Teil der Statistik "Abfallbilanz"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171).
1.2 Geltungsbereich
Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für
Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und
Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist
Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus.
Zusätzlich werden die Abfallintensität und das
Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten)
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt,
hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische
Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der
Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die
Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
(BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV)
gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen
Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber
von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure)
von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die
Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von
Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden
Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch
Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig.
Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird
in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse
der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das
Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden
auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an
haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur
Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt.
Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000
Tonnen ausgewiesen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die
Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem
03.10.1990.
Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom
Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021.
1.6 Periodizität
Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden
Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz
(UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der
jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2394).
- Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das
"Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat
maßgeblich.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik
dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine
Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht
zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer
Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten
(Tabellen).
Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche
Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die
Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus.
Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer
Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen
diese Bestimmungen hier nicht.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der
Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet
werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen
Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen
von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren
Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine
Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können.
Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren
angewandt werden.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden
unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung
der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in
Kapitel 3 (Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen
Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der
Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten
Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle
wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen
sind.
Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der
Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab.
Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen
AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden
Informationen des Umweltbundesamtes zur
grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten
Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die
Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des
Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und
bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei
den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden.
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus
Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da
die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen
resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten
auszugehen.
Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt.
Dabei werden alle grenzüberschreitenden
Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung
1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem
Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und
Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das
Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von
einer hohen Datenqualität auszugehen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische
Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach
Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw.
Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und
Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch
Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils
in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen
nach WZ ermittelt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert
sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten.
Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter
untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt
auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der
Abfälle.
Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des
Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue
(EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine
stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die
Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG
eingeführten EAV ist in Anhang III der
Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden.
Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der
Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr.
1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den
im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen.
Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der
Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das
Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der
Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist
wesentlicher Bestandteil für die Berichte der
EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)
sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur
Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken
über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten
erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der
Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der
Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend
substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu
verwenden.
Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden
die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten.
Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in
Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen
(EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und
Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der
Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der
Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den
Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche
Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen
Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als
zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab
Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet
unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl ->
Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis
(EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das
Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle.
Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des
Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der
Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und
R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer
Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den
Verfahrenscode der jeweiligen Anlage.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt",
"Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen
Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union
(EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die
Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der
Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Basisstatistiken
Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse
der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2
und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines
Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen
werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der
Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen
ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später
als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im
Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den
Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den
ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen
Erhebungsjahr übernommen.
3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung
Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell.
Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem
Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller
registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die
entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland
erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür
ist der Input der Inlandsmenge aller
Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich
Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen)
zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle.
Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem
Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut
behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer
Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die
Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den
Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche
Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet
(input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien,
die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses
abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden,
noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der
Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU
zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist
daher nicht gewährleistet.
3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder
saisonbereinigt.
Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse
bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des
Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der
Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils
die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten
Bruttoinlandsproduktes verwendet.
3.4 Beantwortungsaufwand
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt,
in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen
Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung
von Auskunftspflichtigen statt.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der
Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die
Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen,
da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten
Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die
Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle
unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der
Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen
entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a.
Vorjahresvergleiche durchgeführt.
Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das
Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt
bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der
Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei.
Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher
rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die
Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der
Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon
auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der
amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute
Qualität aufweisen.
4.2 Qualität der Datenquellen
Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen
Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit
vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen
insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die
Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der
grenzüberschreitenden Verbringung von
notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler
Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung
bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz
1 UStatG).
4.3 Revisionen
4.3.1 Revisionsgrundsätze
Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch
endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen
(in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten)
Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen
Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt
erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen
aufweisen.
Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und
GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse
veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht
statt.
Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden
im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das
preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die
Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in
Folgejahren ebenfalls revidiert.
4.3.2 Revisionsverfahren
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
4.3.3 Revisionsanalysen
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der
Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des
aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden
gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des
Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Im Regelfall werden alle angekündigten
Veröffentlichungstermine eingehalten.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer
Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch
erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich
also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der
Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle
wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert;
diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht
bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen
und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler
Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht
möglich.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von
1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es
Brüche in den Zeitreihen.
Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen
Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den
einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren
vor 1999 noch der Abfallkatalog der
Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde
lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem
Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004
waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den
Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe
erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in
2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus
Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996
vergleichbar.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken
Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen
Klassifikationen und der Darstellung der gleichen
Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung
über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine
Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre).
Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen
Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen
dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der
Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen
Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen
in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei
der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht
alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende
Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen
Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen
Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung
zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch
keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland
möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen
Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die
Abfallbilanz ergeben.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern)
sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens
für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche
Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit
seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem
Bruttomengenprinzip) gegeben.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als
Grundlage für weitere Berechnungen bzw.
Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren
(SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung,
12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für
EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den
Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie).
Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für
weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie
für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des
Bundesverbandes Baustoffe.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden
jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse
werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im
Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht
(www.destatis.de).
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden.
Sonstige Verbreitungswege:
Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen,
Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur
Verfügung.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
- Statistischer Bericht für die Abfallbilanz
(www.destatis.de)
- Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat
(ec.europa.eu/eurostat).
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender
nachgewiesen.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Teil der Statistik "Abfallbilanz"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171).
1.2 Geltungsbereich
Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für
Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und
Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist
Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus.
Zusätzlich werden die Abfallintensität und das
Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten)
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt,
hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische
Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der
Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die
Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen
(BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV)
gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen
Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber
von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure)
von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die
Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von
Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden
Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch
Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig.
Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird
in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse
der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das
Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden
auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an
haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur
Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt.
Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000
Tonnen ausgewiesen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die
Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem
03.10.1990.
Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom
Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021.
1.6 Periodizität
Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden
Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz
(UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der
jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2394).
- Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das
"Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat
maßgeblich.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik
dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine
Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht
zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer
Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten
(Tabellen).
Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche
Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die
Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus.
Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer
Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen
diese Bestimmungen hier nicht.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der
Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet
werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen
Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen
von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren
Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine
Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können.
Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren
angewandt werden.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden
unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung
der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in
Kapitel 3 (Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen
Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der
Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten
Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle
wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen
sind.
Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der
Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab.
Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen
AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden
Informationen des Umweltbundesamtes zur
grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten
Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die
Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des
Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und
bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei
den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden.
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus
Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da
die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen
resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten
auszugehen.
Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen
werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt.
Dabei werden alle grenzüberschreitenden
Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung
1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem
Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und
Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das
Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von
einer hohen Datenqualität auszugehen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische
Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach
Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw.
Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und
Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch
Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils
in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen
nach WZ ermittelt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert
sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten.
Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter
untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt
auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der
Abfälle.
Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des
Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue
(EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine
stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die
Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG
eingeführten EAV ist in Anhang III der
Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden.
Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der
Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr.
1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der
Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den
im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen.
Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der
Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das
Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der
Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist
wesentlicher Bestandteil für die Berichte der
EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)
sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur
Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken
über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten
erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der
Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der
Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend
substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu
verwenden.
Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden
die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten.
Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in
Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen
(EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und
Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der
Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der
Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den
Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche
Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen
Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als
zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab
Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet
unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl ->
Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis
(EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das
Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle.
Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des
Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der
Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und
R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer
Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den
Verfahrenscode der jeweiligen Anlage.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt",
"Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen
Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union
(EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die
Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der
Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Basisstatistiken
Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse
der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2
und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines
Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen
werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der
Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen
ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später
als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im
Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den
Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den
ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen
Erhebungsjahr übernommen.
3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung
Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell.
Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem
Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller
registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die
entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland
erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür
ist der Input der Inlandsmenge aller
Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich
Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen)
zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle.
Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem
Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut
behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer
Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die
Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den
Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche
Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet
(input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien,
die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses
abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden,
noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der
Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU
zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist
daher nicht gewährleistet.
3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder
saisonbereinigt.
Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse
bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des
Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der
Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils
die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten
Bruttoinlandsproduktes verwendet.
3.4 Beantwortungsaufwand
Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt,
in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen
Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung
von Auskunftspflichtigen statt.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der
Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die
Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen,
da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten
Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die
Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle
unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der
Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen
entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a.
Vorjahresvergleiche durchgeführt.
Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das
Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt
bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der
Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei.
Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher
rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die
Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der
Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon
auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der
amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute
Qualität aufweisen.
4.2 Qualität der Datenquellen
Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen
Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit
vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen
insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die
Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der
grenzüberschreitenden Verbringung von
notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler
Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung
bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz
1 UStatG).
4.3 Revisionen
4.3.1 Revisionsgrundsätze
Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch
endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen
(in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten)
Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen
Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt
erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen
aufweisen.
Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und
GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse
veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht
statt.
Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden
im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das
preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die
Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in
Folgejahren ebenfalls revidiert.
4.3.2 Revisionsverfahren
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
4.3.3 Revisionsanalysen
Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität
siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der
Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des
aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden
gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des
Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Im Regelfall werden alle angekündigten
Veröffentlichungstermine eingehalten.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer
Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch
erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich
also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der
Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle
wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert;
diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht
bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen
und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler
Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht
möglich.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von
1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es
Brüche in den Zeitreihen.
Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen
Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den
einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren
vor 1999 noch der Abfallkatalog der
Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde
lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem
Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004
waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den
Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe
erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in
2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus
Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996
vergleichbar.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken
Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen
Klassifikationen und der Darstellung der gleichen
Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung
über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und
Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine
Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre).
Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen
Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen
dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der
Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen
Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen
in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei
der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht
alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende
Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen
Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen
Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung
zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch
keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland
möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen
Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die
Abfallbilanz ergeben.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern)
sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens
für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche
Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit
seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem
Bruttomengenprinzip) gegeben.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als
Grundlage für weitere Berechnungen bzw.
Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren
(SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung,
12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für
EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den
Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie).
Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für
weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie
für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des
Bundesverbandes Baustoffe.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden
jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse
werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer
Pressemitteilung bekannt gegeben.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im
Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht
(www.destatis.de).
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden.
Sonstige Verbreitungswege:
Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen,
Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur
Verfügung.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
- Statistischer Bericht für die Abfallbilanz
(www.destatis.de)
- Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung
über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat
(ec.europa.eu/eurostat).
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender
nachgewiesen.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Das Netto-Abfallaufkommen sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um rund 16 Prozent. Das liegt neben statistischen Effekten hauptsächlich an der konjunkturell bedingten Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle. Die Abfälle aus Haushalten nahmen zu. Der Großteil des anfallenden Abfalls wird verwertet. Deutschlands Abfall Im Jahr 2022 betrug das Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland 399,1 Mio. t und sank somit erstmals unter das Niveau von 2014 (2014: 401 Mio. t). Das in diesem enthaltene Netto-Abfallaufkommen von 342 Mio. t sank im Vergleich zu 2000 um rund 16 %. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle zurückzuführen (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Bau-, Abbruch-, Gewerbe- und Bergbauabfälle Bau- und Abbruchabfällen, Gewerbe- sowie Bergbauabfällen kommt beim Abfallaufkommen eine besondere Bedeutung zu (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Bau- und Abbruchabfälle: Der Abfallgruppe der „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)“ kommt eine Schlüsselrolle für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft zu. Sie machte im Jahr 2022 mit rund 216,2 Mio. t den Großteil (54,2 %) des Brutto-Abfallaufkommens aus. Den größten Anteil an dieser Abfallgruppe hat der Bodenaushub, der mit 86 % überwiegend verwertet wurde. Auch die restlichen mineralischen Bauabfälle wurden zu einem erheblichen Teil verwertet. Die Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle verlief weitgehend parallel zur konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe. Gewerbeabfälle: Nach den Bauabfällen waren die „Übrigen Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe)“ im Jahr 2022 die bedeutendste Abfallgruppe. Mit rund 48,6 Mio. t Abfällen stammten 12,2 % aller Abfälle aus dieser Abfallgruppe. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe noch „Abfälle aus Produktion und Gewerbe“. Bergbauabfälle: Die Abfallgruppe „Abfälle aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ machten im Jahr 2022 mit 28,6 Mio. t etwa 7,2 % des Abfallaufkommens aus. Diese Abfälle stammen überwiegend aus dem Steinkohlebergbau. Der größte Teil des Materials wurde auf Halden gelagert. Lediglich 1 % dieses Abfalls konnte verwertet werden. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe „Bergematerial aus dem Bergbau“. Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Siedlungsabfälle / Haushaltstypische Siedlungsabfälle Bei einem relativ konstanten Anfall an Siedlungsabfällen von ca. 50 Mio. t pro Jahr stieg das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle (in der Abfallbilanz bis 2011 als „Haushaltsabfälle“ bezeichnet) von 37,6 Mio. t im Jahr 2000 auf 43,7 Mio. t im Jahr 2022 stark an. Pro Einwohner waren das im Jahr 2000 noch 458 kg, 2022 waren es 518 kg/Ew. Gleichzeitig stieg der verwertete Anteil. Wurden im Jahr 2000 nur etwa 51 % verwertet, waren es 2022 bereits 98 %, davon 68 % mit stofflicher Verwertung. Das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle unterlag den letzten Jahren lediglich geringen Schwankungen und blieb demnach auf relativ konstantem Niveau. Das Aufkommen der in den haushaltstypischen Siedlungsabfällen enthaltenen Fraktion „Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ sank zwischen 2000 und 2022 von 18,0 Mio. t auf 14,1 Mio. t. Das Aufkommen der getrennt gesammelten Fraktionen - u.a. Glas, Papier, gemischte Verpackungen - stieg in diesem Zeitraum von 13,5 Mio. t auf 17,2 Mio. t (Quelle: Abfallbilanzen des Statistischen Bundesamtes, siehe auch „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ , „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“ und Abb. „Zusammensetzung der haushaltstypischen Siedlungsabfälle 2022“). Gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle werden ab dem Jahr 1999 in der Abfallbilanz lediglich nachrichtlich als Summe ausgewiesen. Rund 6,1 % des Abfallaufkommens gehörten im Jahr 2022 diesem Abfallstrom an. Sie fielen vor allem in der Industrie und dem Baugewerbe an und gingen zu 67 % in die Verwertung. Beseitigte Abfälle Der nicht verwertbare Anteil des anfallenden Abfalls muss unter Vermeidung von Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Bürger beseitigt werden. Vor der endgültigen Ablagerung sind organische Abfälle grundsätzlich mechanisch-biologisch oder thermisch zu behandeln. Damit sollen sie unschädlich gemacht (das heißt inertisiert) werden. Ziel ist es, aus Deponien weniger Sickerwässer und Deponiegas freizusetzen. Seit Mitte 2005 ist die Ablagerung (das heißt Deponierung) nicht vorbehandelter organischer Abfälle nicht mehr zulässig. Für Verbrennungsanlagen gelten strenge Standards zur Luftreinhaltung (siehe „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ ). Abfallintensität Die Abfallintensität ist ein Indikator für die Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung. Sie sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um 34,5 Prozentpunkte (siehe Abb. „Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung“). Weitere Informationen gibt es aus der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes. Deutschlands Abfallbilanzen ab dem Jahr 2000 Bei der Interpretation der Daten zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass die Abfallstatistik nicht auf eine unmittelbare Erfassung des Abfallaufkommens ausgerichtet ist. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Das Statistische Bundesamt führte bis zum Jahr 2005 diese Abfallmengen mit Hilfe eines Rechenmodells zum Gesamtabfallaufkommen – der Abfallbilanz – zusammen. Das Bundesamt zog vom gesamten Input an Abfallentsorgungsanlagen den Output zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung im Inland ab. Fachleute sprechen hier vom Nettoprinzip. Dabei konnten Doppelzählungen nicht gänzlich vermieden werden. Seit dem Jahr 2006 gilt daher das Bruttoprinzip. Das Statistische Bundesamt zieht seitdem Sekundärabfälle – also Abfälle, die bereits in anderen Abfallentsorgungsanlagen behandelt wurden – nicht mehr vom Input der Anlagen ab. Diese Sekundärabfälle (siehe Europäisches Abfallverzeichnis / EAV 19) werden nun getrennt ausgewiesen. Geänderte statistische Erfassung Die Abfallbilanzen sind über die Jahre nicht direkt vergleichbar, weil sich die Erfassung der Abfälle mehrfach änderte: Ab 2002: Im Jahr 2002 löste das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab. Diese Änderung führte zu Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Die gefährlichen Abfälle werden im Gegensatz zu früheren Jahren ab 1999 als Bestandteil der im Folgenden dargestellten Abfallarten betrachtet. Sie werden lediglich nachrichtlich gesondert als Summe ausgewiesen. Ab 2006: Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe ist durch das ab dem Jahr 2006 auf die Abfallbilanz angewendete Bruttoprinzip entstanden. Mit den früheren Angaben annähernd vergleichbar ist ab 2006 das Nettoabfallaufkommen: Es enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen.