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Austausch raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern

Raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 auf dem europäischen Markt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens den Standard der Brennwerttechnik erfüllen. In Mehrfamilienhäusern können sich seitdem Schwierigkeiten ergeben, wenn mehrere Gasetagenheizungen der Installationsarten C4, C8 oder B3 an eine gemeinsame Abgasanlage angeschlossen sind und ein Gerät ausgetauscht werden muss. Diese Broschüre verschafft Immobilienverwaltern, Haus- und Wohnungseigentümern einen ersten Überblick darüber, welche Handlungsmöglichkeiten sie haben, um zusammen mit Installateur und Schornsteinfeger das weitere Vorgehen zu planen. Veröffentlicht in Broschüren.

Mal ganz in Ruhe

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2024-2029 ist fertig. Auf mein.berlin.de sowie in den Räumen unserer Verwaltung können Interessierte den Entwurf ab sofort einsehen und Ihre Kritik und Anmerkungen äußern. Dazu haben alle Berlinerinnen und Berliner Gelegenheit bis einschließlich 25. Oktober 2024. Das Dokument wird öffentlich ausgelegt in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in der Brückenstraße 6 in Berlin-Mitte, Raum R2/166 – jeweils montags bis freitags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Schriftliche Stellungnahmen können eingereicht werden: Diese werden geprüft und bei Bedarf und Notwendigkeit in die finale Fassung des Lärmaktionsplans 2024-2029 aufgenommen. Bereits im Sommer 2023 wurde auf mein.berlin.de über den damaligen Stand des „T30-Konzepts nachts“ (Geschwindigkeitsminderungen von 50 auf 30 km/h in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr) informiert: Registrierte Nutzer konnten ihre Erfahrungen mit Lärmbelästigung schildern und Verbesserungsvorschläge machen. Mehr als 2.000 Hinweise und etwa ebenso viele Kommentare haben uns seinerzeit erreicht; nun hoffen wir erneut auf rege Teilnahme. Hintergrund: lärmende PS-Poser, frisierte Auspuffanlagen, penetrante Hupende – aber auch grölende Touristen, kläffende Hunde oder laute Busse und Bahnen machen vielen Menschen in unserer Stadt zu schaffen, gerade nachts. Vor allem Verkehrslärm kann sich schädlich auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden auswirken. Um diesen zu minimieren und Maßnahmen zu entwickeln, wie Berlin insgesamt leiser werden kann, wurde der Lärmaktionsplan 2019-2023 erarbeitet. Dieser wird nun fortgeschrieben.

Bezirke bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Anders als früher ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in seinem (Kehr-)Bezirk nicht mehr für alle Schornsteinfegerarbeiten allein zuständig, sondern nur noch für einige hoheitliche Aufgaben, insbesondere Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für den Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen. Zur besseren Auffindbarkeit des/der jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-fegerin für die hoheitlichen Aufgaben stellt dieser Dienst die Gebiete und Grenzen der rund 1.400 bayerischen Bezirke dar. Die Erreichbarkeitsdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und -fegerinnen sind ebenfalls abrufbar. Die Daten stehen kostenfrei und zugangsfrei im Internet zur Verfügung. Hinweis: Für die nicht hoheitlichen Aufgaben hat am 01.01.2013 der Wettbewerb begonnen. Sie können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist. Der Geodatendienst und die Inhalte befinden sich derzeit noch im Aufbau.

Umbau der Prüffelder A93/A96/A100 der MAN Truck & Bus AG i. A. Vogelweiherstr. 33 in Nürnberg

Die Firma MAN Truck & Bus AG betreibt am Standort Vogelweiherstraße 33, Nürnberg aktuell in den Gebäuden A93/A96/A100 96 Motorenprüfstände zu Forschungs- und Entwicklungszwecken. Geprüft werden Gas-und Dieselmotoren verschiedener Bautypen mit unterschiedlichen Leistungen für verschiedene Anwendungsbereiche. Ziel der Prüfungen ist die Weiterentwicklung der Motoren und -komponenten für den weltweiten Markt. Die 96 Motorenprüfstände haben eine mechanische Zellennennleistung von gesamt 52.800 kW bzw. eine Gesamt-Feuerungswärmeleistung von 49.200 kW mit den Brennstoffen Diesel, CNG und weiteren Gasen. MAN beabsichtigt die Neuausrichtung der o.g. Prüfstandgebäude zu einem multifunktionalen Prüffeld umzubauen. Dazu erfolgen folgende Umbauten: • 35 Motorenprüfstände im Gebäude A93 werden zurückgebaut. Auf den frei werdenden Flächen werden künftig lithiumbasierte Batteriezellen, von Prototyp bis hin zur Kleinserie, zu größeren Modulen, sog. Batterie-Packs, montiert und geprüft. Diese Tätigkeiten sind nicht genehmigungsrelevant i.S.d. 4.BImSchV. • Ein Prüfstand in A93 wird zusätzlich mit Erdgasversorgung ausgerüstet. • Die Prüfstande 122, 123 und 125 in A96 erhalten eine größere Belastungseinheit („Bremse“) und damit eine höhere Zellennennleistung. Die Abgasableitungen der Prüfstände 123 und 125 werden an die neuen Bedingungen angepasst. • Einzelne Prüfstände werden mit Erdgas und/oder Wasserstoff bzw.-gemischen nachgerüstet • Bei wenigen Prüfstände wird die „Gleichzeitigkeit“ (tatsächliche Betriebsleistung) angepasst • Nebeneinrichtungen werden entsprechend neu errichtet (Mischanlage für Kraft-stoffe) oder angepasst (Verdunstungskühlanlagen) Künftig werden 61 Prüfstände mit einer Zellennennleistung von 36.100 kW und einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung von 36.650 kW betrieben.

Leiser Schwer-LKW mit Unterflurmotor

Das Projekt "Leiser Schwer-LKW mit Unterflurmotor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg, Nutzfahrzeuge durchgeführt. Es wird ueber ein vom Umweltbundesamt gefoerdertes Vorhaben berichtet, bei dem durch geraeuschmindernde Massmahmen an drei Fernverkehrs-Lkw mit Unterflurmotoren von 320 bis 360 PS ein maximaler Vorbeifahrtwert (nach 81/334/EWG) vor 80 dB(A) erreicht werden sollte. Mit einer geschlossenen, zwangsbeluefteten Vollkapsel am Motor und Getriebe konnte dieses Ziel bei der 320 PS-Version knapp erreicht werden, bei der 360 PS-Version wurde als maximaler Vorbeifahrtpegel 82 dB(A) erzielt. Die zulaessigen Hoechstwerte der Kriterien fuer laermarme Nutzfahrzeuge koennen eingehalten werden, wenn man die bis 31.12.87 zulaessige Ueberschreitung von 2 dB (A) ausnutzt. Es wurde ein hydrostatisch angetriebenes Kuehlsystem entwickelt, dessen Geraeuschpegel nicht nennenswert zum Gesamtpegel des gekapselten Fahrzeuges beitraegt. Die Temperaturen an Aggregaten und Bauteilen im Kapselbereich koennen durch gezielte Belueftung beherrscht werden, zur Kuehlung des Getriebeoeles ist ein zusaetzlicher Waermetauscher erforderlich. Durch umfangreiche Fahrerprobung auf der Strasse und auf dem M.A.N.-Ruettelkurs ist sichergestellt, dass keine durch die Kapsel bedingten thermischen (unter gemaessigten Klimabedingungen) oder mechanischen Schaeden auftreten und zu Ausfallzeiten fuehren.

Ovobest Eiprodukte GmbH & Co. KG, neues BHKW

Da die Erzeugung und Verarbeitung von Eiprodukten durch häufige Trocknungs- und Kühlvorgänge sehr energieintensiv ist, plant die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG aus ökonomischen Gründen eine Änderung der bisherigen Wärme- und Stromversorgung. Zukünftig soll ein effizientes Blockheizkraftwerk (BHKW) den überwiegenden Teil des für die Produktionsprozesse erforderlichen Wärme- und Strombedarfs abdecken. Das geplante BHKW verfügt über eine elektrische Leistung von 598 kW sowie eine thermische Leistung von 683 kW. Die daraus resultierende Feuerungswärmeleistung beträgt 1,494 MW. Der Betrieb des BHKW erfolgt mit Erdgas aus dem öffentlichen Erdgasnetz. Das BHKW wird in einem neu zu errichtenden Container untergebracht; die weiteren Komponenten wie Abgasanlage, Kühler und Abgaswärmetauscher werden z. T. auch außerhalb des Containers bzw. auf dem Container installiert. Zur Emissionsminderung ist ein Oxidationskatalysator vorgesehen. Der Container verfügt über eine Länge von ca. 12,18 m und eine Breite von ca. 2,94 m und ist ca. 2,59 m hoch. Die bei der Verbrennung und Verstromung anfallende Wärme wird vollständig für die Produktionsprozesse im OVOBEST-Werk verwendet. Um die erzeugte Wärme bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können, wird die Wärme zunächst in einem neu geplanten Pufferspeicher zwischengespeichert. Entsprechend des Wärmebedarfs wird die Wärme anschließend dem Betrieb der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG zugeführt. Der geplante Pufferspeicher verfügt über ein Volumen von 100 m³ und wird unmittelbar neben dem BHKW-Container errichtet. Da die gesamte erzeugte Wärme komplett für die Produktionsprozesse eingesetzt wird, wird das BHKW ohne Notkühler errichtet. Zur Eigenstromversorgung werden ca. 90 % der durch Verbrennung des Erdgases im BHKW erzeugten Strommenge genutzt, die restlichen ca. 10 % werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hierdurch werden sowohl der Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch der Betrieb der vorhandenen Erdgasbrenner reduziert, was aus ökonomischen Gesichtspunkten erhebliches Optimierungspotential für die OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG bedeutet. Für die Stromübergabe und die Stromeinspeisung ist die Errichtung einer neuen Trafostation vorgesehen. Geplant ist eine nicht begehbare Trafostation aus Stahlbetonelementen in Zellenbauweise. Die Trafostation verfügt über eine Länge von ca. 3,10 m und eine Breite von 2,40 m und ist ca. 2,71 m hoch. Um Leitungswege und Wärmeverluste weitestgehend zu minimieren, erfolgen die Aufstellungen des BHKW und des Pufferspeichers in nächstmöglicher Nähe zum OVOBEST-Werk. Die für die Aufstellung des BHKW, des Pufferspeichers und der Trafostation vorgesehenen Flächen befinden sich auf dem Betriebsgelände der OVOBEST Eiprodukte GmbH & Co. KG und liegen innerhalb des seit dem 31.03.2021 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 58 - Neufassung "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden, Teil 2" der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden. Eine Änderung der baulichen Anlagen des OVOBEST-Werkes ist im Rahmen der zuvor beschriebenen Maßnahme nicht erforderlich und nicht geplant.

AlzChem Trostberg GmbH - Wesentliche Änderung der KP-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2005/2 der Gemarkung/Stadt Trostberg

Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die KP-Anlage wesentlich zu ändern. Geplant sind folgende Änderungsmaßnahmen: - Beantragung der neuen Prozesse 21 bis 26 - Beantragung der parallelen Produktion von zwei Produkten unter Nutzung der Hauptapparate der KP-Anlage - Beantragung einer Gesamtjahreskapazität für die KP-Anlage (ohne Änderung der Kapazitäten der einzelnen bereits genehmigten Produkte) - Überarbeitung der Übersicht Abgaswege der KP-Anlage mit Aufnahme der neuen Prozesse und teilweisen Änderungen / Klarstellungen für die bereits genehmigten Prozesse - Nutzung der Möglichkeit zur Dosierung von Stoffen aus Druckgebinden oder IBC in die Reaktoren (im Vorbereitungsraum) - Aufstellung einer zusätzlichen Wärmekammer - Festlegung eines Lagerbereichs für Aceton (frisch und verunreinigt) - Umbau der Füllkörperkolonne des Abgaswäschers o Material von Kunststoff auf Edelstahl o Erhöhung der Schüttung der Füllkörper o Einsatz von „High-Performance-Füllkörpern“ aus Edelstahl o Austausch des Demisters (Tropfenabscheider) - Änderung der Abgasableitung der Arbeitstanks zur AGV und somit Außerbetriebnahme der Emissionsstelle C-KP-02 - Möglichkeit des Betriebs von drei Vakuumpumpen im Abgasraum und Ersatz einer Pumpe - Nutzung des bereits getauschten Wärmetauschers für alle Prozesse - Aufstellung und Betrieb einer Containment-Entleerstation (als mobile Einheit) Weiterhin wird für das Aceton-Lager die Feststellung der Eignung gem. § 63 Abs. 1 WHG beantragt. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 29.12.2021 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.12.2021 eingegangen. Bei der bereits bestehenden KP-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Fa. Dyneon GmbH - Errichtung und Betrieb einer neuen FKW-Verwertungsanlage (H16) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen

Die Firma Dyneon GmbH beabsichtigt, am o. g. Standort im Chemiepark Gendorf eine neue FKW-Verwertungsanlage (H16) zu errichten und zu betreiben. Das beantragte Vorhaben ist eine nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle pro Tag - Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV; außerdem handelt es sich hier um eine Anlage nach Industrieemissions-RL, Nr. 5.2 b) den Anhang I zur IE-RL 2010/75/EU; In der neuen FKW-Verwertung sollen Abgasströme und flüssige Rückstände aus den Anlagen der Firma Dyneon GmbH, sowie in geringem Umfang Abgasströme anderer Standortkunden verbrannt werden. Zusätzlich sollen PFC-haltige (Perfluorcarbons) Abwasserströme aus Anlagen der Firma Dyneon GmbH verbrannt werden. Kernstück der neuen FKW-Verwertungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer beantragten maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) 13 MW. In dieser Feuerungsanlage werden flüssige Abfälle und Abgase durch Zugabe von Erdgas und Verbrennungsluft verbrannt. Nach einer mehrstufigen Reinigung des Abgases erfolgt die Ableitung ins Freie. Das in den Absorbern anfallende Abwasser wird anschließend zur Umsetzung von Calciumhydroxid zu Calciumfluorid genutzt.

Wesentliche Änderung (§ 16 Abs. 1 BImSchG) der Schmelzanlage für Nichteisenmetalle durch die Magna BDW technologies GmbH in 85570 Markt Schwaben

Für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zum Schmelzen von Nichteisenmetallen der Fa. Magna BDW technologies GmbH durch die Errichtung und den Betrieb eines neuen Aluminium-Schmelzofens Jasper 5 (als Ersatz für den bestehenden Jasper 1-Ofen) mit Kamin in der Halle 7 und die Erhöhung der Schmelzleistung wurde für den Standort Im Wiegenfeld 10, 85570 Markt Schwaben, Fl.Nr. 927 der Gemarkung Markt Schwaben, am 13.12.2021 beim Landratsamt Ebersberg die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Änderungsvorhaben ist im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ am südwestlichen Ortsrand des Marktes Markt Schwaben situiert. Gegenstand des Änderungsvorhabens ist die Modernisierung und Erweiterung des Schmelzbetriebs der bestehenden Gießerei für Nichteisenmetalle durch den Ersatz des Schmelzofens Jasper 1 in Halle 7 durch einen Kurzschacht-Schmelzofen der Fa. Jasper GmbH (Schmelzofen Jasper 5). Dabei soll auch der bestehende Kamin für den Jasper 1 durch einen neuen Kamin für den Jasper 5 ersetzt werden. Der neue Kamin soll eine Höhe von 24,4 m über Erdgleiche erhalten und aus dem 12 m hohen Gebäude über Dach geführt werden. Nach der vorgesehenen Änderung beträgt die Schmelzleistung aller in der Anlage betriebenen Öfen maximal 13,6 t/h (bisher: 11,9 t/h) bzw. bei einem 24-Stunden-Betrieb ca. 329 t/d an Nichteisenmetallen. Im Idealfall sind 240 Schmelztage pro Jahr vorgesehen. Zum Einschmelzen von Aluminium-Legierungen in Form von Neumaterial (Masseln) bzw. Kreislaufmaterial (Angüsse, Stanzreste, Ausschussteile) wird ein Schmelz- und Warmhalteofen mit folgenden technischen Daten errichtet: Hersteller: Jasper GmbH, Geseke Typ: Eco-Melter WSO 80 / 20 Bauart: Kurzschacht-Schmelzofen Fassungsvermögen: max. 20 t Schmelzleistung: 3,3 t/h Feuerungswärmeleistung: 3.000 kW Gasverbrauch max.: 300 Nm³/h Brennstoff: Erdgas Das eingesetzte Kreislaufmaterial stammt dabei ausschließlich aus der Produktion der Antragstellerin am Standort Markt Schwaben. Es werden, wie bisher auch, kein verunreinigtes Material, kein Recycling-Material oder Aluminium-Späne eingeschmolzen. An dem Ofen werden keine Schmelzbehandlungsmaßnahmen (z. B. Verwendung von Abdeck- und Abkrätzsalzen) durchgeführt. Am Schacht des Schmelzofens befinden sich drei Brenner für Erdgas und am Schmelzbad ein Brenner, die das Schmelzgut direkt befeuern. Die Abgase des Schmelzbades und der Feuerung werden über einen Schornstein ins Freie abgeleitet. Der Kurzschacht zur Aufgabe von festem Aluminium und das Schmelzbad des Wannenofens werden direkt über Erdgasbrenner beheizt. Die Abgase aus dem Schmelzofen, die aus Feuerungsabgasen und Abgasen der Schmelze bestehen, werden mittels eines Gebläses in die Abgasleitung transportiert. Die Badreinigungstür und die Chargiertür des Ofens werden mit jeweils einer Abzugshaube versehen. Sobald eine der Türen des Ofens geöffnet wird, wird die Feuerung des Schmelzbades außer Betrieb genommen und die Abgaszuleitung der Hauben zur Abgasleitung geöffnet. Durch den Unterdruck der Absaugung im Ofen und an der Abzugshaube werden Rauch und Dämpfe des Schmelzbades in die Abgasleitung eingesaugt.

AlzChem Trostberg GmbH - Wesentliche Änderung der Cyanamid-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 625/0 der Gemarkung / Stadt Trostberg durch Kapazitätserhöhung

Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die Cyanamid-Anlage wesentlich zu ändern und die Produktionskapazität durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen zu erhöhen. Beantragt sind folgende Änderungsmaßnahmen:  Erhöhung der bisherigen Produktionskapazität für reines Cyanamid durch Optimierungsmaß-nahmen, insbesondere o Leistungserhöhung dreier Pumpen o Umstellung der Leitungsführung an der Kühlerbatterie von Reihen- auf Parallelbetrieb (nur maischeseitig) o Ausstattung einiger Pumpen mit einem Frequenzumrichter o Optimierung der Dosierung des Ka-Stoffes in den Maischetrichter o Änderung der Leitungsführung inkl. Funktionstausch zur Kühlung des Maischebehälters o Ableitung der Abgase aus zwei Behältern neu zur TNV o Einbau einer CO2- / Acetylen-Lasermessung im Reaktor o Einbau einer Acetylen-Lasermessung am Maischebehälter  Erhöhung der Lagermenge an CyF1000  Erhöhung der Lagermenge an Cyanamid-Lösung (CyL 500) in den Lagertanks Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 26.08.2022 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.08.2022 eingegangen. Bei der bereits bestehenden Cyanamid-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.4, 4.2, 4.1.12, 9.3.1, 9.3.2 und 9.37 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 4.2, 9.3.2 und 9.4.2 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

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