Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. A) Normen aus den Bereichen des Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) bzw. DKE des DIN besitzen für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) sowie der Röntgenverordnung (RöV) eine hohe praktische Relevanz. Es ist daher wichtig, dass diesbezügliche Normenwerke auf dem aktuellen Stand von W/T zu halten sind. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die folgenden Normenwerke: - DIN 25426-ff. 'Umschlossene radioaktive Stoffe' mit einem direkten fachlichen Bezug zu Aufgaben im Bereich des BMU, des BfS und der Länder (z.B. Sicherheit von umschlossenen Quellen, einschließlich von HRQ - betrifft infolge der Klassifizierungs- und Kennzeichnungsregeln auch das HRQ-Register und Bauartzulassungen gemäß StrSchV), - DIN 25415 'Dekontamination von radioaktiv kontaminierten Oberflächen', - DIN 25466 'Radionuklidabzüge: Regeln für die Ausführung und Prüfung'. Von Bedeutung sind weiterhin die DIN 25407 'Abschirmwände gegen Ionisierende Strahlung' sowie weitere 4 Normen (DIN 25430, -25462, -25412, -25413). Von Interesse ist weiterhin die Überarbeitung der DIN 25401: Teil 8 und 9. B) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert und Ausführungshinweise gegeben werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine frühzeitige und direkte Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes und kann vom DIN nur dann geleistet werden, wenn er über Arbeitsausschüsse verfügt, die eine Spiegelfunktion internationaler Normungsgremien wahrnehmen. C) Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an die 2001 novellierte StrlSchV und an den aktuellen Stand von W und T, sowie die Einflussnahme auf die internationale Normungsarbeit.
Das Projekt "Lärmschirme an Strassen - Akustische Quellenhöhe bei der Berechnung der Hinderniswirkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abteilung Akustik, Lärmbekämpfung durchgeführt. Bisher wurde in der Schweiz zur Dimensionierung von Lärmschirmen auf eine Formel des EMPA - Straßenlärmmodells StL-86 abgestützt. Die Verwendung der Formel setzt eigentlich voraus, dass die Höhe der Schallquelle von Straßenlärm 0.80 m beträgt. Die Höhe ist in der Eidenössichen. Lärmschutzverordnung LSV vorgeschrieben. In der Zwischenzeit ist mit der Einführung der entsprechenden internationalen Norm ISO 9613-2 ein modifizierter Ansatz für die Berechnung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschirmen verfügbar geworden. Mit diesem Ansatz sind im Prinzip genauere Prognosen möglich. Der Vergleich mit der bisherigen StL-86 Formel ergibt deutliche Abweichungen von bis zu 2dB(A). Da die repräsentative Höhe der Schallquelle eine wichtige Eingabegröße in der Berechnung ist, stellt sich die Frage, ob die 0.80 m heute noch richtig sind. Neue EMPA Messungen an Straßenverkehrslärm bestärken die Vermutung, dass die bisher in StL-86 verwendete Quellenhöhe zu hoch angesetzt ist. Dementsprechend ist Vorsicht geboten, wenn in Zukunft die Hinderniswirkung nach der neuen ISO-Formel bestimmt wird, gleichzeitig aber die vermutlich zu große Quellenhöhe aus dem StL - 86 eingesetzt wird. Die Folgen wären eine deutliche Überdimensionierung der Wandhöhen. Die oben beschriebenen Vermutungen sollen quantifiziert werden, und die akustisch repräsentativen Quellenhöhe, getrennt für Personen- und Lastwagen messtechnisch ermittelt werden. Die Ergebnisse finden Eingang in Berechnungsverfahren für Straßenverkehrslärm.