Die landesweite Waldzustandserhebung wird jährlich im bundesweiten Stichprobennetz (16x16 km) und nach einer abgestimmten Methodik durchgeführt. In Thüringen wurde das Stichprobennetz auf 4x4 km verdichtet, um flächenrepräsentative Aussagen für die Hauptbaumarten zu erhalten. Ziel der Waldzustandserhebung ist die langfristige Überwachung des Waldzustandes unter dem Einfluss abiotischer Einflüsse (z.B. Klima/Witterung, Luftschadstoffe) und biotischer Faktoren (z.B. Insektenkalamitäten). Der jährliche Waldzustandsbericht für Thüringen ist unter www.tmil.info zu finden.
Die landesweite Waldzustandserhebung wird jährlich im bundesweiten Stichprobennetz (16x16 km) und nach einer abgestimmten Methodik durchgeführt. In Thüringen wurde das Stichprobennetz auf 4x4 km verdichtet, um flächenrepräsentative Aussagen für die Hauptbaumarten zu erhalten. Ziel der Waldzustandserhebung ist die langfristige Überwachung des Waldzustandes unter dem Einfluss abiotischer Einflüsse (z.B. Klima/Witterung, Luftschadstoffe) und biotischer Faktoren (z.B. Insektenkalamitäten). Der jährliche Waldzustandsbericht für Thüringen ist unter www.tmil.info zu finden.
Es werden in einer umfassenden Wirkpfadanalyse die Auswirkungen des Klimawandels auf die abiotischen und biotischen Faktoren in Fließgewässern und Seen sowie die Auswirkungen auf die verschiedenen Organismengruppen beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass gleiche Veränderungen von Temperatur und Niederschlag in Abhängigkeit der naturräumlichen Gegebenheiten unterschiedliche Auswirkungen in den Gewässern zeigen können. Weiterhin wurden die Bedeutung der Landnutzung und der Wasserentnahmen im Einzugsgebiet thematisiert. Das Vorhaben liefert umfassende Überlegungen zu den wichtigsten Herausforderungen, die bei der Modellierung einzelner Wirkungsketten bzw. allgemein beim Einsatz von Modellierungswerkzeugen in der auf aquatische Ökosysteme fokussierten Klimafolgenforschung entstehen. Im dritten Ergebniskomplex werden Einschätzungen zu den Bewertungsmaßstäben nach EG – WRRL vorgelegt. Weiterhin setzt sich der Bericht mit dem Indikator ökologischer Mindestwasserbedarf/Gesamtumweltwasserbedarf auseinander. Veröffentlicht in Texte | 139/2022.
„Die Berichtsreihe der Forschungsstelle Küste weist zwischen dem Band 39 (Jahresbericht 1987) und dem Band 40 („Berichte der Forschungsstelle Küste“, 1995) eine vom Jahr 1988 bis ins Jahr 1995 reichende Zeitlücke. […] Mit der nunmehr unter dem Titel „Zusammenstellung von Untersuchungen für die Zeitspanne 1988 bis 1995“ erscheinenden Dienstberichten stellt die Forschungsstelle Küste übersichtliche Kurzinformationen zur Verfügung, die gemeinsam mit den bereits vorliegenden ausführlicheren Berichten einen geschlossenen Überblick bis zum Berichtsband 41/1997 geben. […] Inhalt: Grundkartierungen: Vorarbeiten für eine Gesamtdarstellung der eulitoralen Bodenfauna des Emsästuars; „Modellvorhaben zur Erstellung eines Sensitivitätsrasters der deutschen Wattenküste“ und „Thematische Kartierung und Sensitivitätsraster im deutschen Wattenmeer“; Überwachung der niedersächsischen Miesmuschelbestände; Epibiosen anthropogener Hartsubstrate an ausgesuchten Standorten im niedersächsischen Teil des Wattenmeers – Ein Vergleich mit früheren Erhebungen; Beiweissicherungs- und Kontrolluntersuchungen zu Einleitungs- und Bauvorhaben: Untersuchungen zum Einfluss der Abwässer eines TiO2-Werkes in der Wesermündung (Teil I: Wasserchemie und Phytoplankton; Teil II: Sediment und Bodenfauna; Teil III: Schwermetalle in Sedimenten und Organismen); Umweltverträglichkeit von Küstenschutzvorhaben: Fortentwicklung von Höhenlage, Sedimenten, Vegetation und Bodenfauna in den Landgewinnungsfeldern beim Cappeler Tief (Wurster Küste); Umweltverträglichkeitsstudien über die im Seewasserbau verwendete schwermetallhaltige „Eisensilikatschlacke“; Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer: Infosystem für Planktonblüten und toxische Algen; Untersuchung von Phytoplankton und Nährstoffen an Dauerstationen bei Norderney und Wilhelmshaven; Langfristige Bestandsveränderungen der Wattenfauna an Dauerstationen bei Norderney; Methodische Studie zur erforderlichen Mindestzahl von Stichproben des eulitoralen Makrozoobenthos; Überwachung der Entwicklung von Makroalgen an der niedersächsischen Küste; Monitoring anoxischer Sedimentoberflächen im Norderneyer Wattengebiet; Schwermetallmonitoring in ausgewählten Wattorganismen; Belastungen der Klaffmuschel (Mya arenaria) mit Schwermetallen; Zur Organozinn-Belastung und Histopathologie von Miesmuscheln (Mytilus edulis); Untersuchungen zum Rückgang der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattemeer; Ökosystemforschung: Benthosforschung im ostfriesischen Wattenmeer – Dokumentation im Rahmen der Vorphase der Ökosystemforschung; Bestandsaufnahme und Populationsbiologie von Mytilus edulis: Methoden der quantitativen Erfassung von Miesmuschelvorkommen; Struktur und Funktion von Miesmuschelvorkommen des Wattenmeeres; Einflüsse abiotischer Faktoren auf die Bestände und Sukzessionen des Phytoplankton; Fluktuationen von Makrozoobenthospopulationen in Wattgebieten infolge variierender hydrodynamischer Randbedingungen – Skalierung hydrographisch-makrozoobenthologischer Interaktionen; Sonderuntersuchungen: „Dynamik von Phaeocystis-Blüten in nährstoffbelasteten europäischen Küstengewässern“ und „Modellierung von Phaeocystis-Blüten, ihre Gründe und Konsequenzen“; Studien über Auftreten, Häufigkeit und Ursachen anoxischer Oberflächensedimente in Sandwatten; Parasiten und Kommensalen bei der Tellmuschel Macoma balthica L.; Der Einfluss von Parasiten auf Vitalität und Bestandsentwicklung der Miesmuschel (Mytilus edulis L.); Mechanismen des obligatorischen Vorkommens von Alderia modesta (Gastopoda, Sacoglossa) auf ihrer Nährpflanze Vaucheria sp. (Xanthophyceae) – Verbreitung und Probleme der Überwinterung; Gewässerchemie der Teichsysteme des „Südstrandpolders“ auf Norderney; Beschreibung des zeitlichen Verlaufs einer Miesmuschelneuansiedlung im Norderneyer Watt; Ursachen und Erscheinungsformen des sommerlichen Umschlagens von Prielsystemen in anoxischen Zustand; Der Jahresgang blütenbildender und _CUTABSTRACT_
Im Rahmen einer Tagung wurden aus verschiedenen abgeschlossenen und bereits länger laufenden Naturschutzgroßprojekten Erfolgskontrollen zur Entwicklung von (Ziel-)Arten, Vegetation, Biotopen und Landschaftsausschnitten vorgestellt. Die Ergebnisse werden in Bezug auf die angewandten Maßnahmen und Projektziele diskutiert und die verschiedenen Untersuchungsansätze wurden verglichen. Die Tagung war Auftakt einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Erfolgskontrolle in Naturschutzgroßprojekten des Bundes". Schwerpunkt dieser Auftaktveranstaltung waren Bestands- und Wirkungskontrollen anhand biotischer und abiotischer Faktoren.
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Landschaftsplanung und Ökologie durchgeführt. Übergeordnetes Ziel des Projekts 'NawEnNat' ist es Rahmenbedingungen aufzuzeigen, unter denen die Förderung des Anbaus landwirtschaftlicher Bioenergieträger die Selbstversorgungsquote an Nahrungsmitteln nicht wesentlich verändert und die Belange des Naturschutzes nicht nachhaltig beeinträchtigt. Über die Modellierung von Szenarien mit variablem Ausbau der Bioenergie und variabler Berücksichtigung des Naturschutzes in der Agrarlandschaft werden 'Trade-offs' aber auch Synergieeffekte von Zielen der Bioenergiegewinnung und des Naturschutzes analysiert. Die Analysen beziehen sich auf Acker- und Grünlandnutzung, die Nutzung des Waldes wird nicht berücksichtigt. Für jedes Szenario werden Kennwerte zur Ökonomie und zur Emission von Treibhausgasen ermittelt und eine naturschutzfachliche Bewertung bzgl. des Schutzguts 'Arten und Biotope' erstellt. Zudem werden landesweite Flächenkulissen mit Vorbehalt bzw. Eignung 'neuer' Energiekulturen wie Miscanthus, Kurzumtriebsplantagen (KUP) aus Sicht des Naturschutzes erarbeitet. Im Rahmen des BWPLUS-Projekts 'Abschätzung der Produktionspotenziale für den Anbau von Energiepflanzen zur Reduktion der CO2-Emissionen in Baden-Württemberg und deren ökologische und ökonomische Bewertung' wird eine Folgenabschätzung hinsichtlich abiotischer Schutzgüter durchgeführt.
Miesmuscheln von den beiden Nordsee-Probenahmeflächen Eckwarderhörne (Jadebusen) und südlich Lister Hafen/Königshafen (Sylt-Römö-Watt) sind deutlich stärker mit Quecksilber und Arsen belastet als Muscheln von der Ostsee-Probenahmefläche Darßer Ort. Die Cadmium-Gehalte sind dagegen in Ostsee-Muscheln höher. Blei findet sich in vergleichbareren Konzentrationen in Miesmuscheln von den Probenahmeflächen Darßer Ort und Eckwarderhörne, während Muscheln aus dem Sylt-Römö-Watt niedrigere Gehalte aufweisen. Seit Mitte der 1980er Jahre haben die Cadmium-, Quecksilber- und Arsen-Gehalte in Miesmuscheln aus dem Sylt-Römö-Watt zugenommen, während die Belastung im Jadebusen und an der Ostsee-Probenahmefläche nahezu unverändert ist. Gemessen an den für die Nordsee geltenden OSPAR Hintergrundkonzentrationen für Cadmium, Blei und Quecksilber sind Miesmuscheln beider Nordsee-Probenahmeflächen als belastet einzustufen. Entsprechende Hintergrundkonzentrationen für Muscheln aus der Ostsee liegen bisher nicht vor. Metallgehalte in Umweltproben sind das Ergebnis natürlicher Hintergrundbelastung und anthropogener Einträge und werden von den vorherrschenden abiotischen Umweltfaktoren beeinflusst. Gleiches gilt für das Nichtmetall Arsen. Cadmium, Quecksilber, Blei und Arsen gelangen hauptsächlich über anthropogene Aktivitäten in die Nord- und Ostsee. Wie unterschiedlich diese Einträge sind, lässt sich anhand der Belastungen von Miesmuscheln an den drei Umweltprobenbank-Standorten in Nord- und Ostsee erkennen. Die höchsten Cadmiumgehalte finden sich in Miesmuscheln von der Ostsee-Probenahmefläche Darßer Ort mit einem Mittelwert von 2,1 ± 0,5 µg/g Trockengewicht (TG), während Muscheln aus der Nordsee etwas geringere Konzentrationen aufweisen (Eckwarderhörne: 1,6 ± 0,3 µg/g TG bzw. südlich Lister Hafen/Königshafen 1,2 ± 0,2 µg/g TG, siehe dazu Abbildung 1). Seit Untersuchungsbeginn kann an der Ostsee-Probenahmefläche jedoch eine Abnahme der Belastung beobachtet werden. Demgegenüber steigen die Cadmiumgehalte in Miesmuscheln aus dem Sylt-Römö-Watt seit Mitte der 1980er Jahre deutlich an. Im Jadebusen ist kein eindeutiger Trend erkennbar. Die Bleibelastung ist im Jadebusen am höchsten. Die mittleren Bleigehalte in Miesmuscheln liegen hier bei 2,9 ± 0,5 µg/g Trockengewicht (Abbildung 2). Nur geringfügig niedrigere Bleigehalte finden sich in Miesmuscheln aus der Ostsee (Mittelwert 2,6 ± 0,4 µg/g TG). An beiden Probenahmeflächen nimmt die Belastung seit etwa 10 Jahren leicht ab. Wieder sind Miesmuscheln aus dem Sylt-Römö-Watt am geringsten belastet (1,6 ± 0,4 µg/g TG), wobei an dieser Probenahmefläche kein gerichteter Trend im Konzentrationsverlauf beobachtet werden kann. Unterschiede zwischen Nord- und Ostsee zeigen sich besonders deutlich in der Quecksilberbelastung von Miesmuscheln (Abbildung 3). Während Muscheln von der Ostsee-Probenahmefläche Darßer Ort mittlere Hg-Gehalte von 79,0 ± 14,6 ng/g Trockengewicht aufweisen und sich kein Trend im zeitlichen Konzentrationsverlauf zeigt, sind Miesmuscheln von beiden Nordseestandorten deutlich stärker belastet (256 ± 54 ng/g TG im Sylt-Römo-Watt und 305 ± 60 ng/g TG im Jadebusen). In Miesmuscheln aus dem Sylt-Römö-Watt haben die Konzentrationen seit Untersuchungsbeginn signifikant zugenommen, an der Probenahmefläche Eckwarderhörne kann dagegen eine leichte Abnahme beobachtet werden. Auch die Arsengehalte in Miesmuscheln unterscheiden sich merklich zwischen Nord- und Ostsee (Abbildung 4). Ostseemuscheln sind mit 7,1 ± 1,2 µg/g Trockengewicht relativ gering belastet und weisen keinen Trend im Konzentrationsverlauf auf. Deutlich höhere Arsengehalte finden sich dagegen in Miesmuscheln aus der Nordsee (16,1 ± 3,1 µg/g TG im Sylt-Römö-Watt und 13,4 ± 1,4 µg/g TG im Jadebusen). Wieder ist im Sylt-Römö-Watt ein signifikanter Anstieg der Belastung seit Mitte der 1980er Jahre zu beobachten, wohingegen an der Probenahmefläche Eckwarderhörne kein Trend erkennbar ist. Unterschiede zwischen den Umweltprobenbank-Standorten in der Nord- und Ostsee zeigen sich vor allem in der Belastung von Miesmuscheln mit Quecksilber und Arsen. Im gesamten Untersuchungszeitraum wiesen Muscheln beider Nordsee-Probenahmeflächen deutlich höhere Konzentrationen dieser beiden Elemente auf als Muscheln aus der Ostsee. Die Cadmiumbelastung ist dagegen meist in Ostseemuscheln höher, wobei der Unterschied zu Nordsee-Muscheln geringer ist als bei Quecksilber und Arsen. Nur an der Probenahmefläche südlich Lister Hafen/Königshafen in der Nordsee wurde eine signifikante Zunahme der Belastung von Miesmuscheln für Cadmium, Quecksilber und Arsen beobachtet, während an dem Nordsee-Standort Eckwarderhörne und in der Ostsee entweder abnehmende Belastungen oder keine zeitlichen Änderungen der Konzentrationen beobachtet wurden. Für die Nordsee liegen Referenzwerte der OSPAR-Kommission vor, die eine Bewertung der Schwermetallbelastung erlauben. Die von OSPAR vorgeschlagenen Hintergrundkonzentrationen für Miesmuscheln spiegeln dabei die natürlichen Metallgehalte wider. Miesmuscheln, die höhere Konzentrationen aufweisen, sind demnach als durch anthropogene Einträge belastet anzusehen. Die Hintergrundkonzentration für Cadmium in Miesmuscheln aus der Nordsee liegt bei 600 ng/g Trockengewicht (= 0,6 µg/g TG). Dieser Wert wird an beiden Nordsee-Probenahmeflächen überschritten: Seit Beginn der Untersuchungen liegen die Cadmiumgehalte in Miesmuscheln aus dem Sylt-Römö-Watt bei 0,9 - 1,7 µg/g TG und bei 1,1 - 2,4 µg/g TG in Muscheln aus Eckwarderhörne. Ein ähnliches Bild ergibt sich für Blei und Quecksilber. Die entsprechenden Hintergrundkonzentrationen von 800 ng/g TG (= 0,8 µg/g TG) für Blei und 90 ng/g TG für Quecksilber werden von Miesmuscheln an beiden Nordsee-Standorten überschritten (Bleigehalte in Miesmuscheln seit Untersuchungsbeginn: Sylt-Römo-Watt: 1,0 - 2,3 µg/g TG; Eckwarderhörne: 1,9 - 3,8 µg/g TG; Quecksilbergehalte in Miesmuscheln seit Untersuchungsbeginn: Sylt-Römo-Watt: 157 - 332 ng/g TG; Eckwarderhörne: 202 - 457 ng/g TG). Für Miesmuscheln aus der Ostsee liegen derzeit noch keine entsprechenden Referenzwerte vor, so dass eine vergleichbare Bewertung nicht möglich ist. Aktualisiert am: 11.01.2022
Das Projekt "N2O-Emissionen aus Loess-Acker-Standorten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät III Agrarwissenschaften I, Institut für Bodenkunde und Standortslehre durchgeführt. Ziel: Beschreibung von N2O-Emissionen durch Bodeneigenschaften und Stoffkonzentrationen. Hypothese: Biotische N2O-Emissionen lassen sich erklaeren durch die Stoffe, die den verursachenden Mikroorganismen als Ausgangsbedingungen zur N2O-Bildung vorliegen. Durch gezielte Untersuchungen koennen im Freiland die Ursachen fuer raeumliche Variabilitaeten erklaert werden. Durchfuehrung: Zeitlich und raeumlich hochaufgeloeste Messungen zeigten, dass sich die Verteilung der organischen Substanz auf die N2O-Bildung auswirkte. Durch gezielte Zugabe von Nitrat im Modellversuch soll die Bedeutung limitierter Kohlenstoffgehalte geklaert werden.
Die Probenahme und Aufbereitung gemäß BALCOSIS folgt den Arbeitsschritten: Planung der Probenahme, Freilandarbeit, Aufbereitung der Proben im Labor und Aufbereitung der erhobenen Daten. Je nach Gewässer(typ) oder Zustand des Gewässers kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, bzw. können diese gewählt werden (z. B. Taucharbeit oder schiffsgestützte Unterwasservideotechnik). Planung der Probenahme (Vorarbeiten) Festlegung des Stationsschemas Räumliche Durchführung Zeitliche Durchführung Freilandarbeiten Tiefengrenzenbestimmung (mittels Tauch- oder Videokartierung) Erhebung von Bedeckungswerten und Biomasseproben (durch Taucharbeiten) Aufarbeitung der Proben/Videoaufnahmen Analyse der Tiefengrenzen Bestimmung des Artenspektrums Analyse der Biomasse Aufbereitung der erhobenen Daten Berechnung substratspezifischer Bedeckungen für Tiefendaten Pegelkorrektur der Tiefendaten Erstellung von Taxalisten mit Bedeckungs- und Biomassewerten Die jeweiligen Küstengewässertypen sind in „bedeutende einheitliche Abschnitte“, die sogenannten Wasserkörper, unterteilt. Dabei wird zwischen natürlichen, erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern unterschieden. Die Bewertung der Küstengewässer muss separat für jeden dieser Wasserkörper durchgeführt werden. Für die Ausbildung von Vegetationsbeständen ist eine Kombination verschiedener abiotischer Faktoren (ausreichend Lichtzufuhr, geeignete Substrat- und Strömungsverhältnisse) erforderlich. Entsprechend sind Vegetationsbestände auf definierte Örtlichkeiten beschränkt, treten stark fleckenhaft verteilt auf und können so nicht überall im Wasserkörper beprobt werden. Großalgen und Angiospermen sind in insgesamt 15 Wasserkörpern mit dem BALCOSIS-Verfahren zu bewerten. Für jeden dieser Wasserkörper wurden Stationen festgelegt, an denen die Untersuchungen zum ökologischen Zustand durchgeführt werden sollen. Für eine vergleichbare und abgesicherte Bewertung wurde im Minimum einer Dauerstation pro Biotoptyp/Vegetationsform und Wasserkörper festgelegt. Für sehr große Wasserkörper bzw. Wasserkörper, die eine starke geographische Variabilität der Bewertungsparameter zeigen, wurden Zusatzstationen bestimmt, die nach Bedarf ebenfalls beprobt werden können. Die jeweiligen Koordinaten der Dauer- und Zusatzstationen sind bei den zuständigen Landesämtern hinterlegt (Abb. 1). Abb. 1: Übersicht der zu beprobenden Wasserkörper und die Lage der Dauer- und Zusatzstationen. Die ausgewählten Dauer- und Zusatzstationen repräsentieren typische Vorkommen der jeweiligen Vegetationsbiotope in den jeweiligen Wasserkörpern. Die Beprobung sollte möglichst in den zentralen, gut ausgeprägten Teilen der Vegetationsbestände stattfinden und Randbereiche, in denen die Vegetation bereits ausdünnt, sollten vermieden werden. Jeder Biotoptyp kommt innerhalb eines größeren vertikalen Siedlungsbereiches vor, jedoch bedingen Licht und Substratverhältnisse nur innerhalb eines eingeschränkten Bereiches ideale Wachstums- und Ausprägungsbedingungen, so dass für jeden Biotoptyp Tiefenzonen für die Beprobung spezifiziert wurden (Tab. 1). Tab. 1: Zu beprobender Tiefenbereich der verschiedenen Biotoptypen. Biotoptyp Zu beprobender Tiefenbereich Seegras 2 – 4 m, in einem Bereich, in dem mindestens 75 % Weichboden vorhanden ist Brauntang (Fucus) 1 – 3 m, in einem Bereich, in dem mindestens 25 % Hartboden vorhanden ist Rotalgen 5 – 8 m, in einem Bereich, in dem mindestens 25 % Hartboden vorhanden ist, wobei der Hartboden aus Blöcken und größeren Steinen bestehen sollte Für ein operatives Monitoring ist eine einmalige Probenahme pro Wasserkörper und Jahr als Minimalanforderung ausreichend. Die Probenahme sollte im Hauptvegetationszeitraum zwischen Anfang Juli und Ende August durchgeführt werden. Eine Ausdehnung dieses Zeitraumes in den Juni und September ist vertretbar, vor allem wenn dadurch klimatische Besonderheiten wie ein warmes, sonnenreiches Frühjahr mit entsprechend früherem Start und umgekehrt Eiswinter mit entsprechend späterem Start berücksichtigt werden können. Stationen innerhalb eines Wasserkörpers bzw. benachbarte Wasserkörper sollten, wenn möglich, immer in einem nah beieinander liegenden Zeitfenster beprobt werden. Die Probenahme orientiert sich an den geltenden internationalen und nationalen Richtlinien und besteht überwiegend aus Taucharbeiten in Kombination mit dem Einsatz von Unterwasservideotechnik. Die Beprobungen müssen von geprüften und geschulten Forschungstauchern und -taucherinnen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden, um alle sicherheits- und versicherungstechnischen Aspekte abzudecken, aber auch die fachlich gesicherte Ansprache der Biotope zu gewährleisten. Die spezifischen Probenahmetechniken für Makrophytenuntersuchungen und -beprobungen sind in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) des Umweltbundesamtes (BLMP 2009) festgeschrieben, die alle erforderlichen Geräte und Materialien auflistet und alle Arbeitsschritte detailliert beschreibt. Die jeweils zu erfassenden bzw. zu beprobenden Parameter unterscheiden sich je nach Biotoptyp und Bewertungsparameter zum Teil erheblich und werden deshalb nachfolgend aufgeteilt nach Parameter kurz beschrieben. Auf detaillierte Beschreibungen oder Auflisten von Geräten und Materialien wird jedoch auf die SOP verwiesen. Die Tiefengrenzen von Seegras und Brauntang ( Fucus ) können sowohl durch Video- als auch Tauchkartierung bestimmt werden. Pro Wasserkörper sind insgesamt fünf Transekte über die Verbreitungsgrenze des dichten Bestandes hinweg zu beproben. In der Regel werden alle fünf Transekte an einem Untersuchungsort (Dauerstation) erfasst. In Wasserkörpern mit mehreren geeigneten Stationen können diese fünf Transekte aber auch auf diese verschiedenen Stationen aufgeteilt werden. Mindestens ein Transekt muss immer den Bereich vom flachsten Vorkommen von Zostera bzw. Fucus bis in sieben Meter Wassertiefe abdecken. Werden mehrere Stationen angefahren, muss dieser Tiefenbereich mindestens einmal pro Station erfasst werden. Dies gewährleistet, dass auch bei lückenhaft vorkommenden Beständen der Bereich bis zum guten ökologischen Zustand (Klassengrenze 7,0 m) durch mindestens ein Transekt vollständig abgedeckt wird. Für die übrigen vier Transekte ist es ausreichend den Tiefenbereich um die aktuell vorhandene Tiefengrenze des dichten Bestandes zu kartieren und zwar mindestens jeweils ca. 50 – 100 m beiderseits der Dichtegrenze. Als dichter Bestand wird eine Vegetationsbedeckung von mindestens 10 % definiert. Bei der Bedeckung handelt es sich immer um eine substratspezifische Bedeckung, d.h. für Zostera ist die Bedeckung auf die zur Verfügung stehende Weichbodenfläche, bei Fucus auf die zur Verfügung stehende Hartsubstratfläche zu beziehen. Die Substratzusammensetzung ist also immer mit zu erfassen. Die Transekte können entweder als durchgehender Zick-Zack-Kurs entlang der dichten Vegetationsgrenze oder als separate, senkrecht zur Küstenlinie verlaufende Transekte abgefahren bzw. abgetaucht werden (Abb. 2). Insgesamt sollte durch die fünf Transekte ein Küstenabschnitt von ca. 150 – 200 m Breite abgedeckt werden. In der Praxis kann es vorkommen, dass innerhalb des abgedeckten Küstenabschnitts nicht für alle Transekte ein dichter Bestand zu erfassen ist (Bedeckung liegt unter 10 % oder die Art fehlt). Ist dies bei mehr als zwei Transekten der Fall, muss die Untersuchung an einer anderen, besser geeigneten Stelle erneut durchgeführt werden. Für jede Station der Tiefengrenzenerfassung sind spezifische Kenndaten zu erfassen, die sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die Probenahmebedingungen beschreiben sollen und einen späteren Pegelabgleich möglich machen: Name der Station, Kurzbezeichnung Name des Wasserkörpers Name des/r Probennehmer/s Koordinaten der Station/Transekt: am Startpunkt und Endpunkt des Transekts, das den größten Tiefenbereich abdeckt Wassertiefe der Station/Transekt: am Startpunkt und Endpunkt des Transekts, das den größten Tiefenbereich abdeckt Datum, Uhrzeit (UTC) Wind-, Wetter- und Seegangsverhältnisse Secchi-Tiefe (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm) Besonderheiten (anthropogene Beeinflussung etc.) Diese Kenndaten stellen ebenfalls verpflichtende Angaben bei der Abgabe der Monitoringdaten an die Landesämter dar. In jedem Fall sind die zu erhebenden Daten mit der Standardarbeitsanweisung und den Vorgaben der Landesämter (Templates für Datenabgabe) abzugleichen. Videotransekte sollten erst im Anschluss an die Felduntersuchungen ausgewertet werden, da so die Datenqualität deutlich höher liegt als bei einer direkten Auswertung parallel zur Aufnahme. Bei Tauchtransekten sind Bedeckungen von Zostera marina , Fucus serratus und F. vesiculosus sowie von Weich- und Hartboden direkt zu protokollieren. Zur Abschätzung der Bedeckungen wird folgende Schätzskala für Dichtestufen verwendet, die definierte Bedeckungsintervalle abdeckt (Tab. 2). Tab. 2: Definition der Dichtestufen. Dichtestufe Bedeckungsintervall [%] Intervallmittelwerte [%] 0 0 0 1 < 10 5 2 10 - 25 17,5 3 25 - 50 37,5 4 50 - 75 62,5 5 75 - 100 87,5 6 100 100 Die Tiefendaten, an denen sich der Bedeckungsgrad von Zostera marina bzw. der Fucus -Arten ändert, sind tabellarisch festzuhalten. Dabei sind, wie in Abbildung 5 dargestellt auch die Bereiche unterhalb der eigentlichen Tiefengrenze zu protokollieren, und zwar hinsichtlich möglicher Bedeckungsänderungen von Weich- und Hartboden, um substratbedingte Tiefengrenzwerte auszuschließen. Bedeckung und Biomasseproben werden durch Tauchuntersuchungen erfasst. Sie werden in den Tiefenbereichen mit den jeweils dichtesten Biotopvorkommen durchgeführt. Diese Tiefenbereiche variieren je nach Station leicht, so dass die Angaben definierten Tiefenzonen als grobe Richtschnur für die Tauchgangsplanung anzusehen sind. Die angegebenen Tiefenbereiche können je nach Station teilweise mehrere hundert Meter breite küstenparallele Streifen umfassen. Deshalb wird nicht der komplette Tiefenbereich untersucht, sondern lediglich eine geeignete Position innerhalb des Tiefenbereiches. Für jede Station sind spezifische Kenndaten zu erfassen, die sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die Probenahmebedingungen beschreiben sollen: Name der Station, Kurzbezeichnung Name des Wasserkörpers Name des/r Probennehmer/s Koordinaten der Station Wassertiefe der Station (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm) Datum, Uhrzeit (UTC) Wind-, Wetter- und Seegangsverhältnisse Secchi-Tiefe (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm) Besonderheiten (anthropogene Beeinflussung etc.) Diese Kenndaten stellen ebenfalls verpflichtende Angaben bei der Abgabe der Monitoringdaten an die Landesämter dar. In jedem Fall sind die zu erhebenden Daten mit der Standardarbeitsanweisung und den Vorgaben der Landesämter (Templates für Datenabgabe) abzugleichen. Die Substrat- und Vegetationsverhältnisse sind an jeder Station in einem Bereich von ungefähr 20 m 2 zu erfassen. Idealerweise wird eine Transektleine 10 m weit ausgelegt und eine 1 m breite Fläche beiderseits der Leine abgetaucht. Dabei ist zu beachten, dass für die Substratklassen im Minimum die standardisierten Angaben aus der DIN-Richtlinie zu verwenden sind und andere Klasseneinteilungen nur dann angewendet werden sollten, wenn eine Rückführung auf diese Klassen möglich ist. Alle Angaben erfolgen in Prozent. Die Prozentwerte werden auf 5 % Genauigkeit angegeben. Einzelpflanzen, die weniger als 5 % Bedeckung einnehmen, wird standardmäßig die Angabe 0,5 % zugewiesen. Es sind mehrere Übersichtsfotos zur Dokumentation des Biotops aufzunehmen. Im Anschluss an die Stationsbeschreibung werden fünf Rahmen innerhalb dieser 20 m 2 verteilt, wobei die Platzierung des Rahmens nicht zufällig, sondern gezielt auf dicht bewachsene Flächen erfolgt. Die Rahmengröße unterscheidet sich je nach Biotoptyp. Für das Seegrasbiotop ist ein 1 m 2 -Rahmen, für das Fucus - und Rotalgenbiotop ein 0,25 m 2 -Rahmen zu verwenden. Die Substrat- und Vegetationsverhältnisse werden für jeden Rahmen protokolliert, und es ist von jedem Rahmen ein Foto anzufertigen (Abb. 3). Es gelten die gleichen Grundlagen für die Angaben zu Substrat und Bedeckung (Sedimentklassen, Prozentangaben und Genauigkeit) wie für die Stationsbeschreibung. Abb. 3: Ausgelegte Transektleine (links) und Probenahmerahmen für Hartbodenvegetation (rechts). Erst nach Protokollierung aller Daten aus dem Rahmen wird aus jedem Rahmen eine Unterprobe (¼ der Rahmenfläche) für die Biomasseanalyse entnommen. Für die Biomassebestimmung im Seegras wird also eine Fläche von 0,25 m 2 abgeerntet und für Fucus und Rotalgen eine Fläche von 0,0625 m 2 . Ist nicht die gesamte Fläche des Probenrahmens mit Vegetation bewachsen, ist die Unterprobe im dichtesten Bewuchs zu entnehmen. Dazu werden die Pflanzenteile mit einem Spachtel und/oder Messer vom Untergrund getrennt und in einen markierten Sammelbeutel überführt. Durch die Markierung der Sammelbeutel ist gewährleistet, dass die Biomasseunterproben später mit dem entsprechenden Probenrahmen und den darin bestimmten Bedeckungsgraden verknüpft werden können. Die Proben werden an Bord aus den Sammelbeuteln in Gefrierbeutel übertragen. Die Gefrierbeutel sind eindeutig zu beschriften und mit einem entsprechend beschrifteten Innenzettel zu versehen. Die Proben sind gekühlt bis zur Bearbeitung aufzubewahren und müssen entweder innerhalb von 24 h im Labor bearbeitet oder bis zur späteren Bearbeitung eingefroren werden. Ist an einer Station der Makrophytenbestand kleiner als 10 % ist lediglich eine Sammelprobe zu entnehmen. Ist gar kein Makrophytenbestand vorhanden, ist dies entsprechend zu protokollieren. Bei der Videokartierung müssen die Aufnahmen erst ausgewertet werden, bevor die Tiefengrenzenberechnung erfolgen kann. Anhand der im Videobild eingeblendeten bzw. geloggten GPS- und Echolotdaten werden die Videobilder hinsichtlich der Bedeckung von Zostera marina, Fucus serratus und F. vesiculosus sowie bezüglich der Bedeckung von Weich- und Hartboden ausgewertet. Zur Abschätzung der Bedeckungen wird die Schätzskala für Dichtestufen verwendet, die auch für die Tauchkartierung benutzt wird. Das Video wird abgespielt. Die Start- und Endpositionen der einzelnen Videotransekte (bei Zick-Zack-Kurs die Wendepunkte) und die Positionen, an denen sich der Bedeckungsgrad von Zostera marina bzw. der Fucus -Arten ändert, sind ebenso wie die entsprechenden Tiefendaten dieser Positionen tabellarisch festzuhalten (Tab. 3). Tab. 3: Beispiel für die Auswertetabelle eines Videotransektes. Markiert sind die für die Bewertung relevanten Auswertespalten. Bei der Tauchkartierung liegt eine ähnliche Tabelle (ohne die genauen Positionen, Uhrzeiten und Entfernungen zwischen Erfassungspunkten) bereits direkt nach der Felduntersuchung vor, so dass die weiteren Schritte zwischen Video- und Tauchkartierung identisch sind. Die Bearbeitung der Biomasseproben ist ebenfalls nach den Angaben der Standardarbeitsanweisung durchzuführen. Die erforderlichen Gerätschaften und Materialien sind dort aufgeführt und beschrieben. Die Proben werden vorsichtig aufgetaut. Die Proben werden in eine mit Wasser gefüllte Wanne überführt und nach Taxa getrennt sortiert und bestimmt. Ein Vorsortieren der Probe kann mit bloßem Auge anhand makroskopisch erkennbarer Merkmale erfolgen. Je nach Art und Pflanzengröße erfolgt die Bestimmung ohne weitere Vergrößerungshilfsmittel, mit einer Vergrößerungslupe, mit dem Stereomikroskop oder mit dem Mikroskop. Die Bestimmung der Taxa soll mit der größtmöglichen taxonomischen Genauigkeit (in der Regel auf Artniveau) erfolgen. Für die korrekte Bezeichnung der Taxa ist die im Rahmen des BLMP abgestimmte Artenliste in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Die Taxa werden nach Arten getrennt auf Fließpapier aufgebracht um überschüssige Feuchtigkeit aufzunehmen (Abb. 3). Danach werden die einzelnen Taxa in Schalen geeigneter Größe überführt, deren Leergewicht (Tara) zuvor bestimmt wurde. Die Schalen mit den Pflanzenarten werden anschließend bei 60°C im Trockenschrank bis zur Gewichtskonstanz (im Minimum 24 h) getrocknet. Danach wird das Trockengewicht jeder Art bestimmt. Die Messung erfolgt in Gramm mit einer Nachkommastelle. Die verschiedenen Gewichtsmessungen (Gewicht der Schalen, Trockengewicht) werden in ein Protokoll eingetragen. Von den gemessenen Trockengewichtswerten muss das Gewicht der jeweiligen Schalen abgezogen werden, um die Netto-Trockengewichtswerte zu erhalten. Für Arten, deren Trockengewicht unterhalb dieser Nachweisgrenze liegt, wird standardmäßig der Wert 0,05 g (Hälfte der unteren Nachweisgrenze) zugewiesen, um zu gewährleisten, dass diese Arten bei weiteren Berechnungen nicht entfallen. Nach der Biomassebestimmung liegen Biomassewerte für einzelne Taxa aus jeweils 5 Parallelen vor. Diese Biomassewerte beziehen sich auf die jeweils beprobte Fläche. Anhand dieser Biomassewerte können die für die Bewertung relevanten Biomasseverhältnisse der Opportunisten bzw. von Furcellaria lumbricalis zur Gesamtbiomasse gebildet werden. Für Sammelproben erfolgt keine Biomasseanalyse, es ist ausschließlich die Taxazusammensetzung zu bestimmen. Abb. 4: Nach Arten aufgeteilte Biomasseprobe zum Abtropfen auf Fließpapier aufgebracht (links) und in die Wägeschalen überführt (rechts). Durch die häufig auftretenden gemischten Substratverhältnisse an der offenen, „äußeren“ deutschen Ostseeküste, müssen die Bedeckungswerte aus Video- oder Tauchkartierung auf die zur Verfügung stehende geeignete Substratfläche umgerechnet werden, für Zostera marina also auf die zur Verfügung stehende Weichbodenbedeckung und für Fucus spp. auf die zur Verfügung stehende Hartsubstratbedeckung. Da die Bedeckung durch Dichtestufen zugewiesen wird, werden Intervalle der Bedeckung abgedeckt (z. B. 10–25 % oder 75–100 %). Die Umrechnung kann unter diesen Umständen nur unter Verwendung der Klassenmitten der Wertebereiche erfolgen, auch wenn durch ungleich breite Intervalle so ein statistischer Fehler entsteht. Beispielberechnung: In der unten farbig markierten Zeile nimmt die Fucus serratus -Bedeckung den Bedeckungsrad 3 (Intervall 25-50 %) ein (Tab. 4). Die Hartsubstratbedeckung erhält an gleicher Stelle den Wert 4 (Intervall 50-75 %). Unter Verwendung der Klassenmitten dieser Intervalle und durch Anwendung eines Dreisatzes (Klassenmitte Bedeckung Fucus spp. 37,5% ÷ Klassenmitte Bedeckung Hartsubstrate 62,5 × 100) besitzt die Fucus -Bedeckung einen Wert von 60 % bezogen auf das zur Verfügung stehende Hartsubstrat. Tab. 4: Beispiel für die Berechnung der substratspezifischen Bedeckungswerte für die Tiefengrenzen. Markiert ist das im Text beschriebene Berechnungsbeispiel. Als bewertungsrelevant gilt die Tiefe der 10 %-Bedeckungsgrenze. Fällt die substratspezifische Bedeckung unter 10 % – sind also nur Einzelpflanzen vorhanden – gehen deren Tiefenwerte nicht in die Bewertung ein. In obiger Beispieltabelle ist der Tiefenwert von 4,1 m die bewertungsrelevante Tiefengrenze des Transektes, da dies die größte Tiefe ist, an dem die substratspezifische Bedeckung von Fucus spp. die 10 %-Grenze überschreitet. Bei fünf Transekten pro Wasserkörper liegen maximal fünf Tiefengrenzwerte aus den Video- bzw. Taucherhebungen vor. Die so ermittelten Tiefengrenzen sind mit den Pegelständen des jeweiligen Probenahmetages und der Uhrzeit zu korrigieren, bevor sie für die Bewertung herangezogen werden können. Die Rohdaten der Pegelstände sind unter https://www.pegelonline.wsv.de bis zu 30 Tage nach Erfassung kostenfrei abrufbar. Geprüfte Werte bzw. ältere Zeitreihen können bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) abgefragt werden. Für die Pegelkorrektur wählt man den zur Messstation nächstgelegenen Pegelort aus. Sollte an diesem zum erforderlichen Zeitpunkt keine Daten verfügbar sein, ist dies zu vermerken und als Pegelort der „über“nächstgelegene Standort auszuwählen. Der Pegelmesswert (PMW) des entsprechenden Probenahmetages und der Uhrzeit zu Beginn der Tiefengrenzenmessung wird erfasst und mit dem Pegelnullpunkt (PNP) des Pegelorts verrechnet, um die Wasserstandsdifferenz (WSD) zu erhalten: WSD = PNP + PMW (Genauigkeit: 0,1 m) Mit Hilfe dieser Wasserstandsdifferenz (WSD) können die pegelkorrigierten Tiefengrenzen (TG korr ) auf Basis der im Feld gemessenen Tiefengrenzen (TG gem ) berechnet werden: TG korr = TG mes - WSD (Genauigkeit: 0,1 m) Nach der Bestimmung der Bedeckungsgrade durch Taucher im Freiland liegen Prozentwerte für die Gesamtbedeckung der Vegetation, die Bedeckung verschiedener Taxa und/oder übergeordneter Gruppen vor. Darüber hinaus liegen Prozentwerte für einzelne Sedimentklassen vor. Diese Angaben liegen dabei für jede Station und für jeweils jeden der fünf Rahmen vor. Aus diesen Angaben wird die Anzahl der Taxa pro Rahmen Gesamttaxazahl berechnet, aber keine weiteren mathematischen oder parametrischen statistischen Auswertungen (z. B. Mittelwert, Standardabweichung), die im Bewertungssystem BALCOSIS keine Rolle spielen. Nach der Bestimmung der Biomasse im Labor liegen quantitative Trockengewichte in Gramm für jedes Taxon aus jedem der fünf Rahmen vor. Diese Werte beziehen sich auf die jeweils beprobte Grundfläche, die sowohl im jeweiligen Probenahme- als auch Biomasse-Protokoll angegeben ist. Aus diesen Angaben wird die Anzahl der Taxa pro Unterprobe Gesamttaxazahl berechnet, aber keine weiteren mathematischen oder parametrischen statistischen Auswertungen (z. B. Mittelwert, Standardabweichung), die im Bewertungssystem BALCOSIS keine Rolle spielen. Auch eine Hochrechnung der Biomasse auf einen Quadratmeter erfolgt nicht, da Biomasseanteile in BALCOSIS bewertungsrelevant sind.
Das Projekt "Der Zug der Vögel im Klimawandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzjugend (NAJU) im Naturschutzbund (NABU), Bundesgeschäftsstelle durchgeführt.
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