Dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Änderung der auf dem Grundstück Fl.Nrn. 199, 199/1, 199/2 der Gmkg. Dettendorf vorhandenen Anlage zum Umschlag-, Lagerung- und Aufbereitung für Bauschutt, Straßenaufbruch, Glas, Boden und Steine von einer bisher zeitweiligen Lagerung zu einem Langzeitlager vor. Der genehmigte Umfang der Abfalllagerung (Gesamtmenge 6.700 t, Umschlag 250 t/d) und die Abfallarten werden dabei nicht verändert. Bauliche Veränderungen sind mit der Maßnahme nicht verbunden.
Die Firma Augsburger Rohstoffhandel GmbH betreibt auf den Grundstücken Un-terfeldstraße 1-3, 86199 Augsburg, Fl.-Nrn. 506, 586 und 683/3, Gemarkung Göggingen eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichtei-senschrotten sowie anderen Abfällen, entsprechend den Nrn. 8.12.2 (V), 8.12.3.2 (V), 8.11.2.2 (V) und 8.11.2.4 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. In einem Änderungsverfahren nach §16 BImSchG sollen eine Erweiterung der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, eine Reorganisation der Lager-flächen sowie zusätzliche Behandlungen genehmigt werden (Nr. 8.12.1.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). Für das geplante Änderungsvorhaben wird gemäß Nr. 8.7.1.2 der Anlage 1 zum UVPG der genannte Prüfwert überschritten, weshalb eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 2 UVPG durchzuführen ist.
Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.
Die Firma Willi Hennies Recycling GmbH & Co.KG, Römerring 14, 31137 Hildesheim hat mit Schreiben vom 14.08.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 BImSchG für die wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Be-handlung von Abfällen am Standort in 31137 Hildesheim, Römerring 14, Gemarkung: Hildes-heim, Flur: 3, Flurstück 1/25 beantragt.
Die Firma AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Im Emscherbruch 11, 45699 Herten, hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Abfallverbrennungsanlage RZR Herten auf dem Grundstück Im Emscherbruch 11 in 45699 Herten (Gemarkung Herten, Flur 96, Flurstücke 24, 25, 36) beantragt. Gegenstand des Antrags ist: 1. Zulassung von Anlieferungen gewerblicher Abfälle für die SiedungsmüllVerbrennungsanlage samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, wenn aufgrund eines gesetzlichen Feiertags nicht täglich von Montag bis Freitag angeleifert werden kann. 2. Verlängerung der zugelassenen Zeit für Abfallanlieferungen für die IndustriemüllVerbrennungsanlage samstags bis 20 Uhr (statt wie bisher bis 16:00 Uhr). 3. Alters- bzw. verschleißbedingter Austausch der Lagertanke 35 und 36 im Tanklager für flüssige Abfallstoffe zur zeitweiligen Lagerung von leichtentzündlichen flüssigen Abfällen bzw. korrosiven leichtentzündlichen flüssigen Abfällen. Die Volumina der Tanke von jeweils 30 m3 sowie die Aufstellungsorte bleiben unverändert.
Die MUEG GmbH plant die Umstellung ihrer Anlage zur Kompostierung von Klärschlämmen. Zukünftig soll am Standort Asendorf die Kompostierung von Grünschnitt, die Herstellung von Erden und Substraten und die Behandlung und zeitweilige Lagerung von Abfällen und /Zuschlagstoffen durchgeführt werden. Dabei kommt es zu einer Umstellung der ehemaligen Hauptanalage (HA 01) zur „Kompostierung von Grünschnitt und Klärschlamm“. Die HA 01 wird zukünftig nur die „Kompostierung von Grünschnitt“ durchführen. Des Weiteren wird die Anlage um folgende Nebenanlagen er-weitert: Nebenanalage AN 01.10 „Lagerbereiche Input/Output zur Kompostierung“, Neben-analage AN 02.20 „Lagerbereiche Input/Output“ und Nebenanalage AN 03.30 „Aufberei-tung/Behandlung von Abfällen und Zuschlagstoffen“. Der in der Hauptanlage hergestellte Grünschnittkompost soll aus Ausgangsstoff zur bedarfsgerechten Herstellung von Erden und Substraten für den Garten- und Landschaftsbau dienen. Die Lagerung von Boden und Zuschlagsstoffen sowie das Mischen erfolgt in den Nebenanla-gen und der bereits vorhandenen Anlagentechnik am Standort.
Die Firma Cronimet Envirotec GmbH betreibt am Standort Bitterfeld-Wolfen eine Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich eines Input- und Outputlagers sowie eine Anlage zur sonstigen Behandlung gefährlicher Abfälle (Brikettierungsanlage). Die genehmigte Bearbeitungsleistung zur Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle beträgt max. 25.000 t/a an Input-Stoffen zzgl. Betriebstankstelle und Waschplatz. Die maximale genehmigte Bearbeitungsleistung der Brikettierungsanlage beträgt 60.000 t/a bezogen auf die Input-Stoffe. Die genehmigte zeitweilige Lagerkapazität von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen liegt bei einem maximalen Lagervolumen von 2.182 t. Im Zuge der wesentlichen Änderung beabsichtigt Cronimet Envirotec GmbH in Bitterfeld-Wolfen den Aufbau einer Recyclinganlage für rund 28.000 t/a Batteriematerialien. Dort sollen Batterien sicher demontiert, entladen und ihre Wertstoffe, vor allem die Anteile die Aktivmaterialien enthalten, zurückgewonnen werden. Die so enthaltenen einzelnen Fraktionen können wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Für den Standort ist der Aufbau und Betrieb von Lager , Entlade- und mechanischen Aufbereitungsanlagen für die Rückgewinnung von Schwarzmasse und anderen Materialien geplant. Für die Batteriemateriealienrecyclinganlage ist die Erweiterung des Input-/Outpuportfolios um fünf weitere Abfallschlüsselnummern (ASNAVV) geplant. Die Neuerung in dieser Anlage wird sein, dass die Trocknung der geschredderten Batterien derart betrieben wird, dass durch die Verfahrensparameter die Entstehung gefährlicher Emissionen verhindert wird. Dies bedingt, dass auf bestimmte energieintensive Schritte verzichtet werden kann, was neben der Energieeffizienz auch die CO2-Bilanz des Recyclingprozesses weiter verbessert. Zusätzlich wird die geplante Anlage auch in der Lage sein, trockene Produktionsschrotte so zu behandeln, dass ein direktes Recycling der Kathoden- und Anodenmaterialien möglich ist. Gleichzeitig ist die Reduzierung der maximal zulässigen Verarbeitungskapazität der am Standort vorhandenen Brikettierungsanlage von derzeit 60.000 t/a auf künftig 30.000 t/a geplant. Weiterhin ist im Zuge der wesentlichen Änderung die Erweiterung des Input-Portfolios der bestehenden Vakuumtrocknungsanlagen um neun weitere Abfallschlüsselnummern (ASNAVV), bzw. Abfällen aus der Batterieproduktion geplant
Die Speira GmbH betreibt seit 1988 am Standort Aluminiumstraße 1 in 41515 Grevenbroich eine baurechtlich genehmigte Reststoffhalle. Mit Datum vom 16.04.2024, zuletzt ergänzt am 06.09.2024, wurde ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von Abfällen (Grevenbroich Recycling Center – GRC) gestellt.
Die Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A 9 in 03130 Spremberg beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken An der Heide A 9 in der Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 538 und in der Gemarkung Zerre, Flur 2, Flurstück 127/1 ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern. Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 Absatz 1 Nummer 4 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsrigole. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb - einer zweiten Verbrennungslinie zur thermischen Verwertung von Abfällen (BE 6), - einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage zur Abscheidung von Schadstoffen (BE 7), - eines dritten Dampfkessels sowie einer Gegendruckturbine zur Erzeugung von Strom und Dampf (BE 8) und - eines neuen Stapelbunkers zur Abfalllagerung (Erweiterung BE 1). Durch die zweite Verbrennungslinie, welche über eine Durchsatzkapazität von 30,9 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle je Stunde verfügt, wird die Gesamtanlage eine Durchsatzkapazität in Höhe von 75,4 Tonnen nicht gefährlicher Abfällen je Stunde aufweisen. Zudem wird sich durch den dritten Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 25 MW die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Dampfkesselanlage auf insgesamt 96,42 MW erhöhen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung soll der Betrieb der Gesamtanlage sein. Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.3 GE und der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.2 X und der Nummer 1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im März 2026 vorgesehen. Der Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A9 in 03130 Spremberg wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 BImSchG erteilt, ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern.
Die Firma b.i.o. bodenreinigungsanlage in oberhavel GmbH, Kanalstraße 12 in 16727 Velten beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Kanalstraße 12 in 16727 Velten in der Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 370 und 371, einen Komplex mehrerer Abfallbehandlungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle auf einem circa 38.000 m² großen Grundstück an dem industriell geprägten Standort Kanalstraße 12 im Innenbereich der Stadt Velten. Zur Anlage gehört die bestehende Umschlagstelle am Veltener Stichkanal. Zur Genehmigung beantragt sind eine mikrobiologische Reinigungsanlage in der geschlossenen Behandlungshalle 1 mit Rampe und Luftschleieranlage, eine Waschanlage für verunreinigte Böden in der Behandlungshalle 2, eine Mischanlage für die physikalische Behandlung (Vermischung, Verfestigung) von Abfällen zur Herstellung der Versatzfähigkeit, eine Brech- und Siebanlage, Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, bestehend aus überdachten Lagerbereichen und Freilager, und eine Umschlagsanlage sowie die gemeinsamen technischen Einrichtungen – Wasserreinigungsanlage mit Rückhaltebecken und Reinwasserbehältern, Abluftreinigungsanlage, Fahrzeugwaage, Reifenwaschanlage und Büro- und Sozialgebäude. Die Anlagen werden alternativ für den Umschlag, die Behandlung und Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen genutzt. Der Anlagenbetrieb ist werktags im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.1.1 GE in Verbindung mit den Nummern 8.6.2.1 GE, 8.7.1.1 GE, 8.7.2.1 GE, 8.11.1.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.3 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.2 V, 8.15.1 G, 8.15.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Weiterhin fällt das Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben ist die Zulassung auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung der Behandlungshallen 1 und 2 - Errichtung des Regenrückhaltebeckens - Errichtung der Überdachung der Lagerboxen - Errichtung der Abluftreinigungshalle - Errichtung der Bodenwaschanlage - Errichtung der Mischanlage - Funktionstests der einzelnen Aggregate zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2024 vorgesehen.
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