Muelltonnen wurden 1993 mit einem elektronischen Bauteil versehen (Chip), der es ermoeglicht, die Tonne eindeutig einem Grundstueck zuzuordnen und der die Anzahl der Entleerungen pro Jahr feststellen kann. Diese Daten sind Grundlage fuer die Gebuehrenabrechnung durch den Abfallzweckverband. Eine vorgeschriebene Anzahl von Pflichtentleerungen gibt es nach der derzeitigen Satzung nicht, so dass der Buerger selbst auf die Hoehe der Entleerungsgebuehren Einfluss nehmen kann. Die Grundgebuehr ist aber auf jeden Fall zu zahlen.
Entwicklung eines Mehr-Komponenten-Modelles, bei dem die Abfallgebuehren nach Wahrscheinlichkeits- und Wirklichkeitsmassstaeben unter Beruecksichtigung von Kostenverursachung und Lenkungsaspekten errechnet werden. Die Umsetzung erfolgte ueber ein unter Windows programmiertes EDV-Programm. Diese Software wird unter dem GeSiMo, Gebuehrensimulationsmodell eingesetzt. Zielgruppen sind Anwender aus den Bereichen Gebietskoerperschaften, Enstorgungsfiemen und aus der Forschung und Lehre.
PC-gestuetztes Modell zur Kostenplanung und -kontrolle auf der Basis eines Tabellenkalkulationsprogrammes, bedarfsorientiertes Mehrebenenmodell. Modul im Rahmen eines Gesamtpaketes mit Betriebsergebnisrechnung, Gebuehrensimulation, Finanzplanung und Kennzahlensystem fuer kommunale Abfallwirtschaft und Entsorger.
Übersicht der Abfallentsorgungsgebiete im Vogtlandkreis. Der Vogtlandkreis ist seit dem 01. 01. 2009 für alle Bürger des Vogtlandes Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Abfallentsorgung.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN Leitfaden Altlasten auf KonversionsLiegenschaften Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz www.mueef.rlp.de Erstellt durch eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus: ■■ Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten: Dr. Alexandra Christ, Dr. Peter Delorme, Uta Freudenberger, Alexander Roth ■■ Landesamt für Umwelt: Winfried Vogt, Dr. Gerhard Schmiedel ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: Wolfgang Bakesch, Anna Kirchner, Alfred Grunenberg ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Dr. Peter Jäger, Markus Roth, Andreas Gappa, Patricia Koch, Jörn Tonnius ■■ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA, Zentrales Kontaminationsmanagement: Regina Herrmann Gestaltung: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt © Mai 2020 Bildrechte: Wikipedia, Foto Sgt. Paul Tubridy, USAF (Titelbild); RSK Alenco GmbH (Bild S. 9, 18, 25, 26, 28, 29, 30, 36, 37); Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier (Bild S. 33 und 34); pixabay (Bild S. 10, 15, 22, 24, 35); SGD Süd (Bild S. 39, 40, 41) ; Zweckverband Flugplatz Bitburg (Bild S. 41); Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Schemata und Graphiken) Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Inhalt Vorwort6 Einführung8 Teil I Das KoAG-Verfahren im bodenschutzrechtlichen Vollzug10 Struktur und Zuständigkeiten Beteiligte Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ablauf der Altlastenbearbeitung Priorisierung11 12 14 16 20 Verbindlichkeit der KoAG-Protokolle Rechtliche Einbindung des KoAG-Verfahrens Formale Zustimmung der Beteiligten21 21 21 Abschluss des KoAG-Verfahrens Protokoll der abschließenden KoAG-Sitzung Abschlussdokumentation21 22 22 Erhebbare Verwaltungsgebühren23 Schadensregulierungsstellen des Bundes / Claim-Anmeldung Zuständigkeit Formelle Rahmenbedingungen23 23 23 Exkurs: KoAG-Verfahren bei Flächen, die bereits an Dritte veräuSSert wurden25 Teil II Entwicklung von Konversionsliegenschaften in der Praxis Hilfestellung für Planungsträger und Investoren26 An der Schnittstelle zur Bauleitplanung bzw. Baugenehmigung Umgang mit Altlasten im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren Dekontamination vs. Sicherung – Die Konsequenzen Entwässerung und Versickerung27 27 30 31 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 3 4 An der Schnittstelle zur Flächenfreimachung von Konversionsliegenschaften Auskünfte aus dem Bodenschutzkataster Umgang mit bisher unbekannten Schadstoffen Kampfmittelproblematik Rückbau von Gebäuden/Probleme im Bestand Abfallrechtliche Aspekte im Untergrund Naturschutzrechtliche Aspekte Beteiligung der Öffentlichkeit Fragen der Verkehrssicherung32 32 32 33 34 35 37 38 38 Beispiele für erfolgreiche Konversionsprojekte Husterhöh-Kaserne in Pirmasens Holtzendorff-Kaserne – PRE-Park in Kaiserslautern US Militärflugplatz Bitburg Ehemaliges US Depot Nahbollenbach, Idar-Oberstein39 39 40 40 41 Begriffsbestimmungen44 Literaturverzeichnis 47 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften Abkürzungen ABB Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz ALA Altlast AVV Abfallverzeichnis-Verordnung BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BIS-BoKat Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz, Fachmodul Bodenschutzkataster BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImAG Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BMF Bundesministerium der Finanzen BMUB ehemaliges Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMVBS ehemaliges Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMI Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BWS Bewertungsstufe DU Detailuntersuchung HE Historische Erkundung HGB Handelsgesetzbuch KoAG Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppen KF Kontaminierte Flächen KVF Kontaminationsverdächtige Flächen LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LBB Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz LBodSchG Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz LfU Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz LGebG Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz LTranspG Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz LWG Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz NSG Naturschutzgebiet NTS NATO-Truppenstatut OU Orientierende Untersuchung PFC Per- und polyfluorierte Chemikalien SBV Schädliche Bodenveränderung SGD Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz SRB Schadensregulierungsstelle des Bundes WHG Wasserhaushaltsgesetz WiVwGebV Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 5
Erarbeitung einer Toolbox zu den Instrumenten der Umwelt- und Ressourcenpolitik. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Die heute eingesetzten Instrumente und Massnahmen der Umweltpolitik werden je Umweltbereich anhand eines einheitlichen Rasters (Zielerreichungsgrad, Effizienz, Vollzug etc.) bewertet sowie neue Instrumente geprüft, wie z.B. Verlängerung von Garantiefristen, Entsorgungsgebühren für Bauschutt, etc. 2. Erarbeitung einer Toolbox zu den Instrumenten der Umwelt- und Ressourcenpolitik, um die Suche nach geeigneten Umweltmassnahmen zur Lösung von Umweltproblemen systematisch und effektiv anzugehen. Projektziele: - Auslegeordnung der heute je Umweltbereich eingesetzten Instrumente und Massnahmen - Neue Instrumente werden evaluiert und geprüft (wie z.B. Verlängerung von Garantiefristen, aber auch Instrumente, um öffentliche Güter und Dienstleistungen verstärkt in die politischen Entscheidungen einzubringen. Entwicklung und zur Verfügung stellen eines Leitfadens ('Toolbox') zu Instrumenten im Bereich der Umwelt- und Ressourcenpolitik. - Der Leitfaden soll den Fachabteilungen des BAFU (und ev. weiteren Verwaltungsstellen) erlauben, rasch einen erfolgsversprechenden, dynamischen Instrumentenmix zu erarbeiten (Je nach Phase im policy cycle und in Abhängigkeit von bestimmten Rahmenbedingungen (politischer Kontext, Stand von Kenntnissen, Interessen und Anerkennung des Handlungsbedarfs der Akteure, Ziele der Massnahmen, Stakeholder etc.) sind möglicherweise andere Instrumentenmixe erforderlich, um Wirkung zu erzielen.
Bei der Herstellung von hochlegierten Stählen, wie sie von der Fa. Lohmann GmbH produziert werden, fallen naturgemäß große Mengen an Schlacken, Walzzunder (Hammerschlag) und Filterstäuben an, in denen die Metalle in oxidierter Form vorliegen. Trotz ihres Inhaltes an werthaltigen Metallen, müssen diese Abfälle mit entsprechenden Gebühren entsorgt werden, da die Metalle überwiegend in oxidierter Form vorliegen und in dieser Form nicht nutzbar sind. In dem hier vorgestellten Vorhaben wird ein innovatives und kostengünstiges Verfahren entwickelt, mit dem zukünftig insbesondere die wirtschaftsstrategischen Rohstoffe aus diesen Abfallstoffen zurückgewonnen werden können. Dazu müssen die Oxide der o.g. Metalle von den nicht werthaltigen Oxiden durch entsprechende Aufbereitungsverfahren (Mahlen, Sieben, magnetische Trennung) getrennt und aufkonzentriert werden. Aus diesen Konzentraten werden in dem Vorhaben selbstreduzierende Briketts hergestellt, so dass die Metalle aus ihren Oxiden anschließend in den eignen betrieblichen Prozessen wieder zurückgewonnen werden können. Der Arbeitsplan gliedert sich insgesamt in acht Arbeitspakete. Außer an den Arbeitspaketen 5 (Theoretische Untersuchungen) und 7 (Ressourcen und Energieeffizienzanalysen) ist die Fa. Lohmann GmbH an allen Arbeitspaketen beteiligt. Die Schwerpunkte der Fa. Lohmann GmbH liegen auf den Technikums- und Industrieversuchen Um Reststoffe unter industriellen Bedingungen optimal konditionieren und agglomerieren zu können, müssen sie entsprechend aufbereitet werden. In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse zu untersuchen, wie sich die Filterstäube und der Hammerschlag (Walzzunder) der Fa. Lohmann GmbH konditionieren, agglomerieren und anschließend reduzieren lassen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Industrieversuche werden auf der Basis detaillierter Kosten- und Nutzenanalysen Szenarien zur betrieblichen Umsetzung entwickelt.
Aufgrund des Koalitonsvertrags für Nordrhein-Westfalen 2017-2022, ist das LAbfG NRW zu novellieren. Der Koalitionsvertrag sagt auf S. 85: ' Eine immer stärkere Nutzung von Abfall als Rohstoffressource wollen wir unterstützen. Zugleich wollen wir die Gebührenbelastung für die Entsorgung begrenzen. Wir wollen das Landesabfallgesetz daraufhin überprüfen, ob es für diese Zielsetzungen zukunftsgerecht ist.' Aus dem Wortlaut des NRW-Koalitionsvertrags 2017-2022 ergibt sich ein Handlungsauftrag, im Vorfeld der Novellierung des LAbfG die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die fachliche Zuständigkeit für die Novellierung liegt beim MULNV als oberste Abfallwirtschaftsbehörde. Abfallgebühren sind Benutzungsgebühren im Sinne von § 6 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG), die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden und die die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken sollen. Die Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) regeln gemäß § 6 LAbfG die Abfallentsorgung durch (Abfall-)Satzung, wobei das LAbfG die Kosten, die eingerechnet werden dürfen (sog. ansatzfähige Kosten), präzisiert bzw. erweitert. Die Einhaltung der Vorgaben prüft ggf. die Kommunalaufsicht (in Zuständigkeit des MHKBG). Bei den kommunalen Abfallentsorgungsgebühren machen die Kosten für die Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Hierbei handelt es sich um sogenannte Fremdleistungskosten, die, wenn ein Entsorgungsauftrag nicht im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben wurde, nach den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts (VO PR Nr. 30/53) überprüft werden können. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt in Einzelfällen durch die dem MWIDE nachgeordneten Preisprüfungsstellen. Hinsichtlich des Änderungsbedarfs des LAbfG ist es daher erforderlich, eine umfassende und gründliche juristische Analyse vorzunehmen, die Aspekte des öffentlichen Preisrechts, des kommunalen Abgabenrechts und des Umweltrechts untersucht. Dafür ist es zwingend erforderlich, eine rechtsgutachterliche Stellungnahme einzuholen, auf deren Grundlage im Anschluss Diskussionen im öffentlichen Raum und mit den Koalitionsfraktionen geführt werden können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 45 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 3 |
| Land | 42 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 45 |
| Text | 10 |
| Umweltprüfung | 26 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 37 |
| Offen | 46 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 85 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 46 |
| Webseite | 35 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 34 |
| Lebewesen und Lebensräume | 70 |
| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 85 |
| Wasser | 32 |
| Weitere | 85 |