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Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken

Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.

Bestimmung von Schadstoffgehalten und der Schadstoffverteilung von Ersatzbrennstoffen im Technikumsmassstab

Im Fachgebiet Abfalltechnik steht eine Technikumsverbrennungsanlage (TVA), die Speziell für die Energie-, Massen- und Schadstoffbilanzierung von Verbrennungsversuchen entwickelt und in den letzten Jahren mehrfach modifiziert wurde. Die Energie- und Massenbilanzierung wird seit Jahren erfolgreich genutzt. Im Rahmen dieses Projektes konnte als erstes die Qualität der Schadstoffbilanzierung mit Hilfe der in dieser Untersuchung durchgeführten Verbrennungsversuche am Beispiel Chlor gezeigt werden. Dazu wurden Verbrennungsversuche an der TVA durchgeführt, bei denen Holz/PVC-Mischungen und Holz/NaCl-Mischungen, die bis zu 6 Ma-Prozent Chlor enthielten, eingesetzt wurden. Um die Widerfindungsraten von Chlor bei den Verbrennungsversuchen in der TVA zu bestimmen und um zusätzlich Aussagen über den Transfer des Chlors in die verschiedenen Fraktionen machen zu können, wurden die Chloranteile in den einzelnen Fraktionen Rauchgas, Asche und Flugstaub ermittelt. Die HCI-Konzentrationen im Rauchgas wurden mit dem OPSIS-Messsystem analytisch bestimmt. Die Staub- und Aschegehalte wurden ermittelt und der Flugstaub und die Asche auf ihre Chlorgehalte untersucht. In den drei Fraktionen Rauchgas, Asche und Flugstaub konnten 95,1 bis 101,7 Prozent des eingesetzten Chlors wieder gefunden werden. Es wurden bei den Holz/PVC-Mischungen 82 bis 85 Prozent des Chlors im Rauchgas, 11 bis 14 Prozent in der Asche und etwa 1,4 Prozent im Flugstaub ermittelt. Bei anschließenden Vergleichen zeigten diese Transferkoeffizienten eine gute Übereinstimmung mit hochgerechneten Transferkoeffizienten aus Laboruntersuchungen von Schirmer (2005). Damit wurde gezeigt, dass die Veränderungen und Umbauten an der TVA in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Schadstoffbilanzierung geführt haben und diese dadurch erfolgreich durchgeführt werden kann. Damit ist die TVA für weitere Schadstoffermittlungen von unbekannten Ersatzbrennstoffen gut geeignet. Neben der Ermittlung von Ersatzbrennstoffen wurde die TVA in jüngster Zeit auch für die Bestimmung der Chlorfreisetzung ins Rauchgas eingesetzt: die kontinuierliche Erfassung der Schadstoffkonzentrationen im Rauchgas mit dem Messsystem OPSIS ermöglicht die zeitliche Schadstofffreisetzung ins Rauchgas zu bewerten, da aufgrund der semikontinuierlichen Brennstoffzugabe charakteristische Konzentrationsverläufe gewonnen werden.

Untersuchungen zur Maximierung des Mülldurchsatzes in Müllverbrennungsanlagen bei Sicherstellung eines ausreichenden Ausbrande

Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.

Charakterisierung des Verbrennungsverhaltens von Festbrennstoff aus Abfall

Durch die veränderten Randbedingungen in der Abfallwirtschaft ist es von zunehmender Bedeutung, für den Einsatz von Festbrennstoffen aus Abfall deren Verbrennungsverhalten bestimmen zu können. Dieses ist mit den normierten Analysemethoden für Festbrennstoffe nicht ausreichend möglich. Am Fachgebiet Abfalltechnik der Universität Kassel werden mit der Untersuchung der Einzelkornverbrennung und der Durchführung semi-kontinuierlicher Verbrennungsversuche zwei Methoden verfolgt, das Verbrennungsverhalten von Festbrennstoffen aus Abfall durch Verbrennungsversuche an der Technikumsverbrennungsanlage (TVA) zu bestimmen. Vorteile der Verbrennungsversuche zur Charakterisierung des Verbrennungsverhaltens durch Einzelkornverbrennung ergeben sich aus der größeren Informationstiefe im Vergleich zu den herkömmlichen DIN-Verfahren sowie durch die große Einzelkornabmessung, die neben einer besseren statistischen Absicherung des Brennverhaltens Aussagen zum Fragmentierungsverhaltens großer Brennstoffkörner erlaubt. Die Bilanzierung von semi-kontinuierlichen Verbrennungsversuchen ermöglicht die Charakterisierung des Verbrennungsverhaltens heterogener Stoffgemische. Durch die Bestimmung charakteristischer Kurven der Energiefreisetzung unterschiedlicher Abfallgemische und des daraus abgeleiteten Energiefreisetzungswertes (EFW) lässt sich das Verbrennungsverhalten verschiedener Stoffgemische direkt vergleichen. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen scheinen beide Methodenansätze geeignet zu sein, einen Beitrag zur Bestimmung des Verbrennungsverhaltens von Festbrennstoffen aus Abfall zu liefern. Für genauere Aussagen ist es allerdings notwendig, die vorhandene Datenbasis zu erweitern.

Kombinierte Vergärung von vorbehandelten stickstoffhaltigen Wirtschaftsdüngern, Teilvorhaben 2: Untersuchungen im Labormaßstab

Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und faserreicher Reststoffe kann einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende leisten. Derzeit findet die Nutzung dieser Substrate deutlich unter dem Gesamtpotential statt, da eine Gesamtwirtschaftlichkeit nur selten gegeben ist. Dies liegt vor allem an den vergleichsweise niedrigen spezifischen Methanerträgen der genannten Inputstoffe und daran, dass technische Innovationen auf Ihre Förderung warten. Ziel des neuen Ansatzes ist Steigerung der Wirtschaftlichkeit der gesamten Verfahrenskette, sodass die Verwertung von Reststoffen zur Bereitstellung an erneuerbarer Energie flächendeckend eingesetzt werden kann. Dazu wird ein neuer Ansatz der Substrataufbereitung untersucht. Im Rahmen des beantragten Verfahrens sollen Aufbereitungsschritte für die fraktionierte Eindampfung und für die Ammoniak-Beize in Kombination mit der anschließenden Vergärung von Wirtschaftsdünger in einer neu verschalteten Verfahrenskette quantitativ untersucht werden. Die Untersuchung findet im Labor- und Technikumsmaßstab statt. Aus den gewonnenen Daten soll die praktische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit abgeleitet werden. Die Durchführung findet in Kooperation von BIORESTEC GmbH (KMU) und dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik (ISAH) der Leibniz Universität Hannover statt. Anvisierte Ziele und Vorteile: - Senkung des Treibhausgaspotentials um größer als 40 % bezogen auf Methan (CH4) und größer als 90 % bezogen auf Lachgas (N2O) - Steigerung des Methanertrages von Rohgülle von bis zu 350 % bezogen auf die Ausgangssubstanz - Steigerung des Methanertrages der abseparierten Feststoffphase und faserreicher Wirtschaftsdünger durch Ammoniak-Beize (aqueous ammonia soaking, AAS) - Hygienisierung der Wirtschaftsdünger durch thermische Einwirkung - Kontrolle der Stickstoffkonzentration beim Vergärungsprozess - Deutliche Verbesserung der Anlagenproduktivität und der Gesamtwirtschaftlichkeit

Kombinierte Vergärung von vorbehandelten stickstoffhaltigen Wirtschaftsdüngern, Teilvorhaben 1: Halbtechnische Versuche, Bilanzierung und Bewertung

Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und Reststoffen kann einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende leisten. Derzeit findet die Nutzung dieser Substrate deutlich unter dem Gesamtpotential statt, da eine Gesamtwirtschaftlichkeit nur selten gegeben ist. Dies liegt vor allem an den vergleichsweise niedrigen spezifischen Methanerträgen der genannten Inputstoffe und auch daran, dass technische Innovationen auf Ihre Förderung warten. Das Ziel des neuen Ansatzes ist es die Wirtschaftlichkeit der gesamten Verfahrenskette der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und faserreicher Reststoffe zu steigern, sodass die Verwertung von Reststoffen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie flächendeckend eingesetzt werden kann. Dazu wird ein neuer Ansatz der Substrataufbereitung untersucht. Im beantragten Projekt sollen Aufbereitungsschritte für die fraktionierte Eindampfung und für die Ammoniak-Beize in Kombination mit der anschließenden Vergärung von Wirtschaftsdünger in einer neu verschalteten Verfahrenskette quantitativ untersucht werden. Die Untersuchung findet im Labor- und Technikumsmaßstab statt. Aus den gewonnenen Daten soll die praktische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Parameter Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit abgeleitet werden. Die Durchführung findet in einer Kooperation zwischen der BIORESTEC GmbH (KMU) und dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik (ISAH) der Leibniz Universität Hannover statt. Wichtigste Vorteile des vorgeschlagenen Lösungsansatzes: Senkung des Treibhausgaspotentials um größer als 40 % bezogen auf Methan und größer als 90 % bezogen auf Lachgas Steigerung des Methanertrages von Rohgülle von bis zu 350 % bezogen auf die Ausgangssubstanz Steigerung des Methanertrages der abseparierten Feststoffphase und faserreicher Wirtschaftsdünger durch Ammoniak-Beize (aqueous ammonia soaking) Hygienisierung der Wirtschaftsdünger durch thermische Einwirkung Deutliche Verbesserung der Anlagenproduktivität und der Gesamtwirtschaftlichkeit

Kombinierte Vergärung von vorbehandelten stickstoffhaltigen Wirtschaftsdüngern

Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und Reststoffen kann einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende leisten. Derzeit findet die Nutzung dieser Substrate deutlich unter dem Gesamtpotential statt, da eine Gesamtwirtschaftlichkeit nur selten gegeben ist. Dies liegt vor allem an den vergleichsweise niedrigen spezifischen Methanerträgen der genannten Inputstoffe und auch daran, dass technische Innovationen auf Ihre Förderung warten. Das Ziel des neuen Ansatzes ist es die Wirtschaftlichkeit der gesamten Verfahrenskette der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und faserreicher Reststoffe zu steigern, sodass die Verwertung von Reststoffen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie flächendeckend eingesetzt werden kann. Dazu wird ein neuer Ansatz der Substrataufbereitung untersucht. Im beantragten Projekt sollen Aufbereitungsschritte für die fraktionierte Eindampfung und für die Ammoniak-Beize in Kombination mit der anschließenden Vergärung von Wirtschaftsdünger in einer neu verschalteten Verfahrenskette quantitativ untersucht werden. Die Untersuchung findet im Labor- und Technikumsmaßstab statt. Aus den gewonnenen Daten soll die praktische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Parameter Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit abgeleitet werden. Die Durchführung findet in einer Kooperation zwischen der BIORESTEC GmbH (KMU) und dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik (ISAH) der Leibniz Universität Hannover statt. Wichtigste Vorteile des vorgeschlagenen Lösungsansatzes: Senkung des Treibhausgaspotentials um größer als 40 % bezogen auf Methan und größer als 90 % bezogen auf Lachgas Steigerung des Methanertrages von Rohgülle von bis zu 350 % bezogen auf die Ausgangssubstanz Steigerung des Methanertrages der abseparierten Feststoffphase und faserreicher Wirtschaftsdünger durch Ammoniak-Beize (aqueous ammonia soaking) Hygienisierung der Wirtschaftsdünger durch thermische Einwirkung Deutliche Verbesserung der Anlagenproduktivität und der Gesamtwirtschaftlichkeit

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

<p>Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.</p><p>Abfallwirtschaft in Deutschland</p><p>Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland.</p><p>Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.</p><p>Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:de:PDF">EU-Abfallrahmenrichtlinie</a>.</p><p>Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das <a href="https://www.bmuv.de/WS587">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a> (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.</p><p>Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete <a href="https://www.bmuv.de/publikation?tx_bmubpublications_publications%5Bpublication%5D=77&amp;cHash=8b1574d2e57dcc88815b0a513a4961ec">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes</a> verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien.</p><p>Mit dem „<a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung</a>“ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen.</p><p>Von der Beseitigung zum Kreislauf</p><p>Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle.</p><p>Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:</p><p>Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§10 Abs. 1 ElektroG</a>) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html">§11 Abs. 1 BattG</a>) für Altbatterien und Akkumulatoren.</p><p>Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen.</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">Netto-Abfallaufkommen</a>⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik.</p><p>Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz.</p><p>Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien.</p><p>Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission</p>

Normen und Regeln – Defizite bei Anpassung an den Klimawandel

<p>In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht.</p><p>Standards in Deutschland</p><p>Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ müsste auch die Anpassung an seine Folgen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-analyse-zeigt-risiken-der-erderhitzung-fuer">die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden</a>. Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz.</p><p>Die Studie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf">„Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=Resilienz#alphabar">Resilienz</a>⁠ zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ schadlos überstehen.</p><p>Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss.</p><p>Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet</p><p>Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist.</p><p>Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun.</p><p>Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer.</p><p>„Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken.</p><p>Erste Ansätze bei ISO und DWA</p><p>Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vulnerabilitt#alphabar">Vulnerabilität</a>⁠, Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/neue-internationale-norm-unterstuetzt-bei-anpassung">„Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“</a> voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister.</p><p>Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben.</p><p>Forderung nach Initiative der Gesetzgebung</p><p>In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter.</p><p>Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind:</p><p>„Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“</p><p>Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest.</p><p>Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“</p><p>Link zur Studie</p><p>„Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf</a></p><p>&nbsp;</p><p>Autor: Sven Scheffler, dpa</p><p>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</p>

COVID-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen

<p>Geht von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen eine Infektionsgefahr aus? Und wie sollten Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, entsorgt werden? Zu aktuellen Fragen der Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wurde nun eine Bund-/Länderempfehlung veröffentlicht.</p><p>Im Zuge der seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 durch Impfungen und Schnelltests fallen verstärkt Abfälle an, die sicher zu entsorgen sind. Damit verbundene Fragen, u.a. ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung, z.B. Resten von vektorbasierten Impfstoffen, ggf. besondere Risiken zu berücksichtigen sind, gilt es zu klären. Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=RKI#alphabar">RKI</a>⁠) unter Beteiligung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/hinweise_zur_entsorgung_von_abfaellen_aus_massnahmen_zur_eindaemmung_von_covid_stand_16.3.21.pdf">Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19</a> herausgegeben und diese über den Abfalltechnik Ausschuss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den Bundesländern abgestimmt.</p><p>Insgesamt sieht die Empfehlung keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Impf- und Testzentren vor: Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen bzw. gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (z.B. Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren. Die Details können den zum Download bereitgestellten Entsorgungsempfehlungen entnommen werden.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können gebrauchte Tests in einem stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne geben. Werden nicht nur einzelne Testkits entsorgt, ist darauf zu achten, dass Flüssigkeiten durch die Zugabe von saugfähigen Materialien wie Küchenpapier vermieden werden. Kartonverpackungen gehören in die Blaue Tonne, Plastikverpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.</p>

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