Die Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG hat am 24.07.2025, zuletzt ergänzt am 29.02.2026 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wegen Erhöhung der Lager- und Behandlungsmengen einschließlich wasserrechtlicher Eignungsfeststellung für eine Spänehalle am Standort Sondelfinger Straße 8, 72760 Reutlingen (Flurstück-Nummern 6888/1, 6888/3, 6888/5) beantragt. Für die Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen oder Nichtei-senschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 t oder mehr bedarf es nach Nummer 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG. Das oben genannte Vorhaben umfasst die Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks von 1.200 t auf 2.500 t, sodass vorliegend eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen war.
a) Etude de cas: Etude sur l'ecoulement des eaux polluees dans la nappe phreatique des graviers de la vallee du Rhone, Valais central; geologie, hydrologie, geochimie. b) Etude geologique des formations marneuses de la molasse d'eau douce en tant que barriere naturelle. c) Etude en sismique reflexion de haute resolution des sediments continentaux perialpins, caracterisation des sismifacies. (FRA)
Die Firma hat mit Datum vom 23.04.2025 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf […] und einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung […], flüssiger […] Abfälle, […] durch thermische Verfahren […], Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen gefährlichen Abfällen oder mehr je Tag sowie einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen […], bei gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen beantragt. Der Antrag umfasst folgende Änderungen: 1. Die Errichtung und den Betrieb einer SNCR (selektive nicht katalytische Reduktions)-Anlage, bestehend aus einem neuen Misch- und Messmodul einschließlich eines Lanzensystems für die Verdünnung und anschließende Verdüsung des Ammoniakwassers in den ersten und zweiten Zug des Kessels K2 im Gebäude B311. 2. Die Errichtung und den Betrieb eines neuen Ammoniakwassertanks B307 zur Bereitstellung des benötigten Ammoniakwassers nördlich des bisherigen Standorts der vorhandenen Entleerstelle B305. 3. Die Versetzung der vorhandenen Entleerstelle B305 um 15 m in östliche Richtung sowie die damit einhergehende Ertüchtigung dieser in Form einer kombinierten Tank- und Bahnkesselwagen-Entleerstelle für Ammoniakwasser, Restlösemittel, Natronlauge und Salzsäure auf dem Baufeld C399.
Rückübertragung der Zuständigkeiten für Anlagen nach Nr. 8.9.2 (Anlagen zur Behandlung von Altfahrzeugen)und 8.12.3.2 (Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen) des Anhangs 1 der 4. BImschG von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) auf die Kreis- und Stadtverwaltungen
Schaffung neuer Lagerflächen zur besseren Getrenntlagerung von Stoffen, Schaffung neuer WHG-Flächen zur Lagerung wassergefährdender, insbesondere tempera-turempfindlicher Stoffe, Schaffung neuer Abstellflächen zum Schutz von Flurförderfahrzeugen, Errichtung und Betrieb neuer Arbeitsbereiche zur Vor- und Nachbereitung von eingehenden und ausgehenden Abfällen bzw. Produkten, Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Elektronenstrahlofens, Errichtung der notwendigen sanitären Einrichtungen (Sanitärcontainer mit Umkleide- und Pausenraum), Verlagerung der Mitarbeiter- und Gästeparkplätze auf das vorgelagerte Gelände der der Mehrzweckhalle.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D206 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 6 500 Tonnen. Die Umschlagmenge beträgt 6 000 Tonnen pro Jahr. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Mai 2023 vorgesehen.
Fotos dokumentieren weiterhin Lagerung von Bauschutt, Menge bereits entsorgter Abfall, Beschleunigung der Müllbeseitigung, weiteres Verfahren; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 294 |
| Europa | 16 |
| Kommune | 9 |
| Land | 75 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 60 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 249 |
| Text | 24 |
| Umweltprüfung | 56 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 105 |
| Offen | 255 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 334 |
| Englisch | 50 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 69 |
| Keine | 209 |
| Multimedia | 3 |
| Webseite | 89 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 228 |
| Lebewesen und Lebensräume | 258 |
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| Weitere | 359 |