraucherinnen und Verbraucher die Entsorgung einfacher. Daher sollten sich noch mehr Städte und Landkreise für die Biotonne entscheiden.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Für die Nutzung von Komposten und Gärresten aus Bioabfällen ist eine saubere getrennte Sammlung der Bioabfälle das A und O. Fremdstoffe wie Kunststofftüten und andere Abfälle, die nichts in der Biotonne zu suchen haben, gefährden die Qualität der erzeugten Produkte und können zu Schadstoffeinträgen in den landwirtschaftlich genutzten Boden führen. Deshalb begrüßt das UBA , dass die Aktion Biotonne neben der Steigerung der Bioabfallmenge auch die Qualität der getrennten Bioabfälle im Fokus hat.“ Die bundesweite Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“ wirbt für mehr kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle und weniger Fremdstoffe in der Biotonne. Während der Aktionswochen veranstalten viele Städte und Landkreise Aktionen für mehr getrennt gesammelte und saubere Bioabfälle ohne Fremdstoffe wie Plastik. Auch auf der Website des NABU kann man sich zur allgemeinen lokalen Abfallberatung informieren. An der „28-Tage-Biotonnen-Challenge“ können alle Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Ab 7. November erhalten sie nach Anmeldung jeden Tag wichtiges Wissen zu Bioabfällen und praktische Tipps zum richtigen Entsorgen über die Social-Media-Kanäle ihrer Stadt, ihres Landkreises, ihres lokalen Entsorgungsunternehmens sowie von der zentralen Website der Aktion Biotonne Deutschland. Auch wer kein Instagram oder Facebook nutzt, kann über die Webseite an der „28-Tage-Biotonnen-Challenge“ teilnehmen. Dort gibt es auch nähere Informationen zur Aktion Biotonne Deutschland und zur Challenge. Bioabfälle sind mengenmäßig der größte getrennt gesammelte Abfallstrom der Siedlungsabfälle. In Deutschland beträgt der Anteil der Bioabfälle am Siedlungsabfallaufkommen bis zu 40 Prozent. Jährlich werden in Deutschland rund 14 Millionen Tonnen biologisch abbaubare Abfälle in Kompostierungs- und Vergärungs-/ Biogasanlagen behandelt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Biotonnen-Inhalte, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle und weitere biologisch abbaubare Abfälle aus verschiedenen Herkunftsbereichen. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland sowohl über die Biotonne als auch an Garten- und Parkabfällen jeweils rund 5,3 Millionen Tonnen getrennt gesammelt; dies entspricht 128 Kilogramm je Einwohner und Jahr.
Nutzer können sich nun online registrieren Das am 15. Mai 2023 verkündete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Wie mit Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 zur sich verspätenden Bereitstellung angekündigt, ist DIVID am 1. April mit ersten Funktionen in Betrieb gegangen. Die Plattform ist über die Homepage www.einwegkunststofffonds.de erreichbar. Damit kann jetzt die Registrierung inländischer Hersteller erfolgen. Außerdem können ausländische Hersteller sowie deren Bevollmächtigte bereits Accounts erstellen. Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das Umweltbundesamt so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, haben Zeit sich bis zum 31. Dezember 2024 zu registrieren. Das Einwegkunststofffondsgesetz sieht eine umgehende Registrierungspflicht ab dem 1. Januar 2024 nur für den Bruchteil der Hersteller vor, die ab dem genannten Datum ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Die Abgabenpflicht besteht zudem ab 2024 von Gesetzes wegen unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt. Ebenso hat die Verzögerung keinerlei Auswirkung für Anspruchsberechtigte. Die erforderliche Registrierung für eine Kostenerstattung ab 2025 lässt noch ausreichend Zeit bis zur Abgabe der ersten Leistungsmeldung. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und bestimmten anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. An wen richtet sich der Einwegkunststofffonds? In den Einwegkunststofffonds zahlen ab 2025 betroffene Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an die Anspruchsberechtigten ausgeschüttet. Was ist die Rolle des UBA? Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung über die Herstellereigenschaft im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist. Welchen Funktionsumfang hat die Online-Plattform DIVID? DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtige Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung der Mittel an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Hierbei ist die Plattform das zentrale Instrument für fondsbezogenen Kommunikation zwischen externen Nutzenden und dem UBA als auch für die damit verbundenen verwaltungsinternen Prozesse. Es ermöglicht die ordnungsgemäße Vereinnahmung und Verteilung des sich auf jährlich rund 430 Mio. Euro belaufenden Fondsvolumens.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesweite Aktionswochen zur Biotonne vom 18. Mai bis 09. Juni 2019 So einfach und wirkungsvoll kann Recycling sein: Landen Küchen- und Gartenabfälle immer in der Biotonne, werden daraus Energie und Rohstoffe gewonnen. Einerseits wird daraus Biogas gewonnen, etwa für grünen Strom und Wärme oder als Ersatz für Erdgas und Diesel, andererseits wird in Kompostierungsanlagen daraus Kompost für Landwirte und Gartenfreunde. Die „Aktion Biotonne Deutschland“ macht darauf aufmerksam und wirbt für mehr Akzeptanz und Bereitschaft zum Sammeln von Bioabfällen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Es lohnt sich, Küchenabfälle getrennt zu sammeln. Denn Kartoffel-, Möhren- oder Bananenschalen sind echte Ressourcen. Mit dem daraus hergestellten Kompost wird Kunstdünger und klimaschädlicher Torf ersetzt, Biogas aus Bioabfällen wiederum kann bei der Produktion von Strom und Wärme fossile Brennstoffe ersetzen. Das ist ein echter Beitrag zur Energiewende, schützt unser Klima und steht für einen schonenden Umgang mit unseren Ressourcen. Deswegen plädiere ich für die flächendeckende Einführung der Biotonne durch die Städte und Landkreise. Nur wenn Bioabfälle getrennt gesammelt werden, können wir sie für den Klimaschutz nutzen.“ Die „Aktion Biotonne Deutschland“ startet am 18. Mai. Sie hilft den Kommunen bei der Abfallberatung vor Ort. Die bis zum 9. Juni 2019 laufenden bundesweiten Aktionswochen zur getrennten Bioabfallsammlung werden unterstützt vom Bundesumweltministerium im Rahmen des 5-Punkte-Plans für weniger Plastik und mehr Recycling sowie vom Umweltbundesamt, dem Naturschutzbund Deutschland, dem Verband kommunaler Unternehmen, den Abfallwirtschaftsverbänden, dem Einzelhandelsverband und seinen Mitgliedern sowie von vielen Städten, Landkreisen und Abfallzweckverbänden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Bundesweit könnten wir noch über drei Millionen Tonnen mehr Bioabfälle über die Biotonne sammeln. Plastiktüten, Glas und andere Fremdstoffe sind dabei allerdings tabu. Denn die Biotonne und das Kompostieren stehen für den Naturkreislauf und kaum jemand würde auf die Idee kommen, Plastik und Glas auf den Komposthaufen im Garten oder in die Natur zu werfen. Also gehört das auch nicht in die Biotonne.“ Unter dem Kampagnendach „Aktion Biotonne Deutschland“ veranstalten Städte und Landkreise in diesem Jahr während der Aktionswochen bundesweit Aktionen für mehr getrennt gesammelte und saubere Bioabfälle ohne Fremdstoffe wie Kunststoffe. Auf der bundesweiten Internetseite www.aktion-biotonne-deutschland.de sind Informationen rund um die Biotonne abrufbar. Zudem haben 140 Städte und Landkreise, zuständig für die Biotonne in knapp 3.000 Städten und Gemeinden, ihre lokale Servicenummer zur Biotonne eingestellt. Daneben gibt es die NABU-Onlinesuche zur allgemeinen lokalen Abfallberatung unter https://www.nabu.de/abfallberatung .
Großer Meilenstein für die digitale Fondsverwaltung erreicht – Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich erwartet Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. DIVID ermöglicht die Einnahme und Verwaltung des sich jährlich auf bis zu 430 Millionen Euro belaufenden Fondsvolumens. UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir freuen uns, mit der Plattform DIVID, einen Meilenstein für den digitalen Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes erreicht zu haben. Wir haben es geschafft, Anwenderinnen und Anwendern ein gutes Jahr nach Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes eine moderne, nutzerfreundliche und sichere IT-Lösung zur Verfügung zu stellen, die dazu beiträgt, Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu reduzieren.“ DIVID ermöglicht dem UBA die digitale Abwicklung aller Registrierungen und zukünftigen Einzahlungen der geschätzt rund 56.000 abgabepflichtigen Hersteller sowie die jährliche Ausschüttung an geschätzt rund 6.400 Anspruchsberechtigte. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 bei DIVID registrieren, für alle anderen besteht diese Pflicht ab Tätigkeitsbeginn. Bei Verstößen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen. Auch Anspruchsberechtigte für Auszahlungen aus dem Fonds sollten sich rechtzeitig registrieren, um Erstattungen für Reinigungsleistungen zu erhalten. Hersteller müssen 2025 erstmals ihre 2024 auf dem Markt bereitgestellten und verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID melden. Über das Einwegkunststoffgesetz : Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkten) und anderen Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für die Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. Die Abgabepflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt. Links : Allgemeine und aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.einwegkunststofffonds.de und auf unseren Themenseite unter http://www.umweltbundesamt.de/ewkf . Über die schrittweise Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das Umweltbundesamt so bald wie möglich über DIVID und auf der Homepage www.ewkf.de informieren.
Umweltbundesamt errichtet digitale Plattform DIVID zum 1. Januar 2024 Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller, die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Die Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“. Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80-85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. An wen richtet sich der Einwegkunststofffonds? In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet. Was ist die Rolle des UBA? Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform DIVID. Ab 2024 wird sie für Herstellern und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist. Was ist die Aufgabe der Einwegkunststoffkommission? Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.
Die hochwertige Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen wird durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt und findet in Deutschland überwiegend in Kompostierungs-, Vergärungs- und kombinierten Anlagen statt. Es existieren neben diesen "konventionellen" Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen jedoch auch zahlreiche andere Verfahren zur Behandlung von unterschiedlichen Biomasse-Substraten. In der vorliegenden Studie wurden acht potenziell hochwertige Verwertungsverfahren für Bioabfälle identifiziert und in Verfahrenssteckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe enthalten neben einer Verfahrensbeschreibung samt entsprechender Fließbilder auch Informationen zur Massenbilanz und zum derzeitigen Entwicklungsstand des Verfahrens. Im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung wurden die ausgewählten Verfahren, soweit möglich, vergleichend bewertet und den klassischen Behandlungsmethoden Kompostierung und Vergärung gegenübergestellt. Keines der untersuchten Verfahren weist im Vergleich zu den bisherigen Verwertungsverfahren relevante Verbesserungen über alle Wirkungskategorien auf, dennoch sollte eine neue Bioabfallverordnung die Entwicklung weiterer Verfahren ermöglichen. Als weitere Methode zur Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle wurden die Eigenkompostierung und -verwertung analysiert. Auf Basis von Literaturrecherchen und Berechnungen zur Nährstoffbilanz in privaten Gärten wurde aufgezeigt, dass aus einer unsachgemäß durchgeführten Eigenkompostierung und -verwertung negative Umweltauswirkungen resultieren. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen können diese u. a. dadurch vermieden bzw. gemindert werden, dass bundesweit eine vorzuhaltende Mindestgartenfläche von 70 m2/E definiert wird, die anschließend von den Behörden im Vollzug durchzusetzen ist. Durch die Organisation einer Austauschplattform (Barcamp) konnte der wissenschaftliche Teil der vorliegenden Studie um einen wertvollen Praxisbezug ergänzt werden. In Fachgesprächen konnten sich die Abfallberaterinnen und Abfallberater über die Relevanz einer qualitativ hochwertigen getrennten Erfassung von Bioabfällen in Haushalten, Industrie sowie Gewerbe und ihre Erfahrungen für eine ansprechende Abfallberatung in der Praxis austauschen. Quelle: Forschungsbericht
Origin | Count |
---|---|
Bund | 59 |
Land | 7 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 39 |
Text | 21 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
closed | 25 |
open | 39 |
unknown | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 65 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Dokument | 10 |
Keine | 43 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 22 |
Lebewesen & Lebensräume | 32 |
Luft | 13 |
Mensch & Umwelt | 65 |
Wasser | 15 |
Weitere | 65 |