21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. PFAS kommen nicht natürlich vor. Sie sind chemisch und thermisch sehr stabil. So reichern sich PFAS im Menschen und weltweit in der Umwelt an. PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern, diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 verschiedene Chemikalien. PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure) - wurden in der GerES-Studie am häufigsten gefunden. Mit PFOS waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie belastet. PFOA fand sich in 86 Prozent der insgesamt 1109 untersuchten Blutplasma-Proben. Damit liegen die Werte teilweise über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) festgelegten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben überschritten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heutigem Kenntnisstand eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Die Belastung sollte dann in jedem Fall reduziert werden. PFAS reichern sich im menschlichen Körper an und können auch über die Muttermilch von der Mutter auf das Kind übergehen. 1 Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Da PFAS in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Auch schmutzabweisende Textilien wie Teppiche oder Vorhänge tragen zur Belastung bei. Weitere Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Internetseiten des UBA : www.umweltbundesamt.de/uba-pfas . PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit verteilen sie sich über Luft und Meeresströmungen großflächig rund um den Globus. PFAS gelangen über vielfältige Wege in die Umwelt. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFAS in umliegende Böden und Gewässer verlagert werden. PFAS können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Man findet PFAS daher auch in den Polargebieten und alpinen Seen, weit weg von industrieller Produktion und menschlichen Siedlungen. Über Regen und Schnee gelangen PFAS aus der Luft wiederum in Boden und Oberflächengewässer. Zusätzlich werden PFAS über das behandelte Abwasser in Gewässer eingetragen oder verunreinigen Böden durch die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen. Weil sie sich nicht abbauen, verbleiben PFAS in Wasser und Boden und reichern sich an. Auswertungen der Umweltprobenbank zeigen, dass z. B. Seehunde, Seeadler oder Otter stark mit PFAS belastet sind. Über das Wasser landen die Chemikalien in Fischen und so auch in Tieren, die sich von Fisch ernähren. Auch in Eisbärlebern wurden die Stoffe schon nachgewiesen. Dirk Messner: „Im Sinne einer sicheren Chemie gehören diese Chemikalien auf den Prüfstand. Die Perfluorchemie hat für mich wenig Zukunft. Nur Erzeugnisse und Materialien, die wirklich notwendige Leistungen etwa für den Gesundheitsschutz, z. B. für medizinische Geräte oder Schutzkleidung für Feuerwehren bereitstellen, sollten weiter genutzt werden dürfen.“ Aufgrund der Größe der Stoffgruppe ist das Verbot oder die Beschränkung von einzelnen Chemikalien nicht sinnvoll. Das UBA erarbeitet derzeit mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein weitgehendes EU-weites Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH für die gesamte Stoffgruppe. Einige PFAS gelten unter REACH bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte substances of very high concern, SVHC), da sie sehr langlebig sind, sich in Organismen anreichern und für Menschen schädlich sein können. Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten im Rahmen der REACH-Verordnung besondere Auskunftspflichten und es kann eine Zulassungspflicht entstehen, d. h. nur explizit zugelassene Verwendungen dürfen weiter genutzt werden. Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH gehört zum Beispiel PFOA. Außerdem gelten für einige PFAS (z. B. für PFOA inklusive der Vorläuferverbindungen) bereits Beschränkungen bei der Herstellung und bei der Verwendung – so darf PFOA ab Juli 2020 nicht mehr in der EU hergestellt werden. Für Verbraucherprodukte gelten strenge Grenzwerte für PFOA und Vorläuferverbindungen. Diese Regulierung zeigt auch Erfolge: In der Umweltprobenbank des UBA lässt sich nachvollziehen, dass die Belastung der Menschen mit PFOA und PFOS im Zeitverlauf abnimmt. Das UBA behandelt die problematische Stoffgruppe umfassend in seinem aktuellen Schwerpunkt-Magazin. Sie finden es hier zum Download . 1 In einer vorherigen Version hieß es: PFAS reichern sich vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen. Das ist nicht korrekt und wurde deshalb korrigiert.
Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Viele Deutsche sehen Luftschadstoffe als Topthema der Umweltpolitik In Deutschland sind rund 35 Prozent aller Menschen besonders stark von Schadstoffbelastungen in der Luft betroffen. Das sind jene rund 30 Millionen Einwohner, die in Ballungsräumen leben. Das belegen die Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) zu Stickstoffdioxiden und Feinstaub-Partikeln. An rund zwei Drittel aller verkehrsnahen Messstationen überschreitet die mittlere jährliche Belastung mit Stickstoffdioxid den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zum Teil deutlich. „Wir dürfen uns nicht auf den Erfolgen der Luftreinhaltung ausruhen. Es bedarf schärferer Emissionsanforderungen auf EU-Ebene, etwa für Pkw im Realbetrieb, mobile Maschinen – wie Baumaschinen –und Industrieanlagen. Auch in der Schifffahrt und in der Landwirtschaft müssen die Emissionen deutlich gesenkt werden“, sagte die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des aktuellen Jahresberichts. Darüber hinaus sprach sie sich für ein größeres internationales Engagement zum Schutz der Böden aus und warb dafür, das Recycling von PCs, Mobiltelefonen und anderen Elektroaltgeräten in Deutschland zu verstärken. Menschen in Ballungsräumen – also an Standorten für Industrie und Gewerbe und auch Verkehrsknotenpunkten – sind am stärksten durch Luftverunreinigungen in Deutschland belastet. Das betrifft vor allem Feinstaub und Stickstoffdioxid. Diese beiden Luftschadstoffe und Ozon überschreiten in einigen Ballungsräumen Jahr für Jahr die von der EU festgelegten Grenz- und Zielwerte für die Umgebungsluft und die weitergehenden Empfehlungswerte der Weltgesundheitsorganisation. Maria Krautzberger: „Die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub und Stickstoffdioxide ist zu groß. Die heutigen Grenzwerte für diese Luftschadstoffe sind 15 Jahre alt. Gerade für Feinstaub war dieser Wert als Einstieg gewählt. Jetzt geht es darum, ihn weiter zu senken“. Feinstaub kann etwa die Atemwege entzünden und das Herzinfarktrisiko erhöhen. Die hohen Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2) an stark befahrenen Straßen sind in erster Linie für Asthmatiker und Allergiker ein Gesundheitsrisiko. Auch die Landwirtschaft ist eine entscheidende Quelle für Luftschadstoffe. Sie verursacht 94 Prozent der Ammoniak-Emissionen (Jahr: 2011). Diese stammen aus gedüngten Feldern sowie der Intensivtierhaltung und gefährden die biologische Vielfalt. Aus Ammoniak entstehen Stickstoffver¬bindungen, die zur Überdüngung empfindlicher Ökosysteme beitragen können. Zudem führt Ammoniak zu Partikelbildung und somit zu mehr Feinstaub in der Luft. Die Emissionen dieses Gases verringerten sich seit 1990 nur um etwa 20 Prozent, die aller anderen Schadstoffe gingen deutlich stärker zurück. Würden Landwirte Gülle zukünftig emissionsarm ausbringen und die Abluft aus großen Schweine- und Geflügelmast¬anlagen weitgehend reinigen, ließen sich die gesamten Ammoniak-emissionen Deutschlands in den nächsten zehn Jahren um weitere 20 Prozent verringern. Aufmerksam macht der Jahresbericht „Schwerpunkte 2014“ des UBA weiterhin auf den weltweiten Verlust fruchtbarer Böden. Maria Krautzberger: „Böden sind ‚endlich‘. Wir können die Nutzung von Böden verändern und sie qualitativ beeinflussen, aber wir können keinen Boden schaffen“. Böden entstehen außerordentlich langsam. In mittleren Breiten wie in Deutschland dauert es etwa 100 bis 300 Jahre, bis eine Oberbodenschicht von ein Zentimeter Mächtigkeit entsteht. Der Zuwachs der Weltbevölkerung, die weltweit steigende Nachfrage nach pflanzlichen Rohstoffen und Fleisch führen dazu, dass unser Bedarf nach fruchtbaren Böden steigt, während gleichzeitig Boden verloren geht, vor allem durch Erosion , Verschmutzung und Flächenverbrauch. So steigt die Gefahr, in einen Teufelskreis aus Übernutzung und Degradation zu geraten. Das UBA empfiehlt daher das Internationale Jahr des Bodens, das die Vereinten Nationen für 2015 ausgerufen haben, für eine UN -Initiative zu mehr Bodenschutz und einem verstärkten Engagement auf europäischer Ebene zu nutzen. Der Jahresbericht 2014 verweist außerdem auf die Notwendigkeit von mehr Umweltschutz im Bereich der Informations- und Kommunikations-technik (IKT). So haben viele deutsche Rechenzentren enorme Einsparpotentiale beim Energieverbrauch. Auch beim Recycling von IT-Geräten bestehen große Herausforderungen. Zwar sind die Recyclingraten von Elektroaltgeräten für die Massenmetalle Eisen, Kupfer und Aluminium sehr gut. Sie liegen bei gut 80 Prozent. Die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen aus IKT-Geräten muss indessen gesteigert werden. So enthält eine Tonne Mobiltelefone etwa 300 Gramm Gold – eine Tonne Gold-Erz hingegen nur etwa fünf Gramm. Die Sammlung muss so erfolgen, dass die Geräte möglichst unzerstört zum Recycling gelangen. Ein Forschungsvorhaben des UBA erarbeitet derzeit konkrete Empfehlungen für eine bessere Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten.
42. BImSchV: Bis zum 20. August 2018 müssen Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August müssen Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Dies kann bundeseinheitlich im Portal https://kavka.bund.de/ erfolgen. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Aerosole in die Außenluft freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen und infolgedessen sogar zum Tod führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm/Neu-Ulm. Am 19. August 2017 trat deshalb die 42. BImSchV in Kraft. Ziel ist es, solchen Ausbrüchen vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruchsfall kommen, müssen die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben, um schnellst möglichst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. In dieser Verordnung sind daher u.a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen enthalten, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können. Ergänzend definiert die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte und Anforderungen an die Überwachung der Anlagen fest. Weiterhin enthält sie eine Anzeigepflicht für Anlagen. Für bestehende Anlagen muss dieser Anzeigepflicht bis zum 20. August 2018 nachgekommen werden. Die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde und deren Umfang ergibt sich aus § 13 der 42. BImSchV. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter https://kavka.bund.de/ , kann diese Anzeige an die zuständige Behörde in einem bundeseinheitlichen Format erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den Bundesländern zu finden. Legionellen sind Bakterien, sie kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungsanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.
Die in dem Vorhaben entwickelte Vorgehensweise erlaubt eine zuverlässige Emissionsmessung legionellenhaltiger Aerosole in der Fortluft von Verdunstungskühlanlagen. Die Messungen sind aber sehr aufwändig und für eine engmaschige routinemäßige Überwachung nicht geeignet. Daher ist es sinnvoll, die routinemäßige Überwachung der Anlagen weiterhin durch Kühlwasser-untersuchungen durchzuführen. Die in diesem Vorhaben entwickelten Methoden zur Emissionsmessung und zur Abschätzung der Effizienz der Tropfenabscheider können aber für eine bessere Gefährdungsabschätzung herangezogen werden z.B. bei Überschreitung der Maßnahmenwerte, im Ausbruchsfall oder auch bei der Anlageninspektion durch Sachverständige. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2020.
Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Auf der Basis der sich daraus ergebenden Beschränkungen wurde für 750 Radionuklide und einen Satz von Referenzorganismen überprüft, ob der Schutz von Flora und Fauna abgedeckt ist. Für die Referenzorganismen wurde die äußere und soweit möglich innere Exposition berechnet. Als neue Pfade wurden die Submersion und die Inhalation (Ratte und Hirsch) einbezogen. Als Kriterium des angemessenen Schutzes wurde auftragsgemäß ein Wert von 10 μGy/h zu Grunde gelegt. Für Ableitungen mit der Fortluft ergaben sich keine Überschreitungen der Referenzdosisrate. Bei Ableitungen in Fließgewässer oder marine Gewässer wurden dagegen insbesondere für einige sehr kurzlebige Radionuklide Überschreitungen ermittelt, wenn die noch maximal mögliche Wasserkontamination unterstellt wird. Unter realistischeren Randbedingungen der Emission und Immission ist der Schutz von Flora und Fauna dagegen gewährleistet. Insbesondere für Populationen von Lebewesen, die nur ein kleineres Wasservolumen besiedeln, kann eine Schädigung aber nicht grundsätzlich alleine aufgrund der Anforderungen zum Schutz des Menschen ausgeschlossen werden. In sehr ungünstigen Immissionssituationen muss daher der Einzelfall beurteilt werden. // SUMMARY // Dose limits for members of the public exposed to the discharge of radioactive substances into the air or water bodies are defined in the German Radiation Protection Ordinance. This study tested whether non-human species are protected within the human dose limits for all 750 radionuclides as compared to a set of reference biota. External and, where possible, internal doses were calculated for the reference biota. In addition new exposure pathways such as submersion and inhalation (for rat and deer) were incorporated. The upper limit as ordered for adequate biota protection is 10 μGy/h. This study found that radionuclide discharges into the air never exceeded the reference dose rate limit. However, violations were detected for discharges of some very short-lived radionuclides into freshwater or seawater, if the maximum water contamination is assumed. Protection of non-human species is guaranteed for more realistic emission and immission situations. This means that damage to populations living in small water volumes cannot be excluded solely on the basis of regulations for the human dose limit. Therefore, it is necessary to judge the individual case in very unfavourable immission situations.
Das Forschungsvorhaben sollte ermitteln, a) aus welchen Institutionen bzw. Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Medizin und Industrie deutschlandweit radioaktive Stoffe emittiert werden, b) welche radioaktiven Stoffe dabei emittiert werden, c) wie die jeweiligen Aktivitätsableitungen erfasst und überwacht werden und d) ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird. Für die unter a) genannten Bereiche konnten sich – nach Befragung von Aufsichtsbehörden und Betreibern – potentielle Emittenten in verschiedenen Einrichtungstypen klassifizieren lassen, die bei den nachstehenden Fragestellungen jeweils separat betrachtet wurden. So lassen sich im Bereich „Medizin“ potentielle Emittenten in die Unterkategorien Radiojodtherapie, Diagnostik einschließlich PET, Strahlentherapie und Ionentherapie aufteilen. Im Bereich Forschung wird zwischen Großforschungseinrichtungen, ECD/IMS-Laboren und sonstigen Laboren unterschieden. Bei der Industrie erfolgt die Einteilung potentieller Emittenten hinsichtlich der allgemeinen Herstellung radioaktiver Stoffe, der Herstellung von PET-Nukliden, der Entsorgung (auch Lagerung) und Konditionierung radioaktiver Reststoffe sowie nach sonstigen Einrichtungen, die entweder mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung haben. Für jede der oben genannten Unterkategorien wurden die emittierten Radionuklide im Fortluft- und Abwasserbereich einschließlich der Höhe ihrer abgeschätzten Ableitungen dokumentiert. Die Emissionsüberwachung basiert auch in den Bereichen Medizin, Forschung und Industrie auf den gesetzlichen Grundlagen gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung und dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk. Um eine Aussage hinsichtlich der Emissionsüberwachung in diesen Bereichen treffen zu können, wurden zunächst diejenigen Einrichtungstypen ermittelt, bei denen in Genehmigungen explizit Ableitungswerte festgelegt sind. In einem zweiten Schritt wurden dann die messtechnischen Maßnahmen zur Erfassung der Ableitungen eruiert. In diesem Zusammenhang wurde vom Forschungsnehmer ein Überblick über die auf dem Markt erhältlichen Messgeräte erstellt. Prinzipiell erfolgt die Emissionsüberwachung im Fortluftbereich nur, wenn in der Genehmigung explizit Ableitungswerte festgelegt sind, während im Abwasserbereich bei sammelnden Abwasseranlagen stets eine messtechnische Überwachung durchgeführt wird. Hinsichtlich der Frage, ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird, lässt sich sagen, dass eine Bilanzierung im Allgemeinen nur bei einer Mitteilungspflicht des Betreibers besteht, d. h. wenn eine messtechnische Überwachung der Ableitungen erfolgt. Bezüglich der Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung wird aufgezeigt, dass, wenn überhaupt, nur einmal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu ermitteln ist. Eine kalenderjährliche Ermittlung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Bei den meisten Einrichtungen, die die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung berechnen, liegen die erhaltenen Werte der effektiven Dosis, ähnlich wie die kerntechnischer Anlagen in einem Bereich um 1 µSv, vereinzelt können auch etwas höhere Werte für die effektive Dosis berechnet werden. Einrichtungen ohne explizit genehmigte Ableitungen müssen die Werte nach Anlage 11 StrlSchV einhalten. Bei diesen Einrichtungen ist ein Vergleich mit kerntechnischen Anlagen nicht sinnvoll.
Die Durchführung einer ständigen großflächigen Ermittlung der Umweltradioaktivität resultiert aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl mit Erlass des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG). Dementsprechend sind erforderliche Meßmethoden vorzuhalten, um im Ereignisfall kurzfristig Strahlenschutzmaßnahmen für die Bevölkerung einzuleiten. Daraus ergeben sich Konzipierung, Aktualisierung und Durchführung der Programme für den Normal- und Intensivbetrieb sowie zur Datenverwaltung der Betrieb der Landesdatenzentrale (LDZ) nach StrVG im Rahmen des Integrierten Meß- und Informationssystems des Bundes (IMIS) zur Ermittlung der Umweltradioaktivität. Im Rahmen der anlagenbezogenen Überwachung werden die kerntechnischen Anlagen am Standort Greifswald/Lubmin hinsichtlich der Ableitungen(Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser sowie ihrer Auswirkungen auf die Umgebung (Immissionsüberwachung) unabhängig vom Betreiber durch spezielle Programme (Normalbetrieb und für Störfälle/Unfälle) der Umgebungsüberwachung und mittels Kernanlagenfernüberwachung überwacht. Weitere Aufgaben sind : - Die Durchführung eines Strahlenschutzbereitschaftsdienstes - DieLokalisierung radioaktiver Stoffe und Durchführung entsprechender Messungen, die Abschätzung des Gefährdungspotentials und Festlegung der erforderlichen Strahlenschutz- und Transportsicherheitsmaß-nahmen und die Organisation des Abtransports bei Kernbrennstoffen sowie meßtechnische Amtshilfe für andere Landesbehörden im Rahmen der Nuklearen Nachsorge - Die Aufsicht bei der Beförderung von Kernbrennstoffen im Straßenverkehr und im Schiffsverkehr außerhalb des Hafenbereiches erfolgt auf der Grundlage der ¿Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen - Gefahrgutverordnung Straße -" und der dazu erlassenen Richtlinien als fachlich zuständige Aufsichtsbehörde - Kontrolle der Überwachungsberichte der Betreiber der kerntechnischer Anlagen sowie die Zusammen-fassung, fachliche Beurteilung und Publikation der ermittelten Umweltradioaktivitätsmeßdaten
Das Ziel des Forschungsprojektes "Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) in der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung" (FKZ 3714 43 312 2) war die Erarbeitung von Beiträgen zur Einspeisung in den Sevilla-Prozess für die Revision des Merkblattes zu besten verfügbaren Techniken in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Den wesentlichen Arbeitsinhalt bildete dabei die Erhebung und Auswertung von Emissions- und Verbrauchsdaten. Der Industriezweig zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken ist aufgrund unterschiedlicher Produktgruppen und Herstellungsprozesse durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Zur Ableitung fundierter Schlussfolgerungen waren somit hohe Anforderungen an die Datenerhebung ge-stellt. Es galt, einen Fragebogen zu entwickeln, in welchem die spezifischen Besonderheiten eines Untersektors erfasst werden, was einen belastbaren Vergleich der Industrieanlagen untereinander ermöglichen sollte. Die Inhalte des Fragebogens bezogen sich auf Emissionswerte aus der Abluft und Abwässern, Wasser- und Energieverbräuche sowie das Aufkommen von Abfall. Im vorliegenden Abschlussbericht werden sowohl die vorbereitenden Arbeiten als auch die Ergebnisse der Datenerhebung dokumentiert. Die Auswertung enthält Daten aus insgesamt 52 Industrieanlagen, welche sich auf zehn Untersektoren verteilen. Quelle: Forschungsbericht
Die messtechnische Erfassung von Legionellen in freigesetzten Aerosolen von Verdunstungskühlanlagen erfolgt derzeit nicht routinemäßig. Gründe dafür sind insbesondere der mit einer repräsentativen Probenahme verbundene Aufwand sowie offene Fragen bzgl. des Vorgehens bei der Probenahme und der Bewertung der so gewonnenen Daten. Dieses Projekt hatte die Zielsetzung, eine Vorgehensweise für die Beprobung von Aerosolen an Rückkühlanlagen und Vorschläge für die Eignung von diagnostischen Methoden zum möglichst sensitiven Nachweis von Legionellen in Aerosolen zu entwickeln. Die abgeleitete Probenahmestrategie basiert auf Richtlinien und Normen zur (Bio-)Aerosolprobenahme unter Verwendung eines handelsüblichen Nass-Zyklonsammlers für Immissionsmessungen. Dieser wurde zur Emissionsprobenahme technisch modifiziert und die physikalische Sammeleffizienz im Labor ermittelt. An vier industriell betriebenen Verdunstungskühlanlagen erfolgten Validierungs-messungen zur Aerosolsammlung und zum analytischen Nachweis von Legionellen. Bei mehreren Anlagen erfolgten zusätzlich die Bestimmung der Anzahlgrößenverteilung der Tropfenaerosole und nachfolgend die Berechnung des Flüssigwassergehaltes im Schwaden. Die Auswertung parallel durchgeführter Emissionsmessungen mit unterschiedlichen technischen Sammlerkonfigurationen zeigte nur geringe Konzentrationsunterschiede zwischen den einzelnen Konfigurationen auf. Die Verdunstungskühlanlagen erwiesen sich als sehr unterschiedlich mit Legionellen belastet; im Tropfenaerosol dreier Anlagen wurden Legionellen nachgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Legionellen in den Aerosolen war nur zum Teil mit der Konzentration an Legionellen im Kühlwasser erklärbar. Zur Einschätzung der Effizienz der Tropfenabscheidung wurde ein mikrobiologischer Luftbelastungsfaktor (MLBF) eingeführt, der unabhängig von der Legionellenkonzentration die mikrobiologische Belastung der Fortluft im Vergleich zu einer unbelasteten Luftreferenzprobe quantifiziert. Zudem wurde der relative Anteil von Legionella pneumophila an der Gesamtkonzentration an Legionellen in die Risikoklassifizierung aufgenommen. Quelle: Foschungsbericht
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