Das Projekt "Erarbeitung methodischer Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung von Lokalen Agenda 21-Prozessen" wird/wurde gefördert durch: Gemeinde Riedstadt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Institut für Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Abwassertechnik, Abfalltechnik, Fachgebiet Industrielle Stoffkreisläufe, Umwelt- und Raumplanung.Im Rahmen der 'Konferenz der Vereinten Nationen fuer Umwelt und Entwicklung' (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro haben sich ueber 170 Regierungen, darunter auch die der Bundesrepublik Deutschland, dazu verpflichtet, ihre Aktivitaeten nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) auszurichten. Die Agenda 21, die als Schlussdokument der Konferenz von Rio verabschiedet wurde, stellt in ihrem Kapitel 28 die besondere Rolle der Kommunen bei der Verwirklichung dieses Leitbildes heraus. Die Kommunen sollen mit allen Gruppierungen ihrer Buergerschaft in einen Konsultationsprozess eintreten und eine Lokale Agenda 21, einen kommunalen Aktionsplan fuer eine nachhaltige Entwicklung, erarbeiten. In der Bundesrepublik Deutschland werden inzwischen in zunehmendem Masse solche Lokalen Agenda 21-Prozesse initiiert. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung von Lokalen Agenda 21-Prozessen und die Erarbeitung von methodischen Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung solcher Prozesse, insbesondere auch in kleineren Staedten und Gemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den Moeglichkeiten der Zielfindung im Handlungsfeld 'Siedlungsentwicklung' bei der Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.
Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das UBA gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission
Die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen wurde im Jahr 2002 eingeführt und ersetzte die bis dahin mögliche Ausbildung zum Ver- und Entsorger. Es handelt sich um Berufe des technischen Umweltschutzes. Die Absolventen werden im öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft ausgebildet. Der NLWKN – Betriebsstelle Hannover-Hildesheim – ist die „Zuständige Stelle“ für diese Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen wurde im Jahr 2002 eingeführt und ersetzte die bis dahin mögliche Ausbildung zum Ver- und Entsorger. Der NLWKN – Betriebsstelle Hannover-Hildesheim – ist die „Zuständige Stelle“ für diese Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst. Zum Download-Bereich mit Vordrucken Die UT-Berufe gliedern sich in vier Fachqualifikationen: Umwelttechnologe/in für Wasserversorgung Kommunale und gewerbliche Betriebe der Wasserversorgung Umwelttechnologe/in für Abwasserbewirtschaftung Im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen Umwelttechnologe/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Entsorgungsunternehmen, Deponien, Kompostierungsanlagen, Recyclinganlagen Umwelttechnologe/in für Rohrleitungsnetze Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Die UT-Berufe gliedern sich in vier Fachqualifikationen: Die Absolventen werden in den Kommunen und der gewerblichen Wirtschaft ausgebildet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ziel der Ausbildung Ziel der Ausbildung Die Ausbildung dient dazu, Bilder aus der Ausbildungspraxis Bilder aus der Ausbildungspraxis Adresse Adresse NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Zuständige Stelle UT-Berufe An der Scharlake 39, D-31135 Hildesheim Telefon +49-5121-509-0 (Zentrale) Telefax +49-5121-509-196 Ansprechpartner/in Ansprechpartner/in . Weitere Informationen zu den UT-Berufen - Ausbildungsberufsbild - Ausbilder - Eignung der Ausbildungsstätte - Betriebliche Ausbildung und -überbetriebliche Ausbildung - Berufsschule - Veröffentlichte Prüfungsunterlagen Weitere Informationen zu den UT-Berufen . Weiterbildungsmöglichkeiten • Techniker/-in Wasserversorgungstechnik • Wassermeister/-in • Industriemeister/-in Rohrnetz und Rohrbetrieb • Techniker/-in Abwassertechnik • Abwassermeister/-in • Techniker/-in Abfalltechnik • Meister/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung • Techniker/-in Umweltschutz • Meister/-in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice Weiterbildungsmöglichkeiten Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen
Das Umweltbundesamt betreibt eine online-gestützte GIS-Visualisierung zur Information über Projekte des deutschen und europäischen Technologietransfers im Bereich der Abfallbewirtschaftung. Es fördert damit die internationale Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren sowie den Wissenstransfer. In dem zwischen 2021 und 2023 durchgeführten Forschungsvorhaben wurden ca. 100 bisher nicht erfasste globale Aktivitäten mit deutscher oder europäischer Beteiligung zusammengetragen und in das Online-Angebot integriert. Weiterhin wurden Optimierungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt. Das GIS-Portal ist unter https://gis.uba.de/maps/resources/apps/bestpractice/index.html?lang=de abrufbar.
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Fax: +49 345 5704-405 Dezernatsleiter Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Christian Böttger Tel.: +49 345 5704-411 E-Mail an Herrn Böttger Abfalltechnik Sven Weißbach Tel.: +49 345 5704-230 E-Mail an Herrn Weißbach Abfalleinstufung / Abfallbilanz Michael Both Tel.: +49 345 5704-232 E-Mail an Herrn Both Abfallüberwachungssystem ASYS / Entsorger- und Freistellungsnummern René Lüttich Tel.: +49 345 5704-455 E-Mail an Herrn Lüttich ASYS-Stammdaten / Erzeugernummern Anke Kusche Tel.: +49 345 5704-456 E-Mail an Frau Kusche Abfallstatistik / Abfallbilanz Sven Reichstein Tel.: +49 345 5704-369 E-Mail an Herrn Reichstein Entsorgungsfachbetriebe / Anerkennung von Fachkundelehrgängen Diana Krause Tel.: +49 345 5704-463 E-Mail an Frau Krause Abfallrechtliche Produktverantwortung (VerpackG) und Marktüberwachung Kathrin Dabelow Tel.: +49 345 5704-256 E-Mail an Frau Dabelow Ellen Schnee Tel.: +49 345 5704-485 E-Mail an Frau Schnee Ressourceneffizienz Kathrin Dabelow Tel.: +49 345 5704-256 E-Mail an Frau Dabelow Sicherungs-/ Deponietechnik, Beweissicherung Torsten Reinelt Tel.: +49 345 5704-486 E-Mail an Herrn Reinelt Biogene Abfälle Anikó Kretschmar Tel.: +49 345 5704-352 E-Mail an Frau Kretschmar Chemikaliensicherheit Dr. Anke Jähn Tel.: +49 345 5704-552 E-Mail an Frau Dr. Jähn Dr. Andreas Kampe Tel.: +49 345 5704-572 E-Mail an Herrn Dr. Kampe Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Standards in Deutschland Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden Klimawandel müsste auch die Anpassung an seine Folgen, die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden . Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz. Die Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige Resilienz zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder Starkregen schadlos überstehen. Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, Klimafolgen und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss. Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist. Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den Klimawandel aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun. Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der Klimafolgen in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer. „Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken. Erste Ansätze bei ISO und DWA Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den Klimawandel – Vulnerabilität , Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister. Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder Klimaschutz auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben. Forderung nach Initiative der Gesetzgebung In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den Klimawandel gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema Starkregen unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter. Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind: DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DWA A117: Bemessung von Regenrückhalteräumen DWA A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser VDI 6004 Blatt 1: Schutz der technischen Gebäudeausrüstung - Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen DIN 19700-11: Talsperren „Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“ Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der Anpassung an den Klimawandel auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest. Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“ Link zur Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf Autor: Sven Scheffler, dpa Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Geht von gebrauchten Corona-Schnelltests oder von Impfabfällen eine Infektionsgefahr aus? Und wie sollten Abfälle, die beim Testen oder Impfen anfallen, entsorgt werden? Zu aktuellen Fragen der Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wurde nun eine Bund-/Länderempfehlung veröffentlicht. Im Zuge der seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 durch Impfungen und Schnelltests fallen verstärkt Abfälle an, die sicher zu entsorgen sind. Damit verbundene Fragen, u.a. ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung, z.B. Resten von vektorbasierten Impfstoffen, ggf. besondere Risiken zu berücksichtigen sind, gilt es zu klären. Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt ( UBA ) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut ( RKI ) unter Beteiligung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben und diese über den Abfalltechnik Ausschuss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den Bundesländern abgestimmt. Insgesamt sieht die Empfehlung keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Impf- und Testzentren vor: Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen bzw. gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (z.B. Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren. Die Details können den zum Download bereitgestellten Entsorgungsempfehlungen entnommen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können gebrauchte Tests in einem stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne geben. Werden nicht nur einzelne Testkits entsorgt, ist darauf zu achten, dass Flüssigkeiten durch die Zugabe von saugfähigen Materialien wie Küchenpapier vermieden werden. Kartonverpackungen gehören in die Blaue Tonne, Plastikverpackungen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack.
Die M-Biogas GmbH, vertreten durch die Herren Elmar und Martin Mückenhausen, betreibt eine zuletzt mit Bescheid vom 14.05.2008 immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 580, Gemarkung Panzing, Markt Gangkofen. Die M-Biogas GmbH beantragt nun eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für folgendes Vorhaben: -Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Gärrestlagers 2 (Durchmesser 33 m, Höhe 8 m) mit Foliengasspeicher (Tragluftdach) -Änderung der Zusammensetzung und Reduzierung der Einsatzstoffe von genehmigten 52.912 t/Jahr bzw. 145 t/Tag auf 34.800 t/Jahr bzw. 95,3 t/Tag -Daraus resultierende Reduzierung der Biogaserzeugungsmenge von ca. 9,5 Mio. Nm³/Jahr auf ca. 6,4 Mio. Nm³/Jahr -Errichtung und Betrieb von zwei Separatoren mit Auffang- und Entnahmebox -Tektur bzgl. der bestehenden automatischen Gasfackel (Fa. AAT Abwasser- und Abfalltechnik GmbH, Typ FA 600, Durchsatz 600 Nm³/h) durch Lageveränderung (Standort nun zwischen bestehendem Fermenter 2 und geplantem Gärrestlager 2) -Aufstellung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage (Gaskühlung, Aktivkohlefilter) -Einsatz einer Rübenaufbereitung (Aufstellung und Betrieb eines Rübenschnitzlers mit Vorratstrichter über Stahlbetonzwischenlager bzw. Entnahmebox) -Stilllegung und Entfernung der Nassvermahlungsanlage -Stilllegung und Rückbau des Sedimentaustrages mit Auffangbehälter
Neuer Kartendienst zeigt internationale Abfallströme Deutschland ist ein bedeutendes Importland für Abfall. Ein Grund: Die deutsche Abfalltechnik ist auf einem hohen Niveau, für manche Stoffe gibt es hier die besten Entsorgungsverfahren. Aber auch die geringere Auslastung einzelner Abfallverbrennungsanlagen sorgt dafür, dass Abfall importiert wird. Doch um welche Mengen geht es und wo kommen sie her? Das zeigt ein neuer Kartendienst des Umweltbundesamtes (UBA). Ebenfalls spannend: Interaktive Diagramme zeigen, welche Abfälle in Deutschland pro Kopf in einem Landkreis anfallen. Statistisch betrachtet verursachen Menschen in Deutschland rund 456 Kilogramm Abfall pro Kopf (2012). Dabei zeigen sich regionale Unterschiede. Beispielsweise waren es im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2012 nur 251 Kilogramm pro Kopf. Wichtiger Einflussfaktoren auf die statistische Menge ist unter anderem die Gewerbestruktur: Kommunen, in denen es viele Gewerbebetriebe gibt, die ihren Müll mit dem Hausmüll entsorgen, schneiden daher oft in der Bilanz schlechter ab. Der neue Kartendienst des Umweltbundesamtes visualisiert raumbezogene Daten des Umweltbundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Länder zum Abfallaufkommen und zur Abfallverbringung von und nach Deutschland. Per Zoom aus der Karte lassen sich nationale und internationale Daten zu Abfallein- und ausfuhren ansehen. Mit Hilfe der Zeitreihen können die Daten einfach verglichen werden. Der Kartendienst erlaubt auch den globalen Vergleich. Bei den notifizierungspflichtigen Abfallein- und -ausfuhren kann man zum Beispiel sehen, dass Ein- und Ausfuhren überwiegend im gemeinsamen europäischen Markt stattfinden. So hat Deutschland 2012 mehr als 81.000 Tonnen aus Schweden importiert. Außereuropäische Staaten spielen nur eine untergeordnete Rolle, beispielsweise wurden 2012 in die Türkei 4.430 Tonnen exportiert sowie aus den USA 7.300 Tonnen und aus Brasilien 130 Tonnen importiert. Erstellt wurde die Anwendung als Beitrag des Umweltbundesamtes zum europäischen Jahr des Abfalls 2014. Nachträgliche Korrektur vom 2.9.2014 - 17:50 Uhr: In der ursprünglichen Pressemitteilung war irrtümlich der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen als Spitzenreiter beim Pro-Kopf-Abfallaufkommen genannt. Das stellte sich im Nachgang als falsch heraus, da in den uns gelieferten Zahlen dem Oberbergischen Kreis fälschlich auch die Abfallmengen des benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreises zugeschlagen wurden. Wir haben beide Kreise daher vorerst aus unserer Karte entfernt, bis neue Daten pro Landkreis vorliegen.
Einführung in die Website Cleaner Production Germany (CPG) – Das Portal zum Umwelttechnologietransfer Ob gut recyclebare LED-Lampen, klimafreundliche Kühlfahrzeuge oder Abwassersysteme, die Energie erzeugen – erfahren Sie, was Umwelttechnologie „made in Germany“ zu bieten hat. Die vom UBA herausgegebene Website „Cleaner Production Germany“ präsentiert sich im neuen Gewand und bietet Zugang zu über 3.000 Publikationen zu Forschungsergebnissen und Best Practice-Beispielen. Die Website gliedert sich jetzt in acht übersichtliche Themenbereiche und wird dank „Responsive Design“ auch auf dem Smartphone oder Tablet optimal dargestellt. Einige Inhalte werden durch Erklärfilme und 3D-Animationen veranschaulicht. Außerdem finden Sie auf der Seite Technologieanbieter und Ansprechpartner zu den einzelnen Themen.
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Bund | 168 |
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Förderprogramm | 160 |
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Umweltprüfung | 1 |
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Deutsch | 177 |
Englisch | 22 |
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Boden | 124 |
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