Das Projekt "Physikalisch korrekte Ermittlung der Abgasverluste von Gebaeuden und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Institut für Gesundheit und Umwelt durchgeführt. Die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung will durch Vorgabe von Grenzwerten fuer die 'Abgasverluste' eine Verminderung der Emission von Luftverunreinigungen erreichen. Durch eine gesetzlich festgeschriebene aber physikalisch falsche Messmethode wird jedoch die Bruttoabgaswaerme direkt hinter dem Kessel bereits als Abgasverlust der gesamten Feuerungsanlage angesehen. Die Waermerueckgewinnung ueber den Kamin, die Kaminwaerme wird uebersehen. Dadurch werden jedoch viele herkoemmliche Anlagen als sanierungsbeduerftig eingestuft, deren tatsaechlicher, den Schornstein verlassender Netto-Abgasverlust keineswegs ueberhoeht ist. Durch die schrittweise Erniedrigung der zugelassenen Bruttoabgasverluste auch von Altanlagen wurden Einstellungen der Brenner provoziert, die zu einer zu geringen Kaminwaerme und daraus folgend zu Kondensatbildung und Kaminversottung fuehrten. Die juengste Novelle (1996) der 1) BImSchV wird diese Fehlleistungen noch weiter verstaerken. Es wird gezeigt, dass die Verminderung der Bruttoabgasverluste bei bestehenden Anlagen nun zu einer Verschiebung der Waermestroeme von der Kaminwaerme auf das Heizmedium fuehrt, also keine Energieeinsparung erbringt. Durch die Fahrweise des Kessel mit hoeherem CO2-Gehalt wird der bei Erdgasanlagen fuer die Umweltbelaastung allein massgebende NOx-Anteil des Abgases tendenziell erhoeht, die Verordnung erreicht also in diesen Faellen das genaue Gegenteil ihres beabsichtigten Zweckes. Eventuelle Verteilungsverluste der Kaminwaerme werden ausfuehrlich untersucht, wobei sich herausstellt, dass normalerweise die Kaminwaerme tatsaechlich weit ueberwiegend Nutzwaerme ist. Auch die grundsaetzlich bedenkliche Ungleichbehandlung von Besitzern unterschiedlicher Haustypen wird aufgezeigt. Zur Reparatur und Reform der 1 )BImSchV werden Vorschlaege unterbreitet. Als Messstelle zur wirklichkeitsnahen und rechtlich unbedenklich Bestimmung der Abgasverluste wird die obere Reinigungsklasse des Kamins vorgeschlagen, die jetztige Messung der Bruttoabgasverluste direkt hinter dem Kessel kann jedoch in unkritischen Faellen als oberer Schaetzwert fuer den allein massgebenden Nettoabgasverlust beibehalten werden. Auch der Ueberwachungsaufwand, der immerhin Gesamtkosten von rund einer halben Millarde DM pro Jahr kostet, sollte ueberdacht werden. Die 1).BImSchV sollte wirkliche Verbesserungen wie Brennwertnutzung, Waermepumpe und Karftheizung foerdern und anstreben.