Die CG Areal C BA I GmbH & Co. KG beantragt bei der Immissionsschutzbehörde der Stadt Karlsruhe die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Lagerung nicht gefährlicher mineralischer Abfälle über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr auf dem Grundstück mit der Flurstücknummer 39808, Gemarkung Karlsruhe-Nordstadt. Der Antrag umfasst die bis 31. Dezember 2028 befristete Lagerung von 8.525 Tonnen nicht gefährlicher mineralischer Abfälle, die im Zuge von Abbruchmaßnahmen zur Entwicklung des neuen Baugebiets angefallen sind und deren Verwertung im Rahmen von Baumaßnahmen vor Ort erfolgen soll. Eine Materialbearbeitung beziehungsweise -bewirtschaftung erfolgt dabei nicht.
Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.
Die AVEA GmbH & Co. KG betreibt in 51373 Leverkusen, Im Eisholz 12, eine Anlage zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen (Müllheizkraftwerk). Im Rahmen der Modernisierung des gesamten Müllheizkraftwerks soll die Anlage um eine neue Verbrennungslinie Kessel 4 ergänzt werden. Die Linie dient der Kapazitätserhaltung und wird in die bestehende Rauchgasreinigung integriert. Für dieses Vorhaben wurde mit Datum vom 28.06.2022 ein erster Teilgenehmigungsbescheid (Az. 53.0011/22/8.1.1.3-8.1-Schr/Wu) erteilt. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind detaillierte Anforderungen an die Raumanordnung im Bereich der Trafoanlage formuliert worden, welche im Rahmen der vorliegenden Unterlagen gem. § 16 Abs. 4 BImSchG beantragt werden. Weitere Änderungen zur bestehenden 1. Teilgenehmigung ergeben sich aus dem geplanten Vorhaben nicht.
Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) hat die immissionsschutzrechtli-che Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Müllheiz-kraftwerkes des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) am Standort Bruck 110, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Fl.Nrn. 22/9 und 22/10 der Gemarkung Altöttinger Forst durch den Umbau des bestehenden Schlackebunkers zu einem Müllzwischenlager mit einem Lagervolumen von ca. 6.500 m³ bzw. einer Lagermenge von ca. 4.000 t beantragt. Das Änderungsvorhaben betrifft ein Müllheizkraftwerk nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das neue Müllzwischenlager fällt für sich betrachtet unter Nr. 8.12.2 des An-hangs 1 zur 4. BImSchV. Der ZAS hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen. Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch.
Die Nutzung von Mehrwegverpackungen ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Abfall und Umweltbelastung. Besonders in der Gastronomie trägt die Mehrwegnutzung zu saubereren Parks , leereren Mülleimern und weniger Abfall bei. Umweltauswirkungen von Einwegverpackungen Informationen für Kundinnen und Kunden Informationen für Gastronomiebetriebe Die Folgen des Einwegverbrauchs sind enorm. Allein in Berlin werden täglich rund 20.000 Einwegbecher pro Stunde verbraucht, was enorme Ressourcen verschlingt: 2.600 Bäume . So viel Holz benötigen die 170 Millionen Einwegbecher in Berlin pro Jahr. 1.320 Tonnen Rohöl gehen jedes Jahr für Plastik in Berliner Einwegbechern drauf. 49 Einwegbecher pro Jahr kann jede Berlinerin und jeder Berliner sparen, wenn man auf Mehrwegbecher umsteigt. 30 Gramm CO₂ entstehen bei der Fertigung eines Einwegbechers. 15 Minuten . So kurz ist das “Leben” eines Einwegbechers. 1/2 Liter Wasser benötigt die Herstellung eines Einwegbechers. Durch Mehrwegnutzung können erhebliche Mengen an Abfall und Emissionen eingespart werden. Mit Sushi, Bowls und Bubble Tea in Mehrweg haben wir alle etwas davon: Saubere Parks Leerere Mülleimer und Weniger Abfälle. Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich mit Mehrwegangeboten zu konsumieren. Egal was man isst, egal wo man bestellt: Es gibt immer eine Mehrweg-Lösung. Die Nachfrage beeinflusst das Angebot. Deshalb: Fragen Sie nach! Informieren Sie sich über die Möglichkeiten. Ab dem 10.03.2025 wird für 12 Monate ein Rücknahmesystem für Mehrwegbecher in Supermärkten getestet. Das Pilotprojekt wird in 8 REWE-Märkten im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt und kann dort ausprobiert werden. Mehrwegflasche in den Automaten geben, Pfandbon erhalten und so Ressourcen schützen – das kennen wir schon seit vielen Jahrzehnten. Schön einfach, wenn das auch mit To-go-Mehrwegbechern klappt?! Seit dem 10.03.2025 kann man geliehene RECUP-Mehrwegbecher jetzt auch in den Leergutautomaten in REWE-Märkten in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zurückgeben . Den Becherpfand bekommt man direkt an der Kasse zurück. Ein großer Schritt, um Mehrweg einfacher und damit attraktiver zu machen, denn bisher konnte man RECUP-Becher nur in teilnehmenden Cafés und Restaurants zurückbringen. Jetzt genießt man den Lieblingskaffee im Mehrwegbecher und steckt ihn einfach beim nächsten Einkauf bei REWE in den Leergutautomaten. Die automatisierte Rücknahme wird durch Sielaff und Tomra ermöglicht und Sykell und Profimiet kümmern sich um den Rest: So landet der Becher nach dem Weitertransport und dem Spülen flott wieder in dem Lieblingscafé – ein komplett nachhaltiger Kreislauf. In über 80 Cafés und Restaurants in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg kann man einen RECUP-Becher mit der speziellen Automaten-Codierung ausleihen. Mit dabei sind große Ketten wie Kamps, Le Crobag oder Burger King. Anschließend kann man die Becher für ein Jahr bis März 2026 in REWE-Märkten in Friedrichshain-Kreuzberg über die Leergutautomaten zurückgeben . Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht: Gastronomiebetriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen anbieten, müssen eine Mehrwegalternative bereitstellen. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe mit weniger als 80 m² Verkaufsfläche und bis zu fünf Mitarbeitern. Diese müssen jedoch auf Wunsch kundeneigene Behälter befüllen, sofern es hygienisch unbedenklich ist. Bereitgestellte Mehrwegbehälter : Betriebe bieten eigene Mehrwegbehälter an, die nach Nutzung zurückgegeben und gereinigt werden. Mehrwegpoolsysteme : Sie leihen im Restaurant die Behälter eines Poolsystems aus und können sie in allen teilnehmenden Betrieben zurückgeben. Bekannte Anbieter solcher Poolsysteme sind RECUP, FairCup, Vytal, Relevo, Tiffin Loop und EINFACH MEHRWEG. Mitgebrachte Behälter : Kleinere Betriebe müssen mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen, falls kein eigenes Mehrwegsystem angeboten wird. In größeren Betrieben besteht diese Pflicht nicht. Betriebe müssen ihr Mehrwegangebot gut sichtbar kennzeichnen. Der Hinweis muss folgenden Text enthalten: „Speisen und Getränke in Mehrweg erhältlich.“ Wenn nur Speisen oder nur Getränke angeboten werden, darf entsprechend gekürzt werden. Für kleine Betriebe ohne eigene Mehrwegbehälter muss der Hinweis folgenden Text beinhalten: „Wir befüllen kundeneigene Mehrwegbehälter.“ Hier finden Sie einen kurzen Infozettel in verschiedenen Sprachen: Zudem gelten besondere Hygienevorgaben für die Reinigung und Lagerung von Mehrwegbehältern, welche Sie hier in verschiedenen Sprachen finden: Die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zero-Waste-Agentur: Mehrweg mitmachen PDF-Dateien nicht barrierefrei.
ZMS; Müllkraftwerk Schwandorf, Rückbau der Ofenlinien 1-3 und Neuerrichtung der Ofenlinien 10+20 - Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) betreibt in Schwandorf ein Müllkraft- werk. Im Müllkraftwerk sind vier Ofenlinien zur thermischen Verwertung von Abfällen aus dem Verbandsgebiet mit einer genehmigten Jahresdurchsatzleistung von 558.888 Mg/a bei 11 MJ/kg installiert. Die Dampfparameter der Kesselanlagen sind 72 barü und 410 °C. Die Ofenlinien 1 – 3 wurden 1982 mit Planfeststellungsbeschluss (PFB) genehmigt. Aufgrund der langen Betriebszeit der vorhandenen Anlagen seit 1982 und der seit der Kesselauslegung geänderten Abfallzusammensetzung beabsichtigt der ZMS den Ersatz der vorhandenen Ofenlinien 1 – 3 (Feuerung, Dampferzeugung und Rauchgasreinigung) durch den Neubau zwei größerer Ofenlinien (OL 10 und OL 20).
Die “Zero-Waste”-Strategie des Landes Berlin verfolgt das Ziel, durch verstärkte Vermeidung und stoffliche Verwertung von Abfällen in Haushalten und Gewerbe die Menge an Restmüll um 20 % zu senken. Damit setzt das Land Berlin die umweltentlastende Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um: Dies erfolgt in Berlin über breitgespannte Aktivitäten, die im Abfallwirtschaftskonzept 2030 des Landes Berlin näher beschrieben sind. Die Reduzierung des stofflich nicht mehr nutzbaren Abfalls betrifft auch die verschiedenen Gewerbebereiche, und darunter die gastronomischen Betriebe. In gastronomischen Betrieben fallen sehr große Mengen organischer Abfälle während der Zubereitung der Speisen in Form von Schnittresten von Obst, Gemüse aber auch Fleisch-, Fisch- und Tellerresten der Gäste an. In Großküchen, Kantinen, Cateringbetrieben und Hotels werden diese wegen des deutlich höheren Anfalls eher getrennt erfasst, häufig jedoch nicht in Restaurants. Dort gelangen in Berlin nach wie vor pro Jahr mindestens 30.000 Tonnen Speisereste ungetrennt in den Restabfall, der bis zu 70 Gewichtsprozent davon enthält. Was viele nicht wissen: Speisereste sind kein “Müll”, denn als bedeutende Ressource werden sie in Biogasanlagen energetisch verwertet. So wird aus den Speiseresten zunächst klimaentlastendes Biogas erzeugt. In einem zweiten Verwertungsschritt wird der Rückstand zu einem natürlichen Düngemittel verarbeitet, der in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Speisereste sind aber auch keine „normalen” Bioabfälle, denn aufgrund von Hygienevorschriften wie dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung müssen sie nicht nur separat gesammelt, sondern auch anschließend so erhitzt werden, dass von ihnen keine gesundheitlichen Risiken mehr ausgehen (siehe auch Merkblatt der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ). Speisereste aus Gastronomiebetrieben dürfen also nicht über die Biotonne entsorgt werden! Doch durch Unkenntnis oder Desinteresse landen leider immer noch zu viele dieser Abfälle in der Restmülltonne (graue Tonne) und werden einfach nur verbrannt. Um die dahinterliegenden Gründe besser verstehen zu können und die Gastronominnen und Gastronomen in der Umsetzung dieser Vorschriften zu unterstützen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” initiiert – mit beachtlichen ersten Erfolgen. Zum Start dieses Projektes 2019 wurden in zwei Modellgebieten von Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt rd. 150 größere gastronomische Betriebe informiert und auf Wunsch beraten. Die geringe Nutzung der Speiseresttonne durch anfangs nur rd. 29 % der Betriebe konnte in diesem Projekt auf teilweise über 85 % gesteigert werden. Daher wurde das Projekt ab 2020 auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Details dazu finden sich im Kapitel “ Das Modellprojekt ”. Noch besser als die Verwertung des Abfalls ist dessen Vermeidung, denn deutlich zu viele noch verzehrbare Lebensmittel werden derzeit als Abfall entsorgt. In Kapitel Tipps und Best Practices finden Sie Hinweise zur “Lebensmittelrettung”. Bild: Joris Felix Patzschke für RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Das Modellprojekt Das Modellprojekt "Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie" sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Bereichen motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. Weitere Informationen Bild: Icons: JokoSusanto, Suesse / stock.adobe.com Was kommt in die Speiseresttonne? Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie wissen nicht genau, welche Abfälle in die Speiseresttonne gehören. Häufig werden Essensreste oder verdorbene Lebensmittel aus dem Kühlschrank samt Verpackungen fälschlicherweise in die Restmülltonne geworfen. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Getrennt sammeln spart Kosten Einige gastronomische Betriebe praktizieren bereits erfolgreich die vollständige, getrennte Sammlung von Speiseresten, Glas, Papier und Verpackungen. Wenn Sie noch keine Speiseresttonne nutzen, können Sie sich bei einem der Anbieter, die das Modellprojekt aktiv unterstützen, ein Angebot einholen. Weitere Informationen Bild: Gabriel / stock.adobe.com Tipps und Best Practices Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt. Weitere Informationen
Antrag auf Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) zur Änderung der Schlackenaufbereitungsanlage (SAB) der Abfallverbrennungsanlage Augsburg durch die AVA Abfallverwertung Augsburg KU (AVA), Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg
Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung Die Senatsverwaltung nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt "gefährliche Abfälle" wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abfallbilanzen des Landes Berlin Auskunft über Art, Menge und Herkunftsbereiche der entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Weitere Informationen
Kurzbeschreibung Ziel ist die Verbesserung des Kunststoffabfallmanagements im jeweiligen Land, d.h. Verbesserung der geordneten Entsorgung v.a. in den Kernländern; Beitrag zu Aufbau bzw. Optimierung geordneter, effektiver Abfallerfassung und -behandlung und somit Reduzierung der Deponierung unbehandelter heizwertreicher Abfälle durch Verbesserung der Infrastrukturen für Verwertung und Recycling in den Kernländern. Nutzung des Wissens und der langjährigen Erfahrungen europäischer Verwertungsländer wie Deutschland für Deponieländer in Europa, bezogen auf die o.g. Kernländer; Initiierung länderspezifischer Aktivitäten insb. mit der dortigen Entsorgungswirtschaft (koordinativ und kommunikativ). Ergebnisse - Etablierung von Entsorgungsnetzwerken in den Ländern, Aufklärung und Verbesserung des Bewusstseins, - die zweijährige EU-weite Erhebung von Consultic belegt signifikante Verbesserungen von Verwertung und Recycling von Kunststoffabfällen, insb. Kunststoffverpackungen in den Kernländern, - Infomaterialien wie z.B. ,,zu Schade zum Wegwerfen" sind auf Anfrage verfügbar, - regelmäßige, internationale Kunststoffrecycling-Konferenz: nächste Veranstaltung: 23.-24. Februar 2017 in Wien. Link siehe Website
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