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Kreislaufwirtschaft im medizinischen Labor - Nutzung von infektiösem Kunststoffabfall aus dem Labor zur Herstellung von hygienisch unbedenklichen Rezyklaten für neue hochwertige Kunststoffprodukte

Zielsetzung: Der Gesundheitssektor zu dem HygCen Germany als akkreditiertes Prüflabor für Desinfektionsmittel und Medizinprodukte gehört ist für 4,4% der Treibhausgase verantwortlich. Besonders hoch ist der Anteil der Emissionen im Scope 3. Diese Emissionen umfassen sonstige indirekte Treibhausgas-Emissionen, die schwerpunktmäßig mit den Unternehmenstätigkeiten verbunden sind. Für HygCen Germany beinhaltet das insbesondere den hohen Verbrauch von hochwertigen Einmal-Kunststoffartikeln, die aktuell nach Gebrauch zunächst autoklaviert werden und anschließend als Abfall entsorgt werden. Infektiöse Abfälle aus dem Gesundheitsbereich werden in Deutschland als gefährlicher Abfall mit dem Abfallschlüssel 18 01 03* zunächst mit in der RKI-Liste aufgeführten Verfahren inaktiviert und müssen anschließend als Abfall mit dem Abfallschlüssel 18 01 04 thermisch verwertet werden. Die Krankenhäuser in Deutschland produzieren im Jahr rund 4,8 Millionen Tonnen Müll. Die gemeinnützige Organisation Practice Greenhealth geht davon aus, dass rund 25 Prozent des anfallenden Abfalls in Krankenhäusern aus Plastik besteht. Das sind 1,2 Millionen Tonnen Plastik. Wenn es mit unserem Verfahren perspektivisch gelingt 10% davon stofflich zu recyclen, wären das etwa 100 000 Tonnen Plastik und somit ein ganz erheblicher Beitrag zum Klimaschutz. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem Maschinenbauer Ermafa Environmental Technologies GmbH und dem Institut für Polymer- und Produktionstechnologien e. V. IPT möchten wir die Machbarkeit dieses Vorhabens prüfen.

Conversion of Data on the Arise of Hazardous Waste to the EWC-Stat Waste Classification System

Entsorgungsanlagen des Landes Brandenburg

Die Abfallentsorger werden im DV-System ASYS erfasst und gepflegt. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Pflege liegt bei der SBB. Die im Land Brandenburg erfassten Abfallentsorgungsanlagen werden über den LUIS-Dienst veröffentlicht und sind damit öffentlich nutzbar. Die Entsorgungsanlagen können nach unterschiedlichen Klassifizierungsmerkmalen angezeigt werden. Folgen Klassifizierungen sind möglich: - Unterscheidung der Anlagen nach Anlagen zur Verwertung und Anlagen zur Beseitigung - Auswahl der Anlagen in Abhängigkeit von einem zugelassenen Abfall - Ermitteln einer Anlage und der für die Anlage zugelassenen Abfälle - Klassifizierung der Anlagen nach dem Anlagentyp

Regionalatlas Deutschland Themenbereich Umwelt - Indikatoren zu Haushaltsabfälle - Abfälle aus der Biotonne je EW

==Aufkommen an Abfällen aus der Biotonne je Einwohnerin bzw. Einwohner== ===Aussage=== Der Indikator gibt Auskunft über das durchschnittliche Pro-Kopf-Aufkommen der bei den Haushalten getrennt erfassten Abfälle aus der Biotonne. ===Indikatorberechnung=== Für die Berechnung des Indikators "Aufkommen an Abfällen aus der Biotonne je Einwohnerin bzw. Einwohner" wird das Aufkommen an Abfällen aus der Biotonne durch die Gesamtbevölkerung (jeweils zum 31.12.) dividiert. ===Herkunftsstatistik=== Der Indikator beruht auf Daten der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung und der Statistik der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. ===Merkmalsbeschreibungen=== *'''Abfälle aus der Biotonne''' Zu den Abfällen aus der Biotonne (Abfallschlüssel 20 03 01 04 gemäß Abfallkatalog auf Basis des Europäischen Abfallverzeichnisses, Stand 2002) gehören Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, z.B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle und Speisereste, die getrennt von den Restabfällen in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behältern gesammelt, transportiert und der Verwertung zugeführt werden. *'''Bevölkerung''' Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst seit Anfang der 1980er Jahre alle Personen, die auf der Grundlage der geltenden melderechtlichen Bestimmungen in dieser Gemeinde ihre alleinige oder die Hauptwohnung haben. Vorher wurde die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der vorwiegend benutzten Wohnung erfasst (Wohnbevölkerung). Bei den Bevölkerungsdaten handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die ab dem Berichtsjahr 2011 auf den Ergebnissen des Zensus vom 09. Mai 2011 basieren. Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter. Zur Bevölkerung zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose und Schutzsuchende). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden. Bevölkerungsdaten für die Berichtsjahre 1987 bis 2010 wurden in den alten Bundesländern aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung vom 25. Mai 1987 erstellt, in den neuen Bundesländern bildet die am 3. Oktober 1990 aufgrund eines Auszugs des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR festgestellte amtliche Einwohnerzahl die Grundlage. ===Regionale Besonderheiten=== *Alle Länder Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung liegen für einzelne Kreise keine separaten Ergebnisse vor. Bei kreisübergreifender Abfallentsorgung werden die Werte rechnerisch ermittelt oder als "Keine Daten vorhanden" ausgewiesen. *Sachsen-Anhalt Infolge der Gebietsreform 2007 können für die Kreisebene für die Berichtsjahre 2005 und 2006 keine Werte angezeigt werden. *Sachsen Infolge der Gebietsreform 2008 können für die Kreisebene für die Berichtsjahre 2005 bis 2007 keine Werte angezeigt werden. *Mecklenburg-Vorpommern Infolge der Gebietsreform 2011 können für die Kreisebene für das Berichtsjahr 2011 keine Werte angezeigt werden. ===Weiterführende Informationen=== [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Bevoelkerung/bevoelkerungsfortschreibung-2017.pdf |Bevölkerungsfortschreibung] [https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsber ichte/Umwelt/haushaltsabfaelle.pdf |Haushaltsabfälle] [https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/data?operat ion=themes |Regionaldatenbank: Themenbereiche]

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Abfallentsorgung (EVAS-Nr. 32111). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch(-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch- physikalische Behandlungsanlagen, biologische Behandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren, Sortieranlagen, Anlagen zur Zerlegung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Demontagebetriebe für Altfahrzeuge, Anlagen zur stofflichen Verwertung von Altöl, Anlagen zur Entsorgung von bergbaulichen Abfällen, Untertägige Abbaustätten, Übertägige Abbaustätten, Klärschlammfaulbehälter mit Co-Vergärung, sonstige Behandlungsanlagen). 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. die Kapazität der Anlage oder bei Deponien, die voraussichtliche Ablagerungsdauer, der Anschnitt des Grundwasserspiegels, die Entsorgung des Sickerwassers sowie die Verwendung und Abgabe des gewonnenen Biogases oder auch die Art der Abgasreinigung und Behandlung von Verbrennungsrückständen bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern (z. B. zuerst Siedlungsabfall, später Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen). Abfallströme, die außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden, werden nicht erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnis- verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 92 Minuten pro Fall ermittelt. Dieser variiert stark, abhängig von der Struktur der Anlage: es gibt Anlagen mit nur einer Abfallart, aber auch solche mit über 100 Abfallarten. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach Abschnitt 8 der 4. Bundesimmissionsschutzverodnung (4.BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. In der Regel gibt es in den Bundesländern eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den statistischen Landesämtern und den Genehmigungsbehörden. Als weitere Quellen werden Verbandsangaben und Internetangebote genutzt, so dass der Berichtskreis als recht vollständig einzuschätzen ist. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 11 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die vorläufigen Bundesergebnisse werden ca. 2 Monate später veröffentlicht. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Abfallentsorgung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Im Jahr 2004 wurden die Anlagen von Betrieben außerhalb der Entsorgungswirtschaft erstmals losgelöst vom Gesamtbetrieb als eigenständige Anlagen betrachtet. Die Abfallentsorgung des Gesamtbetriebs wird nicht mehr berücksichtigt. Damit kann die Abfallentsorgung in Anlagen besser dargestellt werden, gut vergleichbar sind die Daten seit 2004. Für die Vorjahre gilt, je mehr ins Detail gegangen wird, umso schwieriger die Vergleichbarkeit. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Unterteilung im Output-Bereich des Fragebogens und der anschließenden Veröffentlichung erweitert bzw. geändert und ist somit nur eingeschränkt mit Vorjahren vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4-jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Abfallentsorgung ist die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle (5(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Klimaschutzberichterstattung, Altfahrzeugmonitoring und Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Elektroaltgerätemonitoring, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32111 abgerufen werden. Länderergebnisse finden Sie im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.statistikportal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Statistischen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank Deutschland" (www.regionalstatisik.de) abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026

Qualitätsbericht - Erhebung der Abfallentsorgung

Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. die Kapazität der Anlage oder bei Deponien, die voraussichtliche Ablagerungsdauer, der Anschnitt des Grundwasserspiegels, die Entsorgung des Sickerwassers sowie die Verwendung und Abgabe des gewonnenen Biogases oder auch die Art der Abgasreinigung und Behandlung von Verbrennungsrückständen bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern (z. B. zuerst Siedlungsabfall, später Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen). Abfallströme, die außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden, werden nicht erhoben. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.

Elektronisches Nachweisverfahren

Vorabkontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Daten zur Genehmigung des Entsorgungsweges werden vor Beginn der Entsorgung mittels Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten. Verbleibskontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Dokumentation jedes einzelnen Entsorgungsvorgangs mittels Begleit- und/oder Übernahmescheins, welche durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten werden.

Hanfbasierte Abfallstoffe aus unterschiedlichen Pre- und Post-Consumer-Waste als neue mehrfach nutzbare Ressource für Lyocell-Fasern (ReHemp = Recycelte Hemp- (Hanf-)abfälle)

Realisierung einer zirkulären Wirtschaft durch die Entwicklung eines energieeffizienten und automatisierten Verfahrens und Anlagenprototyps für die schonende Rückgewinnung von Rohstoffen aus Lotpastenabfällen, Teilvorhaben: Logistik- und Entsorgungskonzept

Chemisches Recycling von Polyester in Fasermischungen als Key Enabler für eine holistische, textile Kreislaufwirtschaft, TP: Design with Circularity

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