Zustimmungspflichtige Abfallimporte weiter auf hohem Niveau Deutschland führt deutlich mehr Abfälle ein als es exportiert. Laut den aktuellen Berechnungen für das Jahr 2010 wurde eine Gesamtmenge von 6,8 Mio. Tonnen (t) Abfälle nach Deutschland importiert. Davon wird ein Großteil recycelt und verwertet, zum Beispiel als Baustoff. Der Export belief sich lediglich auf eine Menge von 1,5 Mio. t. Damit setzt sich der Trend der Vorjahre fort. Einen deutlichen Zuwachs hingegen weist der Transitverkehr mit Abfällen auf - dieser stieg im Vergleich zu 2009 um 31 %. Illegale Abfalltransporte werden von den Behörden geahndet. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Import genehmigungspflichtiger Abfälle leicht gesunken. Mit 6,8 Mio. t verzeichnet Deutschland aber nach wie vor einen hohen Importüberschuss. Bei den eingeführten Abfällen handelt es sich hauptsächlich um behandeltes Holz, Filterstäube und andere Rückstände aus Abgasreinigungsanlagen. Das meiste davon wird recycelt oder in geeigneter Form verwertet, was unsere natürlichen Rohstoffvorkommen schont. Etwa ein Zehntel wird unter behördlicher Überwachung auf Deponien abgelagert. Mit 2,6 Mio. t und 1,3 Mio. t stammt die Mehrzahl der importierten Menge aus den Niederlanden und Italien. Der Export von Abfällen im Jahr 2010 stieg im Vergleich zu 2009 wieder an - möglicherweise eine Folge der wirtschaftlichen Erholung. Ausgeführt wurden vor allem Rückstände aus der Abfallsortierung. Die wichtigsten Abnehmerländer sind die Niederlande mit 0,3 Mio. t sowie Polen und die Schweiz mit jeweils 0,2 Mio. t. Als Transitstrecke für Abfälle wurden deutsche Straßen 2010 deutlich häufiger genutzt als im Jahr 2009. 0,4 Mio. t Abfall haben das Land durchquert - das entspricht einem Zuwachs von 31 %. Die Zunahme ist vor allem auf Altholztransporte aus west- und südeuropäischen Staaten nach Schweden zurückzuführen. Da die ordnungsgemäße Abfallentsorgung Kosten verursacht, kommt es immer wieder zu illegalen Handlungen. Nach der Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2009 wegen illegaler Abfallbeseitigung in 8 Fällen Geldstrafen zu maximal 180 Tagessätzen verhängt. Haftstrafen gab es dagegen keine. Nach Angaben der Bundesländer und des Bundesamts für Güterverkehr wurden im gleichen Zeitraum 83 Rückführungen illegaler Transporte angeordnet und Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 13.000 € ausgestellt. Ähnliche Zahlen wurden dazu auch schon für die Jahre zuvor ermittelt. Zahlen für den Handel mit nicht zustimmungspflichtigen Abfällen liefert die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes - dies betrifft vor allem Metallschrott, Glas- und Papierabfälle. Dabei wurden im Jahr 2009 19,3 Mio. t ausgeführt und 12,2 Mio. t eingeführt. Gegenüber 2008 ist das eine Abnahme von 8 % beim Export und 18 % beim Import.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium (BMU) Röttgen und Flasbarth: Studie zeigt Handlungsbedarf für umweltgerechtes Recycling auf Über 155.000 Tonnen zum Teil gefährlichen Elektroschrotts werden jährlich aus Deutschland ins außereuropäische Ausland exportiert, darunter allein rund 50.000 Tonnen PC- und Fernseh-Bildschirme, die neben Metallen auch flammhemmende Bromverbindungen wie gefährliche polybromierte Diphenylether (PentaBDE) enthalten können. Selbst defekte Geräte werden zum Teil als „noch funktionstüchtig“ umdeklariert, meist nach Asien und Afrika verschifft und dort nur selten umweltgerecht recycelt. Dies ergab eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die heute auf der CeBIT in Hannover vorgestellt wurde. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Die Studie belegt die Dimension illegaler Exporte von Elektroaltgeräten. Sie macht aber auch deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Lösung der Probleme notwendig sind. Die Bundesregierung setzt sich für eine klare europäische Regelung ein, nach der ein Exporteur nachweisen muss, dass exportierte Geräte funktionstüchtig sind und es sich nicht um Abfall handelt, und dass Exporteure die Kosten von Kontrollen zu tragen haben.“ In Deutschland sollten die zuständigen Behörden verstärkt Sammelplätze sowie Exporte kontrollieren, um die Umwelt- und Gesundheitsschäden als Folge des kriminellen Handels einzudämmen. „Mit den alten Elektrogeräten verlassen nicht nur viele Gefahrstoffe das Land, auch kostbare Rohstoffe wie Gold, Kupfer, Platin oder Indium gehen damit für den Rohstoffkreislauf bei uns verloren.“, so UBA -Präsident Jochen Flasbarth. „So lange ein umweltgerechtes Recycling nur in Europa oder ähnlichen Regionen vertretbar und technisch zufriedenstellend möglich ist, sollten die entsprechenden Geräteteile oder Geräte dort verwertet werden. Kostbare Rohstoffe vernünftig zu recyceln, ist bei steigenden Weltmarktpreisen - gerade für viele Metalle - auch ein ökonomisches Gebot der Vernunft.“, so Flasbarth weiter. Der UBA-Präsident sprach sich auch dafür aus, die Recycling-Standards in Asien und Afrika durch Techniktransfer weiter zu verbessern. Die Hersteller von Neugeräten seien ebenfalls gefordert, Geräte umweltverträglicher zu gestalten. In der Studie haben Fachleute des Hamburger Instituts für Ökologie und Politik GmbH (Ökopol) über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren die bisher solidesten Informationen zur Herkunft und Menge exportierter Geräte zusammengetragen: Die Geräte stammen unter anderem von Flohmärkten, aus dem Second-Hand-Handel oder werden vom Sperrmüll geholt. Dann gehen sie häufig über Sammelplätze in den Export, meistens auf dem Seeweg. Die alten Elektrogeräte enthalten neben gesundheitlich unbedenklichen metallischen Rohstoffen auch eine ganze Reihe von Gefahrstoffen, die geordnet verwertet werden müssen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht zu belasten. In einem alten Computer etwa stecken über 100 verschiedene Stoffe. Herkömmliche Bildschirmgeräte enthalten zudem noch Leuchtmittel, die sachgemäß zu entsorgen sind. Die Ergebnisse der Studie sollen an die relevanten Akteure, insbesondere die Länder, die betroffenen Bundesministerien, die Kommunalen Spitzenverbände und die Umwelt- und Wirtschaftsverbände sowie die Europäische Kommission mit der Bitte versandt werden, die für sie relevanten vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen.
Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2007 Deutschland importierte im Jahr 2007 rund 6,2 Millionen Tonnen (Mio. t) genehmigungspflichtige Abfälle. Nach einem zweijährigen Rückgang nahmen die Importe somit wieder zu - trotz des im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbotes für organische Abfälle. Die Menge liegt jedoch immer noch unter dem Rekordwert aus dem Jahr 2004 (damals: 6,5 Mio. t). Der Export ist hingegen mit 1,8 Mio. t leicht zurückgegangen. Für 2008 erwarten die Fachleute keine großen Veränderungen gegenüber dem Jahr 2007. Genehmigungspflichtig sind Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen wie Altöl oder bleihaltige Abfälle sowie andere, mit Umweltrisiken behaftete Materialien wie Klärschlamm oder mit Anstrichstoffen behandeltes Holz. Die meisten importierten Abfälle kommen weiterhin aus den Niederlanden (2,3 Mio. t), Italien (1,3 Mio. t), gefolgt von Frankreich, Belgien und Irland mit jeweils rund 380.000 t. Es handelt sich vor allem um Schlacken, Aschen und Filterstäube (1,5 Mio. t), Abfälle aus behandeltem Holz (1,1 Mio. t), Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen (600.000 t), Gülle und Klärschlamm (500.000 t), kontaminiertem Boden (370.000 t), Altöl und gebrauchte Lösemittel (240.000 t). Deutschland exportierte vor allem Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen, (500.000 t), Abfälle aus behandeltem Holz (230.000 t), Pferdemist (220.000 t), Schlacken, Aschen und Filterstäube (190.000 t) sowie gemischten Hausmüll (160.000 t). Hauptabnehmer waren die Niederlande, Belgien, Frankreich und die Schweiz (je rund 300.000 t) sowie Polen mit 200.000 t. Die meisten nach Deutschland importierten Abfälle werden stofflich verwertet (2,5 Mio. t), verbrannt (1,9 Mio. t) oder auf Deponien abgelagert (780.000 t). 1,2 Mio. t der aus Deutschland exportierten Abfälle wurden stofflich verwertet oder darin enthaltene wertvolle Bestandteile zurück gewonnen, rund 640.000 t wurden verbrannt. Bei den nicht genehmigungspflichtigen Abfällen – vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle – stieg das Handelsvolumen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Der Export liegt nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 19,4 Mio. t, der Import bei 14,1 Mio. t. Haupthandelspartner für Ein- und Ausfuhr sind auch hier die Niederlande mit insgesamt 11 Mio. t.' Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland für nicht genehmigungspflichtige Abfälle ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t, die dort verwertet werden. Abfall ist ein Wirtschaftgut und Im- und Exporte sind schon lange Realität. Der europäische Binnenmarkt und der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit erlauben den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen ausdrücklich. Ziel dieser Regelung ist, den Abfall dorthin bringen zu können, wo moderne Technik kostengünstig zur Behandlung bereit steht. So ist zum Beispiel das Verwerten des Abfalls im Ausland besser als die bloße Beseitigung im Inland. Allerdings sind zum Schutz der Umwelt wichtige Einschränkungen zu beachten: Für die Ein- und Ausfuhr umweltrelevanter Abfälle sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Diese sollen unsachgemäße Abfallentsorgung zu Dumpingpreisen verhindern. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Staaten, die nicht als Industrieländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD ) angehören, ist verboten. Die Ursachen für den Anstieg der Importmengen über mehr als zehn Jahre sind vielfältig: Zum einen hat Deutschland moderne Entsorgungsanlagen und freie Kapazitäten, die in anderen Staaten fehlen. Auch die Abfallart ist zu betrachten: Zum Beispiel wird Hühnertrockenkot aus den Niederlanden auf den landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands als Dünger verwertet, der in den Niederlanden nicht ausgebracht werden kann, weil dort mehr Abfall anfällt, als auf landwirtschaftlichen Flächen sinnvoll zu nutzen wäre. Im grenznahen Bereich sind die kurzen Transportwege zwischen Abfallentstehungs- und Entsorgungsstelle sowohl bei Ein- als auch Ausfuhr eine wichtige Ursache für grenzüberschreitende Transporte. Die derzeit relativ hohe Exportmenge ist weitgehend auf das im Jahr 2005 in Kraft getretene Ablagerungsverbot für organische Abfälle auf Deponien zurückzuführen. Dessau-Roßlau, den 24.07.2008
Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2008 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle erreichte im Jahr 2008 mit 6,9 Millionen Tonnen (Mio. t) ein neues Rekordniveau. Der Export ging dagegen zurück und betrug 1,6 Mio. t. Die größten Import-Mengen bildeten behandeltes Holz und belasteter Boden (jeweils 1,1 Mio. t); beim Export hatten 500 000 t aus Restfraktionen der Abfallsortieranlagen den größten Anteil. Zustimmungspflichtig sind insbesondere alle Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Vor allem die Einfuhr von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien nahm stark zu. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 mit einer Menge von 1,0 Mio. t mehr als verdoppelt. Die Abfälle kamen vor allem aus Italien (740 000 t) und Irland (220 000 t) und wurden auf Deponien vor allem in den Bundesländern Sachsen (460 000 t) und Mecklenburg-Vorpommern (250 000 t) verbracht. Es handelte sich dabei nur um anorganisches Material, denn seit 2005 gilt ein Ablagerungsverbot für organische Abfälle. Die Importe von Hausmüll aus Italien, die große Medienaufmerksamkeit bewirkt hatten und sich auf mehrere Bundesländer verteilten, sind mit 160 000 t im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen gering. Der Hausmüll aus Italien wurde entweder verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt. Der Transport der oben genannten Abfallmengen wurde von den Behörden der Bundesländer genehmigt und überwacht. Die Behörden überprüfen die betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und dokumentieren den Entsorgungsvorgang durch ein Begleitscheinverfahren. Illegale Verbringungen größeren Ausmaßes im Jahr 2008 sind nicht bekannt. Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist daher nicht zwangsläufig ein Umweltproblem. Transporte zwischen EU-Staaten sind auch ein Zeichen zunehmender europäischer Integration. Das hohe Niveau der Abfalleinfuhr nach Deutschland geht insbesondere auf die hochwertigen Entsorgungsstrukturen in Deutschland und ökonomische Gründe zurück. Im grenznahen Raum kann der Transport ins Ausland eine ortsnahe Verwertung ermöglichen, die im Inland nur in großer Entfernung zur Verfügung stünde. Gerade kleinere Staaten haben im Inland keine Verwertungsmöglichkeiten für bestimmte Abfälle. Dann bliebe die Abfallbeseitigung als einzige Möglichkeit der Entsorgung im Inland. Für Abfälle zur Beseitigung sind jedoch die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht genehmigungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) für das Jahr 2007 liegt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 21,8 Mio. t, die Einfuhr bei 16,8 Mio. t. Haupthandelspartner sind auch hier die Niederlande mit jeweils 11 Mio. t. für Ein- und Ausfuhr. Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen und der Verkehr zwischen den EU-Staaten durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dessau-Roßlau, 09.06.2009
Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament fanden nunmehr die zweite (2018) und dritte (2019) Vertragsstaatenkonferenz der Minamata Konvention statt. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei den Verabredungen hinsichtlich Wirksamkeitsüberprüfung und Monitoring , der Ausfuhr bestimmter mit Quecksilber versetzter Produkte, der Leitfadenerstellung in Bezug auf die Freisetzung von Quecksilber, Entsorgung und Vermeidung bzw. Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle, Leitfadenerstellung zum Management von Altlasten und die Überarbeitung der Anhänge A und B (Produkte und Prozesse). Für diese Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projekt auf nationaler Ebene ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan der BReg zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam vorgelegt, der von der BReg als Grundlage genutzt und im Juli 2019 durch den Bundestag angenommen wurde. Veröffentlicht in Texte | 110/2021.
Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa 2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind. Die verhängten Strafen hielten sich aber in Grenzen: Es handelte sich ausschließlich um Geldstrafen zwischen 160 und 4.800 Euro. Haftstrafen wurden auch in der Vergangenheit nur selten verhängt. Das Gefahrenpotential, das weitgehend durch Menge, Beschaffenheit und geplantem Verwendungszweck der Abfälle bestimmt wird, war in den erfassten Fällen relativ gering. Dadurch ist auch das durchgehend milde Strafmaß angemessen. Oft werden die strafrechtlichen Ermittlungen auch eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dann bleibt es bei den behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. In 150 Fällen wurde die Rückführung an den Herkunftsort angeordnet und 80 Mal die Überführung in einen Entsorgungsbetrieb in der Nähe des Kontrollortes. Ordnungswidrigkeiten gegen das Abfallverbringungsrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dem UBA wurden von den Bundesländern und dem Bundesamt für Güterverkehr für das Jahr 2013 insgesamt 26 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit einer Bußgeldhöhe ab 200 Euro mitgeteilt. Bußgelder unter 200 Euro wurden in diese Auswertung nicht einbezogen.
Derzeit werden relevante Mengen von gebrauchten Elektro(nik)geräten (im Folgenden abgekürzt gEG) aus Deutschland exportiert. Notifizierte Exporte (d. h. mit behördlicher Genehmigung) von Elektroaltgeräten (Abfall) (im Folgenden EAG abgekürzt) in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) fanden in den vergangenen Jahren nicht in nennenswertem Umfang statt. Zustand und Qualität der exportierten gEG lassen jedoch erwarten, dass ein wesentlicher Anteil der Geräte nicht voll funktionsfähig ist, in Empfängerstaaten lediglich als Quelle für Ersatzteile genutzt werden kann oder nur noch eine kurze Lebensdauer hat. Veröffentlicht in Texte | 11/2010.
Against the background of the new entries for plastic waste, as implemented into EU-law since 1.1.2021, this implementation guide is aimed at all companies or institutions that deal with plastic waste on a crossborder basis. In particular, this includes waste producers, waste handlers such as sorters and recyclers, transporters and enforcement and control authorities. It is an aid to the correct classification of the new plastic entries in accordance with the VVA and the handling in practice of the definitions explained in more detail in Correspondents' Guidelines No. 12. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Regulation (EC) No 1013/2006 of the European Parliament and of the Council of 14 June 2006 on Shipments of Waste (Waste Shipment Regulation - WSR) transposes the requirements of the Basel Convention on the control of transboundary movements of hazardous wastes and their disposal as well as OECD Decision C (2001) 107 into Union law. Following international law, the WSR prohibits certain transboundary shipments of waste and provides a procedural framework with two applicable types of procedures, which are to be used depending on the waste concerned, the planned method of waste management and the states involved. By 31 December 2020, the European Commission shall carry out a review of the WSR and, if appropriate, submit a legislative proposal. In this context, the Commission will also assess inspection plans and their effectiveness in combating illegal shipments. Against this background, the aim of the present project was to summarise and evaluate the implementation of the WSR in Germany with a focus on 1. identifying existing obstacles to an improved combat against illegal shipments and developing corresponding proposals; 2. making suggestions for more efficient enforcement; 3. outlining starting points for strengthening circular economy. In this report, inspection plans adopted by the German federal states (Bundesländer) in accordance with Article 50(2a) of the WSR are assessed. Furthermore, relevant topics relating to the application of the WSR are analysed and suggestions for measures are developed. Quelle: Forschungsbericht
Auswertung notifizierungspflichtiger, grenzüberschreitend verbrachter Abfälle und entsprechender Mengenströme. Datengrundlage sind die Begleitformulare aus dem Notifizierungsverfahren. Mittels dieser Daten können z.B. länderbezogene Übersichten erstellt werden. So kann beispielsweise der Im- und Export von Abfällen aus Frankreich oder Italien (oder jedes andere Land) von und nach Mecklenburg-Vorpommern, aufgeschlüsselt nach Abfallarten, dargestellt werden.