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Mehr Umwelt- und Ressourcenschutz im Bergbau

<p>Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) empfiehlt insbesondere eine Neujustierung des Bundesberggesetzes hin zu stärker an den Zielen eines umwelt- und ressourcenschonenderen Bergbaus orientierten Genehmigungsrechts. Dazu wurden Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht erarbeitet.</p><p>Ein zentrales Element der Reformempfehlungen ist die Neuausrichtung des gesetzlichen Leitbildes in § 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) hin zu einem stärker an den Zielen eines umwelt- und ressourcenschonenderen Bergbaus orientierten Genehmigungsrechts. Vorgeschlagen wird zudem, das bergrechtliche Betriebsplanverfahren als echtes Planfeststellungsverfahren auszugestalten und damit die Sonderstellung des BBergG, soweit sie nicht mit den Besonderheiten des Bergbaus gerechtfertigt werden kann, zu beenden und den Vorgaben in vergleichbaren modernen Fachplanungsgesetzen zur Genehmigung von öffentlichen und gewerblichen Infrastrukturvorhaben anzugleichen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Ziel der Studie war es dabei ausdrücklich nicht, bestehende Umweltstandards für die Zulassung von Bergbautätigkeiten zu erhöhen, sondern das gestufte bergrechtliche Entscheidungsinstrumentarium so anzupassen, dass die von Bergbautätigkeiten betroffenen Rechtsgüter (Umwelt, Natur und Landschaft, Eigentum, u.a.) von den Zulassungsbehörden möglichst effektiv und für die Gesetzesadressaten transparent im Prüfprogramm berücksichtigt werden können. Die Autoren greifen dafür teilweise auch die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung während der vergangenen 35 Jahre seit Einführung des Bundesberggesetzes (BBergG) entwickelten Maßstäbe auf und empfehlen deren klarstellende Aufnahme ins BBergG.&nbsp;</p><p>Dieser Teilbericht wurde im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Instrumente zur umweltverträglichen Steuerung der Rohstoffgewinnung (INSTRO)“ erstellt. Er enthält vorrangig Handlungsempfehlungen für den Bundesgesetzgeber zur Weiterentwicklung des Bundesberg- und Raumordnungsgesetzes aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes.&nbsp;</p><p><strong>Ausblick</strong></p><p>Es ist geplant, u.a. auch auf der Grundlage dieser Studie, eine aktualisierte Position des Umweltbundesamtes zu rechtlichen Eckpunkten einer umwelt- und ressourcenschonenden Rohstoffgewinnung zu veröffentlichen.</p>

Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse im Stadtgebiet Heinsberg

Genehmigung nach § 3 Abgrabungsgesetz für das Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse GmbH & Co. KG in der Stadt Heinsberg, Gemarkung Porselen, verschiedene Flurstücke. Auf der Fläche von ca. 9,98 ha sollen Kies und Sand im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden. In unmittelbarer Nähe betreibt die Fa. Böse GmbH & Co.KG bereits eine Trockenabgrabung von ca. 6,6 ha.

Abgrabungsvorhaben der Fa. Schlun Umwelt GmbH & Co. KG in Gangelt-Breberen

Die Schlun Umwelt GmbH & Co. KG hat eine Genehmigung gem. § 3 Abgrabungsgesetz zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm beantragt. Die bestehende Trockenabgrabung auf einer Fläche von ca. 8,7 ha soll zum Teil vertieft und um eine Fläche von insgesamt 2,8 ha erweitert werden.

Protection Programme for Endangered Dragonfly Species in Southwest Germany

The project's goal is to preserve whichever relatively robust populations of the two dragonflies remain, not in the least as reservoirs for the colonisation of new sites, and to revive populations which were once thriving, through targeted management measures. The basic scientific data to this end were partly collected by the beneficiary itself, the NGO 'Schutzgemeinschaft Libellen'. At nine focal subsites the following measures will be carried out: purchase or lease of strips along the edges of ditches and brooks to act as buffer zones against negative impacts from intensive agriculture; clearance of areas covered in shrubbery; initial biotope restoration works for surface water which have become largely overgrown; careful excavation of terrestrialized wetlands and removal of weeds from pools, ditches and brooks. For the long-term success of the project, the subprogramme to integrate careful and sensitive operational procedures in the routine maintenance of ditches and other bodies of water by local authorities, will be crucial. Brochures and workshops for representatives of the authorities concerned, for the workmen who actually carry out the maintenance work and for interest groups are to raise the profile of the two dragonflies and promote the management of surface waters in ways better suited to their biological requirements. Baden-Wuerttemberg is at one of the margins of the distribution range for two dragonfly species (Coenagrion mercuriale and Leucorrhinia pectoralis) endangered enough to be on Annex II of the Habitats Directive. Coenagrion mercuriale nowadays mainly occurs in groundwater-influenced ditches and brooks in farmland, while Leucorrhinia pectoralis is found in the secondary stagnant bodies of water associated with fens and transition mires (peat diggings etc). Both species need, to be able to deposit their eggs, very specific vegetation structures along the waters edge which however are often no longer available because maintenance of ditches and brooks is either too intensive or is not carried out at all. Because the habitats of both species predominantly involve areas which usually do not benefit from legal protection as nature protection areas, the impact from intensive agriculture, which often reaches right to the edge of ditches and brooks, is a serious threat. Consequently, Coenagrion mercuriale and Leucorrhinia pectoralis have become rare in Baden-Wuerttemberg.

Abgrabungsvorhaben der Fa. SP-Recycling GmbH im Stadtgebiet Geilenkirchen

Genehmigung nach § 3 Abgrabungsgesetz für das Abgrabungsvorhaben der Fa. SP Recycling GmbH in der Stadt Geilenkirchen, Gemarkung Beeck, Flur 4, Flurstücke 60, 61 und 69. Auf der Fläche von ca. 4,4 ha sollen Kies, Sand und Lehm im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden. In unmittelbarer Nähe betreibt die Fa. Davids Beeck GmbH bereits eine Trockenabgrabung von ca. 40 ha.

Vorbescheide für Abgrabungsvorhaben der Firma Dirix Elsloo B.V.

Die Firma Dirix Elsoo B.V., Business Park Stein 230, NL 6181 MB Elsloo stellt mit Schreiben vom 10.09.2024 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Es liegen 2 Antragsvarianten vor. Die Erweiterung der bestehenden Abgrabung bezieht sich auf folgende Bereiche: Variante 1: Gemeinde Selfkant, Gemarkung Havert, Flur 10, Flurstücke 67 bis 69, 70 tlw., 75 tlw.,76 und 77 (zusammen ca. 8,30 ha) und Variante 2: Gemeinde Selfkant, Gemarkung Havert, Flur 10, Flurstücke 58 tlw.,59 bis 64, 65 tlw.,67 bis 69, 70 tlw.,75 tlw., 76 und 77, 78 tlw.,79 bis 84 und 98 tlw., sowie Flur 12, Flurstucke 23 bis 28, 29 tlw. (zusammen ca. 24,84 ha). Die Variante 2 beinhaltet vollumfänglich die Bereiche der Variante 1. Die Vorprüfung bezieht sich auf die Variante 2. Das Ergebnis der Vorprüfung gilt somit auch für die Antragsvariante 1.

Vorbescheide für Abgrabungsvorhaben der Firma Schlun Umwelt GmbH & Co KG

Die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG, Lambert-Schlun-Weg 5, 52538 Gangelt, stellt mit Schreiben vom 21.08.2024 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Es liegen 2 Antragsvarianten vor. Die Erweiterung der bestehenden Abgrabung (10,07 ha) bezieht sich auf folgende Bereiche: 1. Variante 8,69 ha, Stadt Heinsberg, Gemarkung Laffeld, Flur 5, Flurstücke 113 tlw., 241, 242, 243, 244, 245, 246 tlw., 247 tlw., 255, 256 tlw. 257 tlw. und 2. Variante 5,79 ha, Stadt Heinsberg, Gemarkung Laffeld, Flur 5, Flurstücke 113 tlw., 241, 242, 243, 244, 245, 246 tlw., 247 tlw., Die Variante 1 beinhaltet vollumfänglich die Bereiche der Variante 2. Die Vorprüfung bezieht sich auf die Variante 1. Das Ergebnis der Vorprüfung gilt somit auch für die Antragsvariante 2.

Voranfrage der Schlun Umwelt GmbH & Co. KG für ein Abgrabungsvorhaben in Gangelt-Breberen

Die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG stellt mit Schreiben vom 06.06.2025 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Nach § 29 Abs. 1 UVPG hat sich in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheides die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken. Gem. §§ 5 und 9 Abs. 2,3 und 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 10. b) der Anlage 1 zu § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen.

Planfeststellungsverfahren „Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2)"

Die Firma Ernst Schlegel GmbH & Co. KG, Jerxer Str. 26, 32758 Detmold, hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung die Planfeststellung für das nachstehende Vorhaben beantragt: Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2). Es ist geplant, das bisherige Abbaugebiet Siekkrug 2 um eine Fläche von ca. 6 ha zu erweitern. Die geplante Erweiterungsfläche liegt in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 auf den Flurstücken 48 und 101 (je tlw.). Darüber hinaus ist vorgesehen, die Sohltiefe in Bereichen des im Jahr 2015 planfestgestellten südlichen Teils des Abbaugebiets Siekkrug 2 zu erhöhen. Der Rohstofftransport vom Abbaugebiet „Siekkrug 2“ zum bestehenden Kieswerk soll weiterhin mittels der vorhandenen Bandstraße erfolgen. Der Abbau soll sich inkl. des bereits planfestgestellten südlichen Teils über ca. 15 Jahre erstrecken. Als Folgenutzung ist der Arten- und Biotopschutz vorgesehen. Für die externe Kompensation wird das Flurstück 381 der Flur 6 in der Gemarkung Holzhausen in Anspruch genommen. Weitere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen von Mai, August, September, Oktober, November und Dezember 2022 sowie Januar, Februar, März und September 2023 ersichtlich.

Voranfrage der Laprell-Kieswerke GmbH zum Neuaufschluss einer Abgrabung im Kreis Heinsberg zwischen Geilenkirchen-Beeck und Linnich-Gereonsweiler

Die Laprell-Kieswerke GmbH, Schleidener Aue 3, 52525 Heinsberg, hat beim Landrat des Kreises Heinsberg einen Vorbescheid gemäß § 5 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG) beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für einen Neuaufschluss einer sog. Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm auf einer Fläche von ca. 23,02 ha. Die Antragsfläche grenzt direkt an das Gebiet der Stadt Linnich im Kreis Düren an. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens auch auf die Stadt Linnich bzw. den Kreis Düren erstrecken. Zu berücksichtigen ist auch, dass beim Kreis Düren für eine direkt anschließende Fläche von 24,7 ha ebenfalls ein solcher Vorbescheid beantragt wurde. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

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