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Lecks an unterirdischen Behältern des Atommülllagers Hanford

In der amerikanischen Atomanlage Hanford Tank Farm im US-Staat Washington sind sechs unterirdische Tanks mit nuklearem Abfall undicht. Das teilten die Behörden am 22. Februar 2013 mit.

Neues Umweltabkommen soll Ausstoß von Quecksilber weltweit eindämmen

Am 10. Oktober 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.

ILESA - Smart steering of waste streams containing precious and minor metals: pooling, temporary storage, recovery rate

Sondermetalle wie Neodym und weitere Seltenerdmetalle, Indium oder Tantal werden in Deutschland heute nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße aus Post-Consumer-Abfällen zurückgewonnen. Dies liegt zum Teil daran, dass viele der Produkte, die solche Metalle enthalten, noch nicht lange auf dem Markt sind, so dass sowohl der Aufbau von großtechnischen Recyclingverfahren noch nicht erfolgt ist als auch die Rücklaufmengen noch zu gering sind. Für die Rückgewinnung von Edelmetallen aus Abfällen gibt es zwar seit vielen Jahren bewährte Verfahren, eine Herausforderung stellt jedoch ihre effiziente Erfassung und Separation auch aus gering konzentrierten Abfallströmen aus einer Vielzahl kleiner Anfallstellen dar. Die Konzentration bzw. die Menge an Edel- und Sondermetallen in Altprodukten oder Bauteilen ist zudem häufig so gering, dass ihre Erfassung oder Separation aus den Abfallströmen aktuell nicht wirtschaftlich ist. Die Untersuchung befasste sich schwerpunktmäßig mit den Abfallströmen NdFeB-Magnete, Fahrzeug- elektronik, edelmetallhaltige Umweltkatalysatoren, cer- und lanthanhaltige Abfallströme, seltenerdmetallhaltige Leuchtstoffe, indiumhaltige LCD-Schichten und Tantalkondensatoren. Für diese Abfallströme wurde untersucht, wie neuartige Logistikkonzepte und Ansätze zur intelligenten Organisation sowie zur Gestaltung von Material- und Informationsflüssen das Recycling verbessern können. Es wurden technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung solcher Abfälle, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, konkretisiert und geprüft. Schließlich wurden Wege zur Abschätzung eines ökologisch optimalen Rückgewinnungsgrades erarbeitet und Maßnahmenvorschläge zur Erzielung von mehr Recycling entwickelt und bewertet. Quelle: Forschungsbericht

Behaviour of mercury and mercury compounds at the underground disposal in salt formations and their potential mobilisation by saline solutions

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

Behaviour of mercury and mercury compounds at the underground disposal in salt formations and their potential mobilisation by saline solutions

In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht

ILESA - Edel- und sondermetallhaltige Abfallströme intelligent lenken: Bündelung, Zwischenlagerung, Rückgewinnungsgrad

Sondermetalle wie Neodym und weitere Seltenerdmetalle, Indium oder Tantal werden in Deutschland heute nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße aus Post-Consumer-Abfällen zurückgewonnen. Dies liegt zum Teil daran, dass viele der Produkte, die solche Metalle enthalten, noch nicht lange auf dem Markt sind, so dass sowohl der Aufbau von großtechnischen Recyclingverfahren noch nicht erfolgt ist als auch die Rücklaufmengen noch zu gering sind. Für die Rückgewinnung von Edelmetallen aus Abfällen gibt es zwar seit vielen Jahren bewährte Verfahren, eine Herausforderung stellt jedoch ihre effiziente Erfassung und Separation auch aus gering konzentrierten Abfallströmen aus einer Vielzahl kleiner Anfallstellen dar. Die Konzentration bzw. die Menge an Edel- und Sondermetallen in Altprodukten oder Bauteilen ist zudem häufig so gering, dass ihre Erfassung oder Separation aus den Abfallströmen aktuell nicht wirtschaftlich ist. Die Untersuchung befasste sich schwerpunktmäßig mit den Abfallströmen NdFeB-Magnete, Fahrzeugelektronik, edelmetallhaltige Umweltkatalysatoren, cer- und lanthanhaltige Abfallströme, seltenerdmetallhaltige Leuchtstoffe, indiumhaltige LCD-Schichten und Tantalkondensatoren. Für diese Abfallströme wurde untersucht, wie neuartige Logistikkonzepte und Ansätze zur intelligenten Organisation sowie zur Gestaltung von Material- und Informationsflüssen das Recycling verbessern können. Es wurden technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung solcher Abfälle, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, konkretisiert und geprüft. Schließlich wurden Wege zur Abschätzung eines ökologisch optimalen Rückgewinnungsgrades erarbeitet und Maßnahmenvorschläge zur Erzielung von mehr Recycling entwickelt und bewertet. Quelle: Forschungsbericht

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - KT Rinteln GmbH & Co. KG Rinteln

Die Firma KT Rinteln GmbH & Co.KG, 31737 Rinteln, Hessendorfer Straße 6, hat mit Schreiben vom 18.12.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 4 und 19 nach BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage mit 15,4 t/d Durchsatzkapazität am Standort in 31737 Rinteln, Heisterbreite Gemarkung Rinteln, Flur 18, Flurstück(e) 30/12 beantragt. Gegenstand der Genehmigung: • Niedertemperatur-Klärschlammtrocknungsanlage mit Abluftreinigung mit 15,4 t/d Durchsatzkapazität an nicht gefährlichen Abfällen (Nr. 8.10.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) • Verbrennungsmotorenanlage (BHKW 1) zur Erzeugung von Strom und Prozesswärme durch den Einsatz von Biogas mit einer max. Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1,05 MW (Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) • Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, hier. Schlämme, mit einer max. Lagerkapazität im Input (Vorlagebunker) von 156 t und im Output (Trockengutsilo) von 76 t (Nr. 8.12.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) • Verbrennungsmotorenanlage (BHKW 2) für den Einsatz von Erdgas mit einer FWL von 142,7 kW bzw. elektrischen Leistung von 50 kW zur Energieversorgung der Trocknungsanlage

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der HSO Herbert Schmidt GmbH & Co KG in Solingen

Die HSO Herbert Schmidt GmbH & Co KG hat mit Datum vom 26.01.2021, zuletzt ergänzt am 21.09.2021, einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gefahrstoffen am Standort Piepersberg 9 in 42653 Solingen gestellt. Antragsgegenstand ist die Lagerung von insgesamt 199t akut toxischen und zielorgantoxischen Stoffen sowie umweltgefährlichen Stoffen und Abfällen.

Feststellung gemäß § 5 UVPG (Augustin Entsorgung GmbH & Co. KG Am Nordhafen 13, 26871 Papenburg) GAA Emden v. 25.01.2024 – P1.327.12/99/EMD23-082-01

Die Augustin Entsorgung GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 09.11.2023 die Genehmigung nach § 16 BImSchG Erweiterung des Bestandsbetriebs einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen am Standort 26871 Papenburg, Am Nordhafen 13, Gemarkung Papenburg, Flur 45, Flurstücke 53/9, 53/10, 54/3, 68/7, 68/8, 68/10, 68/11 beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Betriebseinheiten: • Behandlung von Bauschutt, 1 Bagger, 1 Radlader (BE 20, Bestandsanlage) • Gewerbeabfallsortierung Bestandshalle, 1 Radlader, 1 Bagger (BE 30) • Behandlung von Eisen- und Nichteisenmetallen (BE 50) • Aufbereitungsanlage Halle B (BE 50) • Mobile Aufbereitungsanlage Halle B (BE 60) • Abluftreinigung (BE 70) • Containerlager (BE 80) • Waschplatz mit einer Fläche von 270 m2 aus FD-Beton nach WHG, durch Gefällegrenzen von der umgebenden Fläche abgetrennt (BE 90) • Lagerbereich Bestandsgenehmigung (BE 100) • Lagerbereich Halle A, Inputlager mit Dosierbunker mit Durchsatzleistung 50 t/h, 2 Bagger, Fläche ca. 3025 m2, 2 Bagger, 5 Stapler, 2 Radlader (BE 110) • Vormateriallager Halle B zur Abfallbehandlung, Fläche ca. 3430 m2 (BE 120) • Lagerbereich Halle C, Outputlager Fläche ca. 3360 m2, 2 Bagger (BE 130) • Außenlagerbereich für Abfallcontainer (BE 140) • Bauschuttlager Bestandsgenehmigung (BE 210) • Recyclingschotterlager Bestandsgenehmigung (BE 220) • Wertstoffhof mit einer Fläche von 830 m2 mit Lagerung der Abfälle in Boxen, die durch Betonblocksteine abgetrennt sind, Teilüberdachung von 413 m2 (BE 230) • Umschlagsfläche Hafenumschlag, 3 Bagger, 2 Radlader (BE 700) • Zwischenlagerfläche Hafenumschlag (BE 710)

Änderung der Fa. Müller & Sohn GmbH & Co. KG

Die Firma Müller & Sohn GmbH & Co. KG, Harkortstraße 22, 45549 Sprockhövel, hat mit Datum vom 24.08.2022 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Eisen- und Nichteisen-Schrotten sowie zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen nichtmetallischen Abfällen am Betriebsstandort in der Harkortstraße 20 und 22, 45549 Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gemarkung Haßlinghausen, Flur 6, Flurstücke 966, 1065, 1066, 1067, 1092 und 1156, 1171 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen die Erweiterung des Betriebsgeländes, die Änderung der Leistungen, Kapazitäten und Lagermengen (nicht gefährliche Fe- und Ne-Schrotte), die Änderung der Betriebs- und Öffnungszeiten (eingeschränkter Nachtbetrieb), die Änderung der Lager- und Verkehrsflächen, die Änderung der Schrottpressen und die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Schrottpresse, die Errichtung und den Betrieb einer AwSV-Lageranlage, die Errichtung und den Betrieb einer Coilsäge, die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Siebanlage, die Errichtung und Betrieb einer mobilen Schrottpresse, die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Zerkleinerungsanlage, die Errichtung und den Betrieb eines stationären Vorbrechers, die Erhöhung Transformatorenleistung, den Betrieb einer überdachten Doppelwaagenanlage mit Bürotrakt sowie den Einsatz eines zusätzlichen Gabelstaplers Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Die Anlage gehört mit ihren Betriebseinheiten zu unter § 2 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG sowie den unter Nr. 8.7.1.1 Spalte 2 in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - genannten Vorhaben. Für diese wesentliche Änderung der Anlage ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG vorzunehmen.

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