Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
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1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
(Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121).
1.2 Grundgesamtheit
Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE)
überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen
der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle
aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der
Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen
aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach
Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die
Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach
Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
Trifft nicht zu.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt.
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken,
bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der
Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen
Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem
Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl
der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung
der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus
Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus
ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und
Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die
Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen
übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen
Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter
Punkt 3 "Methodik").
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die
Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden
bereitgestellten Angaben.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
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2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der
bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle
nach Art und Menge.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird
regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und
erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in
Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige
Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert.
Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter:
www.klassifikationsserver.de -> Auswahl ->
Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis
(EAV).
Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den
Abfallarten finden Sie im Internet unter:
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das
Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten
Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich
Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen
Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt
nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten
ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20
(Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des
Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und
der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch
definiert wurden.
Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme
Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt
erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe,
Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte -
Abfälle unterteilen:
Hausmüll (sog. Restmüll):
Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle
bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden
Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden
können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche
Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht
enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder
eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
Getrennt erfasste Wertstoffe:
Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete
Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll
in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe
Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende
Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu
den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte
Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz,
Kunststoffe und Textilien.
Sonstige getrennt gesammelte Abfälle:
Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören
haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und
Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen
Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet
werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche
und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen
gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen,
Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische
Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben,
Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und
Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den
sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben,
Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel,
Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine
gefährlichen Stoffe enthalten.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt
der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG
besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer
Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die
Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung
überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die
bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der
Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung
und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des
Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die
Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den
obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die
Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der
Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung
mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt
1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3
Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der
Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten
Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale
der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit
zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung
von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder
durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die
Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die
obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben
mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen
Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten
erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der
Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den
Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden
oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen
Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail
bei den obersten Abfallbehörden nach.
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine
Hochrechnung nicht erforderlich.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen
Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die
Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
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4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau
zu bewerten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen
stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige
Datenerfassung entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem
Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote
kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
eine Aussage getroffen werden.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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5.1 Aktualität
Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und
der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf
Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund
des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings
sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch
revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur
geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits
die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen
werden können.
5.2 Pünktlichkeit
In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über
die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen
Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt.
Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen
Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene
aus folgenden Gründen eingeschränkt sein:
- Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle:
Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der
öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die
Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten
Geschäftsmüll).
- Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung:
Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich
ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der
Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche
Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie
kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten
von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt,
Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere
Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für
Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen
beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart.
- Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen:
Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die
den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese
Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die
Abfallbilanzen der örE einbezogen.
- Bevölkerungszahl:
Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu
berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt
wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung
herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B.
Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die
Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum
gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre
sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden
Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine
Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche
Vergleichbarkeit haben.
Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem
"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro-
und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der
Altgeräte verantwortlich (Prinzip der
Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten
Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt,
zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte
zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind
zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen
Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an
die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann
verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten.
Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller
die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den
obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die
Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus
der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf
eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese
Berichtsjahre verzichtet.
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten,
die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z.
B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und
Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten
Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen
Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und
von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der
Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr
Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen
angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls
Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen
hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel
nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich
entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten
Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten
Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere
Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung,
Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß
EU-Abfallstatistikverordnung.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über
Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung
der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Veröffentlichungen:
Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem
Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der
GENESIS-Online-Datenbank.
Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum
Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im
Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik
visualisiert > Regionalatlas.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage
des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank"
abgerufen werden (www.statistikportal.de).
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
www.destatis.de
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind
alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die
Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen
unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus
den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu)
entnommen.
Abschneidegrenzen:
50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ):
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03)
- Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14)
- Ledergewerbe (WZ 15)
- Holzgewerbe (WZ 16)
- Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18)
- Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19)
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20)
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21)
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22)
- Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden (WZ 23)
- Fahrzeugbau (WZ 29, 30)
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
(WZ 31, 32)
- Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(WZ 33)
100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung
von Steinen und Erden (WZ 06-09)
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12)
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen (WZ 24,25)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen
Ausrüstungen (WZ 26, 27)
- Maschinenbau (WZ 28)
- Energieversorgung (WZ 35)
- Wasserversorgung (WZ 36)
500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Kohlenbergbau (WZ 05)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten)
- Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1]
- Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1]
- Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1]
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(WZ 64-66) [1]
- Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1]
- Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme
von WZ 78.20 (siehe unten) [1]
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
(WZ 84) [1]
- Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1]
- Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88)
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1]
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1]
[1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten
geschätzt (siehe Kapitel 3.2.)
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind
zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von
Doppelbefragungen ausgenommen worden.):
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen
Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach
Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen.
Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen
erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der
Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern
der Länder veröffentlicht.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de
- Europäische Union:
EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November
2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom
09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung.
- Europäische Union:
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312
vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland:
Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005
(BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl.
I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen
den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr.
1
Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der
Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur
Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister
finden Sie unter www.statistikportal.de.
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der
Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG,
soweit es sich um öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch
soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen
Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der
Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3
"Methodik").
Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln
wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine
höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen
seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der
Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der
Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte
Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben
werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch
Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So
konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter
gesteigert werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert
sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein
eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre
Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die
Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im
Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert
den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden
Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für
die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch
Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten
Abfallarten.
Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der
Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten
in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten
(ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (ca. 18 %).
Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus
Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der
Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze
liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die
Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens
in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die
gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus
der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über
Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die
verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch
die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000
Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und
liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß
Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der
erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich
erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild
über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen
zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die
Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung,
die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach
Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach
Wirtschaftsbereichen fordert.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung
des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils
gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte
Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel,
Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden
für die Statistik weiter untergliedert.
(www.klassifikationsserver.de)
- Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
- Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in
Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den
Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in
Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle
werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis
(EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist
herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem
Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So
werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der
Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung
erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder
erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum
Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis
auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das
Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere
Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien,
insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt
und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen
auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen
und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat
stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics"
vertreten. Dort werden unter anderem die
EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen
besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten
liefert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt.
Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche
Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den
ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten
durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt,
werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der
Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht
repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe
befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines
Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im
jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je
nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die
Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der
Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab.
Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad
der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich
fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (durchschnittlich 18%).
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern
der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV)
übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für
sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein
Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt
das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis
zusammen.
Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für
Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf
größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit
geachtet.
Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im
Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine
Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen
übersendet.
Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit
ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier
entscheiden die Länder individuell über die Art und den
Umfang der Vorbelegung.
Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen,
zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des
Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil
der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der
Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese
Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von
Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die
Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im
Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl
im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum
Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die
Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen
zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die
Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an
der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
sowie der Erhebung der Abfallentsorgung.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen
Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in
der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt.
Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich
mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für
fehlerhafte Daten liefern.
Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das
Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt
schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist
es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten,
für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu
erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine
belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland
über alle Wirtschaftszweige geeignet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für
diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen
Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je
Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit
Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe
stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln
auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog
durchsuchen müssen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem
Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den
Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch
Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt
beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von
Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu.
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche
durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden.
Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft
der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der
Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu
den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist
die Genauigkeit der Erhebung ausreichend.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter
Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe
Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit
ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste
Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das
Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B.
Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die
nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der
angefallenen Abfälle liefern können.
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend
für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises
ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder.
Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten.
Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht
antwortenden Betrieben geringgehalten.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität
der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren
Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem
Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine
Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu
Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen
nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder
pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den
Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und
maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad
erreicht wird.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von
Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen
und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der
Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung
bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022
für einzelne Wirtschaftszweige aus dem
Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf
der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen
Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim
StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr
Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die
GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022
wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
der Bundesländer sind vergleichbar.
Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung
direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist
nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne
Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht
darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu
ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der
Abfallbilanz.
In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene
Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der
Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis,
das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung
unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung
ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den
Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem
Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden
Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen
Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die
Datenqualität auswirken.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im
Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor
(abrufbar in der Statistischen Bibliothek über
www.statistischebibliothek.de).
Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr
2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet)
können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen.
Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes,
der Energie- und Wasserversorgung sowie der
Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das
Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die
Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
ausgeweitet.
Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus
Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie
zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern
der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den
Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt,
sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus
anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2).
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in
einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum
einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum
anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die
privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso
wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas
über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der
Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen
über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das
Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische
Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für
die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die
Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die
Abfallbehandlungsanlagen erfasst.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß
Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat
zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des
potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen
der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU)
2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die
EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die
Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden
im Internet in der Datenbank GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) bereitgestellt.
Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung
2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt >
Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung.
Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen
Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff
"Abfallerzeugung Ergebnisbericht").
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung
nur noch über GENESIS-Online verbreitet.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise
ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
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