Kurzbeschreibung Ziel: Müllvermeidung lokal. Lokaler Zusammenschluss der Verbraucherzentrale NRW, der Entsorgung Herne, der Stadt Herne sowie Project Blue Sea e.V. zur Verbraucheraufklärung. Aktionen: Tütentauschaktionen, Workshop anlässlich des 4. Fachaustausches Abfallberatung am 25.4.2017 im LWL-Museum für Archäologie in Herne, Informationskampagne „Setzt die Segel; Stoppt die Plastikflut“, Erstellung eines Radiospots. Ergebnisse Liegen noch nicht vor
2020–2021 2019–2020 Die Fortführung der Kampagne „Unsere Biotonne. Unsere Energie.“ zielte in 2020 bis 2021 darauf, die Bewohnerinnen und Bewohner ausgewählter Wohnanlagen in Berlin dabei zu unterstützen, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und Biogut in der Biotonne getrennt zu sammeln. Dabei wurden rund 6.500 Haushalte in 8 Wohnanlagen in den Berliner Bezirken Mitte und Friedrichshain in das Projekt einbezogen und auf Änderungen des Sammelverhaltens und der Qualität des Bioguts hin untersucht. Im Rahmen von Events und umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit klärte das Projekt darüber auf, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und wie diese in der Küche am einfachsten gesammelt und zur Biotonne transportiert werden können. Zusätzlich wurde die Vermeidung von Lebensmittelabfällen thematisiert, um das Abfallaufkommen insgesamt zu reduzieren und der Verschwendung von Ressourcen vorzubeugen. Attraktive Aktionsformate wie das RESTLOS Rad – eine mobile Fahrradküche – tourten durch das Modellgebiet und zeigten den Bewohnerinnen und Bewohnern, wie sie aus Lebensmittelresten noch leckere Gerichte zaubern können. Die Ansprache berücksichtigte dabei verschiedene Kulturen, Sprachen, Werte und Erwartungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Eventstände mit mobiler Fahrradküche In der mobilen Fahrradküche von RESTLOS GLÜCKLICH e. V. wurden klimaverträgliche Köstlichkeiten aus geretteten Lebensmitteln gezaubert. Auf dem Smoothie Bike konnten Besucher:innen einen Shake oder ein leckeres Pesto mixen. Verarbeitet wurden Lebensmittel, die zuvor aus dem regulären Verkauf aussortiert wurden – z.B. Obst mit kleinen braunen Stellen, krummes Gemüse, Brot vom Vortag oder falsch etikettierte Ware. Bei interaktiven Spielen konnten Berlinerinnen und Berliner herausfinden, wie fit sie bei den Themen rund um Abfalltrennung, richtige Verwendung der Biotonne und Resteverwertung sind. Bollerwagentour Auf der Bollerwagentour zogen Akteurinnen und Akteure von RESTLOS GLÜCKLICH durch Berlin – bepackt mit allerlei leckeren Überraschungen, die die Teilnehmenden bei einem Quiz zum Thema Lebensmittelwertschätzung und Abfalltrennung gewinnen konnten. Mitmachstand vor den Müllplätzen Richtige Abfalltrennung leicht gemacht: Der Hausmüll von Mieterinnen und Mietern wurde auf eine Schaufläche ausgeschüttet und gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern analysiert. Im Anschluss erhielten die Berlinerinnen und Berlinern Tipps zur richtigen Abfalltrennung und konnten Fragen stellen. Bioabfall wurde herausgefischt und in der Biotonne entsorgt. Wer eine leere Flasche mitbrachte, konnte vor Ort aus dem Bioabfall ein Biogas-Experiment anlegen oder an dem Gewinnspiel rund um das Thema Biomüll teilnehmen. Interessierte Kinder konnten aus altem Zeitungspapier Papiertüten zum Sammeln von Bioabfall basteln. Pflanzaktion mit Kompost-Workshop In zwei Wohnquartieren der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH wurden Pflanzaktionen organisiert und dabei auch das Thema Kompost anschaulich vermittelt. Es wurde erklärt, wie aus Bioabfällen wertvoller Kompost entsteht. Die Mieterinnen und Mieter konnten Kräuter oder Blumen pflanzen und auch etwas Komposterde für ihre eigenen Pflanzen mitnehmen. Schulung für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte Damit Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Mitglieder der Mieterbeiräte als Multiplikatoren fungieren und zukünftig selbst eigene Infoveranstaltungen zur Nutzung der Biotonne durchführen können, wurden über Yeşil Çember – ökologisch interkulturell gGmbH im September und Oktober 2022 zwei Schulungstermine angeboten. Infopost an Bewohnerinnen und Bewohner des Modellgebiets Insgesamt 6.500 Haushalte im ausgewählten Modellgebiet erhielten von Juli bis August 2021 eine Infopost, die über die Kampagne „Biotonne für Berlin“ informierte und die Bewohnerinnen und Bewohner persönlich zu den Events in ihrer Nachbarschaft einlud. Weitere Informationen zur „Richtigen Mülltrennung“ und zu „Lebensmittelwertschätzung“ ergänzten das Anschreiben. Immer noch landen zu viele Lebensmittel im Müll. Laut Umweltbundesamt wirft jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im Durchschnitt 78 kg Lebensmittel pro Jahr weg – wertvolle Ressourcen, die unnötig verschwendet werden. Auf ganz Deutschland bezogen, sind das 6,5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle aus privaten Haushalten.* Über die Hälfte dieser Lebensmittel wäre noch einwandfrei genießbar. Wir verschwenden dabei nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch zur Herstellung benötigtes Wasser und Ackerfläche sowie Treibstoff und Verpackungsmaterial, wodurch unsere Umwelt unnötig belastet wird. Es lohnt sich also, die Menge der eigenen Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die Stadt Berlin hat sich mit dem im Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 beschlossenen „Aktionsplan Zero Waste“ unter anderem zum Ziel gesetzt, Strukturen zu stärken und auszubauen, die zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beitragen. * Umweltbundesamt „Lebensmittelabfälle“ Gemeinsam Klima und Umwelt schützen: In dem Ideenwettbewerb ging es darum, die Nachhaltigkeitsziele der Stadt Berlin mit einer eigenen Idee zu unterstützen. Egal, ob Einzelperson oder Team, mitmachen konnte jede und jeder mit kreativen Vorschlägen, die zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen beitragen. Willkommen waren sowohl Ideen, die bereits im Alltag umgesetzt werden als auch Ideen, zu denen dieser Aufruf inspirierte – egal ob Resteverwertungs-Rezept, Ideen zum länger haltbar machen von Lebensmitteln oder Tipps, um schon beim Einkaufen „Lebensmittel zu retten“ – die Teilnehmenden konnten Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Wichtig war, dass sich die Ideen mit dem Thema auseinandersetzte, wie Lebensmittelverschwendung reduziert werden kann. Die umfangreichen Aktionen zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen, das Bewusstsein vieler Berliner:innen für die Themen Lebensmittelwertschätzung und richtige Nutzung der Biotonne zu erhöhen. Dabei wurden auch Bewohnerinnen und Bewohner anderer Wohnanlagen angesprochen, deren mögliche Verhaltensänderungen nicht im Rahmen der untersuchten Modellgebiete erfasst wurden. Der Anschlussgrad an die Biotonne im Modellgebiet konnte bis zum Ende des Projektzeitraums von 68% auf 79% gesteigert werden und auch das Sammelvolumen hat sich in 7 von 8 untersuchten Quartieren zum Teil deutlich erhöht. Die Qualität des gesammelten Bioguts fiel bei den verschiedenen Abfallsammelplätzen sehr unterschiedlich aus. Ferner wurden über den Modellzeitraum unterschiedliche Entwicklungen der Biogut-Qualität beobachtet. Einige Quartiere zeigten eine Tendenz zu einer Verbesserung der Biogut-Qualität. Andere hingegen blieben unverändert oder verschlechterten sich bei erhöhter Sammelmenge. Hier ist eine weitere Kommunikation wichtig, um vor allem dem Hauptproblem der Kunststofftüten in der Biotonne entgegenzuwirken. Wir bedanken uns bei unseren Partnern für die Kooperation und die Bereitstellung von Aktions-Flächen: Kreativhaus e.V., Berlin HELLWEG – Die Profi-Baumärkte, Berlin-Biesdorf Familienfest on Tour, Berlin Kaufland, Berlin Mitte Biesdorf Center, Berlin OBI, Berlin-Pankow In Wohnanlagen gibt es zwar ein großes Potenzial für die Sammlung von Bioabfällen , leider wird dort die Biotonne aus verschiedenen Gründen jedoch nicht richtig oder überhaupt nicht genutzt. Die Senatsumweltverwaltung möchte deshalb mit der Kampagne “Unsere Biotonne. Unsere Energie.” die Bewohnerinnen und Bewohner von Großwohnanlagen vom Nutzen der Biotonne überzeugen. Die ersten Aktionstage des Modellprojekts fanden von Juni 2019 bis Februar 2020 in zwei Wohnanlagen in den Bezirken Friedrichshain und Kreuzberg statt. Ziel des Modellprojektes in den Wohnanlagen war es, verschiedene Maßnahmen und Kommunikationswege zu pilotieren, um zu prüfen, inwiefern die Menge und die Qualität der gesammelten Bioabfälle dadurch verbessert werden können. In Berliner Privathaushalten entstehen jährlich 300.000 Tonnen Bioabfall, doch landen davon Unmengen in der Restmülltonne. Dabei lässt sich bei richtiger Entsorgung Biogas, als nachhaltigen Treibstoff, und hochwertige Komposterde gewinnen. Um noch mehr Berliner und Berlinerinnen zu motivieren, ihre Bioabfälle richtig zu entsorgen, nämlich in der Biotonne statt im Restmüll, wurden Bewohner und Bewohnerinnen im Modellprojekt zum Wert von Bioabfällen und zur richtigen Entsorgung beraten – mit Erfolg. Getrenntsammlung im Haushalt: Die Haushalte erhielten ein Vorsortiergefäß mit Papiertüten für die Sammlung ihrer Bioabfälle. Müllfreies Fastenbrechen: In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wurde die Ausgabe der Vorsortiergefäße und Papiertüten zum Projektauftakt mit einer kleinen Feier – zum gemeinsamen, müllfreien Fastenbrechen – verbunden. Aktive Abfallberatung: Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich im persönlichen Gespräch direkt in der Wohnanlage über die richtige Entsorgung von Abfällen informieren. Mehrsprachige Ansprache: Flyer, Plakate, Trennhilfen und die Abfallberatung wurden in den vorherrschenden Sprachen der Wohnanlagen-Bewohner angeboten. Ausstattung der Müllplätze: Biofilterdeckel auf den Biotonnen und Trennhilfen am Müllplatz erleichterten das Entsorgen von Abfällen. Während des gesamten Projektzeitraums wurde dokumentiert, wie sich die Menge und Qualität der gesammelten Bioabfälle in den Modell-Wohnanlagen in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain entwickelt haben. In Friedrichshain verlief das Projekt mit sichtbarem Erfolg: während des Aktionszeitraums wurde mehr Bioabfall entsorgt und die Qualität des Bioabfalls verbesserte sich. In Berlin-Kreuzberg zeigten sich während des Modellprojekts zeitweise positive Veränderungen. In diesem Bezirk gilt es, die Menge und Qualität des Bioabfalls noch zu steigern. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie hier: Biogut-Mengen lassen sich noch steigern Die gesammelten Mengen an Bioabfällen schwankten über den Projektverlauf stark. Jeder Haushalt entsorgt pro Woche durchschnittlich 1,2 Kilo Bioabfälle über die Biotonne. Sicher kann mit der Fortführung der Maßnahmen in Zukunft noch mehr Biogut aus der Restmülltonne gerettet werden. Biogut-Qualität ist verbesserungswürdig In der Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg wird die Biotonne vorrangig für Bioabfälle genutzt, häufig sind sie jedoch in Kunststofftüten verpackt. Nach der Ausgabe von Papiertüten wurden diese zwar zeitweise verwendet, nach ihrem Verbrauch wurden jedoch wieder Plastikverpackungen in den Biotonnen gesichtet. Künftig gilt es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle vor allem durch die Reduktion von Kunststofftüten zu verbessern. Biogut-Menge auf einem sehr guten Weg Die Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain haben die Ratschläge der Abfallberatung gut umgesetzt. So stieg die Bioabfallmenge stetig an, im gesamten Projektzeitraum um etwa 30 %. Biogut-Qualität deutlich verbessert Zu Beginn des Projektes wurden die Biotonnen in der Wohnanlage in Berlin-Friedrichshain bestimmungsgemäß für Bioabfälle genutzt. Allerdings wurde das Biogut überwiegend in Kunststofftüten gesammelt, was die Qualität minderte. Im Verlauf des Modellprojekts stellte sich ein Großteil der Bewohnerschaft auf die Nutzung von Bioabfalltüten aus Papier um. Das Resultat: Der Anteil an Kunststofftüten hat sich optisch deutlich verringert. Zu Beginn des Modellprojekts wurden die Bioabfälle in beiden Wohnanlagen überwiegend in Kunststofftüten statt Papiertüten gesammelt. Die aktive Abfallberatung legte somit einen Schwerpunkt auf alternative Sammelmöglichkeiten und informierte darüber, dass Plastik in der Biotonne unerwünscht ist. Auch vermeintlich biologisch abbaubare Kunststofftüten bleiben als sichtbarer Fremdstoff zurück und erschweren damit den Einsatz des Komposts in der Landwirtschaft. Im Bioabfall sind Kunststoffe aller Arten deshalb zu vermeiden. Die Ergebnisse zeigen teilweise sehr deutliche Verbesserungen, aber auch nach dem Projektende gibt es in beiden Wohnanlagen Verbesserungspotenzial.
Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum. Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung. Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" . Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung: Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte. Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist. Gewusst wie Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und Klima . Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll: Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt. Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen verwenden. Kennzeichnung für Elektrogeräte-Rücknahmestellen Quelle: Plan E Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen Quelle: Batterie Zurück Rücknahmestellen im Handel: Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt: Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Onlinehandel und Versandhandel gleichermaßen. Achten Sie auch auf Sammelstellenkennzeichen. Wenn Sie diese Kennzeichnungen im Handel sehen, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte sowie auch Batterien abgegeben werden können. Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg. Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland). (Kleinere) Einzelhändler oder auch Hersteller nehmen oft freiwillig kostenfrei Elektroaltgeräte zurück – fragen Sie am besten nach. Stationärer Handel - Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden. Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m 2 (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m 2 , die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische. Stationärer Handel - Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach. Online- und Versandhandel: Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung. Abholung bei Lieferung: Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen. Achtung! An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden. Löschen Sie persönliche Daten: Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen. Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Was Sie noch tun können: Funktioniert das Gerät noch? Verkaufen Sie das Gerät z. B. über Kleinanzeigenbörsen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser, Flohmärkte und Tauschbörsen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und sparen sich den Neukauf. Überlegen Sie, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Salz- und Pfeffermühlen gibt es auch ohne elektrische Funktion. Kinderschuhe müssen nicht blinken und Grußkarten nicht singen. Mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternativen sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Batterie Zurück Hintergrund Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien . Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. Elektroschrott-Aufkommen 2019 Quelle: Plan E Recycling-Kreislauf Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Quelle: Plan E Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Quelle: Plan E Elektroschrott-Aufkommen 2019 Recycling-Kreislauf Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Gesetzeslage: Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind: Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern Effizienz der Ressourcennutzung verbessern. In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Marktbeobachtung: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt. Weitere Informationen finden Sie unter: Elektroaltgeräte ( UBA -Themenseite) Elektro- und Elektronikaltgeräte (Daten zur Umwelt)
Ein Blick in die Biotonne eines Mietshauses (C) Veronika Jorch Einwegkunstofffondsgesetz Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80 - 85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz. In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll Abfall einen Preis verleihen, damit die Hürde des achtlosen Wegwerfens höher wird und weniger Abfall unbehandelt in der Landschaft landet. Quelle: UBA Mehrwegsystem versus Einwegkunststoff für Kaltgetränkebecher Das Verbundvorhaben ReGIOcycle setzt an gleicher Stelle an, aber mit einer anderen Strategie. Ergänzend zum gesetzlichen und monetären Druck, die Landschaft abfallfrei zu gestalten, setzt das Projekt mit dem „Augsburger Becher“ auf den Ersatz von Einwegkunststoff durch ein Mehrwegsystem. Insbesondere bei sommerlichen Großveranstaltungen sind durchsichtige Plastikbecher für Kaltgetränke und Cocktails häufig gefragt. Die bisherigen Mehrwegsysteme umfassen meist undurchsichtige Plastikbehältnisse, die in unterschiedlichen Kaffees, Restaurants und Geschäften befüllt gekauft und, auch in einem anderen Geschäft, wieder abgegeben werden können. Der Augsburger Becher ist ein durchsichtiger großer Becher, für den das gleiche Prinzip gilt. Der gesamte Kreislauf des Sammelns und Waschens der Becher ist dabei regional verankert. Das System wurde schon 2022 bei Kanuslalom-WM in Augsburg erfolgreich getestet. Jetzt werden noch Wege gesucht, den Becher auch regional produzieren zu lassen. Mehr Informationen zum Augsburger Becher finden Sie hier. Weniger Plastik im Bioabfall Die Tage zum Ende des Maies sind auch Aktionstage für weniger Plastik im Bioabfall. Den Höhepunkt bildet der 26. Mai als „Tag des Bioabfalls“. Falsch sortierte Materialien in Biotonnen sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Sogenannte Fehlwürfe, die in der Biomülltonne landen, also bspw. die Plastiktüte, in der der Biomüll in der Wohnung gesammelt wurde, können nur durch erheblichen Mehraufwand, oft gar nicht aus dem Bioabfall gesammelt werden. So landen diese Fehlwürfe in Großkompostanlagen oder in der Vergärung, zerteilen sich und enden als kleine Plastikschnipsel letzlich auf Äckern, die für die Lebensmittelproduktion genutzt werden. Auch Schadstoffe können über diesen Weg auf den Äckern freigesetzt werden. Nicht zuletzt werden diese kleinen Plastikteile durch Wind und Wasser in erheblichem Maße in Bäche und Flüsse eingetragen und gelangen so ins Meer und verteilen sich über den gesamten Globus. Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Verbänden setzt sich nun für eine bessere Biomüll-Sammlung ein. Am 26. Mai wird zum ersten Mal der „Tag der Biotonne“ in Deutschland ausgerufen. Gleichzeitig startet die Aktion Biotonne Deutschland eine Challenge mit dem Ziel, gemeinsam die Biotonne besser zu machen. Ziel ist es, die Menge der getrennt gesammelten Bioabfälle zu steigern und die Fehlwürfe zu verringern. Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt sowie zahlreiche Naturschutz- und Wirtschaftsverbände, Städte, Landkreise und kommunale Unternehmen unterstützen die bundesweite Challenge. Die „Aktion Biotonne Deutschland“ findet zum ersten Mal für einen längeren Zeitraum statt und beginnt am – neu ausgerufenen – „Tag der Biotonne“ am 26. Mai 2023. Die Kampagne steht unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ mit dem Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen und Landkreise die Fremdstoffe in ihren Biotonnen messbar reduzieren. Dafür werden zum Beginn der Challenge die Fremdstoffanteile in den Biotonnen eines ausgewählten Sammelgebietes mithilfe der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) ermittelt. Anschließend starten verschiedene Aktivitäten, durch die die Teilnehmenden viele Informationen rund um die getrennte Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung erhalten. Etwa ein Jahr nach der ersten Bestimmung erfolgt eine erneute Bestimmung des Fremdstoffanteils. Aufgrund der beiden Bestimmungen wird die Veränderung des Fremdstoffanteils im Bioabfall in Prozent ermittelt. Am Tag d er Biotonne in einem Jahr, am 26. Mai 2024, werden die Teilnehmer der Challenge in geeigneter Form für ihr Engagement gewürdigt. Quelle: UBA Ein Beispiel aus Aichach und Oberhausen (Augsburg) Das Vorgehen, Bürger:innen durch Aufklärung und Dialoge über die richtige Biomülltrennung zu sensibilisieren und zur Aktion zu bewegen, ist nicht neu und wurde z. B. auch vom Verbundvorhaben ReGIOcycle in Aichach und Oberhausen (Augsburg) schon erprobt. Hier wurden schon im Dezember 2022 und Januar 2023 Workshops und Befragungen von Bürger:innen durchgeführt zum Thema „sauberer Biomüll“. Dabei wurden auch Maßnahmen erarbeitet, wie weniger Plastik im Biomüll landen könnte, und z. B. angeregt, Informationen an Müllsammelstellen auch in englischer Sprache auszugeben oder in Schulen und Kitas zu sensibilisieren. An der Umsetzung von Maßnahmen soll gearbeitet werden. Außerdem wird von Februar 2023 bis Januar 2025 ausgewertet und überprüft werden, ob die Menge an Fremdstoffen im Biomüll in den Stadtteilen abgenommen hat. Mehr Informationen zu den Aktivitäten im Projekt ReGIOcycle finden Sie hier . Das Projekt ReGIOcycle macht dabei auch bei der Biotonnen-Challenge 2023 mit. Informationen dazu finden Sie hier.
Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes Gemisch aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel CO2 -Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Die hochwertige Verwertung von getrennt erfassten Bioabfällen wird durch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) geregelt und findet in Deutschland überwiegend in Kompostierungs-, Vergärungs- und kombinierten Anlagen statt. Es existieren neben diesen "konventionellen" Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen jedoch auch zahlreiche andere Verfahren zur Behandlung von unterschiedlichen Biomasse-Substraten. In der vorliegenden Studie wurden acht potenziell hochwertige Verwertungsverfahren für Bioabfälle identifiziert und in Verfahrenssteckbriefen beschrieben. Die Steckbriefe enthalten neben einer Verfahrensbeschreibung samt entsprechender Fließbilder auch Informationen zur Massenbilanz und zum derzeitigen Entwicklungsstand des Verfahrens. Im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung wurden die ausgewählten Verfahren, soweit möglich, vergleichend bewertet und den klassischen Behandlungsmethoden Kompostierung und Vergärung gegenübergestellt. Keines der untersuchten Verfahren weist im Vergleich zu den bisherigen Verwertungsverfahren relevante Verbesserungen über alle Wirkungskategorien auf, dennoch sollte eine neue Bioabfallverordnung die Entwicklung weiterer Verfahren ermöglichen. Als weitere Methode zur Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle wurden die Eigenkompostierung und -verwertung analysiert. Auf Basis von Literaturrecherchen und Berechnungen zur Nährstoffbilanz in privaten Gärten wurde aufgezeigt, dass aus einer unsachgemäß durchgeführten Eigenkompostierung und -verwertung negative Umweltauswirkungen resultieren. Basierend auf den vorliegenden Ergebnissen können diese u. a. dadurch vermieden bzw. gemindert werden, dass bundesweit eine vorzuhaltende Mindestgartenfläche von 70 m2/E definiert wird, die anschließend von den Behörden im Vollzug durchzusetzen ist. Durch die Organisation einer Austauschplattform (Barcamp) konnte der wissenschaftliche Teil der vorliegenden Studie um einen wertvollen Praxisbezug ergänzt werden. In Fachgesprächen konnten sich die Abfallberaterinnen und Abfallberater über die Relevanz einer qualitativ hochwertigen getrennten Erfassung von Bioabfällen in Haushalten, Industrie sowie Gewerbe und ihre Erfahrungen für eine ansprechende Abfallberatung in der Praxis austauschen. Quelle: Forschungsbericht
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesweite Aktionswochen zur Biotonne vom 18. Mai bis 09. Juni 2019 So einfach und wirkungsvoll kann Recycling sein: Landen Küchen- und Gartenabfälle immer in der Biotonne, werden daraus Energie und Rohstoffe gewonnen. Einerseits wird daraus Biogas gewonnen, etwa für grünen Strom und Wärme oder als Ersatz für Erdgas und Diesel, andererseits wird in Kompostierungsanlagen daraus Kompost für Landwirte und Gartenfreunde. Die „Aktion Biotonne Deutschland“ macht darauf aufmerksam und wirbt für mehr Akzeptanz und Bereitschaft zum Sammeln von Bioabfällen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Es lohnt sich, Küchenabfälle getrennt zu sammeln. Denn Kartoffel-, Möhren- oder Bananenschalen sind echte Ressourcen. Mit dem daraus hergestellten Kompost wird Kunstdünger und klimaschädlicher Torf ersetzt, Biogas aus Bioabfällen wiederum kann bei der Produktion von Strom und Wärme fossile Brennstoffe ersetzen. Das ist ein echter Beitrag zur Energiewende, schützt unser Klima und steht für einen schonenden Umgang mit unseren Ressourcen. Deswegen plädiere ich für die flächendeckende Einführung der Biotonne durch die Städte und Landkreise. Nur wenn Bioabfälle getrennt gesammelt werden, können wir sie für den Klimaschutz nutzen.“ Die „Aktion Biotonne Deutschland“ startet am 18. Mai. Sie hilft den Kommunen bei der Abfallberatung vor Ort. Die bis zum 9. Juni 2019 laufenden bundesweiten Aktionswochen zur getrennten Bioabfallsammlung werden unterstützt vom Bundesumweltministerium im Rahmen des 5-Punkte-Plans für weniger Plastik und mehr Recycling sowie vom Umweltbundesamt, dem Naturschutzbund Deutschland, dem Verband kommunaler Unternehmen, den Abfallwirtschaftsverbänden, dem Einzelhandelsverband und seinen Mitgliedern sowie von vielen Städten, Landkreisen und Abfallzweckverbänden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Bundesweit könnten wir noch über drei Millionen Tonnen mehr Bioabfälle über die Biotonne sammeln. Plastiktüten, Glas und andere Fremdstoffe sind dabei allerdings tabu. Denn die Biotonne und das Kompostieren stehen für den Naturkreislauf und kaum jemand würde auf die Idee kommen, Plastik und Glas auf den Komposthaufen im Garten oder in die Natur zu werfen. Also gehört das auch nicht in die Biotonne.“ Unter dem Kampagnendach „Aktion Biotonne Deutschland“ veranstalten Städte und Landkreise in diesem Jahr während der Aktionswochen bundesweit Aktionen für mehr getrennt gesammelte und saubere Bioabfälle ohne Fremdstoffe wie Kunststoffe. Auf der bundesweiten Internetseite www.aktion-biotonne-deutschland.de sind Informationen rund um die Biotonne abrufbar. Zudem haben 140 Städte und Landkreise, zuständig für die Biotonne in knapp 3.000 Städten und Gemeinden, ihre lokale Servicenummer zur Biotonne eingestellt. Daneben gibt es die NABU-Onlinesuche zur allgemeinen lokalen Abfallberatung unter https://www.nabu.de/abfallberatung .
Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte UBA -Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Gemeinde Losheim am See | Gemeinde Losheim zum Inhalt Leben in Losheim Unsere Gemeinde Gemeindeporträt & Leitbild Das Losheim am See-Gefühl Geschichte & Wappen Daten & Fakten Ortsteile Bachem Bergen Britten Hausbach Losheim Mitlosheim Niederlosheim Rimlingen Rissenthal Scheiden Wahlen Waldhölzbach Partnerschaften Amtsblatt Veranstaltungen Veranstaltung melden Pressemeldungen Aktuelles Leben & Gesundheit Losheim lebt gesund Losheimer Arbeitsmarkt Initiative Fairtrade-Kommune Familie Flüchtlingshilfe & Integration Jugend Senioren Schiedsleute Rathaus & Service Bürgerbüro Öffnungszeiten Dienstleistungen Bürgerdienstleistungszentrum Zuständigkeiten Online-Terminvereinbarung Bürgeranliegen & Mängelmelder Ortspolizeibehörde Standesamt Ausschreibungen & Bekanntmachungen Karriere Notfall Telefonische Bürgerdienste Online-Dienste Politik Bürgermeister Organisation Ratsinformation Satzungen & Programme Finanzen & Haushalt Wahlen Niederschriften Bürgerbeteiligung & Petitionen Öffentliche Einrichtungen Abfallentsorgung Abfuhrtermine Abfallberatung Altpapier und Glas Elektroschrott Gelbe Tonne Grüngutannahmestelle Kühlschrankentsorgung Restmüll- und Biomüllabfuhr Sonderabfall / Ökomobil Sperrmüll Wertstoffzentrum Mülltonnen Inkontinenzwindeln/Stomabeutel Abwasserwerk Baubetriebshof Bürgerhäuser & Hallen Detailansicht Bürgerhäuser & Hallen Freiwillige Feuerwehr Friedhöfe & Ruheforst Parken Technische Werke Losheim TWL Bildung & Kultur Bildung Kindertageseinrichtungen Grundschulen Förderschule Gemeinschaftsschule Kultur Auszeichnungen & Ehrungen Kino Peter-Wust-Gesellschaft Bekannte Persönlichkeiten Vereine Vereinsregister Vereine in Losheim Bauen, Tourismus & Wirtschaft Wirtschaft Wirtschaftsstandort Wirtschaftsförderung Vereinigung Losheimer Unternehmen Unternehmenszentrum Förderprogramm Leerstand Offenlegungen Bauleitplanung Bauen Städtebau - 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Foto: Andreas Treitz Zukunftsweisende Investitionen in Losheim am See Die Seegemeinde hat ihren Haushaltsplan und ihre Wirtschaftspläne 2025… Lesen Sie mehr Sanierung der Abwassersammelgrube der Toilettenanlage am Westufer des Stausees. Foto: Tanja Laux Neue Abwassersammelgrube der Toiletten-Anlage am Westufer des Stausees Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme wurde in den letzten beiden Wochen die in die… Lesen Sie mehr Von links: Klimaschutzmanager Johannes Drehmann, Bürgermeister Helmut Harth, Jörg Fritz (Geschäftsführung TWL), Werner Ludwig (Leiter Fachbereich „Umwelt und Gemeindeentwicklung“), Roman Rein (Geschäftsführung TWL), Pascal Klons (Mitarbeiter Mobilitätswerk GmbH), Ralf Schumacher (Leiter Fachbereich „Bauen“) und René Pessier (Geschäftsführer Mobilitätswerk GmbH) beim Projektauftakt im Losheimer Rathaus im November 2024. Foto: Torsten Kreutz Losheim am See startet kommunale Wärmeplanung Die Seegemeinde setzt sich bereits seit einigen Jahren aktiv für den Klimaschutz… Lesen Sie mehr Der Bürgermeister informiert Statement von Bürgermeister Helmut Harth zur aktuellen Situation Lesen Sie mehr Freuten sich bei der Übergabe der Urkunde zum Wettbewerb im Losheimer Rathaus über die Auszeichnung der Projektidee: v.l.n.r. Johannes Drehmann (Klimaschutzmanager Losheim am See), Michael Müller (Mitarbeiter IfaS), Michael Ipfling (Vorstand der Globus-Stiftung), Bürgermeister Helmut Harth, Caroline Wein (Schulsekretärin), Werner Ludwig (Leiter Fachbereich „Umwelt und Gemeindeentwicklung“ der Gemeinde) und Patrik Mertes (Mitarbeiter Umwelt und Gemeindeentwicklung). Foto: Astrid Härtel Losheim am See gewinnt Wettbewerb zum Natürlichen Klimaschutz Mit einer Projektidee zum Einsatz von Pflanzenkohle als natürlichem Klimaretter… Lesen Sie mehr Verschlungene Pfade, beeindruckende Felsformationen, sprudelnde Waldbäche, fantastische Ausblicke und regionale Verpflegung entlang der Strecke – der Felsenweg vereint auf 13,7 Kilometern eine anspruchsvolle Wanderstrecke mit allem, was die Hochwaldregion zu bieten hat. Foto: Klaus-Peter Kappest „Felsenweg“ feiert 20-jähriges Jubiläum und ist erneut Deutschlands bester Premiumwanderweg Zum wiederholten Mal erreicht die Traumschleife „Felsenweg“ eine Höchstbewertung… Lesen Sie mehr Was erledige ich wo? Termin online reservieren Online-Dienste Bürgeranliegen Petition einreichen Veranstaltungen Müllabfuhr Formulare & Satzungen Amtliches Bekanntmachungsblatt Kalenderwoche 12 2025 | 19. März 2025 PDF, Dateigröße 21 MB Zum Archiv Bundestagswahl am 23. 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