§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltvertäglichen Beseitigung von Abfällen.
Das Projekt "Arbeitsgespräch 'Erfahrungsaustausch nach elf Jahren Vollzug der EG-AbfVerbrV und des AbfVerbrG am 22. und 23.9.2005 im UBA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt.
Das Projekt "Ausarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen und Aufstellung eines Konzepts fuer den Entwurf einer Rechtsverordnung zu Para. 15 AbfG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Rahmen der in Para. 15, Abs. 2 vorgesehenen Verordnungsermaechtigung sind folgende Fragen wissenschaftlich zu klaeren: 1. Fuer welche der in Para. 15 Abs. 1 genannten Abfaelle ist eine Beschraenkung bzw. ein Verbot hinsichtlich des Ausbringens vorzusehen? 2. Festlegung seuchenhygienischer und chemisch-physikalischer Verfahren und von Grenzwerten fuer Inhaltsstoffe. 3. Wann wird fuer Jauche, Guelle und Stallmist das Mass der ueblichen landwirtschaftlichen Duengung ueberschritten? 4. Welche Qualitaetskriterien sind fuer Kompost zu fordern?.
Das Projekt "Daten und Moeglichkeiten zur CKW-Entsorgung an Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfBU Gesellschaft für Betriebsberatung, Sicherheits- und Umweltfragen mbH durchgeführt. In Konkretisierung der Vereinbarungen der zweiten JNK wird im 10-Punkte-Programm des BMU zum Schutz der Nord- und Ostsee ausgefuehrt, dass die Seeverbrennung von Abfaellen bereits 1989 auf 20 000 bis 25 000 Tonnen verringert (60 Prozent) und Ende 1994 voellig eingestellt werden soll. Der Bund wird zur Erreichung dieser Ziele unverzueglich in einem Arbeitskreis fuer alle Beteiligten einen konkreten Handlungsrahmen und gezielte Massnahmen zur termingerechten Umsetzung festlegen. Hierzu wird eine aktuelle Stoffsammlung ueber Art und Herkunft der Abfaelle, das Recyclingpotential und die Substitutionsmoeglichkeiten von CKW-Losemitteln benoetigt, um daraus Entsorgungsszenarien abzuleiten. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen auch zur Vorbereitung rechtlicher Massnahmen, beispielsweis eim Vollzug des HSEG (UBA-Zustaendigkeit) und im AbfG (RVO nach Paragraph 14).
Das Projekt "Der 'ordre public Vorbehalt' in Art. 36 EWG-Vertrag und seine Bedeutung fuer das nationale Umweltrecht am Beispiel des Abfallrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr.jur. Dietrich Rauschning durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Aenderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (BT Drucks, 10/849) und den Beratungen ueber eine Richtlinie der Kommission ueber grenzueberschreitende Abfallbeseitigung ist streitig, ob die nationalen Regelungen mit EG-Recht vereinbar sind. Das Gutachten soll am Beispiel des Abfallrechts untersuchen: - Abfallbegriff und Freiheit des Warenverkehrs/Dienstleistungsfr., - Bedeutung von Art. 36 EWG-Vertrag fuer nationale umweltfreundliche Regelungen wie Anschluss- und Benutzungszwang, Export-, Import- und Transitrestriktionen. Die Rechtsprechnung des EUGH ist in die Untersuchung einzubeziehen. Die Untersuchungsergebnisse sollen allgemein fuer umweltrechtliche Fragestellungen dargestellt werden.
Das Projekt "Altholz - Eine Gefahr fuer den Rohholzabsatz?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Mechanische Holztechnologie und Institut für Holzphysik und Mechanische Technologie des Holzes der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft durchgeführt. Das durch das KrW-/AbfG novellierte Abfallrecht raeumt der Verwertung von Abfaellen Vorrang vor der Beseitigung ein mit dem Ziel, Kreislaufwirtschaft zu foerdern und natuerliche Ressourcen zu schonen. Altholz wandelt sich dadurch potentiell vom Abfall zum Rohstoff. Aufgrund der vielfaeltigen Veredlungstiefen und Nutzungen von Holz sowie der zahlreichen Verbundstoffe aus Holz ist aber von unterschiedlich starkem Eintrag holzfremder Stoffe auszugehen, wobei vor allem Klebern, Beschichtungen und Holzschutzmitteln besondere Bedeutung zukommt. Eine dem Eintrag holzfremder Stoffe entsprechende moegliche Grobklassifizierung fuer Altholz bzw. Holzabfaelle ergibt drei Gruppen: 'nicht behandelte, 'behandelte und 'schaedlich verunreinigte Holzabfaelle. Diese auf potentielle Belastung ausgerichtete Gruppierung soll Hinweise bzw. Vorgaben fuer eine sinnvolle Verwertung, fuer die zur Verwertung notwendigen Aufbereitungsmassnahmen bzw. fuer den einzuschlagenden Beseitigungsweg liefern. Die dominanten Beurteilungskriterien sind dabei vorwiegend oekologische Aspekte, die dem Ziel der Daseinsvorsorge verpflichtet sind. Bei der Beurteilung des Potentials von Altholz bzw. von Holzabfaellen als Rohstoff spielen aber auch technische und wirtschaftliche Faktoren eine bedeutende Rolle. So sind die Chancen eines (neuen) Rohstoffs auf dem technisch relevanten Markt nur bei Kenntnis der Kosten zu beurteilen. Zusaetzlich ist der potentiellen Menge grosse Bedeutung zuzumessen. Schaetzungen des jaehrlichen Altholzaufkommens in Deutschland reichen von 4-25 Mio Tonnen. Aus dem zuvor genannten ergibt sich der Rahmen des vorliegenden Projektes, das mit der Charakterisierung des Altholzaufkommens nach Menge und Zusammensetzung wesentlich zur Analyse der Substitutionsbeziehungen zwischen den Maerkten fuer Altholz und den relevanten Holzmaerkten beitragen soll.
Das Projekt "Thermische Verwertung von Fangstoffen aus der Papier- und Kartonherstellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Moritz J. Weig GmbH & Co.KG durchgeführt. Die bei der Aufbereitung von Altpapier ausgesonderten und bisher deponierten Fangstoffe werden in einer selbstgaengigen Rostfeuerung mit vorgeschalteter Brennstoffaufbereitung und -trocknung thermisch verwertet. Die Verbrennungsanlage wird eine Feuerungswaermeleistung von 12,6 MW haben, wobei angestrebt wird, sowohl die feuerungstechnischen Leitparameter (CO und Gesamt-C) als auch die mit der Abgasreinigungsanlage erreichbaren Emissionswerte (SO2, Salz- und Flusssaeure) bis auf die Anforderungen der 17. BImSchV abzusenken. Die Feuerungsrueckstaende werden in der Bauindustrie verwertet, eine Verwertung der REA-Produkte ist vorgesehen. Eine zusaetzliche Abwasserbelastung wird vermieden. Bemerkung: Demonstration eines Verfahrens zur thermischen Verwertung von Fangstoffen aus der Papierindustrie (1987 = rd. 700 000 t, die ueberwiegend deponiert werden), wobei gleichzeitig ein Impuls fuer den Einsatz minderwertiger Altpapiere ausgeloest werden soll (Zielsetzung gem. Paragraph 14 AbfG).
Durch die Firma FISCHER Weilheim GmbH & Co. KH, Weilheim a. d. Teck, die im Gipsbruch in 72119 Ammerbuch-Altingen, Landkreis Tübingen, nordöstlich von Altingen, eine seit dem 12.12.2011 planfestgestellte Deponie der Deponieklasse 0 betreibt, wurde mit Antrag vom 28.07.2021 die wesentliche Änderung der Deponie durch Verfüllung eines zusätzlichen Verfüllvolumens von 857.000 m³ beantragt. Für das Vorhaben musste vom Landratsamt Tübingen als zuständiger Abfallrechtsbehörde ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrWG) in Verbindung mit der Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden. Mit Beschluss vom 30.11.2022 hat das Landratsamt Tübingen den Plan für die wesentliche Änderung der Deponie mit folgenden Maßgaben festgestellt: Die maximal zugelassene Höhe der Deponie bis zur Oberkante der Rekultivierungsschicht beträgt 428 m üNN, die räumliche Ausdehnung der zu verfüllenden 10 Bauabschnitte beträgt insgesamt 133.300 m², die Gesamtfläche der Deponie umfasst 165.000 m² und die jährliche Ablagerungsmenge liegt bei 180.000 t / 100.000 m³.
Das Projekt "Analyse der Voraussetzungen und der moeglichen Auswirkungen einer Ausgleichsabgabe bzw. einer Rechtsverordnung zu Para. 14 AbfG fuer Kunststoffverpackungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Divo Inmar durchgeführt. Mit diesen Untersuchungen soll die wissenschaftliche Grundlage zur Beurteilung der Vor- und Nachteile einer Ausgleichsabgabe bzw. einer Rechtsverordnung zu Para. 14 AbfG fuer Kunststoffverpackungen erarbeitet werden.
Das Projekt "Diskussion des Entwurfs eines Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOTEC - Institut für chemisch-technische und ökonomische Forschung und Beratung durchgeführt.
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