Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Die Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG mit Sitz in 46395 Bocholt, Harderhook 15, hat mit Antrag vom 20.09.2023 die Errichtung und den Betrieb zweier BHKW Anlagen mit Abhitzekessel, Wärmepumpe und Abgasschornstein auf dem Grundstück in Bocholt, Harderhook 15, Gemarkung Mussum, Flur 2, Flurstücke 353, 408, 401, beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung einer BHKW Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 5,498 MW. Die Anlage wird mit Erdgas als Brennstoff betrieben und dient zur Energieversorgung des eigenen Unternehmens.
Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) beantragte mit Datum vom 21. Dezember 2022 die Genehmigung nach §§ 4, 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Erteilung der ersten Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks am Standort 04575 Neukieritzsch, Am Kraftwerk 1 in der Gemarkung Lippendorf. Zur Realisierung des Vorhabens sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen umzusetzen: die Errichtung und Betrieb einer Gasturbine mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von ca. 1.417 MWth in Verbindung mit einem ungefeuerten Abhitzekessel sowie einer Dampfturbine (GuD), die Errichtung von 5 Ersatzstromaggregaten und die Errichtung erforderlicher Nebenanlagen. Die Anlage soll im zweiten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden. Der Antragsgegenstand der ersten Teilgenehmigung ist auf die Errichtung des Pförtnergebäudes, von Baustraßen, des Gasturbinenfundamtens und des Bauleitergebäudes beschränkt.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant am Kraftwerksstandort Stuttgart-Münster, im Zuge des Kohleausstiegs das Heizkraftwerk mit seinen drei Kohlekesseln und den drei heizölbetriebenen Gasturbinen durch eine Neuanlage (Projektname: „Fuel-Switch Münster“) zu ersetzen. Ziel des Projekts ist es, die Fernwärmeversorgung CO2-ärmer und zukunftssicher zu gestalten sowie weiterhin zur Netzstabilität beizutragen. Hierfür sind die Errichtung und der Betrieb zweier monovalenter Gasturbinen, jeweils mit zusatzgefeuertem Abhitzedampferzeuger als Abhitzekessel, sowie dreier bivalent gefeuerter Heißwasserkessel als Redundanz zu den Gasturbinen und zur Spitzenlastabdeckung vorgesehen.
Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstück 133 ein innovatives Speicherkraftwerk zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - eine Gas- und Dampfturbinenanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 445 MW mit zugehörigem Abhitzekessel sowie der zusätzlich erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik, - einen elektrisch beheizbaren thermischen Feststoffspeicher inklusive Gebäude für Heizgebläse, Feststoffspeicher und Dampferzeuger mit einer thermischen Gesamtkapazität von 1 000 MWh, - eine Wasserstoff-Elektrolyseanlage mit einer Wasserstoff-Produktionsleistung in Höhe von 660 kg/h einschließlich Wasserstoffspeicher mit einer Lagermenge von 11,6 t, - einen Hilfskessel mit Erdgasfeuerung mit einer Feuerungswärmeleistung von < 50 MW zur Wärme-/Dampfversorgung im Anfahrbetrieb und während Stillstandszeiten der Gas- und Dampfturbinenanlage, - mindestens zwei Schwarzstart-Dieselgeneratoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 49 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, einen Notstrom-Dieselgenerator mit einer Feuerungswärmeleistung von 6 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, - Heizölversorgung für die Schwarzstart-Dieselgeneratoren und die Gasturbine bei Ausfall der Gasversorgung inklusive Lagertank mit einem Volumen von 11 000 m³, - Betriebs- und Nebengebäude. Es handelt sich um Anlagen der Nummern 1.1 GE, 4.1.12 GE und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 1.1.1 X, 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand der Verfahren ist das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2029 vorgesehen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst: - die Errichtung des Fundaments für den Gasturbinensatz, - die Errichtung des Pförtnergebäudes, - die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamt-Vorhaben. Gegenstand einer oder weiterer Teilgenehmigungen soll die Errichtung der weiteren maschinentechnischen Komponenten und Betriebs- und Nebengebäude sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein.
2. Teilgenehmigung KEP (Kohleersatzprojekt), Errichtung und Betrieb zweier Gasturbinen mit Abhitzekessel
Die GT-HKW Niehl GmbH betreibt an ihrem Standort in Köln ein Gasturbinenheizwerk zur Erzeugung von Strom und Fernwärme, welches in ein reines Heizwerk zur Erzeugung von Fernwärme umgebaut werden soll. Dazu werden die beiden vorhandenen aktiven Abhitzekessel modernisiert und mit Zweistoffbrennern ausgestattet. Die beiden vorhandenen Gasturbinen, welche den Abhitzekesseln vorgeschaltet sind, werden zurückgebaut. Das Heizwerk soll eine Feuerungswärmeleistung von 2 x 41,7 MW (Erdgasbetrieb) und 2 x 42,6 MW (Heizölbetrieb) aufweisen. Der Einsatz von Heizöl als Brennstoff erfolgt an maximal 1499 Stunden pro Jahr.
1. Teilgenehmigung KEP (Kohleersatzprojekt), Errichtung und Betrieb zweier Gasturbinen mit Abhitzekessel
Änderung der Feuerungsanlagen durch Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale bestehend aus zwei BHKW-Modulen mit Abhitzekesseln sowie vier Dampfkesseln
Die Mainova AG, Solmsstraße 38, D-60623 Frankfurt am Main hat einen Antrag nach § 16 BImSchG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb des bestehenden Heizkraftwerkes West gestellt. Die Anlage befindet sich in der Gutleutstraße 231, 60327 Frankfurt am Main, Gemarkung Frankfurt Bezirk 15, Flur 188, Flurstück 27/2 Rechts- und Hochwert Anlagenmitte ca. 347520x / 555145x Die Mainova AG beabsichtigt das Heizkraftwerk West durch Errichtung und Betrieb von zwei Gasturbinenanlagen mit Abhitze-Dampferzeuger mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils max. 164 MW für die Gasturbine und je max. 30 MW für den Abhitze-Dampferzeuger sowie der zusätzlich erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik zur Einbindung in die bestehende Gesamtanlage, zu erweitern. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung am Standort des Heizkraftwerkes West beträgt nach Realisierung somit 871,68 MW. Dieses Vorhaben bedarf der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 (Verfahrensart G) des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für das Gesamtvorhaben wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u 12.01/14-2020/26 Geschäftszeichen: IV/F 43.1 0631/12 Gen 2021/020
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