Indikator: Abfallmenge – Siedlungsabfälle Die wichtigsten Fakten Das Aufkommen von Siedlungsabfällen zeigt im Zeitablauf nur geringe Schwankungen und lag im Jahr 2022 bei 48,6 Millionen Tonnen. Ziel der Umweltpolitik ist die Vermeidung von Abfällen. Bei den Siedlungsabfällen wird dieses Ziel nicht erfüllt. Um den Ressourcenverbrauch zu verringern, müssen die Siedlungsabfälle weiter zurückgehen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Um den Rohstoffbedarf der Volkswirtschaft zu reduzieren, verfolgt die Politik verschiedene Strategien. Ein Ansatz ist die Vermeidung von Abfällen. So definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraph 6 eine Abfallhierarchie: Höchste Priorität hat demnach die Abfallvermeidung. Abfälle, die nicht entstehen, erzeugen auch keine Umweltbelastungen, die sonst bei ihrer Sammlung und Sortierung, sowie der weiteren Verwertung oder Deponierung entstehen würden. Das gesamte Abfallaufkommen Deutschlands setzt sich zusammen aus Siedlungsabfälle, Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen, übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe), Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen. Zwar wird das Abfallaufkommen vor allem von Bauabfällen dominiert, die rund 54 % am Aufkommen ausmachen und bildet somit vor allem die Konjunktur der Bauindustrie ab, doch sollte auch die Relevanz der jeweiligen Abfallströme in Betracht gezogen werden. Der hier verwendete Indikator stellt die Entwicklung des Teilstroms der Siedlungsabfälle dar, die 2022 rund 14,2 % des gesamten Netto-Abfallaufkommens ausmachten. Unter Siedlungsabfällen werden im Wesentlichen die Abfallarten zusammengefasst, die bei kommunalen Abfallwirtschafts-Betrieben anfallen. „Abfallproduzenten“ sind vor allem private Haushalte, Verwaltung und Gewerbe-Betriebe. Das Siedlungsabfallaufkommen bildet somit das Verhalten eines breiten Spektrums von Abfallverursachern ab und wird in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle unterteilt. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Menge der Siedlungsabfälle hat sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2021 kaum verändert: Lag sie im Jahr 2010 noch bei 49,2 Mio. t, war der Höhepunkt des Aufkommens im Jahr 2016 bei 52,1 Mio. t erreicht. In den folgenden Jahren verblieb die Siedlungsmenge bei Werten über 50 Mio. Im Jahr 2022 sank das Siedlungsabfallaufkommen mit einem Wert von 48,6 Millionen Tonnen erstmals unter den von 2010 (49,2 Millionen Tonnen). Mit dem Ziel, die Abfallvermeidung zu stärken, hat die Bundesregierung gemäß § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 2013 ein Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder beschlossen und im Jahr 2020 fortgeschrieben. Während das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Vermeidung der Entstehung von Abfällen als höchste Priorität ausgibt, wird im Abfallvermeidungsprogramm die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallmenge angestrebt: Die Abfallmenge soll höchstens so schnell wachsen wie die Wirtschaft. Während ein Rückgang der Abfallmengen im betrachteten Zeitraum nicht zu verzeichnen war, kann eine leichte Entkopplung vom Wirtschaftswachstum beobachtet werden: Während die deutsche Wirtschaft zwischen 2010 und 2021 um etwa 15,9 % wuchs ( Statistisches Bundesamt 2023, BIP preisbereinigt ), nahm die Menge der Siedlungsabfälle um lediglich etwa 5,9 % zu. 2022 war erstmalig ein Rückgang der Siedlungsabfälle um 1,4 % gegenüber 2010 zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sind dennoch erforderlich, um die Abfallmengen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette wirksam zu reduzieren. Wie wird der Indikator berechnet? Das Abfallaufkommen wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst ( Statistisches Bundesamt 2024 ). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen Qualitätsberichten zu finden. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Abfallaufkommen" .
In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Am 17. Juni 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Abfallwirtschaftskonzept unter dem Leitbild Zero Waste beschlossen. Das Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 dient als Planungsinstrument der massiven Stärkung einer moderneren Kreislaufwirtschaft in Berlin. Als Weiterentwicklung der Berliner Kreislaufwirtschaft beinhaltet das Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 eine konkrete und umsetzbare Zero Waste Strategie, die konsequent auf den Ausbau der Abfallvermeidung und Wiederverwendung sowie des Recyclings abzielt. In Berlin fallen jährlich knapp 7 Mio. Tonnen Abfälle an. Rund 4,5 Mio. Tonnen Abfälle entfallen davon auf den Bausektor und 1,4 Mio. Tonnen auf private Haushalte und Gewerbeabfälle, so genannte Siedlungsabfälle. Die restlichen rund 1,5 Mio. Tonnen Abfälle entfallen auf Klärschlämme aus der Abwasserbehandlung und Abfälle, welche über private Unternehmen entsorgt werden. Das Abfallwirtschaftskonzept und die Zero Waste Strategie sehen 80 Maßnahmen für einen konsequenten Ausbau der Abfallvermeidung, Wiederverwendung und hochwertiges Recycling für nicht-vermeidbare Abfälle vor. Von diesen Maßnahmen betreffen 20 den Bausektor, 54 die Siedlungsabfälle und 6 Klärschlämme. Klärschlämme enthalten neben verschiedenen Schadstoffen auch unersetzliches Phosphor, eine sichere Behandlung und Rückgewinnung ist damit entscheidend für eine Kreislaufschließung in der Nährstoffversorgung. Bis zum Ende des Umsetzungszeitraum sollen 64 % der Bauabfälle recycelt, das Restabfallaufkommen um 20 % gesenkt und 2.600 Tonnen Phosphor recycelt werden. Damit soll gleichzeitig die Klimabelastung der Abfallwirtschaft um 250.000 Tonnen CO 2 jährlich reduziert werden. Das Leitbild Zero Waste geht nicht davon aus, dass überhaupt gar keine Abfälle mehr erzeugt werden; es will diese aber in einem fortdauernden Prozess immer stärker vermindern und ökologische Stofffkreisläufe durch Vermeidung und Recycling konsequent aufbauen. Nur nicht recyclingfähige Abfälle will Berlin weiterhin energetisch nutzen. Das Abfallwirtschaftskonzept dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Action Plan Circular Economy und des deutsche Ressourceneffizienzprogrammes, welche zum obersten Ziel haben, Abfälle zu vermeiden, wiederzuverwenden und hochwertig zu verwerten. Die EU-Abfallhierarchie definiert deshalb fünf Stufen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Sonstige [energetische] Verwertung, Beseitigung (z.B. Deponierung). Zudem ist das Abfallwirtschaftskonzept eine wichtige Säule des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung im Land Berlin. Nicht vermeidbare Abfälle sollen als Ressource nachhaltig genutzt und hierdurch hohe Klimagas- sowie Ressourceneinsparungen erzielt werden. Die Berliner Abfallwirtschaft leistet bereits jetzt einen hohen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz: das Land Berlin hat eine Klimagasentlastung in Höhe von rund 938.641 Mg CO 2 -Äq/a sowie eine Ressourceneinsparung von rund 2.200.000 Tonnen Primärrohstoffe pro Jahr erreicht. Diese Umweltentlastungen können durch die Umsetzung der im Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 vorgesehenen Maßnahmen deutlich gesteigert, teilweise sogar mehr als verdoppelt werden. Basierend auf der Abfallhierarchie sowie der Zero Waste Strategie stellt das vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 sowohl national als auch international ein Leuchtturmvorhaben zum Aufbau einer klimaverträglichen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft dar. Insbesondere setzt das Berliner Abfallwirtschaftskonzept mit folgenden Eckpunkten ambitioniertere Maßstäbe: Reduzierung des Siedlungsabfallaufkommens um 20 Prozent bis 2030 Deutliche Steigerung der Klimagaseinsparungen und Ressourceneinsparungen Steigerung der Recyclingquote für mineralische Abfälle auf 64 Prozent Flächendeckende Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammaschen Das Abfallwirtschaftskonzept adressiert umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung, Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen, Bauabfällen und Klärschlämmen. Damit leistet das Abfallwirtschaftskonzept auch zukünftig einen relevanten Beitrag / Nutzen zur Erreichung der Umweltziele des Landes Berlins.
Bild: Screenshot der Webpage des Augsburger Bechers Diese Woche wird in tausenden öffentlichen Aktionen europaweit Alternativen zur Wegwerfgesellschaft und Ressourcenverschwendung hingewiesen. Bereits zum vierzehnten Mal findet die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) statt – und jedes Jahr gibt es mehr inspirierende und kreative Aktionen in ganz Europa! Auch der Augsburger Becher ist Teil dieser Aktionen. „Abfallvermeidung ist aktiver Klimaschutz. Ein einfacher erster Schritt ist die Reduktion von Einweg-Verpackungen, wie beispielsweise durch Mehrweg: Sei es die Mehrwegflasche für eine kühle Limo oder der -Becher für den Kaffee to go. In vielen Lebensmittelverpackungen stecken wichtige Ressourcen, die an anderer Stelle wichtiger benötigt werden, als für die einmalige Verpackung verwendet zu werden und dann im Müll zu landen. Jede:r Einzelne kann sich hier beteiligen, dazu wollen wir mit dem Augsburger Becher anregen“, sagt Stephanie Lizak. Der Augsburger Becher hat nun auch Upgrade in Sachen Nachhaltigkeit erfahren: neue Becher werden komplett aus reinem Bio-Plastik hergestellt. Die Europäische Woche der Abfallvermeidung beschäftigt sich in diesem Jahr unter dem Motto „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“ mit dem nachhaltigen Umgang mit Verpackungen und der Frage: Wie kann es gelingen, Herstellung und Konsum umweltgerechter zu gestalten, damit Verpackungsabfälle gar nicht erst entstehen? Abfallvermeidung und Wiederverwendung stehen an der Spitze der EU-weit geltenden fünfstufigen Abfallhierarchie. Diese ist Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat primär die Abfallvermeidung zum Ziel, gefolgt von Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung. Auf der Website der EWAV sind alle Beiträge aus Deutschland auf einer Aktionskarte zusammengefasst. Der Augsburger Becher ist überall in Augsburg Der Augburger Becher war letzten übriges auch im Radio beim "Nature Monday" vom Augsburger Radio Fantasy und wurde dort von Stephanie Lizak vorgestellt. Mehr dazu hier . Er war auch Gegenstand der Vorlesung „Welche ökologischen Auswirkungen hat mein Produkt? Life Cycle Assessment Basics am Beispiel des Augsburger Bechers" an der Uni Augsburg. Mehr Informationen zum Augsburger Becher finden Sie hier . Quelle: reGIOcycle
Abfall- und Kreislaufwirtschaft Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das UBA gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission
Mit Blick auf den morgigen Weltrecyclingtag ruft Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zu einem noch bewussteren Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen auf: „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt und Produkte auch mal ausleiht oder reparieren lässt, der trägt einen Teil zum Schutz unseres Planeten bei. Überall dort, wo sich Abfälle nicht vermeiden lassen, braucht es konsequentes Recycling, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen. Für den notwendigen Wandel von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft kann jeder seinen Teil leisten. Und wenn viele Menschen im Kleinen etwas tun, dann wird daraus etwas Großes.“ Recycling hat in Sachsen-Anhalt wachsende Bedeutung: Laut Abfallbilanz des Landesamtes für Umweltschutz hat jeder Einwohner 2020 durchschnittlich fast 145 Kilogramm Wertstoffe (ohne Bioabfälle) wie Papier, Leichtverpackungen und Glas getrennt gesammelt – das sind rund vier Kilogramm mehr als 2019. Am höchsten ist das Wertstoffaufkommen in den Landkreisen Stendal (184,1), Harz (183) und Börde (170,1); am geringsten in den kreisfreien Städten Halle (110,3) und Dessau-Roßlau (121,6) sowie im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (130,1). Hinzu kommen im Landesschnitt ca. 122 Kilogramm biologisch abbaubare Abfälle. Zum Vergleich: Das Hausmüllaufkommen in Sachsen-Anhalt lag 2020 bei rund 142,6 Kilogramm je Einwohner. Möglich ist Recycling zum Beispiel bei Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas sowie bei Papier, Textilien oder Elektrogeräten. Abfälle lassen sich am besten recyceln, wenn sie korrekt getrennt werden und nicht mit anderen Abfällen vermischt im Restabfall landen: Papier und Pappe, egal Werbeprospekt oder Tee-Faltschachtel, gehören in die Blaue Tonne; für Glasverpackungen stehen Altglas-Container und für Leichtverpackungen die Gelbe Tonne oder gelbe Säcke zur Verfügung. Auch defekte Elektro- und Elektronikprodukte sowie leere Batterien sollen vom Restabfall getrennt gesammelt und dann im Handel oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Dadurch lassen sich die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe zurückgewinnen und für ein „zweites Leben“ nutzen. In der Abfallhierarchie steht Recycling an dritter Stelle. Priorität haben Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung (u.a. Reparatur); erst an vierter und letzter Stelle steht die thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen. Die Abfallhierarchie bietet auch eine gute Orientierung für das eigene Konsumverhalten: In erster Linie sollte das Entstehen von Abfällen soweit wie möglich vermieden werden, etwa durch Verwendung von Mehrwegbehältnissen, verstärktes Mieten oder die Reparatur von Geräten. Wer sich schon beim Kauf für ein langlebiges Produkt entscheidet, schont die Umwelt und das eigene Portmonee. Dies gilt auch, wenn gebrauchte aber noch funktionstüchtige Geräte weitergegeben statt entsorgt werden. Wenn dies alles keine Option mehr ist, steht Recycling auf dem Plan, das künftig weiter gestärkt werden soll. So müssen beispielsweise von 2025 an PET-Getränkeflaschen und ab 2030 alle Einweg-Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Hintergrund: Der Weltrecyclingtag wurde 2018 ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung von Recycling für den Erhalt wertvoller Primärressourcen aufmerksam zu machen. Laut aktuellem Ressourcenbericht des Umweltbundesamtes ist der deutsche Rohstoffkonsum im In- und Ausland in den vergangenen zehn Jahren zwar nahezu konstant geblieben; er liegt jedoch pro Kopf noch immer rund 30 Prozent über dem globalen Durchschnitt. Weltweit hat sich die Rohstoffentnahme in den vergangenen fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht und wird laut Studie ohne entsprechende Gegenmaßnahmen auch künftig weiter ansteigen – und dadurch globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradation, Wasserknappheit oder Biodiversitätsverlust verschärfen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
in Rheinland-Pfalz [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] KLIMASCHUTZ DURCH KREISLAUFWIRTSCHAFT in Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Titelbild: Projektgruppe Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft Nicole Bartenschlager, Eva Bertsch, Anja Blumschein, Julia Borrmann, Timo Gensel, Nicole Herter, Martina Mattern, Dr. Reinhard Meuser, Sabine Zerle LVermGeo Rheinland-Pfalz und Pixabay Layout/Satz: Tatjana Schollmayer Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Mainz, Juni 2022 2 INHALT VORWORT8 1ZUSAMMENFASSUNG10 2ELEKTROALTGERÄTE12 3BIOABFÄLLE18 4KUNSTSTOFFABFÄLLE24 5RESTABFÄLLE30 6BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE36 7DEPONIEN41 8EFFCHECK46 3 Verzeichnis der Abkürzungen AP · · · · · · · Versauerungspotenzial BGK · · · · · · Bundesgütegemeinschaft Kompost BMUV · · · · · Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz CH4 · · · · · · Methan CO2 · · · · · · Kohlendioxid CO2-eq. · · · · CO2-Äquivalente DIN · · · · · · Deutsches Institut für Normung EAG · · · · · · Elektroaltgeräte EffCheck · · · · EffizienzCheck ElektroG · · · · Elektro- und Elektronikgerätegesetz FCKW · · · · · Fluorchlorkohlenwasserstoffe FID · · · · · · · Flammenionisationsdetektor GWP · · · · · · Global Warming Potential (Treibhauspotenzial) HFKW · · · · · teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe HTV · · · · · · Hochtemperaturverfahren KrWG · · · · · Kreislaufwirtschaftsgesetz KS-Recycler · · Kunststoffrecycler KW · · · · · · · Kohlenwasserstoffe LfU · · · · · · · Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz LKrWG · · · · · Landeskreislaufwirtschaftsgesetz LUBW · · · · · Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg MBA · · · · · · mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage MHKW · · · · Müllheizkraftwerk MJ · · · · · · · Megajoule MKUEM · · · · Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (Klimaschutzministerium) MVA · · · · · · Müllverbrennungsanlage N2O · · · · · · Lachgas NE-Metalle · · Nichteisenmetalle NH3 · · · · · · Ammoniak o. D. · · · · · · ohne Datum örE · · · · · · · öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger PS · · · · · · · Polystyrol PUR · · · · · · Polyurethan RAL · · · · · · Gütezeichen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. · · · · · · · · · (Abk. für Reichsausschuss für Lieferbedingungen) R-Beton · · · · ressourcenschonender Beton RC-Baustoffe · Recycling-Baustoffe SAM · · · · · · SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH SLF · · · · · · · Shredderleichtfraktion THG · · · · · · Treibhausgasemissionen UBA · · · · · · Umweltbundesamt VHE · · · · · · Verband Humus und Erdenwirtschaft e. V. 4 Glossar Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 Abs. 1) festgelegte Rangfolge mit Maßnahmen zur Vermeidung und zur Abfallbewirtschaftung: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insb. energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung aerober Prozess mit Sauerstoff stattfindender Prozess anaerober Prozess unter Ausschluss von Sauerstoff stattfindender Prozess anthropogen durch den Menschen verursacht Biogas brennbares Gas, entsteht bei Vergärung von Biomasse CO2-Äquivalente (CO2-eq.) zur besseren Vergleichbarkeit werden die Beiträge von Treibhausgasen zum Treibhauseffekt (gemittelt über einen Zeitraum von 100 Jahren) relativ zum Beitrag des Treibhausgases CO2 angegeben (= Treib- hauspotenzial); beispielsweise wirkt sich eine bestimmte Menge einer Methanemissionen 25 Mal stärker auf den Treibhauseffekt aus, als die gleiche Menge CO2; Methanemissionen werden daher mit dem Faktor 25 multipliziert1 Cradle to Cradle englisch für „von Wiege zur Wiege“; konsequente Kreislaufwirtschaft ohne Werteverluste energetische Verwertung Einsatz von Abfällen als Brennstoff und Nutzung der in Abfällen enthaltenen Energie zur Erzeugung von Strom, Wärme und/oder Dampf fossile Energieträger nicht erneuerbare (endliche) Energieträger, die sich im Laufe von Millionen von Jahren unter Luftab- schluss, durch erhöhten Druck und Temperatur aus abgestorbener Biomasse entwickelt haben wie Erdöl, Erdgas, Braunkohle und Steinkohle 1 Vgl. Memmler et al. (2018), UBA (2021a) 5
LfU präsentierte sich beim Rheinland-Pfalz-Tag Vom 20. - 22. Mai fand in Mainz der RLP-Tag statt, passend zum 75. Landesjubiläum. Das LfU beteiligte sich mit einem eigenen Infostand. Mit seinem umfangreichen Informationsangebot stieß das LfU bei den Besucherinnen und Besuchern des Rheinland-Pfalz-Tags auf großes Interesse. Im und vor dem LfU-Zelt in der Bauhofstraße drängten sich an allen drei Veranstaltungstagen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Ob im persönlichen Gespräch oder auf den großformatigen Plakaten: Informationen zu den Arbeitsfeldern des LfU gab es reichlich. Wie ein Magnet zog ein Sandkasten vor dem Zelt das jüngere Publikum an: Die Abteilung Kreislaufwirtschaft hatte zur Schatzsuche eingeladen. Im Sand, den die Kinder mit großem Eifer siebten, waren bunte Edelsteine vergraben. Allerdings förderten die Kleinen dabei auch eine Menge Plastikmüll ans Tageslicht – ein unterhaltsames Spiel mit pädagogischer Botschaft. Im Zeltinnern konnten die Kinder zudem zum Thema Kreislaufwirtschaft auf vorbereiteten Blättern malen oder Rätsel lösen. Vor dem Zelt überprüften Jugendliche und Erwachsene an einer Magnettafel ihre Kenntnisse zu Abfallhierarchie und Mülltrennung. Großen Anklang fand der virtuelle Lärmspaziergang der Abteilung Gewerbeaufsicht, die auch mit dem Lärmmessfahrzeug vor Ort war. Auch Klimaschutzministerin Katrin Eder ließ die unterschiedlichen Lärmpegel der verschiedenen Geräusche – von Mozart bis Düsenjet - auf sich wirken und füllte dabei den vorgelegten Fragebogen aus. Ministerin Eder war besonders angetan von den beiden Aquarien, die die Abteilung Naturschutz aufgestellt hatte. Artenschutzreferent Ludwig Simon erläuterte das Programm zum Schutz der Moorfrösche und die Aufzucht der bedrohten Blattfußkrebse, die in Deutschland nur noch im Laubenheimer Ried zu finden sind. Spontan entschied sich Eder, den Referenten beim bevorstehenden Aussetzen der kleinen Krebse zu begleiten. Simon wiederum flimmerte während der drei Festtage auch über einen aufgestellten Monitor – dort waren zwei SWR-Landesschau-Beiträge zu sehen, in denen Simon über Nutrias und Artenschutz im Dahner Felsenland informierte, und noch ein Beitrag des Offenen Kanals Ludwigshafen zu Flusskrebsen. Reißenden Absatz fanden die Samentütchen und Seedballs mit Wiesenblumensamen sowie die kleinen Holzkreisel mit LfU-Aufdruck. Auch die frisch gedruckten Broschüren „Klimawandel in Städten“ und „Invasive Arten“ wurden gerne mitgenommen – wie auch die weiteren Informationsflyer und Broschüren zu den verschiedenen Themen des Landesamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren gefragte Gesprächspartner. LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann konnte sich an allen drei Tagen vom Erfolg des LfU-Auftritts überzeugen.
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