The European Regulation 1907/2006 on the Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals ( REACH ) The REACH regulation interfaces with waste legislation at various points, but forms a freestanding, demarcated legislative domain: came into effect on 1 June 2007. This reference manual is intended to describe the most important aspects and regulations for plastic recyclers, and provide the reader with guidance on how successful REACH implementation can be carried out in one’s own organisation. Veröffentlicht in Texte | 08/2012.
Personalie: Gründungspräsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, wird 80 Sein Wirken ist eng mit der Idee der Ökologie verknüpft. Heinrich Freiherr von Lersner gehört zu den Männern der ersten Stunde der deutschen Umweltpolitik. Der promovierte Verwaltungsjurist übernahm 1970 in der neugeschaffenen Abteilung Umweltschutz im Bundesinnenministerium die Unterabteilung „Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft“, um dann vier Jahre später zum ersten Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) ernannt zu werden. In dieser Funktion hat er über einen langen Zeitraum, von 1974 bis 1995, das UBA aufgebaut, zu einer angesehenen wissenschaftlichen Behörde gemacht und die Umweltpolitik an maßgeblicher Stelle mitgestaltet. Heute wird Heinrich von Lersner 80 Jahre alt. „Heinrich von Lersner wurde zu einem Glücksfall für das UBA und für die deutsche Umweltpolitik. Mit schwäbischer Beharrlichkeit und seiner unbestrittenen fachlichen Kompetenz vertrat er streitbar häufig emotionalisierte Themen wie Tempolimit auf Autobahnen, Ozonloch, Waldschäden oder Dioxin und trug so dazu bei, dass Umweltschutz heute zu den zentralen Politikfeldern gehört“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Meilensteine der deutschen Umweltpolitik, wie die Großfeuerungsanlagenverordnung, das Katalysatorenkonzept oder die Veränderungen in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, wären ohne die wissenschaftlichen Vorarbeiten des UBA und die Führungsstärke von Lersners nicht zu erreichen gewesen. Das Amt wurde durch das Errichtungsgesetz am 22. Juli 1974 im damaligen West-Berlin gegründet. „Heinrich von Lersner hat die schwierige Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik, die in der Doppelfunktion des UBA als Behörde und wissenschaftliche Einrichtung begründet liegt, mit Umsicht und Mut gemeistert. Exzellenz und Kompetenz bilden die Kombination, die von Lersner auszeichnen und die ihn zum erfolgreichen Präsidenten des UBA gemacht haben“, so Flasbarth. Dabei legte er besonderen Wert auf die fachübergreifende Zusammenarbeit vieler Disziplinen. Von Lersner erkannte früh, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe ist. Ihm war es immer wichtig, dass der Biologe im selben Haus arbeitet wie der Ingenieur, der Jurist oder der Ökonom. Als Chef hat er stets das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes gesucht, verlangte ihnen ein hohes Maß an Motivation und Engagement ab und ließ sich von guten Argumenten überzeugen. „Umweltpolitik ist das Bohren von dicken Brettern. Man darf nicht aufhören, wenn der Bohrer beim ersten Ansatz nicht gleich durchkommt“, sagte von Lersner frei nach Max Weber Ende der 80er Jahre in einem Interview. Heinrich von Lersner wurde am 14. Juli 1930 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel. 1957 absolvierte er die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, zwei Jahre später promovierte er bei Günter Dürig, einem renommierten Rechtswissenschaftler, in Tübingen. Von 1959 bis 1961 arbeitete er als Verwaltungsjurist in der Innenverwaltung Baden-Württembergs. Während seiner Zeit als Beamter des Bundesinnenministeriums in den Jahren von 1961 bis 1974 arbeitete er mit am ersten Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Abfallrecht gehört nach wie vor zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden, das er als Herausgeber und Kommentator pflegt. Dem Jubilar widmet das UBA als Reverenz eine wissenschaftliche Abhandlung zu einem aktuellen abfallrechtlichen Thema: „Maßnahmen gegen Elektroschrott-Exporte“, die im Herbst in der Fachzeitschrift „AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ erscheinen wird.
The project "Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy" aimed to develop a common understanding of the challenges at the interface between chemicals and waste legislation among the stakeholders involved. Furthermore, a current status quo was established on the basis of a literature review. Three workshops were organised as part of the project to address specific aspects of the interface. These took place online with 15 to 30 participants each. The presentations and documentation of the dialogues can be downloaded via an external link. Veröffentlicht in Texte | 28/2024.
Das Vorhaben "Dialoge zum sachgerechten Umgang mit besorgniserregenden Stoffen in der Kreislaufwirtschaft" zielte darauf ab, innerhalb der beteiligten Akteure ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Chemikalien- und Abfallrecht zu entwickeln. Des Weiteren wurde ein aktueller IST-Stand auf Grundlage einer Literaturrecherche herausgearbeitet. Im Rahmen des Projekts wurden drei Workshops durchgeführt, um spezifische Teilaspekte der Schnittstelle zu behandeln. Diese fanden online mit jeweils 15 bis 30 Teilnehmenden statt. Die Vorträge und Dokumentationen der Dialoge können über einen externen Link heruntergeladen werden. Veröffentlicht in Texte | 27/2024.
Aufgabe des Vorhabens war es, die regulatorische Umsetzung des im Europäischen Abfallverzeichnis aufgeführten Gefährlichkeitskriteriums H14 für Abfälle zu spezifizieren. Vier Arbeitspakete wurden bearbeitet: 1. Zusammenfassung der Kenntnisse zur ökotoxikologischen Untersuchung von Abfällen aus der Literatur, mit dem Ziel der Erstellung praktischer Vorschläge. 2. Erarbeitung konkreter Vorgaben zur Auswertung dieser Tests (z.B. Wirkschwellen) unter Einsatz statistischer Methoden im Hinblick auf die Gewinnung aussagesicherer Messergebnisse, d.h. letztlich Beantwortung der Frage, ab wann ein Abfall als gefährlich einzustufen ist. 3. Erstellung einer überarbeiteten UBA -Handlungsempfehlung in deutscher und englischer Sprache und Vorbereitung der Publikation der jeweiligen Ergebnisse im nationalen und internationalen Rahmen. 4. Erarbeitung von Stellungnahmen für die Expertengruppe der EU-Kommission im Rahmen der Überarbeitung des Europäischen Abfallrechts. Diese Kommentare erfolgten in Kooperation mit den UBA-Kollegen vor allem 2011 und 2012 in Brüssel. Veröffentlicht in Texte | 19/2014.
Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vom 10. Februar 2012 dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu, nachdem der Vermittlungsausschuss eine Kompromisslösung erarbeitet hatte. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ab 2015 gilt eine Pflicht zur Mülltrennung für Biomüll, Glas-, Kunststoff-, Metall- und Papierabfälle.
Am 7. März 2015 bestätigte die EU-Kommission die Rücknahme von 73 Gesetzesvorschlägen im Rahmen der besseren Rechtsetzung, darunter auch das Abfallpaket. Die Rücknahme dieser Legislativvorschläge ist im Anhang II des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2015 festgelegt. Die Liste der zurückgezogenen Vorschläge wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission kündigte an, nach der Rücknahme des Pakets zum Abfallrecht unter anderem ehrgeizigere und umfassendere Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft vorzulegen.
Am 23. Juli 2010 verurteilte ein Amsterdamer Gericht das multinationale Unternehmen Trafigura zu einer Geldstrafe von einer Million Euro wegen Verstoß gegen das Europäische Abfallrecht. Das Unternehmen hatte im Juli 2006 an Bord des Frachtschiffs Probo Koala 500 Tonnen Giftmüll über Amsterdam nach Abidjan transportiert. Das von Trafigura gecharterte Schiff sollte ursprünglich den Schiffsabfall im Amsterdamer Hafen entsorgen. Da die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu hoch waren, fuhr die Probo Koala an die Elfenbeinküste. Dort wurde der giftige Müll im August 2006 auf offenen Deponien verkippt. Nach Angaben eines UN- Berichtes führte die Lagerung des giftigen Mülls zu 15 Todesfällen und bei tausenden Menschen zu Vergiftungserscheinungen.
Das Bundeskabinett hat am 30. März 2011 den von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU). Die StÄLU sind in enger Zusammenarbeit mit den Landräten und Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Zum Amtsbereich Mecklenburgische Seenplatte gehören folgende Städte und Landkreise: * Stadt Neubrandenburg * Landkreis Müritz * Landkreis Demmin * Landkreis Mecklenburg-Strelitz * Landkreis Uecker-Randow (auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts sowie auf dem Gebiet des Abfallrechts auch der Standort der Deponie Stern-Dennin (Landkreis Ostvorpommern)
Origin | Count |
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Bund | 231 |
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Gesetzestext | 5 |
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