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Vierte Abwasser-Reinigungsstufe auch über Abwasserabgabe finanzierbar?

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Universität Leipzig Studie: Denkbar als Baustein einer Strategie für weniger Mikroverunreinigungen in Gewässern Die Abwasserabgabe könnte einen sinnvollen Beitrag zur Finanzierung des Ausbaus großer Kläranlagen mit einer so genannten vierten Reinigungsstufe leisten. Mit diesen Anlagen lassen sich Mikroverunreinigungen in Gewässern – etwa Arzneimittel – reduzieren, ergab eine neue Studie. Dieses Ergebnis reiht sich gut in ein umfassendes Konzept zur Reduzierung der Gewässerbelastung ein, an dem das Umweltbundesamt (UBA) derzeit arbeitet. Eine mögliche Maßnahme in diesem Konzept ist der weitere Ausbau von Kläranlagen. Die aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig für das Umweltbundesamt zeigt nun: Die Abwasserabgabe sollte dazu gezielt fortentwickelt werden. Nicht nur ihre Lenkungswirkung müsse gestärkt, sondern gleichzeitig die Einnahmen für die anteilige Finanzierung des Ausbaus von Großkläranlagen (Größenklasse 5) eingesetzt werden. Für den Gesamterfolg dieses „Leipziger Modells“ sei aber auch eine wasserrechtliche Verpflichtung zur Behandlung von Mikroverunreinigungen in der Abwasserverordnung notwendig. Die Konzentrationen von bestimmten Mikroverunreinigungen wie Arzneimittelwirkstoffe in Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern sind oftmals unerwünscht hoch. Teilweise überschreiten sie die gesetzlichen Umweltqualitätsnormen. Damit sie sinken, ist ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Anwendungsbeschränkungen und -verbote im ⁠ Stoff ⁠- und Produktrecht, eine umweltgerechte Entsorgung, die Verminderung von Luftemissionen oder eben zusätzliche, nachgeschaltete Technik zu Abwasserbehandlung in großen Kläranlagen. Sowohl national als auch auf EU-Ebene gibt es zahlreiche Aktivitäten und Überlegungen dazu – das ⁠ UBA ⁠ arbeitet daran, diese zu bewerten und zu einem Vorschlag für eine Gesamtstrategie zusammenzuführen. Nach Ansicht des UBA sind weitergehende Abwasserbehandlungsverfahren (eine sogenannte vierte Reinigungsstufe) in den kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 5 – das sind Anlagen, an die mehr als 100.000 Einwohner angeschlossen sind – darin ein Baustein. Die aktuelle Studie hatte untersucht, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe für eine Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Die Forscher raten zu einer aus der Abwasserabgabe gespeisten Förderung der vierten Reinigungsstufe, da dies das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Die Studie schlägt vor, 75 Prozent der jährlichen Investitionskosten einer vierten Reinigungsstufe für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Kläranlagen der Größenklasse 5 zu bezuschussen. Mit der neuen Studie liegt nun eine erste fundierte ⁠ Machbarkeitsstudie ⁠ für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland auf dem Tisch. Die kommunalen Großkläranlagen unter Verursachergesichtspunkten zur Reduzierung von Mikroverunreinigungen heranzuziehen, halten die Forscher für angemessen. „Es spricht viel dafür, großtechnische Lösungen am Gewässerzulauf als eine der volkswirtschaftlich günstigsten Optionen in Betracht zu ziehen“, erläutert Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. Die Beschränkung auf Groß-Kläranlagen sichert dabei die Kosteneffizienz, weil über sie bereits rund 50 Prozent der gesamten Schadstofffracht behandelt werden können. Somit ergreifen „einige“ Kläranlagen-Betreiber hochwirksame Maßnahmen stellvertretend für „viele“ Verursacher – Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verbraucher – die dann über die Abwasserabgabe zur Finanzierung mit herangezogen werden. „Wir gehen davon aus, dass eine Bezuschussung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten für die vierte Reinigungsstufe auf allen Kläranlagen der Größenklasse 5 rund 100 bis 130 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 15 Jahren erfordert“, erläutert Robert Holländer von der Universität Leipzig. Dies würde bundesweit rund 35 Prozent des gegenwärtigen Aufkommens der Abwasserabgabe (ca. 300 Millionen Euro pro Jahr) binden und legt eine entsprechende Aufstockung nahe. Damit das Modell funktioniert, müssten auch die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Elimination von Mikroverunreinigungen für die geförderten Groß-Kläranlagen angepasst werden. Das deutsche Wasserrecht hält dafür etwa mit der Abwasserverordnung die nötigen Instrumente bereit“, betont Wolfgang Köck, Chef-Jurist am UFZ. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellt klar: „Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind unverzichtbar. Jetzt gilt es, effektive und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um die für die Gewässer hochproblematischen Mikroverunreinigungen z. B. durch Arzneimittel wirksam und dauerhaft zu verringern. Die vierte Reinigungsstufe kommt als eine Möglichkeit in Betracht. Sie würde gleichzeitig die Technikführerschaft Deutschlands in diesem Bereich stärken.“ Kontakt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) Prof. Dr. Erik Gawel, 0341/235-1940, erik [dot] gawel [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=17273 Prof. Dr. Wolfgang Köck, 0341/235-1232, wolfgang [dot] koeck [at] ufz [dot] de , http://www.ufz.de/index.php?de=1777 UFZ-Pressestelle, Susanne Hufe, Tilo Arnhold Tel.: 0341/235-1630, -1635 http://www.ufz.de/index.php?de=640 Universität Leipzig Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement Prof.-Dr.-Ing. Robert Holländer Tel.: 0341/97-33871 hollaender [at] wifa [dot] uni-leipzig [dot] de , http://www.wifa.uni-leipzig.de/iirm/professur-umwelttechnik-in-der-wasse... Umweltbundesamt Martin Ittershagen, Leiter „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internet“ Tel: 0340/2103-2122 martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de

Reform des Abwasserabgabengesetzes - mögliche Aufkommens- und Zahllasteffekte

Die Abwasserabgabe bedarf einer Modernisierung durch Anpassung an geänderte technische, rechtliche und umweltpolitische Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund hat das ⁠ BMU ⁠ einen Entwurf für die Novelle des AbwAG vorgelegt. Die Studie liefert auf Basis dieses Referentenentwurfs eine Untersuchung möglicher Aufkommens- und Zahllasteffekte, die durch die Novelle entstehen. Einzelne Gesetzesänderungen stellen dabei jeweils „Stellschrauben“ dar, die die Aufkommenshöhe beeinflussen können. Mittels einer vergleichenden Analyse dieser Stellschrauben identifiziert die Studie diejenigen Änderungen, die zu besonders starken Aufkommens- bzw. Zahllasteffekten führen können. Sie liefert damit wichtige Hinweise zu den Gesetzesfolgen einer modernisierten Abwasserabgabe, sie ist weiterhin ein Ausgangspunkt für Diskussionen mit Stakeholdern zu den zukünftigen Optionen einer Reform der Abwasserabgabe. Veröffentlicht in Texte | 60/2021.

Hinweise zur Verringerung der Belastung der Gewässer durch die Fischhaltung

Kategorie: Oberirdische Gewässer und Küstengewässer</br>Stand: 2003</br>3.4 Abwasserabgabe 3.5 Bewirtschaftungsziele in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 3.6 Bewirtschaftungsbeschränkungen durch Naturschutzrecht 3.7 Überwachung 3.7.1 Eigenüber

Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe

Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in eutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die Geschichte der kritischen Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft, Praxis und Politik. Forderungen nach einer Revitalisierung der als konzeptionell unzulänglich empfundenen Lenkungsinstrumente stehen dabei wiederholten Rufen nach ihrer Abschaffung gegenüber, da sich mangels Lenkungswirkung die Bedeutung in reiner Fiskalzwecksetzung erschöpfe. Veröffentlicht in Texte | 67/2011.

Mikroverunreinigungen und Abwasserabgabe

Die Studie geht der Frage nach, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe im Rahmen einer gezielten Minderung der Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen (MV) im Wege einer Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Sie zeigt, dass eine aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gespeiste Förderpolitik mit Selbstbehalt unter Berücksichtigung eines abgabebezogenen Selbstfinanzierungseffektes der MV-Elimination die beste instrumentelle Kosten-Nutzen-Relation aufweist. Es wird vorgeschlagen, 75 % der jährlichen Investitionskosten (Abschreibungen, Zinsen) für einen Zeitraum von 15 Jahren bei GK-5-Kläranlagen zu bezuschussen. Diese Förderung wäre zu flankieren durch eine Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe mit Aufkommenserhöhung, um andere Finanzierungszwecke aus dem Aufkommen und den eigentlichen Lenkungszweck der Abgabe nicht zu gefährden. Die Abwasserabgabe würde so insgesamt lenkungspolitisch ertüchtigt und erbrächte dadurch ein höheres Aufkommen, das für eine Förderung eingesetzt werden kann („Leipziger Modell“). Veröffentlicht in Texte | 26/2015.

Reform der Abwasserabgabe: Optionen, Szenarien und Auswirkungen einer fortzuentwickelnden Regelung

Das Gutachten analysiert mögliche Reformschritte unter den Aspekten einer Modernisierung der Abgabe, ihrer Effektivierung als Lenkungsinstrument und der Verbesserung der zielbezogenen Stimmigkeit (Konsistenz) der gesamten Abgabenkonstruktion. Es werden drei Reformszenarien entworfen (Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung und Vollzugsvereinfachung) und nach insgesamt fünf Kriterien (Lenkung, Vollzugshilfe, Verwaltungsaufwand, Belastung und Akzeptanz) bewertet. Die Studie spricht sich für ein Reformszenario der Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe aus. Veröffentlicht in Texte | 55/2014.

Abwasserabgabe

Erfasst und geführt werden die für den Vollzug nach AbwAG erforderlichen Daten. Die Abwasserabgabe ist u. a. von Kläranlagenbetreibern (meistens Kommunen) an das Land abzuführen und richtet sich in ihrer Höhe z.B. nach Menge und Verschmutzung des in die Gewässer eingeleiteten Abwassers.

Dez.310 Gewässeraufsicht und Bodenschutz (StALU MS Neubrandenburg)

- Gewässeraufsicht, wasserbehördlicher Vollzug - Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen - Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen - Einvernehmenserteilung für baugenehmigungspflichtige Anlagen - Überwachung der Gewässer und ihre Benutzung - Abnahme baulicher Anlagen - Zuarbeit für das Wasserbuch - Erhebung Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe - Untersuchung und Bewertung von Altstandorten, Altablagerungen und Rüstungsaltlasten - Freistellung von der Altlastenhaftung, Bescheide, Anordnungen, Refinanzierungen - Sanierungsüberwachung und Nachsorge - Bearbeitung von Förderanträgen für Altlastensanierungen - Durchsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes - Führung des AFM (Altlastenfinanzierungsmanagement) - Zuarbeit zu Bauleitplanungen

Dezernat 300 Wassernutzungen, Wasserbuch, Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt

Das Dezernat Wassernutzungen, Wasserbuch, Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Geologie, Wasser und Boden. Schwerpunktaufgaben sind: - Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Erhebung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt - Festsetzung der Abwasserabgabe für Gewässer I. Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern - Beratung der unteren Wasserbehörden bzgl. der Erhebung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt. - Führung des digitalen Wasserbuchs - Erlaubnisse und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen kerntechnischer Anlagen - Erarbeitung und Aktualisierung von Fach- und Sonderplänen der Abwasserbeseitigung - Planfeststellung von UVP-pflichtigen Abwasserbehandlungsanlagen - Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen.

Abwasserabgabe 2003-2006 Landkreis Diepholz

Darstellung der Anlagen, die gebührenpflichtigen Einleitungstatbestand unterliegen

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